Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baurechtliche Frage
Donluigi
22.02.2008, 19:40
Folgende Sachlage: ich besitze eine Terrasse, an die ein Nachbarhaus angrenzt. Das Haus wird seit mittlerweile 3 Jahren saniert, dem Bauherrn geht offenbar die Lust aus, nachdem vor einem Jahr das Geld ausgegangen ist.
Nun hat er aber ein riesiges Gerüst an der Hütte, das über meiner Terrasse schwebt und diese quasi unbrauchbar macht. Dreck, Schatten und die ständige Sorge, daß das Ding irgendwann kollabiert.
Nun 2 Fragen: wie lang muß ich so einen Zustand tolerieren (ist mittlerweile 16 Monate installiert, keine Sau arbeitet drauf) und was kann ich dagegen tun?
Würde ihn einfach mal genau so ansprechen, so rein Rechtlich, davon halte ich nix, bringt meistens nichts, und man regt sich bloß .
Donluigi
22.02.2008, 19:50
Glaub mir, das hab ich schon oft getan. Da kommt immer nur blabla.
ehemaliges mitglied
22.02.2008, 19:53
Schwierig zu beantworten weil es keine klare Regelungen gibt, wie lange ne Renovierung dauern darf/soll.
Es ist aber ungewöhnlich, daß ein Gerüst so lange steht, da die Mietpreise für die Dinger nicht gerade günstig sind.
Am besten an den Nachbarn herantreten und mal nachhaken wie lange der Spaß noch dauern soll.
Alles andere geht nur mit Gewalt, respektive mit dem Anwalt. Wenn er auf deine Sicherheitsbedenken nicht reagiert, kannst du ja den rechtlichen Weg einschlagen und über das Thema Gefährdung vorgehen. Glaub über die Schiene kommt man am schnellsten weiter, da es hier schnell teuer werden kann und richtig gesichert (also mit Fangnetzen etc.) ist das Teil sicherlich nicht. Hast du Bedenken gegen die Standsicherheit und der Mensch reagiert nicht auf deine Bedenken dann geh rechtlich vor.
Wenn er darauf nicht anspringt hilft wohl nur Anzeige wegen Gefährdung, vor allem wenn das Ding echt etwas marode ist. Kann natürlich sein, daß es auf ein Gutachten hinausläuft, ob das Teil ok ist oder nicht. Aber wenn die Polizei auftaucht und sich das Teil mal anguggt könnte es durchaus sein das der Kunde mal langsam in Bewegung kommt.
Gruß
Alex
EDIT:
Hat er das Gerüst privat aufgestellt oder gehört das ner Firma?
JakeSteed
22.02.2008, 19:55
Meine verwaltungsrechtlichen Kenntnisse halten sich in Grenzen und gelten außerdem nur für Bayern.
Der von Dir geschilderte Fall geht wohl in Richtung Hammerschlagsrecht/Leiterrecht/Schwengelrrecht ( nicht lachen ).
D.h. wenn der NAchbar bastelt und dazu auf Dein Grundstück muss, musst Du das erstmal dulen. Wenns gar so lang dauert und nicht enden will, kann man zumindest Kohle/Miete verlangen. Soweit der Grundsatz - glaub ich :ka:
ehemaliges mitglied
22.02.2008, 19:59
Leiterrecht ist aber nur bedingt anwendbar, da die nur für kurzfristige Arbeiten gilt. Wobei ja "Arbeit" auf ner Leiter erstmal garnicht erlaubt ist.
16 Monate sind nicht kurzfristig, und meiner Meinung nach schon lang über der Duldbarkeit.
Gruß
Alex
Donluigi
22.02.2008, 19:59
Die Nummer ist difficil: Meine Nachbarin ist/war mit einem Architekten liiert, der den Bau betreut. Insofern bin ich recht sicher, daß das Gerüst an sich fachgerecht ist. Ich weiß auch um den Passus, daß derartige Arbeiten von mir zu dulden sind. Womit ich generell auch überhaupt kein Problem habe - hier wird ständig irgendwas saniert oder umgebaut - auch von mir. Die schwammigen Regelungen reden was von "zügiger" Bauabwicklung, mir ist klar, daß es hier keine gesetzliche regelung geben kann, sondern alles auf den Einzelfall abgestimmt sein muß.
Ich habe der Dame vor ca. 3 Monaten gesagt, daß ich die Terrasse dieses Frühjahr wieder nutzen möchte, habe ihr auch zugesagt, ihr im Bedarfsfall ein paar Handwerker zukommen zu lassen, die gerade für mich was sanieren. Sie meinte, daß sie in 6 Wochen fertig sei - diese 6 Wochen sind in genau 4 Stunden um und es tut sich nix. Mir liegt generell zwar viel an gutnachbarschaftlichem Verhältnis, aber langsam nervts doch mächtig. Die Baustelle wächst sich auch langsam zum Kuriosum aus, mittlerweile wird sogar die lokale Presse darauf aufmerksam und Touristen mokieren sich regelmäßig darüber.
Ach ja: das Gerüst ist nicht auf meinem Grundstück, er muß auch nicht auf mein Grundstück, um zu arbeiten - aber er dürfte das jederzeit, wenn es die Abwicklung beschleunigen würde ;)
416rimless
22.02.2008, 20:00
Da kann ich Dir aus meiner Stukkateurzeit nur sagen, da gibt es die DIN 4420? über das Aufstellen von Arbeits-und Schutzgerüsten, die den Verbau genau regelt. Sicherheiten, Streben, Durchstiege, Leitern, Dübel (Befestigung=ganz wichtig) usw. Wenn Deines Erachtens das Gerüst eine Gefährdung darstellt, dann kann man das beim Ordnungsamt melden, die müssen tätig werden......das war damals sogar bei der Meisterprüfung ein Bestandteil unserer Fachtheorieprüfung
Edit: bei jedem Gerüst ist etwas zu finden, das wird zwar meist ordnungsgerecht aufgestellt, aber dann von den Gewerken einfach umgemodelt, dass es passt.....Spengler, Putzer, Stukkateur :D usw
ehemaliges mitglied
22.02.2008, 20:06
Original von Donluigi
Ach ja: das Gerüst ist nicht auf meinem Grundstück, er muß auch nicht auf mein Grundstück, um zu arbeiten - aber er dürfte das jederzeit, wenn es die Abwicklung beschleunigen würde ;)
Mh, blöde Situation. Inwieweit betrifft dich das Gerüst dann? "Überspannt" es deine Terasse?
Foto wär evtl nicht schlecht. Dann könnte man eher was sagen.
Gruß
Alex
Ich denke, am effektivsten wird das über die finanzielle Schiene gehen, insbesondere, da die Kohle ja knapp zu sein scheint... Also Nutzungsausfall für die Terasse mal großzügig in Rechnung stellen.
Oder kaufen.... ;)
Donluigi
22.02.2008, 20:09
Ich wollte die Hütte ursprünglich kaufen, bin aber ganz froh, daß ich es nicht getan habe, da das Ding ein ziemlicher Problemfall war. Frag den Mawal, der kennt die Baustelle auch seit mittlerweile 1.5 Jahren :D
ehemaliges mitglied
22.02.2008, 20:14
Wie gesagt, viele Optionen hast du nicht.
Entweder der Tante frist setzen und abwarten.
Oder das Ordnungsamt einschalten und Bedenken wegen der Sicherheit anführen. Am besten wenn eh schon Dreck auf deiner Veranda liegt, wenn Dreck runterfallen kann, dann könnte ja auch was anderes runterfallen.
Oder Nutzungsausfall und Reinigungskosten in Rechnung stellen und mit Klage drohen wenn sie nicht zu Potte kommt.
Wie gesagt, der Zeitraum in der du diese Beeinträchtigung dulden musst ist meiner Meinung nach lang verstrichen. Wenn wir Anwohner so lange mit unserem Gerümpel nerven würden, könnten wir was erleben.
Gruß
Alex
Hallo Tobias,
ich weiß das löst das Problem nicht, aber wenn die Presse schon aktiv wird: Kannst Du ein Bild einstellen? Das muss ja ein krasser Umbau sein...
Ich selbst habe auch ein Haus von 1896 in Eigenregie 3 Jahre lang umgebaut. Zwischendurch hat mich die Lust auch fast verlassen und die Kosten kamen einem Neubau gleich...
Donluigi
22.02.2008, 22:37
Bilder? Sensationsgeile Meute :D
Mostwanted
22.02.2008, 22:39
Verkauf das Gerüst deiner Nachbarin an den Altmetallhändler oder an mobile Handwerker (Deren LKW so groß wie deren Hemmung klein sein muss), nachdem Du Ihr anonym einen Gutschein für eine Kaffeefahrt nach Rüdesheim hast zukommen lassen.
Ich würde die Miete mindern!
:D :D :D
Donluigi
22.02.2008, 22:55
Das Lustige ist ja: als Mieter hätte ich es in der Tat sehr einfach, zu reagieren.
Das ist in der Tat so. Ärgerlich für dich, so eine Ruine nebenan.
Waschi.1
22.02.2008, 23:59
Original von PVH
Hallo Tobias,
ich weiß das löst das Problem nicht, aber wenn die Presse schon aktiv wird: Kannst Du ein Bild einstellen? Das muss ja ein krasser Umbau sein...
Ich selbst habe auch ein Haus von 1896 in Eigenregie 3 Jahre lang umgebaut. Zwischendurch hat mich die Lust auch fast verlassen und die Kosten kamen einem Neubau gleich...
Da kenn ich auch einen :op:
luxury_david
23.02.2008, 00:15
§ 1004 BGB
ich denke das du über den umstand der VERSCHMUTZUNG die besten chancen hast, ein bisschen bewegung in die sache zu bekommen.
wenn das bauordnungsamt in so einer angelegenheit tätig wird, dauert es erst einmal, bis die sich zu eienr besichtigung aufmachen, dann kommt ggfs. vom bauherren die lapidare antwort:
"warum hier alles stagniert? naja.. iss winter, frostgefahr, leider alles verzögert, können gerade nicht verputzen, müssen auf besseres wetter warten... sollte schon letztes jahr fertig werden, aber leider ... blablaba"
udn das blöde: das klingt dann sogar plausibel!
dann setzt das bauordungsamt im besten fall eine frist von 4-8 wochen, udn bis dahin sollte die belästigung beendet sein, sonst droht anordnung von bussgeld
aber bis dahin werden sicherlich noch 4 wochen ins land gehen, damit NACH ablauf der 8 wochen frist ein neuer termin vom amt angesetzt wird, udn dann eine neue, letzte, frist gesetzt wird...ergo nochmal 2-4 wochen, bis wiederum mit zwangsgeld gedroht wird...mittlerweile wird es dann schon mitte juni sein...
ergo würde ich noch ein letztes gespräch mit der nachbarin suchen, ihr meine sichtweise der sachlage offen legen, ihr meine einschränkungen vor ort zeigen, udn sie fragen, wie SIE sich die lösung vorstellt, und sie bitten mir einen termin zur beseitigung meiner (deiner) beeinträchtigung schriftlich zu geben.
DANN hast du etwas in der hand, was auch vor gericht ggfs. verwertbar wäre...ansonsten sehe ich da die einzige möglichkeit ihr die reinigung deiner terasse regelmässig in rechnung zu stellen, wenn die verschmutzing nachweislich von ihrer baustelle kommt
...
Thomas
Original von Passion
Maschendrahtzaun!! :D
:rofl:
niksnutz
23.02.2008, 07:48
kann dich gut verstehen,jeden tag schaut man drauf und könnte *****n.auf der anderen seite sind sind bei dir die häuser eng zusammen da möchte man streit natürlich vermeiden =(....keine schöne situation :ka:
Original von Donluigi
Bilder? Sensationsgeile Meute :D
Kurzgesagt: JA!
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