Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin geblitzt worden
SeniorFrank
27.08.2008, 19:52
Hallo,
habe heute den Brief wegen Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. Ich war 26 kmh zu schnell bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh (bin also 106 km nach Toleranzabzug gefahren). Außerhalb geschlossener Ortschaften.
Das dürfte 50 EUR plus Gebühren und 3 Punkte kosten.
Nun zur eigentlichen Frage: Bin vor knapp 2 Jahren schon mal geblitzt worden, auch außerhalb geschlossener Ortschaften, genaue Geschwindigkeit weiß ich nicht mehr, auf alle Fälle gab es einen Punkt.
Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen?
ehemaliges mitglied
27.08.2008, 19:57
Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
SeniorFrank
27.08.2008, 19:58
Danke!
ehemaliges mitglied
27.08.2008, 20:03
Bitte !!! ;-)
Original von Ticktacktom
Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
Ein bißchen Diskussion muss sein.
Also heisst es jetzt ein Jahr lang aufpassen, das nicht wieder eine Knolle mit 25+ passiert. Dann heisst es : Zu Fuß gehen.
Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.
Richtig, Tom ?
Original von Ingo.L
Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.
Oh, ist das so? Bei den Punkten ja. Aber auch bei der Bemessung der
Wiederholung? Ich meine (hoffe) nicht...
Doch ist so. Deshalb immer gut überlegen, ob man Einspruch einlegt, das verzögert nämlich die Zeit an dem der Bescheid rechtskräftigwird ;)
Edith sagt: Natürlich nur beim ersten Mal. Beim zweiten Mal kann es sehr sinnvoll sein, die Sache zu verzögern ;)
Ganz sicher, dass das so ist? Mein Anwalt hatte mir das nämlich anders
erklärt. Verjährung der Punkte erst ab Rechtskraft, Verjährung der Jahresfrist
ab Tattag.....
ich dachte ab +41 geht's zu Fuß weiter :grb:
TOOOOOOOOOOOOOOM, klär uns mal auf !!
EDIT:
Original von PCS
Ganz sicher, dass das so ist?
Nee, Halbwissen :D
Original von firefox
ich dachte ab +41 geht's zu Fuß weiter :grb:
und innerorts ab +31
Wie? Suche benutzen oder was? Wir sind hier vorgefertigte Verweise gewöhnt. ;)
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-11249!2002
wobei die 1-Jahres-Frist mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes beginnt.
EDIT: Link korrigiert
ehemaliges mitglied
28.08.2008, 14:08
Original von Ingo.L
Original von Ticktacktom
Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
Ein bißchen Diskussion muss sein.
Also heisst es jetzt ein Jahr lang aufpassen, das nicht wieder eine Knolle mit 25+ passiert. Dann heisst es : Zu Fuß gehen.
Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.
Richtig, Tom ?
Richtig. Jahresfrist beginnt mit Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides zu laufen...ab dann bis zum Vorfallstag des 2. Verstosses.....
Donluigi
28.08.2008, 15:29
Shit. :motz: :D
bei mir im laden fragen die immer nach rabatt, wir sind doch stammkunden bei ihnen! :op:
gibts sowas denn bei der bußgeldstelle nicht :rolleyes:
Chefcook
28.08.2008, 15:34
Wie ist es denn, wenn ich mit sagen wir mal nach Abzug der Toleranzen ca. 38 km/h zu schnell ausserorts gefilmt wurde. Ich hab die Tat auf dem Anhörungsbogen sofort zugegeben. Das ist nun jedoch schon rund 6 Wochen her und ich hab noch nichts weiter von der Sache gehört.
Bei normalen Strafzetteln hab ich was im Hinterkopf, dass die Sache nicht mehr vollstreckbar ist, wenn mehr als 6 Wochen zwischen Tat und Zusendung des Bescheides vergehen.
Wie ist das aber, wenn ich die Tat bereits auf dem Anhörungsbogen zugegeben habe?
Original von ibi
bei mir im laden fragen die immer nach rabatt, wir sind doch stammkunden bei ihnen! :op:
gibts sowas denn bei der bußgeldstelle nicht :rolleyes:
Klar, darfst im Bedarfsfall Deine Fläppe auch ein paar Rabatttage länger da lassen :D die werden dann auch nicht zusätzlich in Rechnung gestellt...
Lord of Doom
28.08.2008, 23:16
Original von Chefcook
Wie ist es denn, wenn ich mit sagen wir mal nach Abzug der Toleranzen ca. 38 km/h zu schnell ausserorts gefilmt wurde. Ich hab die Tat auf dem Anhörungsbogen sofort zugegeben. Das ist nun jedoch schon rund 6 Wochen her und ich hab noch nichts weiter von der Sache gehört.
Bei normalen Strafzetteln hab ich was im Hinterkopf, dass die Sache nicht mehr vollstreckbar ist, wenn mehr als 6 Wochen zwischen Tat und Zusendung des Bescheides vergehen.
Wie ist das aber, wenn ich die Tat bereits auf dem Anhörungsbogen zugegeben habe?
Die Zeit für Verjährung von Ordnungswidrigkeiten beträgt 3 Monate +14 Tage Postlaufzeit ab Tattag.
Ab der Anhörung beginnt die Frist erneut zu laufen da die Anhörung die Verjährung unterbricht.
Deiner Aussage "gefilmt" entnehme ich Provida mit anschließender Anhaltung. (Somit in deinem Fall irrelevant da der Tag der Tatbegehung und der Anhörung zusammenfallen)
Also mach dir keine Sorgen, die Behörde hat mehr als genug Zeit den Bußgeldbescheid noch zu formulieren da kein Anhörungsbogen mehr von Nöten ist. ;)
btw. warum gibt man einen Verstoß zu? Ich sags gebetsmühlenartig immer wieder: Nie unterschreiben was Exekutivbeamte einem unter die Nase halten. Das sind dann genau die EIngeständnisse und Einlassungen am Tatort die der Anwalt hinterher nicht mehr wegkriegt......
Also für die Zukunft bitte beachten. ;)
Ich mache bei der Polizei als Beschuldigter nie ne Aussage zu Sache, nur zur Person.
Sind alle immer sehr traurig, wenn sie zwar was finden, aber ich dazu berechtigt bin. Egal ob Zoll und Polizei.
Mein schuldbewusstes Auftreten schreit geradezu nach einer Kontrolle :D
Gruss
Roland
Polizist : Der Staatsanwalt verzichtet auf eine Hausdurchsuchung.
Ich : Oh, jetzt enttäuschen sie mich, ich hatte mindestens ein SEK erwartet.
Donluigi
29.08.2008, 07:33
http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/08/29/betrunkener-rollstuhlfahrer/richter-verhaengt-einen-monat-fahrverbot.html
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