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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AP aus der Schweiz



Union1979
18.08.2008, 16:03
...wenn ich eine gebrauchte AP in der Schweiz kaufe, muß ich diese verzollen?

pelue
18.08.2008, 16:07
Suche mal nach "Zoll" im Forum und Du hast für Wochen Lesestoff. ;)

Union1979
18.08.2008, 16:14
möchte ja kein zoll fachkundler werden,....

mich interessiert nur ob MwSt. nur für neue oder auch für über 10 Jahre alte Uhren gilt

Dr.Nick
18.08.2008, 16:36
Ah ein Zollthread :D wenn du die Uhr aus der Schweiz regulär einführst musst du Zoll zahlen

Mawal
18.08.2008, 16:43
der Zoll ist überschaubar...mit 80 Cent...die Einfuhrumsatzsteuer hingegen ist dann doch giftig...

pelue
18.08.2008, 16:43
Grundsätzlich sind Einfuhrumsatzsteuer und Zoll zwei Themen.

Wenn Du die Uhr beim Zoll deklarierst, wirst Du sowohl Zoll, als auch Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen haben. Auch auf eine gebrauchte Uhr.

Union1979
18.08.2008, 17:06
und wonach richtet sich diese steuer bei einer gebrauchten uhr von privat??

Donluigi
18.08.2008, 17:10
Nach dem Kaufpreis. Der angegebene Kaufpreis sollte realistisch sein, Zöllner sind nicht doof. Hier kenne ich aus eigenem Bekanntenkreis Jungs, die beim Oldieimport böse auf die ****** gefallen sind, weil die Autos zu "billig" waren.

Dr.Nick
18.08.2008, 17:16
lass dir eine Quittung mit einem "realistischem" Preis für die Uhr ausstellen. Zahle Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auch wenn es bitter ist und gut ist.

Union1979
18.08.2008, 17:19
sind das dann 19% oder 19%-7,6%

Mawal
18.08.2008, 17:20
je nachdem...

ferryporsche356
18.08.2008, 22:29
Die RO und die Nautilus haben ja auch den gleichen Papa. :D

Big Ben
18.08.2008, 22:38
Original von Union1979
sind das dann 19% oder 19%-7,6%

19%-7,6%, nur wenn es eine Uhr mit Ausweisbarer Mwst ist.

19% wenn die Mwst nicht ausweisbar ist. Auch bei einem Händler, wenn dieser die Uhr von Privat angekauft hat!

Alex

blarch
19.08.2008, 08:46
Zoll (meines Wissens) keinen, da die Schweiz EFTA-Staat ist.

Umsatzsteuer 19% vom Warenwert. Wenn Du die Uhr von privat kaufst kann der Verkäufer ja keine Schweizer MWSt. ausweisen und Du bekommst somit auch keine zurück. Bei gewerblich muss man mit dem Händler reden ob er die MWSt. zurückerstattet.


19% wenn die Mwst nicht ausweisbar ist. Auch bei einem Händler, wenn dieser die Uhr von Privat angekauft hat!
Wenn ich die Uhr bei einem Händler kaufe der die MWSt. ausweist kann ich die MWSt. rückerstattet bekommen auch wenn die Uhr von privat angekauft wurde. Wichtig ist nur, dass die MWSt. und Adresse des Käufers aus Dtl. auf der Rechnung ausgewiesen ist oder der Händler einen Ausfuhrzettel ausstellt.

Royal-Oak
19.08.2008, 11:43
Hallo!

Bei der Einfuhr einer Uhr aus der Schweiz fallen folgende Abgaben an:

Zoll: 80 Cent pro Stück

Mehrwertsteuer: 20%(in Deutschland glaub ich 19%?!)

Bemessungsgrundlage zur Berrechnung der Mehrwertsteuer ist der Kaufpreis + die gesamten Versandkosten + der anfallende Zoll.



Lg Markus!

daytonasub
19.08.2008, 12:00
wenn es sich um eine gebrauchte von einem Händler handelt sind diese Uhren zumeist differenzbesteuert 8o,somit ist die Umsatzsteuer nicht ausweisbar und Du mußt 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Gruß

Frank

blarch
19.08.2008, 12:13
@Royal-Oak
OK, 0,80 EUR Zoll pro Stück ist nicht viel, aber bist Du Dir da sicher? Ich habe es bisher nur in die andere Richtung bewertstellig (von Deutschland in die Schweiz) und da ist (EFTA sei dank) kein Zoll angefallen. Würde mich jetzt ehrlich gesagt wundern, wenn andersrum Zoll anfallen würde :grb:

@Frank
Ich bin kein Steuerfachmann, aber dennoch habe ich schon mal ein gebrauchtes KFZ bei einem gewerblichen Händler in Deutschland gekauft welches ich in die Schweiz importiert habe. Der Händler hat das KFZ angekauft und mir mit ausgewiesener MWSt. weiterverkauft. An der Grenze habe ich dann meinen Stempel bekommen und der Händler hat mir die MWSt. rückerstattet. Warum sollte das bei Uhren anders sein?

Wenn ich zu einem gewerblichen Gebrauchthändler in Zürich gehe und mir als Deutscher dort eine Uhr kaufe bekommen ich doch eine Rechung mit ausgewiesener MWSt. Wenn dieser Händler dann bereit ist mir die MWSt zurückzuerstatten dürfte das doch, wie bei dem Autobeispiel, kein Problem sein :grb:

Union1979
19.08.2008, 12:56
....und wie ermittelt der zoll den kaufpreis, wenn ich die uhr von privat ohne rechnung bekomme?

Donluigi
19.08.2008, 13:04
Du brauchst zumindest eine Quittung. Der darauf ausgewiesene Betrag sollte - wie bereits gesagt - einigermaßen realistisch sein. Sonst schätzt der Zoll die Möhre - was dann der kleinste Teil des dann folgenden unangenehmen Procedere sein wird.

blarch
19.08.2008, 13:30
Quittung mit realistischem Preis ist wie gesagt von Vorteil. Wenn Du keine Quittung hast oder der Preis dem Zollbeamten zu niedrig vorkommt, wird die Uhr von diesem geschätzt. Dabei wird i.d.R. das Internet zu Hilfe genommen.

Royal-Oak
19.08.2008, 13:39
Wolfgang,mein Freund arbeitet beim Zoll.

Hab sogar nochmal per Internet beim Zoll gefragt wegen der Schweiz. :]

blarch
19.08.2008, 13:51
Mich hat ja nur gewundert, dass man bei keiner einzigen Ware die aus der EU stammt bei der Einfuhr in die Schweiz Zoll zahlen muss. Jedenfalls habe ich schon ein paar mal Uhren aus Deutschland in die Schweiz importiert und niemals Zoll zahlen müssen.

TMG Master
11.03.2015, 08:55
Und wie läuft es. Wenn die Uhr aus der EU stammt. In der Schweiz bei einem Händler ist. Und ich sie nach D einführe. Was wird da fällig

hugo
11.03.2015, 10:05
Auch Zoll und EInfuhrumsatzsteuer,immer.
Und auch immer dran denken das Bargeld zu deklarieren sofern über 10K .....