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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf von Darlehen



rudi
28.01.2008, 18:03
Hi, möchte einen Bausparvertrag abschließen, der die Restsumme in einigen Jahren übernimmt, momentan gibt es von anderen Bausparkassen attraktive Angebote, nun wird aber überall vor den Großbanken gewarnt, weil sie die Kredite an ausl. Investoren verkaufen.

hier ein Artikel:

Verkauf von Darlehen – Handlungsempfehlungen für Verbraucher

Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verkaufen Not leidende und gesunde Immobilien- und Firmenkredite an ausländische Investoren.
Was sollten Sie beachten, wenn Sie planen ein langfristiges Darlehen zur Finanzierung eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einen Firmenkredit aufzunehmen?

* Sorgfältige Auswahl der Bank und ausführliche persönliche Beratung
* Sprechen Sie bei den Finanzierungsgesprächen offen Ihre Bedenken bezüglich eines möglichen Verkaufs des Kredites an
* Vereinbaren Sie ein schriftliches Abtretungsverbot im Darlehensvertrag
* Achten Sie darauf welche Klauseln der Darlehensvertrag bzw. die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts hinsichtlich einer eventuellen Weiterreichung des Kredits beinhalten

Ein Darlehensverhältnis ist Vertrauenssache – der Verbraucher sollte ein Kreditinstitut auswählen, das Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung hat und dies bei den Vertragsverhandlungen erkennen lässt!


Habe gerade bei meiner Bank angerufen, die auch eine eigene Bauspar AG haben, die haben gesagt, daß das noch nie vorgekommen ist, das sie was veräußert haben, sie können auch kein Abtretungsverbot vereinbaren, kann man das riskieren??

husi
28.01.2008, 18:22
Zitat: "Habe gerade bei meiner Bank angerufen, die auch eine eigene Bauspar AG haben, die haben gesagt, daß das noch nie vorgekommen ist, das sie was veräußert haben, sie können auch kein Abtretungsverbot vereinbaren, kann man das riskieren?? "


Wenn die Bank ein "reines Gewissen" hat bezüglich der Kreditverkäufe, so sollte sie doch
problemlos eine entsprechende Klausel in den Vertrag einfügen.
Wenn sie es nicht tut, muss man der Bank (zumindest langfristig) eine Änderung ihrer
Geschäftspolitik unterstellen.
Gerade bei längerfristigen Geschäften ist es oft so, dass nach Jahren dort völlig andere
Leute am Ruder sitzen und denen ist das "Geschwätz von damals" doch völlig gleichgültig.

Es gibt auch bei Geldgeschäften genug Alternativen und Mißtrauen oder Vorsicht Deinerseits
ist immer geboten.

jagdriver
28.01.2008, 18:26
Lies dir das mal in aller Ruhe durch:

bereitgestellt von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann:

Was sollten Sie beachten, wenn Sie planen ein langfristiges Darlehen zur Finanzierung eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einen Firmenkredit aufzunehmen?

http://www.verkaufte-kredite.de/moeglichkeiten/index.html

Gruß
Robby

rudi
28.01.2008, 18:26
Original von husi
Zitat: "Habe gerade bei meiner Bank angerufen, die auch eine eigene Bauspar AG haben, die haben gesagt, daß das noch nie vorgekommen ist, das sie was veräußert haben, sie können auch kein Abtretungsverbot vereinbaren, kann man das riskieren?? "


Wenn die Bank ein "reines Gewissen" hat bezüglich der Kreditverkäufe, so sollte sie doch
problemlos eine entsprechende Klausel in den Vertrag einfügen.
Wenn sie es nicht tut, muss man der Bank (zumindest langfristig) eine Änderung ihrer
Geschäftspolitik unterstellen.
Gerade bei längerfristigen Geschäften ist es oft so, dass nach Jahren dort völlig andere
Leute am Ruder sitzen und denen ist das "Geschwätz von damals" doch völlig gleichgültig.

Es gibt auch bei Geldgeschäften genug Alternativen und Mißtrauen oder Vorsicht Deinerseits
ist immer geboten.

Erstmal danke Peter,

die Bausparkasse behauptet, sie sei ein eigenständiges Unternehmen, und habe direkt nichts mit der Bank zutun :ka:
finde ich auch sehr seltsam.

Salamander
28.01.2008, 18:35
Hier ein paar Infos für dich Rudi:

1. Sollte eine Bank einen Kredit an ein anderes Institut verkaufen so ändert sich für dich eigentlich wenig. Die im Vertrag enthaltenen Klauseln müssen übernommen werden und dies bedeutet auch dass wenn du deine Raten pünktlich bedienst und nicht säumig wirst, sie den Vertrag ganz normal weiterlaufen lassen müssen.

Jetzt kommt aber das spannende. Viele Gesellschaften schreiben Ihre neuen Kunden an und bieten Ihnen einen Vertragswechsel an (oftmals mit Geld oder Sachgeschenken) Wenn man auf diese Masche eingeht wird ein Vertrag geschlossen der jederzeit kündbar ist.

Ist dies geschehen so stellen die Institute den Kredit fällig.
Jetzt wäre das an sich ja noch nicht so schlimm. 50 000 noch offen, 50 000 zu bezahlen, 150 000 ist das Objekt wert, das finanziert jede Bank um.

Doch hier kommt jetzt der Haken. Das Institut hat mit dem Kredit auch eine Grundschuldsicherung auf deiner Immobilie übernommen. Diese beträgt zum Beispiel 140 000€. Wenn das Institut jetzt fällig stellt und Zwangsversteigert so haben die das Recht nicht die 50 000 zu behalten sondern dürfen einen Betrag bis 140 000€ einbehalten da dieser durch eine Grundschuld abgetreten wurde.

Ergo: Das Problem ist nicht der Kredit sondern die Grundschuld. Hier soll sich aber in nächster Zeit etwas tun und eure Regierung plant die Grundschuld an die Darlehensschuld zu binden.

Wenn noch Fragen sind gerne.

Gruß

Christoph

jochen
28.01.2008, 18:46
Die Grundschuld ist das Problem, wie Christoph schon sagt- deshalb: Hypothekendarlehen.

Dass jeder, der seine Raten pünktlich bedient, keine Probleme bekommt, stimmt zwar im Prinzip, aber leider nicht immer.

Salamander
28.01.2008, 18:49
Original von jochen
Die Grundschuld ist das Problem, wie Christoph schon sagt- deshalb: Hypothekendarlehen.

Dass jeder, der seine Raten pünktlich bedient, keine Probleme bekommt, stimmt zwar im Prinzip, aber leider nicht immer.

Das würd mich jetzt interessieren. Gibts da näheres zu oder bezieht sich diese Aussage auf den jeweilig vorliegenden Vertrag und desen Klauseln?

rudi
28.01.2008, 19:19
Hi, ich bins nochmal,


ich hab bei einer reinen Baussparkasse meine Finanzierung gemacht, die wird in ca. 5 Jahren frei, d.h. ich kann frei wählen, ob ich zu einem Festzinssatz bleibe, oder ob ich mehr oder weniger zahle! Habe jetzt ein Angebot, wo ich 2,75% weniger Zinsen zahlen muß, es geht nur noch um 67 tsd Euro, wovon ich die hälfte jetzt in einen Bausparvertrag einzahle, die andere Hälfte dann mit 1,99 % effektiv zurückzahle.
Wird die Grundschuld dann von meiner alten Bausparkasse in vollen Umfang umgeschrieben 8o, das kann ja nicht sein, oder?? ;)

Mawal
28.01.2008, 19:41
Mach dir keinen Kopf, Rudi!


Der Verkauf eines Darlehens ist solange kein Problem wie

1. du das Darlehen laufend bedienst


2. das Darlehen ganz deutlich unter dem Verkehrswert valutiert


beides scheint ja bei dir der Fall zu sein...also don't worry, be happy! =)

Mostwanted
28.01.2008, 20:06
Kritisch wird es erst bei einer Kündigung, wenn keine Anschlussfinanzierung gefunden wird. Ich hatte beruflich mit Lone Star und Hudson Advisors zu tun und dabei auch erlebt wie private Darlehen gehandelt wurden. Dagegen sind Haie Goldfische, man möge nach den Firmen googeln.

Die Commerzbank bietet eine Garantie, um Hypotheken nicht weiter zu veräussern. Banken würde ich grundsätzlich,sagen wir...0,0 Prozent glauben. Wer schreibt der bleibt. ;-) Aber wie Mawal schon sagt, in deinem Fall dürfte eine Umschuldung schnell möglich sein.

jochen
28.01.2008, 22:00
Original von Salamander

Original von jochen
Die Grundschuld ist das Problem, wie Christoph schon sagt- deshalb: Hypothekendarlehen.

Dass jeder, der seine Raten pünktlich bedient, keine Probleme bekommt, stimmt zwar im Prinzip, aber leider nicht immer.

Das würd mich jetzt interessieren. Gibts da näheres zu oder bezieht sich diese Aussage auf den jeweilig vorliegenden Vertrag und desen Klauseln?

Eine Hypothek ist immer an den jeweiligen Kreditvertrag gebunden.

Eine Grundschuld wird nur durch eine Zweckerklärung an einen Kreditvertrag gebunden, kann also auch nach Abtragung des Kredites eingetragen bleiben und für einen späteren Kredit (auch z.B. für Aktienkäufe) genutzt werden.

Banken können Kredite weiterverkaufen (mit den Grundschulden), und die Aufkäufer sind u. U. nicht an die Zweckerklärung gebunden, d. h., sie können die Grundschuld jederzeit separat in voller Höhe (Zinsen!) vollstrecken.

paddy
28.01.2008, 22:07
@Rudi: Dein zitierter Artikel ohne Quellenangabe steht 1:1 in dem von Robby zitierten Link. Wenn ich mir dazu so die Arbeitsbereiche der besagten Kanzlei ansehe komme ich ins Grübeln... :grb:



Original von Salamander

....
Doch hier kommt jetzt der Haken. Das Institut hat mit dem Kredit auch eine Grundschuldsicherung auf deiner Immobilie übernommen. Diese beträgt zum Beispiel 140 000€. Wenn das Institut jetzt fällig stellt und Zwangsversteigert so haben die das Recht nicht die 50 000 zu behalten sondern dürfen einen Betrag bis 140 000€ einbehalten da dieser durch eine Grundschuld abgetreten wurde.
...

Unabhängig davon dass so schnell kein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet wird:
Aufgrund von welcher rechtlichen Grundlage sollte ein Gläubiger einen Betrag von 140K erhalten wenn nur 50K zzgl. eventueller Kosten geschuldet werden?



Original von jochen
... Banken können Kredite weiterverkaufen (mit den Grundschulden), und die Aufkäufer sind u. U. nicht an die Zweckerklärung gebunden, d. h., sie können die Grundschuld jederzeit separat in voller Höhe (Zinsen!) vollstrecken.

Unter welchen Umständen ist ein Aufkäufer nicht an die Zweckerklärung gebunden, welche imho Bestandteil des gesamten Vertrags ist den er übernimmt?

jochen
28.01.2008, 22:22
Original von paddy

Original von jochen
... Banken können Kredite weiterverkaufen (mit den Grundschulden), und die Aufkäufer sind u. U. nicht an die Zweckerklärung gebunden, d. h., sie können die Grundschuld jederzeit separat in voller Höhe (Zinsen!) vollstrecken.

Unter welchen Umständen ist ein Aufkäufer nicht an die Zweckerklärung gebunden, welche imho Bestandteil des gesamten Vertrags ist den er übernimmt?

Z. B. dann, wenn er nicht in diesen separaten Vertrag (Zweckerklärung) eingetreten ist. Ob die verkaufende Bank den Verkauf ohne Weiterreichung der Zweckerklärung abwickeln durfte, ist rechtlich sicherlich sehr fraglich, aber habe einmal die Zeit und die Ressourcen eine Klage gegen eine Bank zu führen :rolleyes:

paddy
28.01.2008, 22:35
Ich zitiere gerade mal aus dem Mustertext einer Zweckerklärung:

"Die Grundschuld (Kapital, Zinsen und Nebenleistungen), die Abtretungen unter 2 (*) sowie eine in einer anderen Urkunde übernommene persönliche Haftung dienen zur Sicherheit aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der Gläübigerin oder eines die Geschäftsverbindung fortsetzenden Rechtsnachfolgers der Gläubigerin."
(*) Rückgewähransprüche und Eigentümergrundschulden.

Der Aufkäufer (Rechtsnachfolger) wäre nicht sehr schlau wenn er die Zweckerklärung (die, ich wiederhole mich, imho ohnehin Bestandteil des Darlehensvertrags ist) nicht übernehmen würde.


Für mich klingt das alles ein kleines bißchen nach RTL II.

Aber was weiß ich schon...

skagen
28.01.2008, 22:44
Noch einmal ein Link zum Thema:

Welt.de (http://www.welt.de/wams_print/article1600346/Kreditfalle_fr_Hausbesitzer.html)

Das Problem liegt wohl in der Kombination Grundschuld und Sicherungsabrede. Hier ist eine Lücke im Gesetz, die aber geschlossen werden soll.

Laß Dich aber dadurch nicht durcheinanderbringen. Das Problem ist - von Dir - erkannt und Du wirst sicher eine Lösung finden. Laß Dich im Zweifel von einem unabhängigen Fachmann/frau beraten.

Ciao Skagen

PS:

Den Stand der Dinge beim Gesetzgeber kannst Du "online" verfolgen:

Bundestag (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/anhoerungen/082/index.html)

jochen
28.01.2008, 22:56
Original von paddy

Für mich klingt das alles ein kleines bißchen nach RTL II.

Aber was weiß ich schon...

Es geistern ein paar problematische Fälle durch die Medien, und das bei hunderttausenden problemlosen derartigen Verträgen - ich würde mich von so etwas auch nicht verrückt machen lassen.

Aber: ein grundsätzliches rechtliches Problem besteht seit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz, und auch der Bundestag befasst sich jetzt damit. Uns wenn tatsächlich einmal Probleme auftauchen, hat m. E. der einzelne Kreditnehmer eine sehr schwache Position gegenüber einer Bank.

rudi
28.01.2008, 23:11
Original von jochen

Original von paddy

Für mich klingt das alles ein kleines bißchen nach RTL II.

Aber was weiß ich schon...

Es geistern ein paar problematische Fälle durch die Medien, und das bei hunderttausenden problemlosen derartigen Verträgen - ich würde mich von so etwas auch nicht verrückt machen lassen.

Aber: ein grundsätzliches rechtliches Problem besteht seit dem 4. Finanzmarktförderungsgesetz, und auch der Bundestag befasst sich jetzt damit. Uns wenn tatsächlich einmal Probleme auftauchen, hat m. E. der einzelne Kreditnehmer eine sehr schwache Position gegenüber einer Bank.

habe noch was gefunden:

http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,7007720,00.html

http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7006181,00.html

jochen
28.01.2008, 23:54
Wenn mal jemand intensiver einsteigen möchte, hier:

http://www.dasgelbeforum.net/mix.php

gibt es eine Menge zu finden =)

Kalle
29.01.2008, 07:37
Was es nicht alles gibt ? =(