Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewerblich bei ebay verkaufen
Hallo zusammen,
wir wollen ggf. einige unserer Reise-Restplätze gewerblich bei ebay anbieten.
Gibt es irgendwo ne genaue Info, was ich da alles beachten muss, damit ich nicht von so nem Anwaltsvogel abgemahnt werde?
Meine HTML Kenntnisse sind auch bescheiden, da das Angebot ja einigermaßen gut und einheitlich aussehen soll, bekomm ich das selber hin???
Danke!
Manuel
Um wieviele Angebote geht es ?
Bei kleinen Mengen kannst Du den Turbolister2 von eBay benutzen oder den Verkaufsmanager.
Wenn Du grössere Mengen an Angeboten einstellen willst, dann lohnt sich ein Blick auf diese Seite:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?SolutionsDirectory&page=results&subgroup=1
HTML-Seiten kann man sehr sehr einfach mit Frontpage oder Dreamweaver selbst erstellen.
Alternativ kannst Du aber nach eBay-Angebotsvorlagen bei Google suchen. Da sollte einiges zu finden sein.
Was das Rechtliche angeht:
- Status des Verkäuferkontos muss auf GEWERBLICH stehen
- Wiederrufsbelehrung muss RICHTIG formuliert sein
- Impressum muss vorhanden sein
- AGB sollten vorhanden sein.
Weitere Infos gibts z.B. bei www.wortfilter.de
Vielen Dank, vorerst wollen wir nur einzelne Angebote einstellen.
Dreamweaver kenn ich ein wenig, werde mal schauen, was ich hinbekomme.
Danke für die Infos! So ungefähr hatte ich das auch schon zusammengereimt...
In diesem Zusammenhang auch ganz lesenswert:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/
karlhesselbach
08.01.2008, 11:28
Und genau darin liegt der Hund begraben,
warum ich im Moment eine gewerbliche Pause eingelegt habe.
Im eigenen Interesse sollte E-Bay für jeden gewerblichen Verkäufer
hieb und stichfeste AGB sowie Widerufsbelehrungen auf Wunsch zur einfachen Einbindung in Auktionen zur Verfügung stellen.
So unsicher, wie es im Moment ist, war es noch nie.
Original von karlhesselbach
Und genau darin liegt der Hund begraben,
warum ich im Moment eine gewerbliche Pause eingelegt habe.
Im eigenen Interesse sollte E-Bay für jeden gewerblichen Verkäufer
hieb und stichfeste AGB sowie Widerufsbelehrungen auf Wunsch zur einfachen Einbindung in Auktionen zur Verfügung stellen.
So unsicher, wie es im Moment ist, war es noch nie.
dann wird es interessant :D
ja, momentan ist es zum ****... man kann tun, schreiben, ändern was man will. 1 Woche später gibt es schon wieder das nächste Urteil und man ist wieder abmahngefährdet.
Schuld ist der Gesetzgeber, der endlich mal eine Regelung ausarbeiten sollte, die dann auch Bestand hat.
Mit den Abmahnungen, die ich schon bekommen habe und dem ganzen Schriftverkehr der damit verbunden war könnte ich hier die Wände dreimal tappezieren...
Von den Kosten dafür hätte man sich mit der ganzen Familie für nen Monat im Burj Al Arab einquartieren können.
Da wir Reisen verkaufen fällt das mit dem Widerruf schon einmal weg, 1 Problem weniger...
luxury_david
08.01.2008, 16:12
Original von LUTZ
Mit den Abmahnungen, die ich schon bekommen habe und dem ganzen Schriftverkehr der damit verbunden war könnte ich hier die Wände dreimal tappezieren...
Von den Kosten dafür hätte man sich mit der ganzen Familie für nen Monat im Burj Al Arab einquartieren können.
8o 8o
karlhesselbach
08.01.2008, 16:33
So, ich war eben mal meinen gewerblichen Account aufräumen.
Die abmahnsichere Einbindung von AGB sowie Widerrufsbelehrung
ist realisiert worden.
Aber ob mein Kram wirklcih abmahnsicher ist?
Original von karlhesselbach
So, ich war eben mal meinen gewerblichen Account aufräumen.
Die abmahnsichere Einbindung von AGB sowie Widerrufsbelehrung
ist realisiert worden.
Aber ob mein Kram wirklcih abmahnsicher ist?
wer bist du in der Bucht???
karlhesselbach
08.01.2008, 16:36
Der gewerbliche schlummert im Moment seit über einem Jahr.
mein privater Ausweichaccount ist sehr schwierig zu erraten ;)
fast ein Undercovername :rofl:
karlhesselbach
08.01.2008, 16:49
Gelle,
und die 3 sind von Bekloppten.
Der eine ersteigert einen Autoreifen, der als Designobjekt verkauft wurde. Es stand so in der Auktion : reparatur ist wohl nicht möglich.
Da wundert er sich dann drüber :rofl:
Der zweite zahlt über 5 Wochen nicht, schickt immer Lesebestätigungen.
Nach 6 Wochen kommentiert er dann die erhaltene schlechte Bewertung auf die Tränendrüse: er wäre krank gewesen.
Und der dritte unterstellt trotz Vorlage eines Kataloges, das Teil
welches er bekam wäre mit falschen Namen bezeichnet worden :rofl:
Jetzt jaunert er alle paar Tage per Mail. Der weiß noch gar nicht, mit welchem Teufel er sich da angelegt hat :D, es wird furchtbar werden für Ihn :twisted:
karlhesselbach
09.01.2008, 18:39
Soeben kam eine Mail,
ab 01.04.2008 wurde E-bay die geforderten
Informationen automatisch bei gewerblichen
Accounts anzeigen.
Vorlagen sind auch abrufbar, ob abmahnsicher oder nicht
wird sich noch zeigen :D
ehemaliges mitglied
09.01.2008, 18:41
@ Moehf:
Vorsicht mit der Wortwahl, sonst könnte es sein, daß sich so ein "Anwaltsvogel" deine Angebote in ebay demnächst richtig genau anschaut ....... ;-)))
Original von Ticktacktom
@ Moehf:
Vorsicht mit der Wortwahl, sonst könnte es sein, daß sich so ein "Anwaltsvogel" deine Angebote in ebay demnächst richtig genau anschaut ....... ;-)))
:D :D
Die sind dann natürlich wasserdicht, da ich hier das ja erst absegnen lasse :D :D
Also bei dem hier fehlt wohl so ziemlich alles, oder???
Klick mich bitte (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6637571237)
So sollte das nicht sein, brauchst Du Arbeit Ticktacktom? :D
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.