Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung von der DENIC ??
Hallo zusammen,
ich habe vor einer Woche eine Rechnung der DENIC erhalten und war etwas verwundert.
Darin verlangen Sie von mir 58 Euro für die Wartung bis 2008 einer de-Domain die ich vor Jahren ca. 5 Jahren mal bei einem Hoster registriert habe.
Hat Jemand Erfahrungen damit?
Grüße Manuel
der Hoster hat bestimmt Inso angemeldet und die Rechte sind an denic übergegangen.
wenn Du weiterliest müsste da irgendwo sthen, dass Du die Möglichkeit hast, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Domain kostenfrei zu löschen
Es steht nur , dass ich bis zum xx den Betrag von 58€ überweisen soll , sonst wird der Inhaber über die eventuelle Vetragskündigung informiert.
Was soll ich am besten machen?
kommt drauf an, was Du mit der domain machen willst - wenn Du sie nicht brauchst: lass sie doch sausen
Georg_Akkerman
06.02.2007, 21:01
Die Verfahrensweise ist üblich und wird dann angewandt, wenn die Domain nicht vom Hoster selbst gelöscht wurde.
Ich selbst habe eine Domain zurück gegeben (1&1) und hatte eine Frist zu beachten, innerhalb derer die Löschung formell, Kosten neutral
erfolgen konnte. Anschließend wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben.
Dies scheint bei Dir bereits der Fall zu sein.
Gruß
der
Georg
Also hier steht wenn ich die "Pflege" möchte , soll ich bis zum 09.02 diese 58€ bezahlen. Hatte ja vorher nie Post bekommen. Habe mir schon ein Formular für die Löschung ausgedruckt. Werde es morgen abschicken...
Grüße Manuel
Georg_Akkerman
06.02.2007, 21:06
Jau, das würde ich wohl auch tun....
Ich habe mal in den AGB's gewühlt und den folgenden Text
gefunden, der die Sach ziemlich aufhellt...
§ 4 Vergütung
(1) Die Domainentgelte und die Zahlungsfälligkeit ergeben
sich aus der jeweils aktuellen DENIC-Preisliste, abrufbar
unter <http://www.denic.de/de/preisliste.html>. DENIC kann
die Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten
ändern.
(2) Wird die Domain durch ein DENIC-Mitglied verwaltet und
kommt dieses seinen Domain-Zahlungsverpflichtungen
gegenüber DENIC nach, ruht die Vergütungspflicht des
Domaininhabers. Ist dies nicht mehr der Fall, lebt die Vergütungspflicht
wieder auf, und der Domaininhaber muss das
Domainentgelt für die Zukunft unmittelbar an DENIC entrichten.
Gruß
der
Georg
Danke , was meinst du , soll ich es im normalen Brief schicken oder Einschreiben mit Rückschein?
Grüße Manuel
normaler Brief reicht, ich halte Denic für sehr seriös
Georg_Akkerman
06.02.2007, 21:15
Ich würde das Einschreiben mit Rückschein wählen. Sicher ist sicher.
Und kein Geld überweisen, denn.... "im Falle der Vertragskündigung oder Dekonnektierung erstattet die DENIC bereits geleistete Domainentgelte nicht (siehe Domainbedingungen § 7 Abs. 4)...."
Gruß
der
Georg
Mostwanted
07.02.2007, 08:12
Einfach bei der Denic anrufen, der Service ist sehr gut. Es müsste auch ein Passwort dabei sein, man kann die DE dann online kündigen. Selbst wenn es mal über die Frist geht ist die Denic kulant.
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.