Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtl Frage zur Aufbietung KFZ Brief.
Status.
Leasing endet am 30.11.2007
Ich möchte am 30.11.2007 Barzahlung gegen Brief beim Händler.
Der ruft heute an. Brief von POST verloren..... Aufbietung durch Leasinggesellschaft... Dauer 4-6 Wochen. Er zahlt die Rechnung nicht, bis der Brief da ist. Zahlungsziel bei Leasinggesellschaft 2.12.2007 .Ich stehe als Eigentümer im Brief.
Er sagt. "Sie fahren den Wagen bis Brief da ist, und wir wickeln die Sache dann ab."
Frage: was tun... abwarten.... oder holen die mir das Auto unterm Hintern weg..? Ich trau dem Händler nicht.
Kann deinen Ausführungen nicht so ganz folgen :grb:
Mostwanted
08.11.2007, 16:02
Ruf doch die Leasing an?
ehemaliges mitglied
08.11.2007, 16:03
solang du nichts bezahlt hast, halb so schlimm. die eigentliche kaufabwicklung machts du ja ohnehin mit dem händler, nicht mit der bank. wenn dieser dir zusagt, das auto zu betrag x zu kaufen, sehe ich da kein problem. ob er nun den restwert an die bank zahlt oder nicht, kann dir egal sein, wenn du einen kv vom händler hast.in jedem fall hat der händler ausschließlich gegenüber der bank eine rückkaufverpflichtung, nicht du;)
cardealer
08.11.2007, 16:05
Original von honi
Ich stehe als Eigentümer im Brief.
Halter Eigentümer ist die Leasing. Gibts einen KV über das auto mit dem händler??
Original von cardealer
Original von honi
Ich stehe als Eigentümer im Brief.
Halter Eigentümer ist die Leasing.
So ist das! Deshalb verstehe ich den Post nicht so ganz :grb:
Ich hab schon die Rechnung vom Händler, habe ihm aber gesagt, dass ich bar bezahlen will im Tausch mit Brief. Nur wenn er sich jetzt mit der Bank überwirft und nicht bezahlt, hat doch die Bank immer noch den Eigentumsvorbehalt, ich kann doch vom Händler nichts kaufen, was dem nicht gehört, oder....?
ehemaliges mitglied
08.11.2007, 16:08
eigentümer ist die bank bis zur bezahlung durch den händler! dann geht das eigentum des händlers durch den kaufvertrag und die bezahlung von honi auf eben diesen über.
ehemaliges mitglied
08.11.2007, 16:10
Original von honi
Ich hab schon die Rechnung vom Händler, habe ihm aber gesagt, dass ich bar bezahlen will im Tausch mit Brief. Nur wenn er sich jetzt mit der Bank überwirft und nicht bezahlt, hat doch die Bank immer noch den Eigentumsvorbehalt, ich kann doch vom Händler nichts kaufen, was dem nicht gehört, oder....?
wenn du den brief hast, kannst du davon ausgehen, dass der händler auch bezahlt hat...im zweifel die bank kontaktieren.
Also nochmals korrigiert.
Ich stehe als Halter im Brief.
Ich habe einen gültigen Kaufvertrag
Der Brief ist von der Bank an den Händler verloren gegangen.
Warte ich jetzt, bis der Händler den Brief nach Aufbietung hat 6-8 Wochen erhält( in der verstreicht das Zahlungsziel des Händlers mit unebkannten Konsequenzen) und bezahle dann bei Erhalt des Briefes?
Oder kann ich durch Kaufpreisebegleichung an den Händler schon das nicht mehr nehmbare Eigentum erhalten, obwohl er mir nicht den Brief aushändigt.
das ist ne gute Frage, Juristen vor!
Ich glaube, die Kernfrage für mich ist: hat die Bank nur eine Forderung an den Händler über die Summe des Fahrzeugs, die sie dann über ein Mahnverfahren bekommen kann oder hat sie über einen Eigentumsvorbehalt direkten Zugriff auf das Fahrzeug.
Wenn die Bank nur ne Geldforderung an den Händler hat, könnte ich ja im Fall der Fälle die Rechung über den Wagenkauf einfach gegen Quittung beim Händler begleichen und wäre dann mit gültigem Kaufvertrag und Haltereintrag im Brief automatisch Eigentümer?
die Bank bleibt mit nahezu 100%iger Sicherheit Eigentümer des Fahrzeugs, bis der Händler den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.
Keine Zahglung des KP durch Händler an die Bank = kein Eigentum des Händelrs = keine Möglichkeit für Dich, das Eigentum des Fahrzeugs vom Händler zu erhalten.
Wer im KfZ-Brief steht, ist für die Frage des Eigenums am Fahrzeug irrelevant, dass kann höchstens bei einem gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten eine Rolle spielen, nicht aber im vorliegenden Fall.
Grüsse, Jan
Mostwanted
09.11.2007, 11:05
Scheint sich wohl nicht um einen seriösen Markenhändler zu handeln? Ein Brief kann schon mal verschwinden, frage doch bei der Leasing nach ob das stimmt - dann ist alles ok.
Also, mir fällt hier spontan §932 BGB ein, demnach:
Absatz 1:
Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört...
weiter steht da aber auch in ABS 2 das es ein gutgläubiger Erwerb sein muss, d.h. die Sache zieht hier nicht, da honi ja schon vermutet das etwas nicht stimmt und somit nicht im guten Glauben ist!
Von daher bleibt die Bank Eigentümer.
Fertige Juristen, bitte korrigiert mich!
Suerlänner
09.11.2007, 14:14
Ist egal wer im Brief steht, derjenige der das Eigentum beweisen kann, hier die Leasing, bleibt Eigentümer.
Wenn Du Deinem Händler nicht vertraust kontaktiere Deinen Leasinggeber.
Der Brief ist von der Bank an den Händler verloren gegangen.
wenn ich alles richtig verstanden habe hat der händler noch nicht an die bank bezahlt !?
somit kann das oben geschriebene nicht stimmen.
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
wo sind unsere autoverkäufer ??
cardealer
09.11.2007, 16:03
Original von hugo
Der Brief ist von der Bank an den Händler verloren gegangen.
wenn ich alles richtig verstanden habe hat der händler noch nicht an die bank bezahlt !?
somit kann das oben geschriebene nicht stimmen.
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
wo sind unsere autoverkäufer ??
hier Hugo :D
und das stimmt so nicht:
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
ehemaliges mitglied
09.11.2007, 16:08
Original von cardealer
Original von hugo
Der Brief ist von der Bank an den Händler verloren gegangen.
wenn ich alles richtig verstanden habe hat der händler noch nicht an die bank bezahlt !?
somit kann das oben geschriebene nicht stimmen.
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
wo sind unsere autoverkäufer ??
hier Hugo :D
und das stimmt so nicht:
keine,aber auch wirklich keine bank,leasinggesellschaft,händlerbank .....
schickt den kfz brief auf die reise ohne die kohle gesehen zu haben.
auch hier: frank hat recht. händler bekommen den brief treuhänderisch auch für ummeldung, abmeldung etc.
cardealer
09.11.2007, 16:11
die Banken gehen aber schon recht lässig mit den Briefen um die kommen immer als normaler Brief =)
hallo,
zahl das geld doch direkt bei der bank ein und hol den brief beim händler ab wenn er da ist.
somit hast du deine schuld bei der bank beglichen und der brief kommt zu dir.
dein händler muss eine eidestatliche versicherung bei der zulassung unterschreiben und bekommt einen neuen brief.
das ganze dauert deswegen so lange weil der brief ja wieder auftauchen könnte.
gruß
jürgen
cardealer
09.11.2007, 17:27
Original von neo507
hallo,
zahl das geld doch direkt bei der bank ein und hol den brief beim händler ab wenn er da ist.
somit hast du deine schuld bei der bank beglichen und der brief kommt zu dir.
dein händler muss eine eidestatliche versicherung bei der zulassung unterschreiben und bekommt einen neuen brief.
das ganze dauert deswegen so lange weil der brief ja wieder auftauchen könnte.
gruß
jürgen
das ist so ziemlich alles falsch und geht so garnicht.
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