romex
28.12.2007, 15:20
hallo mädels und jungs.
hätte da mal ne allgemeine frage im bereich des steuerwesens.
1. angenommen eine modernisierungsmaßnahme an einer vermieteten eigentumswohnung zieht sich über den jahreswechsel hinaus. wird diese aktion steuerlich in dem jahr der rechnungsstellung, der bezahlung oder der fertigstellung geltend gemacht?
2. muß die bezahlung wie bei bei den haushaltsnahen dienstleistungen per überweisung geschehen, oder kann dies auch in bar bei übergabe erfolgen?
3. wird die rechnung eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers, ohne ausgewiesener MwSt. vom FA voll anerkannt.
vielen dank im voraus :gut:
hätte da mal ne allgemeine frage im bereich des steuerwesens.
1. angenommen eine modernisierungsmaßnahme an einer vermieteten eigentumswohnung zieht sich über den jahreswechsel hinaus. wird diese aktion steuerlich in dem jahr der rechnungsstellung, der bezahlung oder der fertigstellung geltend gemacht?
2. muß die bezahlung wie bei bei den haushaltsnahen dienstleistungen per überweisung geschehen, oder kann dies auch in bar bei übergabe erfolgen?
3. wird die rechnung eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers, ohne ausgewiesener MwSt. vom FA voll anerkannt.
vielen dank im voraus :gut: