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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verjährung



Donluigi
15.05.2008, 07:06
Wann verjährt eine Rechnung zwischen 2 Kaufleuten und ab wann beginnt die Verjährungsfrist?

Mawal
15.05.2008, 07:48
Rechnungen verjähren nicht sondern Forderungen, und diese ab Fälligkeit

Ich kenne die 3 Jahresfrist, ein MB stoppt übrigens die Verjährung...

1234marc
15.05.2008, 07:50
moin Tobias,

komplexes Thema, nach §196/22 beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt am Ende des Jahres.

Es gibt da aber auch Ausnahmen. z.B.:
Gewährleistungsansprüche wegen Mangel, Wandelung,
Ansprüche von Vermietern gegenüber Mietern und Umgekehrt auf Entschädigung

grüsse
detlef

Donluigi
15.05.2008, 08:36
MB ist schon klar ;)

1234marc
15.05.2008, 09:19
hallo,
Ergänzung zur o.a. Unterbrechung:

auch das unterbricht die Verjährung

Einreichung einer Klage
Anerkenntnis des Schuldners durch Abschlagszahlung
Sicherheitsleistung
Bitte um Stundung
Nachbesserung

die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit ;)

grüsse

detlef

rororollthex
15.05.2008, 09:27
Regelmäßig 3 Jahre, Beginn der Frist mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Danach ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar, soweit sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. (Das kann je nach konkreter Situation natürlich auch anders sein).

NicoH
15.05.2008, 10:00
Original von 1234marc
nach §196/22 beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt am Ende des Jahres.


Detlef, kauf´ Dir mal ein neues Buch ;)

Die von Dir genannte Gesetzeslage ist seit dem 1.1.2002 out.

1234marc
15.05.2008, 10:18
Original von NicoH

Original von 1234marc
nach §196/22 beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre und beginnt am Ende des Jahres.


Detlef, kauf´ Dir mal ein neues Buch ;)

Die von Dir genannte Gesetzeslage ist seit dem 1.1.2002 out.



:oops: :oops: :oops: :oops:

:weg:

´tschuldigung, muss mal meine Gehirnhälften updaten ;)

grüsse
detlef