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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen"



Doktor Krone
25.09.2008, 17:29
animiert von dem Thread "lustige Quittung" hätte ich gern einmal etwas zu diesem Thema gewußt: ist es eigentlich rechtens, angebotene Ware mit dieser Ankündigung auszuzeichnen? Mit "reduziert" ist ja meistens "preisreduziert" gemeint ;) Meine Vorstellung ist immer ganz simpel, daß die Ware, die ich erwerbe, grundsätzlich hierzulande mit einer Gewährleistung von 24 Monaten versehen ist, die z.B. eventuelle Produktionsmängel betrifft. Wenn ich also eine Ware erwerbe, die mit o.g. Spruch ausgezeichnet ist, trete ich damit von diesem Recht zurück? Erhelle mich, o Forum :gut:

GvA
25.09.2008, 17:31
Nein, im Falle eines Mangels hast Du Anspruch auf Gewährleistung.

GenBurk
25.09.2008, 17:50
Umtausch ist hier darauf bezogen, dass der Händler das funktionsttüchtige Produkt zurücknimmt und gegen ein anderes oder gegen Gutschein/Bargeld austauscht. Das ist reine Kulanz.

Bei einem Sachmangel muss der Händler auf jeden Fall umtauschen bzw. reparieren oder den Preis mindern (+ evtl. was noch so im BGB steht).

siebensieben
25.09.2008, 17:51
Beim 'Umtausch' geht es auch nicht um Gewährleistung. Die hast Du auf alle Ware, auch auf reduzierte. Es wird aber gerne übersehen, dass ein 'normaler' Umtausch bei fehlerfreier Ware einzig Goodwill des Verkäufers ist! Es besteht also im Laden nicht automatisch die Pflicht des Verkäufers, zum Beispiel bei Nichtgefallen oder falscher Größe die Ware umzutauschen! Weiterhin bedeutet Umtausch, wenn er denn angeboten wird, auch nicht automatisch "Geld zurück", sondern es kann auch wirklich getauscht werden, oder es gibt einen Gutschein.


PS: Der Neueinsteiger 'über mir', der seit Ende 2007 im Forum ist und gerade seinen ersten Beitrag ausgerechnet zu dem Thema geschrieben hat :cool:, war schneller. Also dem Namenlosen ein Willkommen im Forum!

Doktor Krone
25.09.2008, 18:06
jetzt hab ich´s kapiert, danke Euch! :gut: Klar: diese Kulanz wird bei preisreduzierter Ware dann eben von vorherein ausgeschlossen. Absolut legitim und auch verständlich. Hätt ich eigentlich mit ein bißchen Nachdenken selber draufkommen können - aber wozu gibt´s sonst den off-topic-Bereich? ;)

ehemaliges mitglied
25.09.2008, 18:13
In diesem Zusammenhang haette ich auch noch eine Frage...wie ist der Terminus "lebenslange Garantie" zu verstehen ?

Wenn das Produkt defekt ist, ist sein "Leben" ja sozusagen vorbei - damit auch die Garantie ? (oder Gewaehrleistung...bin kein Jurist). Das wuerde dann ja den Umkehrschluss zulassen, dass das Produkt ueberhaupt keine Garantie hat...??? 8o

Donluigi
25.09.2008, 19:31
Produkte sind Sachen und leben somit nicht. Das "lebenslang" ist auf das Leben des Käufers bezogen. Oder - je nachdem, was kürzer währt - das Leben des Herstellers und seiner Firma.

Doktor Krone
26.09.2008, 08:38
ich könnte mir sogar vorstellen, daß es zu dem Terminus "ein Leben lang" oder "lebenslang" (nicht "lebenslänglich" ;)) ein Urteil gibt, in dem die Zeitspanne, die man darunter normalerweise zu verstehen hat, definiert wird. Da kann bestimmt ein Forums-Jurist einen Satz zu verlieren ... :ea:

Edith moniert soeben, daß ich "dazu" zu "da" und "zu" verhunzt habe ...

Donluigi
26.09.2008, 08:41
Hm, ich weiß nicht, ob freiwillige Garantieleistungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, überhaupt von Paragraphen geregelt werden.

Mostwanted
26.09.2008, 08:48
Original von Doktor Krone
animiert von dem Thread "lustige Quittung" hätte ich gern einmal etwas zu diesem Thema gewußt: ist es eigentlich rechtens, angebotene Ware mit dieser Ankündigung auszuzeichnen? Mit "reduziert" ist ja meistens "preisreduziert" gemeint ;) Meine Vorstellung ist immer ganz simpel, daß die Ware, die ich erwerbe, grundsätzlich hierzulande mit einer Gewährleistung von 24 Monaten versehen ist, die z.B. eventuelle Produktionsmängel betrifft. Wenn ich also eine Ware erwerbe, die mit o.g. Spruch ausgezeichnet ist, trete ich damit von diesem Recht zurück? Erhelle mich, o Forum :gut:



Kurze Antwort: Nein

Lange Antwort:

Die Gewährleistung wird auch nicht durch "reduziert vom Umtausch" ausgeschlossen. Umtauschen oder wandeln aufgrund von Mängeln geht immer. Die normale Rücknahme ist eine freiwillige Leistung, die kann der Händler natürlich nach belieben gewähren oder ausschliessen.


Gruß Gregor

Vito
26.09.2008, 08:51
In Deutschland gibt es doch eh keine lebenslange Garantie, das ist doch per Gesetz geregelt. Max. 30 Jahre darf es geben.

Mostwanted
26.09.2008, 09:00
Original von Magic
In diesem Zusammenhang haette ich auch noch eine Frage...wie ist der Terminus "lebenslange Garantie" zu verstehen ?

Wenn das Produkt defekt ist, ist sein "Leben" ja sozusagen vorbei - damit auch die Garantie ? (oder Gewaehrleistung...bin kein Jurist). Das wuerde dann ja den Umkehrschluss zulassen, dass das Produkt ueberhaupt keine Garantie hat...??? 8o


Garantie ist immer freiwillig (Im Gegensatz zur Gewährleistung=Mängelhaftung) und da gelten nur die vom Verkäufer angebotenen Bedingungen. Mit "Lebenslanger Garantie" zu werben ist meines Wissens nach in Deutschland verboten und kann unter Umständen zu (möglicherweise Unberechtigten) Abmahnungen führen.

Die "Lifetime Warranty" bezieht sich übrigens nicht auf die Lebensdauer des Käufers, sondern auf die Produktlebensdauer. (Meist bis zum Modellwechsel, also auch hier immer die Bedingungen lesen).
Das setzt auch voraus, dass der Garantiegeber (Gerne extra dafür gegründete Vertriebstöchter) noch aktiv ist und nicht liquidiert wurde.


Gruß Gregor