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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einfuhrumsatzsteuer absetzen?



SAMMÄ
27.12.2007, 15:08
Guten Tag,
nachdem ich heute bei 4 Finanzamt-Fillialen angerufen habe und keiner mir diese Frage beantworten konnte, hoffe ich hier auf jemanden der es weiß:

Kann ich als Gewerbe (auch Kleingewerbe, bis 25.000 Umsatz im Jahr) die Einfuhrumsatzsteuer (Zoll) von der Steuer am Ende des Jahres absetzen?

MfG

ehemaliges mitglied
27.12.2007, 15:52
Da würde ich mich an Deiner Stelle an den Steuerberater wenden. Man kann dabei zu viele Fehler machen, da es von zu vielen Faktoren abhängig ist.

Ein klares "JA" oder "NEIN" kann Dir hier keiner seriös geben.

Black RS
27.12.2007, 16:02
Original von SAMMÄ
Guten Tag,
nachdem ich heute bei 4 Finanzamt-Fillialen angerufen habe und keiner mir diese Frage beantworten konnte, hoffe ich hier auf jemanden der es weiß:

Kann ich als Gewerbe (auch Kleingewerbe, bis 25.000 Umsatz im Jahr) die Einfuhrumsatzsteuer (Zoll) von der Steuer am Ende des Jahres absetzen?

MfG

a) umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer geht nur bis 17.500 Euro Umsatz pro Jahr vgl. § 19 UStG

b) Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind.


Ahoi! :supercool:

Black RS
27.12.2007, 16:04
Original von kabubasa
Ein klares "JA" oder "NEIN" kann Dir hier keiner seriös geben.

doch ich :twisted: ;)

SAMMÄ
27.12.2007, 17:51
Alles klar.
Vielen Dank an alle!

maut
27.12.2007, 18:47
danke, ist für mich auch gerade interessant! :gut:

Virtuose
28.12.2007, 00:06
Die entscheidende Frage wurde doch gar nicht gestellt. Wo soll die EUSt denn abgesetzt werden:

a) Als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung

b) Als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung

Und jetzt mal wieder das Dollste: In beiden Fällen hängt die Beantwortung von den Umständen des Einzelfalles ab.

Und wie man bei derart unzureichenden Angaben mit "Doch ich" oder "Alles klar" antworten kann wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.

ehemaliges mitglied
28.12.2007, 09:53
Original von Virtuose
...

Und wie man bei derart unzureichenden Angaben mit "Doch ich" oder "Alles klar" antworten kann wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.

Dito!

Das meinte ich mit meiner Aussage Ein klares "JA" oder "NEIN" kann Dir hier keiner seriös geben.

Mostwanted
28.12.2007, 10:08
Original von kabubasa

Original von Virtuose
...

Und wie man bei derart unzureichenden Angaben mit "Doch ich" oder "Alles klar" antworten kann wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben.

Dito!

Das meinte ich mit meiner Aussage Ein klares "JA" oder "NEIN" kann Dir hier keiner seriös geben.


Natürlich kann er ein klares "ja" bekommen. Hat er auch schon, von Black RS:

"Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind."

ehemaliges mitglied
28.12.2007, 10:58
Original von Mostwanted
... Natürlich kann er ein klares "ja" bekommen. Hat er auch schon, von Black RS:

"Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind."


Nee klar!

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär'!