Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : überprüfung lc bzw. geklaute uhr
ersteinmal ein hallo an alle,
dies ist mein erster beitrag im forum.
ich habe gerade meine zweite rolex über eine privatperson gekauft.
mein uhrmacher (kein konzi) hat diese auch als echt befunden.
da ich kein zertifikat erhalten habe, ist mir der LC nicht bekannt.
kann man evtl. über rolex direkt, über die seriennummer, den LC erfragen?
ausserdem habe ich gehört, dass es eine liste mit geklauten rolexuhren zum abgleichen gibt - stimmt das?
vielen dank für die hilfe
Kronenfan
07.06.2007, 11:03
Hallo,
Kommt denn Deine Einsicht jetzt nicht etwas spät !?
Da hättest Du Dich wirklich vor dem Kauf drum kümmern können.
Ich meine ohne Papers kann man ja machen, wenn man mag - aber dann sollte man die Story der Uhr genau kennen. Natürlich kannst Du bei Rolex über die Seriennummer an die Daten der Uhr gelangen - nur kann das nach hinten losgehen, wenn sich dann herausstellen sollte, daß die Uhr gestohlen wäre. Mein Tip ist wirklich, daß man sich vor dem Kauf über das "Objekt der Begierde" schlau macht und wenn Zweifel bestehen besser die Finger davon lassen - es gibt doch wirklich genug Zwiebeln !
Der Hanseat
07.06.2007, 11:08
Original von Kronenfan
Hallo,
Kommt denn Deine Einsicht jetzt nicht etwas spät !?
Da hättest Du Dich wirklich vor dem Kauf drum kümmern können.
Ich meine ohne Papers kann man ja machen, wenn man mag - aber dann sollte man die Story der Uhr genau kennen. Natürlich kannst Du bei Rolex über die Seriennummer an die Daten der Uhr gelangen - nur kann das nach hinten losgehen, wenn sich dann herausstellen sollte, daß die Uhr gestohlen wäre. Mein Tip ist wirklich, daß man sich vor dem Kauf über das "Objekt der Begierde" schlau macht und wenn Zweifel bestehen besser die Finger davon lassen - es gibt doch wirklich genug Zwiebeln !
Wenn man keine Ahnung hat.....
Vorab geht da garnichts mehr, da Rolex Anfragen nach Verlustmeldungen nur noch bei Vorlage der Uhr beantwortet.....
Und ich bezweifle, dass die dir den LC zur Uhr sagen.....
Willkommen, schau doch mal hier:
www.watchsearcher.com
Die Ergebnisse sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen, sicher wird nicht jede gestohlene Uhr dort hinterlegt...
cardealer
07.06.2007, 11:31
Abfrage bei Rolex Köln mit der Uhr fertig, denn irgendwann kommt sie eh mal zur Revi nach Köln und dann den VK suchen wenn die Uhr wirklich geklaut ist :rolleyes: besser jetzt Klarheit schaffen.
Donluigi
07.06.2007, 11:32
Wenn man keine Ahnung hat.....
:rofl: Die Sinnleere des Posts erhält durch den obermeisterlichen Ton einen ganz eigenen Charme.
Einfach die 6- ode 7-stellige Nummer (du findest sie an den durch das Band verdeckten Flanken des Gehäuses, die kürzere Nummer auf der anderen seite ist die Ref.-Nr.) an Rolex faxen: 0221 1650580 dann bekommst du Meldung, ob sie dort als gestohlen gemeldet ist. Natürlich ist nicht jede gestohlene Rolex dort gemeldet, aber es ist erstmal alles, was du tun kannst, wenn du die Nummer nicht jeder örtlichen Polizeidienststelle weltweit zukommen lassen willst ;) :D
tobias das funktioniert so nicht mehr ;)
die uhr muß rolex vorliegen!
faxabfragen machen die nicht mehr!
cardealer
07.06.2007, 11:38
Dachte auch das die Uhr jetzt vorliegen muß :grb: oder ist das wieder geändert??
Nein - Faxanfragen beantwortet Rolex nicht mehr. Habe es im März versucht und dann auch angerufen.
No go!
;-(
Chris
sowas klärt eigentlich im vorfeld!
danke für die hilfreichen antworten.
die "BELEHRUNGEN" und "SCHADENFREUDE" sind sehr lustig aber überflüssig.
Oyster-one
07.06.2007, 13:07
Original von Savas
sowas klärt eigentlich im vorfeld!
Das geht eben gerade nicht mehr! Lies oben Thorbens Beitrag.
Donluigi
07.06.2007, 13:15
Was ist es denn für eine Uhr und was hast du dafür bezahlt? Stichwort Kauf in gutem Glauben.
Oyster-one
07.06.2007, 14:13
Original von Donluigi
Was ist es denn für eine Uhr und was hast du dafür bezahlt? Stichwort Kauf in gutem Glauben.
Falls Du "gutgläubigen Erwerb" meinst, so etwas gibt es nicht bei einer geklauten (abhanden gekommenen) Uhr.
Original von Donluigi
Wenn man keine Ahnung hat.....
:rofl: Die Sinnleere des Posts erhält durch den obermeisterlichen Ton einen ganz eigenen Charme.
Einfach die 6- ode 7-stellige Nummer (du findest sie an den durch das Band verdeckten Flanken des Gehäuses, die kürzere Nummer auf der anderen seite ist die Ref.-Nr.) an Rolex faxen: 0221 1650580 dann bekommst du Meldung, ob sie dort als gestohlen gemeldet ist. Natürlich ist nicht jede gestohlene Rolex dort gemeldet, aber es ist erstmal alles, was du tun kannst, wenn du die Nummer nicht jeder örtlichen Polizeidienststelle weltweit zukommen lassen willst ;) :D
LOL, klassisches Eigentor. :D Ich hatte mal einen Teil eines Briefes gepostet, in dem Rolex mitteilt, dass das nicht mehr gemacht wird:
http://img78.imageshack.us/img78/1980/rolif0.jpg
Mostwanted
07.06.2007, 16:12
Das Codewort ist also Serivce-Vorlage? :] Scheint also kein Serienbrief zu sein, wenn selbst Rolex Fehler macht?
Oyster-one
07.06.2007, 16:18
Original von Mostwanted
Das Codewort ist also Serivce-Vorlage? :] Scheint also kein Serienbrief zu sein, wenn selbst Rolex Fehler macht?
Nun ja, auch im Übrigen ist das Schreiben kein Musterbeispiel für korrekte Rechtschreibung... :rofl:
watchman
10.06.2007, 20:41
wisst ihr denn immer noch nicht, dass ich im besitz der jemals letzten raus gegangenen rolex abfrage bin :D :twisted:
watchman
10.06.2007, 20:42
verlustmeldungsanfragen neuester Stand (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=48665&hilight=verlustabfrage&hilightuser=0&page=2)
daytonasub
10.06.2007, 21:51
Hallo bic 3000,
hast Du mit der Privatperson einen Privatkaufvertrag abgeschloosen,mit Name Adresse und Personummer,so handhabe ich das,dort sollten die Eigentumsverhältnisse klar definiert sein,etwa in dem sich der Verkäufer verpflichtet,das es sich bei der zu verkaufenden Uhr um sein Eigentum handelt ,an dem keinerlei Rechte Dritter bestehen.
Falls sich die Uhr dann doch als gestohlen heraus stellt,hast Du einen Rechtsanspruch.
Gruß
Frank
cutrofiano
10.06.2007, 22:05
Original von daytonasub
Falls sich die Uhr dann doch als gestohlen heraus stellt,hast Du einen Rechtsanspruch.
Und zwar genau den gleichen, wie wenn du nichts dazu im Vertrag geschrieben hast ;-)
Entsprechende Klauseln beugen eigentlich nur dem strafrechtlichen Vorwurf der Hehlerei vor.
Grüße,
Cutrofiano
Oyster-one
10.06.2007, 22:59
Richtig! Zudem kann man nicht kaufen, ohne einen Vertrag zu schließen... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
ehemaliges mitglied
11.06.2007, 12:41
Original von Oyster-one
Original von Donluigi
Was ist es denn für eine Uhr und was hast du dafür bezahlt? Stichwort Kauf in gutem Glauben.
Falls Du "gutgläubigen Erwerb" meinst, so etwas gibt es nicht bei einer geklauten (abhanden gekommenen) Uhr.
so isses.. :gut:
cutrofiano
11.06.2007, 13:11
Original von Oyster-one
... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
Na ja, es gibt ja durchaus eine ganze Menge Dinge, die man in einem Vertrag regeln kann und die dann auch ihre Wirkung im Hinblick auf bestimmte Ansprüche entfachen.
Nur hängen die nach Bereicherungsrecht existierenden Ansprüche gegen den Verkäufer von Sachen, an denen man kein Eigentum erwerben kann, weil diese gestohlen wurden, eben nicht von irgendwelchen zuvor abgegebenen oder auch nicht abgegebenen Erklärungen des Verkäufers ab. Das wäre ja noch schöner...
Grüße,
Cutrofiano
Oyster-one
11.06.2007, 14:42
Original von cutrofiano
Original von Oyster-one
... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
Na ja, es gibt ja durchaus eine ganze Menge Dinge, die man in einem Vertrag regeln kann und die dann auch ihre Wirkung im Hinblick auf bestimmte Ansprüche entfachen.
Nur hängen die nach Bereicherungsrecht existierenden Ansprüche gegen den Verkäufer von Sachen, an denen man kein Eigentum erwerben kann, weil diese gestohlen wurden, eben nicht von irgendwelchen zuvor abgegebenen oder auch nicht abgegebenen Erklärungen des Verkäufers ab. Das wäre ja noch schöner...
Grüße,
Cutrofiano
Klar, man kann vieles in einem Vertrag regeln. Dies ändert aber nichts daran, daß die Vertragsurkunde hier nur der Beweisführung dient. Vertrag ungleich Vertragsurkunde, gell! Man kann Verträge auch mündlich schließen - dies ist, gemessen an der Häufigkeit, sogar die Regel...
rolexelor
11.06.2007, 22:57
Gibts schon einen r-l-x.de-Mustervertrag zum ausdrucken? ;-)
Der Hanseat
12.06.2007, 09:42
Original von rolexelor
Gibts schon einen r-l-x.de-Mustervertrag zum ausdrucken? ;-)
Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum download (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=28821&sid=&hilight=kaufvertrag)
Kaufvertrag ................ (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=49946&sid=&hilight=kaufvertrag)
cutrofiano
12.06.2007, 10:29
Original von Der Hanseat
Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum download (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=28821&sid=&hilight=kaufvertrag)
Kaufvertrag ................ (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=49946&sid=&hilight=kaufvertrag)
Ich würde die Überprüfungspflicht des Käufers mit einer Frist versehen. Nach Ablauf sollte dann nichts mehr gehen. Das schafft (Rechts-) Sicherheit. Über die Rechte im Falle von Diebesgut haben wir oben ja schon gesprochen. Die fielen ohnehin nicht unter die Frist. Alles andere sollte innerhalb eines definierten Zeitfensters abgehandelt sein.
Die Formulierung: Sollte sich diese Echtheitsprüfung der verkauften Gegenstände (ganz oder zu Teilen) als negativ herausstellen ist etwas schräg: Es wird nicht auf eine negative Prüfung ankommen, sondern auf ein negatives Ergebnis derselben ;-)
Grüße,
Cutrofiano
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