wulfman
17.09.2008, 11:11
Hallo Members,
nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet unter bestimmten Voraussetzung den Lohn für 6 Wochen zu weiterzuvergüten.
Kann mir jemand sagen, wie das genau ausgelegt wird:
Jemand ist 5 Wochen krank. Geht dann eine Woche oder einen Tag arbeiten und ist danach beispielsweise aufgrund der selben Erkrankung wieder für 3 Wochen arbeitsunfähig. Zählt die Unterbrechung und die 6-Wochenfrist fängt erneut an zu laufen oder werden die Krankheitswochen zusammenadiert und der Arbeitgeber kann nach der 2. Arbeitsunfähigkeit nach einer Woche das Gehalt verweigern?
Danke für Eure Hilfe!
nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet unter bestimmten Voraussetzung den Lohn für 6 Wochen zu weiterzuvergüten.
Kann mir jemand sagen, wie das genau ausgelegt wird:
Jemand ist 5 Wochen krank. Geht dann eine Woche oder einen Tag arbeiten und ist danach beispielsweise aufgrund der selben Erkrankung wieder für 3 Wochen arbeitsunfähig. Zählt die Unterbrechung und die 6-Wochenfrist fängt erneut an zu laufen oder werden die Krankheitswochen zusammenadiert und der Arbeitgeber kann nach der 2. Arbeitsunfähigkeit nach einer Woche das Gehalt verweigern?
Danke für Eure Hilfe!