PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieterwechsel



eimsbush
29.07.2008, 20:11
Moin,

ich habe als Laie mal einige Fragen. Beruflich hat es mich Anfang 07 nach Düsseldorf verschlagen, wo ich (wir) dann ab August 07 unsere Traumwohnung in Ludenberg gefunden haben. Der Makler hat Provision kassiert und damals schon was von einer älteren Vermieterin gefaselt. Die Monate gingen ins Land und ich blieb mit dem Makler in Kontakt. Von dem habe ich dann erfahren, dass die ältere Dame mit der Wohnung überfordert sei und an einen Verkauf denkt (vor uns stand sie 3 Jahre leer).

Er versicherte uns dann, die Wohnung nur Interessenten anzubieten, die sie weitermeitermieten. Naja, bis dann heute das Telefon klingelte und man uns um einen Besichtungstermin am Mittwoch bat. Auf die Frage, ob die Interessenten planen einzuziehen, gab es vom _Angestellten_ des Maklers ein "evtl.". Obwohl die Wohnung recht günstig zu haben ist, kommt ein Kauf nicht in Frage, da ich nicht weiß, wie lange ich in Ddorf bleibe und keine Lust habe, mich um in verschiedenen Städten verstreute Immobilien zu kümmern. Hatte da schon genug nervige Mieter-Erlebnisse...

Nun meine Frage. Sollte das morgen fix von statten gehen und die Interessenten zu schlagen, wie lange haben wir dann Zeit bis wir raus müssen? Grundbucheinträge etc. dauern ja auch etwas. Und wenn sie weitervermieten, bleibt der alte Mietvertrag bestehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Eike ;)

romex
29.07.2008, 20:40
moin, moin ;)

soweit ich informiert bin ändert sich für den mieter erst einmal nichts. der käufer kauft die wohnung mit dir als mieter und dem dazugehörigen mietvertrag.
er kann den mietvertrag nur bei eigenbedarf kündigen und den muß er (soweit ich weiß) erst einmal nachweisen.
vermietete immobilien sind in der regel günstiger zu erwerben als freie, weil es nicht so einfach ist einen mieter aus der wohnung zu bekommen.

eimsbush
29.07.2008, 20:55
Dank Dir erstmal. Das heißt dann aber auch, dass der neue Vermieter sofort Eigenbedarf anmelden kann und wir in 3 Monaten raus müssten, oder? + halt die Zeit, die Grundbucheintrag etc. dauern.

fred_28201
29.07.2008, 21:07
Hallo!

Grundsätzlich gilt: "Kauf bricht keine Miete". Dies bedeutet, dass - wie schon zuvor richtig angemerkt - der Erwerber das Objekt mit Deinem Mietvertrag erwirbt, bzw. erworben hat. Alle weiteren Regelungen wie Kündigungsfristen sind entweder die gesetzlichen, oder individuell in Deinem Mietvertrag geregelt. So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...

Es ist im Übrigen nicht der Eintrag des Eigentums im Grundbuch relevant (für die Handlungsfähigkeit des neuen Besitzers), sondern idR der sogenannte Nutzen-/Lastenwechsel, der zumeist mit einem festen Termin im KV festgelegt ist, der auch den Zahlungstermin ist.

siebensieben
29.07.2008, 21:19
Der Eigentümerwechsel spielt letztlich allenfalls dann für Dich eine Rolle, wenn der neue Eigentümer Eigennutzung anmeldet. Er muss sie glaubhaft machen - und für Dich gelten die gesetzlichen oder vereinbarten Fristen.

mob
30.07.2008, 08:56
Wie schon oben mehrmals erwähnt bleibt dein jetziger Mietvertrag gültig und kann nur durch eine Kündigung des neuen Vermieters gekündigt werden, wenn dieser Eigenbedarf anmeldet und die Wohnung auch selber nutzten wird.
Bei solchen Fällen haben die Mieter mehr Rechte als der Vermieter. Der Vermieter muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten die in deinem Vertrag geregelt sein sollten und ausserdem muss der Vermieter seine Eigenbedarfsanmeldung darlegen und beweisen. Also wäre es für dich ratsam in so einem Fall einen Anwalt mit einzuschalten.

Für dich gibt es evtl. auch Sonderregelungen, die es möglich machen in der Wohnung wohnen zu bleiben.
Studiert noch jemand bei euch in der Familie? Oder ist deine Frau schwanger, dann könntet ihr einen Härtefall geltend machen und evtl. länger wohnen bleiben als die gesetzliche Kündigungsfrist.

Rede mit dem neuen Vermieter wie er sich das "neue" miteinander vorstellt? Vielleicht will er nur eine Immobilie fürs Alter.

Gruß Marc

Chefcook
30.07.2008, 13:00
Stehe vor einem ähnlich Fall, jedoch auf anderer Seite und wäre um einen Ratschlag dankbar.

Ich bewohne derzeit eine Mietwohnung, habe jedoch von meinem kürzlich verstorbenen Großvater eine Wohnung geerbt, die ich gerne beziehen möchte. Die Wohnung ist seit Februar 2005 ununterbrochen an die selbe Person vermietet.
Die geerbte Wohnung würde mir jeden Tag 13km Arbeitsweg einsparen, hätte dazu die für mich wichtige Garage und ist darüber hinaus 28m² größer, als meine jetzige gemietete Wohnung. Die derzeitigen Mieteinnahmen decken ziemlich genau 1:1 die Mietausgaben für meine jetzige Wohnung. Dazu ist es die Wohnung, in der mein Großvater lebte, als ich noch ein Kind war - die guten Erinnerungen an diese Zeit sind natürlich auch noch emotionaler Anreiz.
Ansonsten besitze ich kein Wohneigentum.

Kann ich bei sowas schlüssig Eigenbedarf belegen? Oder brauch ichs gar nicht erst versuchen, schliesslich habe ich ja ein Dach über dem Kopf, an dem ich in den letzten Jahren auch nichts auszusetzen hatte?!?

wildpower2
30.07.2008, 13:02
@chefsook

bin der Meinung, du kannst Eigenbedarf geltend machen.

blarch
30.07.2008, 13:16
Kann man nicht immer Eigenbedarf geltend machen wenn man die Wohnung auch wirklich dann bewohnt oder ist man als Vermieter enteignet?

Chefcook
30.07.2008, 13:35
Ich sehe es halt schon kommen, dass bei einem Streit - nach dem es im Moment leider aussieht bzw. der mir vom Mieter angekündigt wurde, als ich ihn persönlich eingeweiht habe, dass ich vor habe, die Wohnung selbst zu nutzen - die Gegenseite das Argument bringt, dass mir der Umzug nicht mal einen Kostenvorteil bringt...

Mawal
30.07.2008, 13:39
Ich würde mal die Kündigung wg Eigenbedarf aussprechen (auf die Fristen achten :op:) und dann ganz gelassen abwarten bzw. ggf klagen...


...und dann und erst dann...wenn der Gegenseite die Eier auf Kniekehlenniveau hängen...mit ein paar Scheinchen winken aum die Sache zu beenden...

Baumschubser
30.07.2008, 13:47
Original von Mawal
Ich würde mal die Kündigung wg Eigenbedarf aussprechen (auf die Fristen achten :op:) und dann ganz gelassen abwarten bzw. ggf klagen...


...und dann und erst dann...wenn der Gegenseite die Eier auf Kniekehlenniveau hängen...mit ein paar Scheinchen winken aum die Sache zu beenden...

Einzig richtige Vorgehensweise :gut:

mob
30.07.2008, 17:52
Original von Chefcook
Stehe vor einem ähnlich Fall, jedoch auf anderer Seite und wäre um einen Ratschlag dankbar.

Ich bewohne derzeit eine Mietwohnung, habe jedoch von meinem kürzlich verstorbenen Großvater eine Wohnung geerbt, die ich gerne beziehen möchte. Die Wohnung ist seit Februar 2005 ununterbrochen an die selbe Person vermietet.
Die geerbte Wohnung würde mir jeden Tag 13km Arbeitsweg einsparen, hätte dazu die für mich wichtige Garage und ist darüber hinaus 28m² größer, als meine jetzige gemietete Wohnung. Die derzeitigen Mieteinnahmen decken ziemlich genau 1:1 die Mietausgaben für meine jetzige Wohnung. Dazu ist es die Wohnung, in der mein Großvater lebte, als ich noch ein Kind war - die guten Erinnerungen an diese Zeit sind natürlich auch noch emotionaler Anreiz.
Ansonsten besitze ich kein Wohneigentum.

Kann ich bei sowas schlüssig Eigenbedarf belegen? Oder brauch ichs gar nicht erst versuchen, schliesslich habe ich ja ein Dach über dem Kopf, an dem ich in den letzten Jahren auch nichts auszusetzen hatte?!?

Eigentlich ist das ein klarer Fall in dem du Eigenbedarf geltent machen kannst. Du musst dann die Wohnung selber bewohnen das wäre Voraussetzung sonst bekommst du später gewaltig Probleme. Der jetztige Mieter hat hoffentlich auch keine anderen guten Gründe in der Wohnung bleiben zu müssen. (siehe Beitrag von mir oben).

Lies dir den Mietvertrag genau durch, und achte auf die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sollten andere im Mietvertrag festgehalten sein, können diese nichtig sein. Such nochmal das Gespräch mit deinem Mieter und sag ihm, das es für dich keine andere Wahl gibt. Auch wenn sich die Mietkosten und Einnahmen decken musst du diese mit versteuern. Und eine Miete sparst du dir dabei für ein paar weitere krönchen *g.

Gruß Marc

ehemaliges mitglied
30.07.2008, 19:16
Original von fred_28201
... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...

Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.

golf123
30.07.2008, 19:42
Original von Baumschubser

Original von Mawal
Ich würde mal die Kündigung wg Eigenbedarf aussprechen (auf die Fristen achten :op:) und dann ganz gelassen abwarten bzw. ggf klagen...


...und dann und erst dann...wenn der Gegenseite die Eier auf Kniekehlenniveau hängen...mit ein paar Scheinchen winken aum die Sache zu beenden...

Einzig richtige Vorgehensweise :gut:

da würde ich auch nur gegen Geld ausziehen.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.

eimsbush
30.07.2008, 19:44
Würde dem neuen Besitzer keine Steine in den Weg legen - wieso auch. Klar ist die Bude schön und sicher kostet ein erneuter Umzug wieder 5 Scheine, aber ich würde von meinen Mietern so ein Verhalten nicht wollen und begebe mich ebenfalls nicht auf dieses RTL2-Gehabe.

danke für Eure Tipps. Ich harre mal der Dinge und halte nebenher die Augen auf, bedauerlicheweise gibt es in Düsseldorf Unmengen an echten Löchern, die einem angeboten werden ;)


PS: Bin 32, kein Kind, kein Studium nur die Verlobte im Haus

ehemaliges mitglied
31.07.2008, 06:21
Original von golf123
da würde ich auch nur gegen Geld ausziehen.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.


Du hast aber auch vergessen "Hier" zu schreien, als Gott die Intelligenz verteilt hat. Anders kann ich mir diese Äußerung nicht erklären.:rolleyes:

mob
31.07.2008, 09:23
Original von KEB63

Original von golf123
da würde ich auch nur gegen Geld ausziehen.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.


Du hast aber auch vergessen "Hier" zu schreien, als Gott die Intelligenz verteilt hat. Anders kann ich mir diese Äußerung nicht erklären.:rolleyes:

So ähnlich hab ich mir das auch gedacht, als ich diese Äusserung gelesen hab. Vielleicht hatte Mike nur einen schlechten Tag.

Gruß Marc

Chefcook
31.07.2008, 09:33
Mann, bin ich dumm, dass ich ne Wohnung geerbt habe...

Donluigi
31.07.2008, 09:34
*lol* Wohnungsthreads entwickeln langsam die selbe Herzlichkeit wie Autothreads ;)

Chefcook
31.07.2008, 09:40
Solange es noch so albern ist, dass ich mit Ironie antworte... ;)

paddy
31.07.2008, 10:18
Original von eike
Würde dem neuen Besitzer keine Steine in den Weg legen - wieso auch. Klar ist die Bude schön und sicher kostet ein erneuter Umzug wieder 5 Scheine, aber ich würde von meinen Mietern so ein Verhalten nicht wollen und begebe mich ebenfalls nicht auf dieses RTL2-Gehabe...

Das ist mal ne Ansage! Gute Einstellung. :gut:


Ansonsten ist es immer wieder erstaunlich was für eine Bandbreite von sinnfreiem Geblubber bis hin zu gefährlichem Halbwissen hier zu Fachthemen abgelassen wird ...

Mawal
31.07.2008, 10:19
Original von KEB63

Original von fred_28201
... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...

Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.


LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat.... :D


...die rechtlich saubere -sprich gerichtsfeste- Begründung des Eigenbedarfs ist keinesfalls trivial...

paddy
31.07.2008, 10:20
Auch ein Grund warum gute Anwälte immer ihr Auskommen haben werde. ;)

Donluigi
31.07.2008, 10:26
Bub :rofl:

wildpower2
31.07.2008, 11:16
Aus meiner Erfahrung kann ich nur zu diesem Thema beisteuern:


1. vermietete Wohnungen sind am derzeitigen Immobilienmarkt fast bis
völlig nicht zu verkaufen.
2. Man kann zwar Eigenbadarf versuchen geltend zu machen, nur der
Weg bis die Wohnung dann (evtl.) frei wird, kann sehr lang und
steinig sein.

So, das war´s.

time4web
31.07.2008, 11:19
gibt es einen unterschied zwischen wohnung und haus?

bei mir ist es so, dass wir schon seit etlichen jahren ein haus zur miete bewohnen.
der eigentümer möchte das jetzt jedoch verkaufen.
für uns ist es nicht interessant, wir wollen demnächst mit unserem hausbau beginnen.
das problem ist, dass ich wohl mind. noch ein jahr brauchen werde, bis das haus fertig ist und in der zeit auch nicht mehr unbedingt umziehen und mir für das eine jahr noch ein weiteres mietshaus suchen will.

wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann :grb: :ka:

Donluigi
31.07.2008, 11:23
Naja, lies doch mal den Thread genau durch. Dann erfährst du a) daß deine Chancen nicht schlecht stehen und b) erkennst du, wem du wohl am besten ne PN schickst, um ne fundierte Antwort zu bekommen ;)

golf123
31.07.2008, 11:35
Original von KEB63

Original von golf123
da würde ich auch nur gegen Geld ausziehen.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, und selber einziehen will, der ist dumm. Aber einige wollen sich ja Ärger kaufen.


Du hast aber auch vergessen "Hier" zu schreien, als Gott die Intelligenz verteilt hat. Anders kann ich mir diese Äußerung nicht erklären.:rolleyes:

genau, ich bin blöd, aber glücklich . :]

time4web
31.07.2008, 12:01
Original von Donluigi
Naja, lies doch mal den Thread genau durch. Dann erfährst du a) daß deine Chancen nicht schlecht stehen und b) erkennst du, wem du wohl am besten ne PN schickst, um ne fundierte Antwort zu bekommen ;)

schon mal gut zu wissen :gut:
noch ist es ja nicht akut.
wir haben einen guten draht zum eigentümer und noch ist die bude ja auch noch nicht verkauft ;)

Mawal
31.07.2008, 12:11
Original von time4web
....

wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann :grb: :ka:


das ist easy...

100% = 3 Monate Kündigungsfrist + 3 Monate für den Hausverkauf...+6 Monate Kündigungsanfechtung und auf die Eröffnung des Verfahrens warten...

time4web
31.07.2008, 12:16
hört sich gut an, vielen dank :gut:

jagdriver
31.07.2008, 13:15
Original von Mawal

Original von time4web
....

wie stehen die chancen, wenn das haus verkauft ist, dass ich da noch n jahr wohnen kann :grb: :ka:


das ist easy...

100% = 3 Monate Kündigungsfrist + 3 Monate für den Hausverkauf...+6 Monate Kündigungsanfechtung und auf die Eröffnung des Verfahrens warten...

Würde eher + 6 Monate Hausverkauf ansetzen....

Noch nebenbei...vermietete ungekündigte Immobilien sind am Markt
nicht unbedingt der Bringer (Ausnahme Wohn-Geschäftshäuser)!

Gruß
Robby

ehemaliges mitglied
31.07.2008, 18:14
Original von Mawal

Original von KEB63

Original von fred_28201
... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...

Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.


LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat.... :D


...

.. dann schweig auch bitte. Hochtrabende Sprüche kannst Du oft klopfen, das ist mir schon aufgefallen.

Im Gegensatz zu Dir habe ich in den letzten 3 Jahren 5x mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt.

eimsbush
31.07.2008, 18:46
Ich nochmal. Wenn ich bis zum 3.8. kündige, endet das Mietverhältnis dann am letzten Oktobertag oder am 3.11.?
Und da der 3.8. diese Woche Sonntag ist, wie läuft das dann? Müsste ich spätestens morge per Einschreiben/Rückschein kündigen oder wann?

Danke ;)

romex
01.08.2008, 01:30
in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.

Mawal
01.08.2008, 08:34
Original von romex
in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.

das stimmt leider nicht...


die gesetzliche Kündigungsfrist erlaubt eine Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der drei Monate...


entscheidend für das Datum ist (im Zweifelsfall nachzuweisende) Zugang beim Empfänger der Kündigung.... :op:

mob
01.08.2008, 11:28
Original von Mawal

Original von romex
in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.

das stimmt leider nicht...


die gesetzliche Kündigungsfrist erlaubt eine Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der drei Monate...


entscheidend für das Datum ist (im Zweifelsfall nachzuweisende) Zugang beim Empfänger der Kündigung.... :op:

Korrekt heisst es:
spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.
Der Samstag ist ein Werktag!!!

konkret bei dir:
Der Vermieter muss die Kündigung spätestens am 4.8. erhalten (1.Fr, 2.sa, sonntag kein Werktag,4. Montag) haben, damit du bis zum 31. Okt ausziehen kannst.
Das wird jetzt schon ein knappes ding, aber per Einschreiben mit Rückschein solltest du immer kündigen, damit du im Falle eines Falles was in der Hand hast. Du bist nämlich in der Beweispflicht. Ich weiss garnicht, was es noch alles für verfahren der Briefübergabe gibt, glaube aber Persönlich mit Unterschrift gibt es auch. (Je weniger du dich mit deinem Vermieter verstehst um so sicherer würde ich es machen.

Gruß Marc

paddy
01.08.2008, 11:31
Ein Einschreiben mit Rückschein nutzt dir gar nix wenn der Empfänger vom Zusteller nicht angetroffen wird (*).


Original von KEB63

Original von Mawal

Original von KEB63

Original von fred_28201
... So ganz ohne Hürden ist die Eigenbedarfskündigung nicht...
Wenn der neue Eigentümer selbst in die Wohnung will, hat er bei einer Eigenbedarfskündigung überhaupt keine rechtlichen Probleme. Da gibt es keine Hürden.
LOL...Bub, wenn man keine Ahnung hat.... :D
...
.. dann schweig auch bitte. Hochtrabende Sprüche kannst Du oft klopfen, das ist mir schon aufgefallen.
Im Gegensatz zu Dir habe ich in den letzten 3 Jahren 5x mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt.

Totzdem ist das was du hier ablässt schlicht und einfach falsch.

Falls du Anwalt bist und solche grob fahrlässig verallgemeinernden Aussagen auch gegenüber Mandaten triffst herzlichen Glückwunsch, das sind tickende Zeitbomben und du hast hoffentlich eine gute Beraterhaftpflicht.

Denn diesem Satz von Ulrich...


Original von Mawal...die rechtlich saubere -sprich gerichtsfeste- Begründung des Eigenbedarfs ist keinesfalls trivial...

... gibt es zu dem Thema nichts hinzuzufügen.

Hier mal ein paar der deiner fachmännischen Einschätzung nach nicht vorhandenen Hürden:

- Wurde die Erklärung schriftlich und eindeutig begründet ?
- Wurde/n die Person/en für die der Eigenbedarf geltend gemacht wird genau bezeichnet?
- Wurde der Sachverhalt genau und nachvollziehbar dargelegt?
- Wurde bei einer Umwandlung in Wohnungseigentum die gesetzliche Sperrfrist eingehalten?
- Wurde die Kündigung fristgerecht zugestellt? ((*)Anm.: Bei solchen und ähnlichen Fällen empfiehlt sich immer die Zustellung durch einen Boten der Kenntnis des Inhalts hat und diesen, sowie den Zeitpunkt der Zustellung im Zweifel bezeugen kann)
- Gibt es im Haus möglicherweise eine vergleichbare Wohnung?
- Ist der Eigenbedarf angemessen (die 5-Zi.-Wohnung für das studierende Töchterchen frei zu bekommen könnte kristisch werden)
- etc., etc. ...

Für den Anfang hilft vielleicht auch schon mal die Lektüre der §§ 573 und 574 BGB...

416rimless
01.08.2008, 12:19
Was man hier so alles liest :rolleyes: .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!

Donluigi
01.08.2008, 12:21
mja, miewo?

buchfuchs1
01.08.2008, 12:24
:rofl: :rofl:

416rimless
01.08.2008, 12:30
Original von Donluigi
mja, miewo?


Ich bräucht da mal eine neue Goldfüllung ;).....noch Termine frei?

wildpower2
01.08.2008, 12:32
heute früh erst mal 9 Einheiten gekauft! :jump: lustig ist, daß fast alle Einheiten frei von Miet- und Pachtrechten sind. :D

paddy
01.08.2008, 12:36
Original von 416rimless

Original von Donluigi
mja, miewo?


Ich bräucht da mal eine neue Goldfüllung ;).....noch Termine frei?

Kann ich dir auch machen, aber bei mir gibts nur Keramik.

Mensch Tobias, hättste mal was gesagt. :D

romex
01.08.2008, 13:41
Original von Mawal

Original von romex
in der regel kannst du nur zum monatsende kündigen. wenn du am 03.08. kündigst, läuft dein mietvertrag bis zum 30.11.

das stimmt leider nicht...


die gesetzliche Kündigungsfrist erlaubt eine Kündigung bis zum dritten Werktag des ersten Monats der drei Monate...


entscheidend für das Datum ist (im Zweifelsfall nachzuweisende) Zugang beim Empfänger der Kündigung.... :op:

ich nehme alles zurück und behaupte das gegenteil ;)

sorry, für die unkorrekte aussage.

Vanessa
01.08.2008, 14:25
Paddy, gilt das Einschreben mit RS (oder ohne) nicht als zugestellt, sobald der Benachrichtigungsschein im Briefkasten liegt? (Bei Nicht-Antreffen?)

wildpower2
01.08.2008, 14:31
soweit ich weiß, gilt es als zugestellt, wenn der Empfänger unterzeichnet hat.
ander ist es bei Postzustellungen, da gilt, wann das Ding im Briefkasten landet!

paddy
01.08.2008, 15:30
@Michi: Genau das ist der Haken. Das Einschreiben mit RS darf die Post nur zustellen wenn es jemand quittiert.
Das Einwurf-Einschreiben gilt als zugestellt wenn es eingeworfen wurde.
Bei beiden kann jedoch der Empfänger behaupten es wäre nichts oder nur ein leeres Blatt Papier drin gewesen. Kann ja passieren ....

Deshalb stellt mein Anwalt solche Dinge nur noch per Boten zu, der kann Inhalt und Zustellzeitpunkt notfalls bezeugen. Der sicherste Weg.
Ich hatte selbst schon mal so eine Geschichte, die Zustellung per Bote hat mich in dem Fall vor größerem Schaden bewahrt.

wildpower2
01.08.2008, 15:46
@paddy

ah, ok!
wo liegt dann für den Absender der Vorteil des Einschreibens gegen Rückschein, wenn beim Einwurf-Einschreiben der Einwurf durch den Briefträger
bereits als zugestellt gilt. Etwa nur wegen der Unterschrift auf dem RS?
Verstehe ich nicht so ganz, ist für mich nicht so richtig schlüssig :grb:

paddy
01.08.2008, 16:11
So siehts aus, man sollte auch in den seltensten Fällen davon ausgehen, dass einer behauptet es wäre nix drin gewesen.

Trotzdem, wasserdicht ist nur die Variante mit dem Boten.

Vanessa
01.08.2008, 16:50
Danke Dir, Paddy.....

Kiki Lamour
01.08.2008, 18:09
Original von paddy
So siehts aus, man sollte auch in den seltensten Fällen davon ausgehen, dass einer behauptet es wäre nix drin gewesen.

Trotzdem, wasserdicht ist nur die Variante mit dem Boten.

exakt so verhält es sich bei ausgesprochenen personellen kündigungen. entweder den boten vorbeischicken, oder selbst mit einem zeugen. dann wiederum kannst du das kündigungsschreiben durchs fenster schmeissen und es ist rechtens zugestellt

eimsbush
01.08.2008, 18:22
Original von 416rimless
Was man hier so alles liest :rolleyes: .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!


meine eventuelle kündigung vom anwalt schreiben lassen? schreibt dir deiner auch die einkaufszettel?


thx an den rest. hat sich vorerst erledigt, da die vermietern nur an jemanden verkaufen will, der die wohnung als anlageobjekt nutzt. also warten wir einfach mal ab, ehe wir uns nun unötig unter druck setzen ;)

golf123
01.08.2008, 18:28
viell. kauft ja @keb63, dann gibts aber Druck :cool:

416rimless
01.08.2008, 18:37
Original von eike

Original von 416rimless
Was man hier so alles liest :rolleyes: .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!


meine eventuelle kündigung vom anwalt schreiben lassen? schreibt dir deiner auch die einkaufszettel?


thx an den rest. hat sich vorerst erledigt, da die vermietern nur an jemanden verkaufen will, der die wohnung als anlageobjekt nutzt. also warten wir einfach mal ab, ehe wir uns nun unötig unter druck setzen ;)

LOL....? Einkaufszettel schreib ich schon noch selbst, die Erledigung des solchen überlasse ich aber gerne mal wem anders. Genauso wenig wie ich meine Steuererklärung selbst mache.....Wenn ich in einem Fachgebiet Rat brauche, dann frag ich halt nen Spezialisten, oder frag sonstwo, wo ich mir Rat erhoffe, z.B. auch HIER. Wie Dir aber sicher auch aufgefallen ist, hast Du auch einige, na ja, ich nenns mal fragwürdige Ratschläge als Antwort bekommen. Was machst Du dann, wenn Du Dich auf so was verlässt und der Schuß geht nach hinten los? Na ja, wünsch Dir auf alle Fälle, daß es in Deinem Sinne endet! :D

eimsbush
01.08.2008, 19:18
es geht hier nicht um leben, danke aber für die guten wünsche

ehemaliges mitglied
02.08.2008, 10:31
Original von eike

Original von 416rimless
Was man hier so alles liest :rolleyes: .....ist wie bei dem kürzlich diskutiertem Schadensfall mit dem Auto! Ab zum Anwalt und gut, der sollte das schon können, oder macht ihr auch eine Wurzelbehandlung bei Euch selbst!


meine eventuelle kündigung vom anwalt schreiben lassen? schreibt dir deiner auch die einkaufszettel?
...

Das ist vielleicht die einzige Hürde - alles selber machen wollen um Kosten zu sparen. Ach wie geil ist Geiz.
Hinterher wird aber gejammert und großspurig herumgetönt, wie schwierig eine Eigenbedarfskündigung ist.

Selbstverständlich nimmt man sich einen Anwalt.

Bei der Vielzahl an Schlaumeiern hier ziehe ich mich jetzt aus diesem Thema zurück und wünsche ein schönes Wochenende.

Mawal
02.08.2008, 10:38
och Kebby....nicht doch...deine Beiträge leisten wichtigen Beitrag in diesem Forum... :gut:


...ohne deine Beiträge wäre es nicht ganz so lustig.... :rofl:

ehemaliges mitglied
02.08.2008, 10:55
Der Oberschlaue:rolleyes:

buchfuchs1
02.08.2008, 11:05
Wolltest du dich nicht zurückziehen?

Aber so ist das nun mal, wenn man immer das letzte Wort haben will(auch wenn es sinn- und inhaltslos ist).

Donluigi
02.08.2008, 11:06
Nana, ist ein offenes Forum. Klärt das doch per PN, wäre schrecklich, wenn dieser Thread verwässert würde...

paddy
03.08.2008, 16:56
:rofl:

eimsbush
04.08.2008, 10:01
hab meinen anwalt grad zum einkaufen geschickt, während ein zweiter meine posts redigiert. wozu knausern, wenn alles auf sicher geht

Coney
04.08.2008, 11:03
Ich hatte auch mal den Fall, dass die von mir gemietete Wohnung verkauft wurde. Ich hatte mir damals keinerlei Sorgen gemacht, weil mir ein Freund etwas von einer Sperrfrist bei Verkauf erzählt hat.
Damals ist auch alles gut gegangen, nun bin ich etwas erstaunt, dass dem wohl doch nicht so ist - hat sich da was geändert oder habe ich nur was falsch verstanden?
Liegt es an der "Umwandlung" in eine Eigentumswohnung? Was war es denn dann davor? :grb:
Google hat folgendes gefunden:

Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung

Eigenbedarfskündigung frühestens nach drei Jahren möglich - auch wenn nach Tod des Mieters Angehöriger die Wohnung übernimmt.

Nach einer Wohnungsumwandlung kann der neue Vermieter frühestens drei Jahre nach dem Verkauf der Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen. In Gebieten mit großer Wohnungsnot kann diese Frist auch zehn Jahre betragen. So sieht es das Gesetz vor. Diesen besonderen Schutz gegen Eigenbedarfskündigungen genießen auch Familienangehörige des Mieters, wenn sie nach dem Tod des Mieters weiter in der Wohnung leben.

Der Vermieter hatte die Wohnung, an der 1983 Wohnungseigentum begründet worden war, 1995 gekauft und wurde 1997 als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Er kündigte im Jahr 2000 die Räume wegen Eigenbedarf. In der Wohnung lebte eine Frau mit Ihren Kindern, deren Eltern schon vor Jahrzehnten - vor der Umwandlung in Wohnungseigentum- den Mietvertrag abgeschlossen hatten. Nach deren Tod lebte die Tochter ohne Änderung des Mietvertrages weiter in der Wohnung.

Der Bundesgerichtshof betonte, dass die in der Wohnung lebende Tochter in das beim Tod ihrer Eltern bestehende Mietverhältnis kraft Gesetzes eingetreten ist. Sie übernimmt auch bezüglich der Kündigungssperrfrist die Rechtsstellung Ihrer Eltern. Da die Eigentumswohnung in einem Gebiet mit Wohnungsnot lag, wäre die Eigenbedarfskündigung erst zehn Jahren nach dem Kauf seit der Veräußerung zulässig.

Entscheidung des Bundesgerichtshofes AZ.: VIII ZR 26/03
Urteil vom 09.07.2003

Mawal
04.08.2008, 11:37
Original von Coney
...Liegt es an der "Umwandlung" in eine Eigentumswohnung? Was war es denn dann davor? :grb:



es liegt an der Umwandlung zur Eigentumswaohnung. Vorher war es eine Wohnung in einem Haus.


Was macht eine Eigentumswohnung aus? Sie kann separat gehandelt werden. Man kann Eigentum an ihr erwerben.

Coney
04.08.2008, 11:52
Original von Mawal
es liegt an der Umwandlung zur Eigentumswaohnung. Vorher war es eine Wohnung in einem Haus.


Was macht eine Eigentumswohnung aus? Sie kann separat gehandelt werden. Man kann Eigentum an ihr erwerben.

Ah, ok. Danke!