Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ Versicherung
Hallo Liebe Forumsmitglieder,
habe meine KFZ Versicherung bei der Würtembergischen, bereits bei 35% ( nach langen Jahren ) angekommen und will jetzt ein zweites Fahrzeug anmelden. Meine Versicherungsmaklerin meint das Sie mir eine Zweitversicherung mit 85% anbieten kann.
Meine Frage ist, ob das normal oder üblich so ist? Oder sollte ich zu einer anderen Versicherung wechseln weil ich überall anders bessere Konditionen bekomme! Kenne mich nicht so gut aus, von daher meine ich das bestimmt der ein oder andere Forumsmitglied mir hier einen guten Tipp geben kann!
Danke bereits im vorauss....
Savas
Kiki Lamour
25.06.2007, 17:55
jo, die 2. versicherung ist (zumindest bei mir) auch so hoch.
Ist normal, falls es ein Old-, Young-, Newtimer oder ein anderes Liebhaberfahrzeug sein soll könnte sich OldieCarCover (www.oldiecarcover.de) lohnen. Die haben eine Pauschlaversicherung ohne Schadenfreiheitsrabatt, geht im Schadensfall nicht nach oben, aber auch nicht nach unten.
Carsten1100
25.06.2007, 18:21
Versuch mal diese hier: http://www.directline.de/
Die versichern Deinen Zweitwagen zum selben SF-Rabatt wie den ersten. Und der "Erstwagen" muss nicht mal bei der gleichen Versicherung sein.
Grüße
Carsten
Hallo,
setz Dich mal mit meinem Freund in Hannover in Verbindung:
Helvetia Versicherungen
Generalvertretung
Leiter : Axel Meyer 0511 /534 72 72 oder 0173 / 9217247 und sag Ihm einen schönen Gruß von Sebastian Prietzel
Er möchte Dir mal ein schönes Angebot unterbreiten!
Gruß
Sebastian
R.O. Lex
25.06.2007, 22:42
Original von Savas
Oder sollte ich zu einer anderen Versicherung wechseln weil ich überall anders bessere Konditionen bekomme!
Wenn dem so ist, dann hast Du Dir die Frage doch schon selbst beantwortet. Wenn dem nicht so ist, dann hättest Du Dir die Frage sparen können. :rolleyes:
Original von Carsten1100
Versuch mal diese hier: http://www.directline.de/
Jaja, die Direktversicherer.... wollten seinerzeit ca. das Doppelte von mir wie die Victoria...
In der Werbung billig, im Alltag für M, <25, 20Tkm/a unbezahlbar :)
uhrenmaho
26.06.2007, 14:05
:op:Lass Dich nicht von den Billigangebote blenden, von wegen die gleichen Prozente wie das Erstfahrzeug. Hier ist meistens ein Haken versteckt. Fast alle Versicherungen geben auf den Zweitwagen 70 %. Es ist meistens eine reine Verhandlungssache. Wenn man sich quer stellt, genügt es meistens schon zu erwähnen, dass man im nächsten Jahr wechselt (Kfz.Verträge sind immer!!! Jahresverträge vom 01.01 bis 01.01 und können normal im Laufe des Jahres nicht gekündigt werden, höchstens wenn ein neues Fahrzeug anmeldet wird oder wenn der Versicherungsnehmer sich ändert).
Also rede mal im vernünftigen Ton mit Deinem Versicherungsvertreter, das hilft meistens.
Gruß Manfred
Zur Zeit ist die AXA sehr preisagressiv, es lohnt aber auch mal einen Blick auf die kqv zu werfen.
normal, bis auf wenige ausnahmen. Volkswohlbund gehört/e zu den Ausnahmen
aus einem kfz vertrag rauszukommen ist das GERINGSTE problem!
einfach doppelkarte von der neuen versicherung holen, und die karre dann ABMELDEN... am nächsten tag wieder ANmelden, udn dabei die doppelkarte der neuen versicherung abgeben.. feddich!
udn dann den alten versicherungsmakler anrufen udn ihm ein schönes leben wünschen (was ihn nicht sonderlich interessieren wird..es sei denn es trudelt in den nächsten tagen die fristgerechte kündigung für die lebens- haurat, unfall, rechtsschutz usw. versicherung ein :-)
...
Thomas
bin jetzt bei huk24. waren sehr preiswert. im schadensfall helfen dir die normalen huk vertreter, keine hotline. die sache mit den % ist wirklich verhandelbar. habe ich auch so gemacht und bin seinerzeit sogar bei 60% gestartet. beim moped ähnlich....
uhrenmaho
26.06.2007, 20:10
Original von Schmied
aus einem kfz vertrag rauszukommen ist das GERINGSTE problem!
einfach doppelkarte von der neuen versicherung holen, und die karre dann ABMELDEN... am nächsten tag wieder ANmelden, udn dabei die doppelkarte der neuen versicherung abgeben.. feddich!
udn dann den alten versicherungsmakler anrufen udn ihm ein schönes leben wünschen (was ihn nicht sonderlich interessieren wird..es sei denn es trudelt in den nächsten tagen die fristgerechte kündigung für die lebens- haurat, unfall, rechtsschutz usw. versicherung ein :-)
...
Thomas
:motz:Ich weiß nicht, wo und als was Du arbeitest, aber so kommst Du aus einem Kfz.Vertrag nicht!!!! heraus. Veralbere bitte hier die seriösen Forumer nicht.
Manfred
danke an alle die geschrieben haben! habe mir das zweite Fahrzeug mal bei directline durchgerechnet, spare mir jetzt jährlich ca. 350€! das ist echt wahsinn!!!!
wünsche eucht allen einen schönen abend!
liebe grüße aus münchen...
savas
@manfred
meldest du dein fahrzeug ab, ist der vertrag automatisch erloschen!
meldest du das fahrzeug wieder neu an, kannst du dir deine versicherung frei wählen!
besorg dir ne doppelkarte, und gut iss!
ich habe beruflich NICHTS mit autos zu tun, habe aber in den letzten 20 jahren ca. 25-30 fahrzeuge auf meinen namen neu zugelassen... von wiederanmeldungen mal ganz abgesehen!
das hat mit "veralbern" nichts zu tun, ein kfz vertrag ist an ein ZUGELASSENES fahrzeug insofern gebunden, als das es dabei auf REGULÄREM weg kündigungsfristen gibt.
wird das fehrzeug jedoch abgemeldet, ist das fahrzeug schlag mitternacht des abmeldetags nicht mehr versichert, ergo ist der vertrag nicht mehr existent! ...ja, das bedeutet, das man am abmeldetag mit den entstempelten nummernschildern noch fahren darf, und trotzdem noch versicherungsschutz besteht!die meisten cops schauen zwar recht scheel, aber bis dato mussten sich alle nach rücksprache mit der zentrale davon überzeugen lassen, das dies absolut rechtens ist!
udn wenn ich ein nicht zugelassenes fahrzeug (was es ja am tag NACH der abmeldung ist) anmelde, kann ich mir die versicherung aussuchen!
...
Thomas
Aber nicht dann nachts auf der Straße parken ;)
uhrenmaho
28.06.2007, 10:44
Original von Schmied
@manfred
meldest du dein fahrzeug ab, ist der vertrag automatisch erloschen!
meldest du das fahrzeug wieder neu an, kannst du dir deine versicherung frei wählen!
besorg dir ne doppelkarte, und gut iss!
ich habe beruflich NICHTS mit autos zu tun, habe aber in den letzten 20 jahren ca. 25-30 fahrzeuge auf meinen namen neu zugelassen... von wiederanmeldungen mal ganz abgesehen!
das hat mit "veralbern" nichts zu tun, ein kfz vertrag ist an ein ZUGELASSENES fahrzeug insofern gebunden, als das es dabei auf REGULÄREM weg kündigungsfristen gibt.
wird das fehrzeug jedoch abgemeldet, ist das fahrzeug schlag mitternacht des abmeldetags nicht mehr versichert, ergo ist der vertrag nicht mehr existent! ...ja, das bedeutet, das man am abmeldetag mit den entstempelten nummernschildern noch fahren darf, und trotzdem noch versicherungsschutz besteht!die meisten cops schauen zwar recht scheel, aber bis dato mussten sich alle nach rücksprache mit der zentrale davon überzeugen lassen, das dies absolut rechtens ist!
udn wenn ich ein nicht zugelassenes fahrzeug (was es ja am tag NACH der abmeldung ist) anmelde, kann ich mir die versicherung aussuchen!
...
Thomas
:motz:Nochmals im Klartext, dann ist Schluß mit Diskutieren: Du kannst in Deutschland innerhalt eines Jahres nicht ein Fahrzeug abmelden und das gleiche Fahrzeug mit gleichem Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung wieder anmelden. Dies geht nur zum 01.01..
Selbstverständlich kannst Du ein Fahrzeug abmelden und bei einer anderen Versicherung ein neues Fahrzeug anmelden. Dies ist natürlich möglich.
Ein Kfz.Versicherungsvertrag läuft immer vom 01.01 bis 01.01.. Wenn man so verfahren würde wie Du es beschreibst, käme dies einer Kündigung eines laufenden Vertrages gleich. Das gibt es nicht in Deutschland. Es geht also nur so, wie im ersten Absatz beschrieben.
Nochmals im Klartext, dann ist Schluß mit Diskutieren: Du kannst in Deutschland innerhalt eines Jahres nicht ein Fahrzeug abmelden und das gleiche Fahrzeug mit gleichem Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung wieder anmelden. Dies geht nur zum 01.01..
...lass ich so im raum stehen, weil ich auch keine lust auf eine diskussion habe, die zu keinem zählbarem ergebniss füren wird.
ich kann dir nur versichern, das ich EXAKT das oben beschriebene procedere bereits MEHRFACH praktiziert habe, udn das ganze im vollen paket mit prozente übernahme von versicherung zu versicherung... udn es gab NIE ein problem!
ob das jetzt "kulanz" des hew. versicherungsunetrnehmens war, oder nicht... mir letztendlich auch egal.. ich habe bekommen was ich wollte, und musste nichtmal "bitte-bitte" machen
ob du mir das glaubst, ode rnicht, ist mir rel. egal... ich hätte auf jeden fall nie diesen hinweis gegeben, wenn ich diese erfahrung nicht selber gemacht hätte!...denn aufs "hören-sagen" gebe ich prinzipiell nicht viel!
vielleicht waren die jew. versicherungs-unternehmen auch einfach droh, mich schnell wieder los zu sein *g* :-)
...
Thomas
uhrenmaho
28.06.2007, 21:14
Original von Schmied
Nochmals im Klartext, dann ist Schluß mit Diskutieren: Du kannst in Deutschland innerhalt eines Jahres nicht ein Fahrzeug abmelden und das gleiche Fahrzeug mit gleichem Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung wieder anmelden. Dies geht nur zum 01.01..
...lass ich so im raum stehen, weil ich auch keine lust auf eine diskussion habe, die zu keinem zählbarem ergebniss füren wird.
ich kann dir nur versichern, das ich EXAKT das oben beschriebene procedere bereits MEHRFACH praktiziert habe, udn das ganze im vollen paket mit prozente übernahme von versicherung zu versicherung... udn es gab NIE ein problem!
ob das jetzt "kulanz" des hew. versicherungsunetrnehmens war, oder nicht... mir letztendlich auch egal.. ich habe bekommen was ich wollte, und musste nichtmal "bitte-bitte" machen
ob du mir das glaubst, ode rnicht, ist mir rel. egal... ich hätte auf jeden fall nie diesen hinweis gegeben, wenn ich diese erfahrung nicht selber gemacht hätte!...denn aufs "hören-sagen" gebe ich prinzipiell nicht viel!
vielleicht waren die jew. versicherungs-unternehmen auch einfach droh, mich schnell wieder los zu sein *g* :-)
...
Thomas
Hallo Thomas,
lese Dir bitte nochmal meinen Beitrag in Ruhe durch.
Wenn ich während des laufenden Jahres ein Fahrzeug abmelde und das gleiche Fahrzeug (mit gleicher Fahrgestellnummer/muss ich immer angeben) bei einer anderen Versicherung wieder anmelden will, hat die alte Versicherung aufgrund des Jahresvertrages (01.01. bis 01.01.) die älteren Rechte
Wenn Deine Version richtig und machbar wäre (bei Dir war es vielleicht ein Einzelfall auf Kulanz oder sie wollten Dich wegen Schadenhäufigkeit loswerden) würden innerhalb eines laufenden Jahres 1 Million Autofahrer und mehr Ihre Versicherung wechseln, wenn sie eine preiswertere bekommen könnten. Du musst Dir mal die Frage stellen, warum immer am Jahresende die Autofahrer Ihre Versicherung kündigen, um zu einer preiswerteren zu wechseln.
Gruß Manfred
der trick mit dem Abmelden und wieder anmelden ändert nix, da sich das Risiko nicht geändert hat. Ambesten im ersten Jahr gleich machen und dann noch einen Kurztarif riskieren. Cleverer Vorschlag.....
@manfred
ich kann will und werde nicht ausschliessen, das es seitens der versicherer den ANSPRUCH gibt, das die versicherung wieder bei diesem unternehmen abgeschlossen werden muss.
ich kann nur aus meinen erfahrungen berichten, das ich es in der vergangenheit (20 jahre) ca. 4-5 x so praktiziert habe.
der hinweis kam übrigens seinerzeit von einem mit mir befreundeten versicherungsmakler, der mich darauf aufmerksam gemacht hat, das das so praktiziert problemlos möglich wäre.
und dies kann ich durch meine erfahrungen nur absolut bestätigen.
mag sein das es den versicherern einfach zu "lästig" ist, für einen solchen bagatell-vertrag sich den umstand eines unzufriedenen kunden ans bein zu binden , aber wie gesagt, ich hatte da noch NIE probleme!
und an meiner schadenshäufigkeit kann es eigentlich auch nicht liegen, da ich mit meinen fahrzeugen sf 20. sf 18 und sf 11 habe (noch nie einen selbstverschuldeten unfall gehabt :-))
wie auch immer, ich bin ja eh seit 10 jahren mehr oder weniger fest mit meiner versicherung "liiert"
...
Thomas
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