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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rat bzgl. Bucht-Betrug mit Dupont Feuerzeug



MBA
02.02.2007, 18:09
Hallo Leute,

mir ist folgendes passiert:

Ich wollte schon länger ein Dupont Feuerzeug. Zum Geburtstag hat mir meine Maus ein solches geschenkt.

Genauer gesagt, sie hat ein solches ersteigert. Gewonnen hat sie mit 101,- Euro. (Ende der Aution 27.8.06, Verkäufer aus D, Versand nach A)

Das Feuerzeug sieht sehr gut aus. Ist verarbeitet wie ein Original und kaum von einem echten (für Laien) zu unterscheiden.

Letztens hatte ich ein Problem beim füllen. Also ab zum Konzi und dieser hat es mir sogar reparieren lassen (eine "Feuerzeug-Klinik"). Kosten ca. 70 Euro. Dafür bekomme ich von dieser "Klinik" sogar 6 Monate Garantie.
Süffisant bemerkt er beim abholen aber, dass dieses aber ein Fake sei. :weg: :weg: :weg: (Peinlich ...)

Der Autionstext im Wortlaut:



Orig. DUPONT Feuerzeug Chinalack schwarz/rot
NP ca. 600,00 - 800,00 €
NEU
Die Seriennummer ist auf der Unterseite eingeprägt - Laque de Chine). Jeder
Händler wird Ihnen die Echtheit dieses Feuerzeugs bestätigen.
Länge 6,2cm, Breite 3,6cm, Tiefe 1,1cm

Zahlungshinweise des Verkäufers
Sobald der Betrag auf mein Konto ist, schicke ich die Ware los. Privatauktion

Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:
Der Käufer hat das Recht, den Artikel zurückzugeben




Das es sich hier um einen Fake handelt wurde uns erst in den letzten Tagen bewusst. Klar das ich es nicht mehr verwenden möchte.


Frage daher an die Juristen und User:



Was ist zu tun?
Habe ich überhaupt eine Chance etwas zu erreichen?
Oder ist es besser, dieses gut sichtbar im Arbeitszimmer zu positionieren als ewiges Mahnmal bei Ebxx nichts zu kaufen?


Bin gespannt auf Eure Meinungen.

Grüße,
David

Suerlänner
02.02.2007, 18:17
Verbuche es als Erfahrung, grenzüberschreitet klagen, alleine der Aufwand ist es nicht wert.

Nichst deto trotz würde ich den Verkäufer informieren und Ebay.

ibi
02.02.2007, 18:17
würde es als lehrgeld abhaken!
der ganze juristische aufwand lohnt nicht!
auch shcon über 4 monate her, dat wird schwierig sein da was anzufechten!

padis
02.02.2007, 18:23
1.) wie willst du es beweisen?
2.) fallst du gewinnst, hat er evtl. kein Geld mehr
3.) Du kannst versuchen, Druck zu machen -- vielleicht lässt er sich drauf ein und gibt Geld zurück
4.) Manche würden es wieder weiter versteigern -- ich persönlich rate dir davon aber ab
5.) Glaube mir: Deine Zigaretten schmecken genauso -- egal ob mit original oder mit fake angezündet (und wenn Du es im Suff mal verlierst, dann sind wenigstens nur 100 statt ein paar Hundert hinüber)

An der Alster
02.02.2007, 18:24
egal ob es sich nun lohnt oder nicht, ich würd ihm versuchen einen reinzuwürgen :D

An der Alster
02.02.2007, 18:39
Rache befreit die Seele (http://www.welt.de/data/2007/02/03/1197914.html) :D

PCS
02.02.2007, 19:46
Äh. Habe ich da was überlesen? Verweigert der VK denn die Rücknahme?
Hast Du ihn mit Deiner Erfahrung überhaupt schon konfrontiert?

LOLEX & BOLEX
02.02.2007, 20:11
Zitat:
Jeder Händler wird Ihnen die Echtheit dieses Feuerzeugs bestätigen.

Dass Händler das oftmals nicht können - daran sollten wir uns gewöhnen. Im Zweifelsfall kann das nur der Hersteller...

Mein Montblanc Rollerball wurde beim Konzi auch als echt beurteilt, worauf ich ihn gekauft habe. Später hat ihn der Hersteller nicht repariert - da Fake.
Solche Sachen sollte man in der Bucht generell gar nicht mehr kaufen. Und wenn, dann nur von "Gewerblichen" - die kann man zur Not evtl. noch "hängen".

Das Leben ist dazu da, Erfahrungen zu machen, die auch manchmal wehtun =(

VintageWatchcollector
02.02.2007, 20:12
Hör auf mit dem Rauchen, ist gesünder.

miboroco
02.02.2007, 20:23
Ich würde sagen, wir lassen mal nen Anwalt antworten!!!

Denn hier handelt es sich um eine Straftat :(

Ingo.L
02.02.2007, 20:43
Wenn Du den Verkäufer in Verdacht hast, dass er das gewerblich macht, kannst Du ihn prima per email ärgern.

1. Mail ans zuständige Ordnungsamt. Die sollen mal prüfen, ob er sein Gewrbe auch angemeldet hat.

2. Mail ans zuständige Finanzamt, ob er seine Einkünfte auch versteuert.

3. Mail an den deutschen Zoll, da er ja grenzüberschreitend tätig war, liegt die Ermittlung wegen Verstosses gegen das Markenrecht bei denen.

4. wie 3 , aber an den österreichischen Zoll

5. Mail an seine zuständiige Staatsanwaltschaft.

6. Mail an Dupont

Geht alles ohne Anwalt und kostet nix. Sollte genügend öffentliches Interesse vorliegen, ermitteln die zuständigen Stellen ohne Dein weiteres Zutun.

Ich habe das mal wg. gefälschten Bremsbelägen gemacht. Der VK hatte sehr viele davon in der Bucht verkauft. Monate später ist der Zoll bei mir aufgetaucht. Die hatten einen Ordner dabei, in dem alle ebayauktionen von ihm waren . Die haben die Beläge mitgenommen und haben die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Vk wurde zu einer 5stelligen Geldstrafe verurteilt.

artbroker
02.02.2007, 20:46
ST DUPONT
Niederlassung Deutschland in Köln
Geschäftsführer Herve Sergent
Tel.02234-9530050
den interessiert so was

MBA
02.02.2007, 21:38
Danke für die AWs.

Bin sowieso nur "Gelegenheits-Gesellschafts-Zigarillo- oder Zigarrenraucher". Also kein schmerzlicher Verlust da ich eh lieber Zündhölzer nehme. Bis gestern hatte ich ja noch wahnsinnige Angst vorm verlieren ... :D

@percy: Ich habe den VK noch nicht kontaktiert. Werden wir aber in den nächsten Tagen machen.

Ich glaube nicht, dass er das gewerblich macht. Er hat wenige Bewertungen und verkauft allerlei. Wahrscheinlich hat er den Mist den er geschrieben hat sogar selbst geglaubt...

Trotzdem werde ich auf die Rückzahlung des Kaufpreises und der Reparaturkosten bestehen. Mal sehen ob es wirkt. Die Drohungen mit Zoll, Niederlassung und Co werde ich mal anmerken ... *freu*

Die Beweisfrage ist sicher interessant. Er kann nach der Zeit ja alles mögliche behaupten. Und das ohne Zeugen zu beweisen ist kaum möglich. :(



Zu klären wäre auch welcher Recht zur Anwendung kommt. Nach österreichischem Recht könnte ihn meine Maus bei unserem zuständigen Bezirksgericht klagen. Da kann er dann zur Verhandlung extra anreisen... Wäre lustig :D:D:D:D

luxury_david
03.02.2007, 01:28
a) Originalität = zugesicherte Eigenschaft = rechtlich bindend

b) die bewußte Offerte eines gefakten Artikels als Original verwirklicht den TB des Betrugs

AMIGO
03.02.2007, 07:42
Gewonnen mit 101,-- LP 800,-- 8o 8o

Sorry ,aber so DOOF kann doch wirklich nur ein ÖSI sein. Wer hier an ein echtes glaubt ist vom anderen Stern. :twisted: :twisted:

Der Verkäufer hat bestimmt auch Daytonas im Angebot für 1000,-- Euro.

pst
03.02.2007, 08:49
also - ich würde ihm noch nicht drohen - finde ich dummm
schreib ihm eine normale mail in der du ihm mitteilst was passiert ist und bitte ihn höflich um rücknahme -
sollte er nicht antworten oder die rücknahme verweigern -dann ist es an
der zeit ihm mit sanktionen zu drohen -selbstverständlich nur wenn dus dann auch durchziehst - ist aber ein erheblicher aufwand

grüsse
sam

padis
03.02.2007, 09:07
und vielleicht hat der Vk auch die Möglichkeit, ein kleines Kommando zu schicken? es reicht ja normalerweise schon, wenn er eine kleine kostenlose CK "spendiert" --- wissen kann man es nie!

MBA
03.02.2007, 10:22
Was ist eine "kleine kostenlose CK"? 8o

padis
03.02.2007, 10:47
Original von MBA
Was ist eine "kleine kostenlose CK"? 8o

na was wohl? --- eine "Car Kosmetik"
der braucht nur Jemanden in Deiner Nähe kennen und ihnvorbeischicken, daß er Dir Deine Kiste schnell mal zusammendengelt

und schnell hast Du Dir aus einem 100eu-Schaden einen 1000eu-Schaden eingehandelt

Andreas
03.02.2007, 10:56
Original von MBA
Danke für die AWs.

Bin sowieso nur "Gelegenheits-Gesellschafts-Zigarillo- oder Zigarrenraucher". Also kein schmerzlicher Verlust da ich eh lieber Zündhölzer nehme. Bis gestern hatte ich ja noch wahnsinnige Angst vorm verlieren ... :D

@percy: Ich habe den VK noch nicht kontaktiert. Werden wir aber in den nächsten Tagen machen.

Ich glaube nicht, dass er das gewerblich macht. Er hat wenige Bewertungen und verkauft allerlei. Wahrscheinlich hat er den Mist den er geschrieben hat sogar selbst geglaubt...

Trotzdem werde ich auf die Rückzahlung des Kaufpreises und der Reparaturkosten bestehen. Mal sehen ob es wirkt. Die Drohungen mit Zoll, Niederlassung und Co werde ich mal anmerken ... *freu*

Die Beweisfrage ist sicher interessant. Er kann nach der Zeit ja alles mögliche behaupten. Und das ohne Zeugen zu beweisen ist kaum möglich. :(



Zu klären wäre auch welcher Recht zur Anwendung kommt. Nach österreichischem Recht könnte ihn meine Maus bei unserem zuständigen Bezirksgericht klagen. Da kann er dann zur Verhandlung extra anreisen... Wäre lustig :D:D:D:D


Klar.....insbesondere, das es auch in A einen Mindestreitwert gibt, so dass es u.U. erst garnicht zu Klagezulassung kommt, da Minderstreitwert.......nur kann das zur Folge haben, das er einen Anzeige gegen die Käuferin stellt......Verleumdung, Üblenachrede was weiß ich.....das hätte zumindest für dich den Vorteil, das du nach D erstmal alleine Reisen darfst, denn deine Freundin täte erstmal gut daran zu Hause zu bleiben, solange noch ein Verfahren gegen sie hier läuft.....

Der Reparaturpreis dürfte höher gelegen haben als der Anschaffungspreis des Fakes und dem Händler ist vorzuwerfen, das er a) den Fake repariert hat und b) in die wieder ausgehändigt hat. Er hätte dies zur Anzeige bringen sollen, da du in A ein Produkt welches Nachgeahmt ist , illegal eingeführt hast.......ja das ist in Ösi verboten und Hayders Jünger schneiden einem dafür die Eier ab........aber zu deiner Beruhigung,dann hätte er allerdings belegen müssen, das du ihm einen Fake zur Reparatur gebracht hast......ergo würde ich mal im eigenen Ländle klagen, ob der dolle Händler dir nicht einen Fake zurüchgegeben hast und der Internethändler dir in der Tat aus Unwissenheit ein echtes Feuerzeug günstig verkauft hat......dann bleiben die Eier auch dran.... :D


Viel Freude noch.....Gruß Andreas


PS, kauf ihr und dir ein echtes Feuerzeug der Marke und von dem Rest des Geldes, welches du gerade dem schlechtem Geld noch hinterher werfen möchtest, machst du mal richtig Urlaub, an der schönen Ostseeküste.....Usedom beruhigt und Rügen ebenso....der Darßt ist schön....

Andreas
03.02.2007, 11:01
Original von padis

Original von MBA
Was ist eine "kleine kostenlose CK"? 8o

na was wohl? --- eine "Car Kosmetik"
der braucht nur Jemanden in Deiner Nähe kennen und ihnvorbeischicken, daß er Dir Deine Kiste schnell mal zusammendengelt

und schnell hast Du Dir aus einem 100eu-Schaden einen 1000eu-Schaden eingehandelt


Dann wäre dies ein Produktnamens - Fake von Calvin Klein "CK".... :D :D :D.....kommt kein Parfüm, sondern eine Delle als Welle.......ich schule um und werde Car Kosmetiker...., denn da ist wie bei den Uhrmachern alles gratis.....alle für etwas in die Kaffekasse.....

Weißt du was es den Auftraggeber kostet, wenn der da mal eben einpaar Kumpels vorbei schickt, die ihm das Auto rundum erneuern......das machen die auch nicht für Noppes....


Gruß Andreas

MBA
03.02.2007, 11:43
Mindeststreitwert gibts in A keinen. Mich hat ein Internetprovider wegen 29 Euro (Monatsentgelt) verklagt.
Dazu ist er eigens aus Wien zu meinem Bezirksgericht angereist. (Ich brauchte nur 150 Meter gehen ...)

Dort hat er verloren, sprich das Gericht hat mir Recht gegeben. Dann ist er in die 2. Instanz aufs Landesgericht in St. Pölten. Auch dort hat er verloren. War eine Prinzip-Sache für mich. Darum war mir auch der Aufwand wurscht.


Und CK? Naja, isch abe gaar kein Auto ...

Andreas
03.02.2007, 12:22
Original von MBA
Mindeststreitwert gibts in A keinen. Mich hat ein Internetprovider wegen 29 Euro (Monatsentgelt) verklagt.
Dazu ist er eigens aus Wien zu meinem Bezirksgericht angereist. (Ich brauchte nur 150 Meter gehen ...)

Dort hat er verloren, sprich das Gericht hat mir Recht gegeben. Dann ist er in die 2. Instanz aufs Landesgericht in St. Pölten. Auch dort hat er verloren. War eine Prinzip-Sache für mich. Darum war mir auch der Aufwand wurscht.


Und CK? Naja, isch abe gaar kein Auto ...



Ich fahr auch Fahrrad..... :D...nur wie ist das bei Klagen gegen Ausländer mit dem Mindeststreitwert....so EU und überhaupt....

Und warum verklagts du nicht den Reparateur des Feuerzeuges, ist doch viel einfacher, da der Internetverkäufer dir doch die Echtheit bescheinigt und als zugesicherte Ergenschaft des Kaufvertrages bestand hat....da wird er doch gerne beim Bezirksgericht erscheinen...gibt ja Kostenerstattung.....und wenn du Glück hast, macht er einen Fehler....und dann hast du ihn.......musst das nur vorab mit dem Reparateur absprechen, das du dem Fakeverkäufer eine Falle stellen willst.....

Gruß Andreas

Klibut
03.02.2007, 12:26
Ich steh auf Zippo :D

AUTOMATIC
03.02.2007, 13:37
Ich persönlich würd ohne grossen Wind den VK anmailen und ihn mit der Angelegenheit konfrontieren.

Bei kleineren Beträgen um die 100€ ( wobei "klein" relativ ist) würd ich versuchen die Angelegenheit so zu lösen.
Vk kontaktieren und eine Lösung suchen, die für beide Parteien annehmbar ist.

Wenn es um Uhren oder ähliches in dieser Preiskategorie von mehreren Tausend € würde ich alles unternehmen.

Bei Beträgen, wie oben genannt, erstmal über sachliche Mails an den VK herantreten.
Muss ja nicht gleich sein, dass er mit Absicht ein Fake verkauft hat, sowas ist eine Unterstellung, die man nicht so einfach behaupten sollte ohne einen Beweis dafür zu haben.
Also erstmal den friedlichen Weg suchen.
Kostet weniger Nerven ;)


Ich kann ja die Rufe und Unkenrufe nach "Verklagen etc. " verstehen, aber wo führt das noch hin ?

Bei meinem einjährigen Aufenthalt in den Staaten haben mich am Meisten die 10x15 Meter grossen Werbeplakate entlang der Freeways genervt.

"Wanna sue somebody?"

Schlimm sowas !!! 8o

Werbung für "Strafanzeigen" 8o

Ein Familienmitglied (Kenneth) war nach einem Schalganfall halbseitig gelähmt.
Nach einem Barbesuch stand die Polizei vor der Bar um ihn abzufangen, da ihn jemand wegen Trunkenheit angeschwärzt hat.
Da die Cops schnell den Unterschied zwischen Behinderung und Trunkenheit feststellten, rieten ihm die Cops den Denunziaten anzuzeigen. 8o
Der Denunziant, der auch noch so dumm war mit der Polizei vor der Bar zu warten, hatte echt Glück, dass Kenneth dieser Trend "wanna sue somebody ?" nicht die Bohne interessiert.

Obwohl er einge 1000US$ schinden hätte können !!!

Hoffe Deutschland, das fast jedem Trend aus den USA folgt, macht hier mal eine Ausnahme. :gut:

Baumschubser
03.02.2007, 13:47
Buch das ganze unter Erfahrung, geh mit deiner Frau gut essen, lacht noch einmal kräftig drüber und genießt das leben.

Gruß jan

PCS
03.02.2007, 13:51
Original von AUTOMATIC

Also erstmal den friedlichen Weg suchen.
Kostet weniger Nerven ;)



Ja. Sehe ich genauso. Stress machen kann man immernoch, wenn sich der
Verkäufer total uneinsichtig und frech zeigt.

MBA
03.02.2007, 13:52
Original von Andreas

Und warum verklagts du nicht den Reparateur des Feuerzeuges, ist doch viel einfacher, da der Internetverkäufer dir doch die Echtheit bescheinigt und als zugesicherte Ergenschaft des Kaufvertrages bestand hat....da wird er doch gerne beim Bezirksgericht erscheinen...gibt ja Kostenerstattung.....und wenn du Glück hast, macht er einen Fehler....und dann hast du ihn.......musst das nur vorab mit dem Reparateur absprechen, das du dem Fakeverkäufer eine Falle stellen willst.....

Gruß Andreas

:D Du schaust wohl zuviel Gerichts-Shows... :rofl: Gute Idee, glaube aber das spielt die Praxis nicht.


Letzten Endes habe ich mich geärgert. Mittlerweile ist es mir fast schon wieder wurscht.

Klagen werden wir sicher nicht. Das ist mir viel zu mühsam.

Aber das Ding wird für uns beide die ewige Lehre sein, nichts bei Ebxx, auf Basaren oder bei türkischen Teppichhändlern zu kaufen. :gut:


@Jan: Das werden wir tun... Wird eh wieder Zeit für ein gepflegtes Dinner uvm... :D

padis
03.02.2007, 14:12
das hättest Du jetzt besser nicht hier rein geschrieben, daß Du den Vk auf gar keinen Fall verklagen möchtest ---- denn wenn er das jetzt liest, wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das FZ erst recht nicht zurücknehmen

PCS
03.02.2007, 14:14
Warum sollte der Verkäufer eben dieses Dupont Feuerzeuges aktiver RLX User sein? :grb:

padis
03.02.2007, 14:29
das war doch nur ein kleiner scherz --- obwohl es ja auch sein könnte

MBA
03.02.2007, 14:39
Original von padis
das hättest Du jetzt besser nicht hier rein geschrieben, daß Du den Vk auf gar keinen Fall verklagen möchtest ---- denn wenn er das jetzt liest, wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das FZ erst recht nicht zurücknehmen

Kann gar nicht sein. Hier treiben sich ausnahmslos lauter seriöse und lautere Menschen herum ... :D :D :D

PCS
03.02.2007, 14:55
:rofl:

ibi
03.02.2007, 15:00
Original von PCS
:rofl:

zweifelst du dadran percy :D

LOLEX & BOLEX
03.02.2007, 15:01
Original von Andreas
machst du mal richtig Urlaub, an der schönen Ostseeküste.....Usedom beruhigt und Rügen ebenso....der Darßt ist schön....

:gut: :gut: :gut: genau!
Da fahre ich dieses Jahr auch wieder hin :D

ehemaliges mitglied
03.02.2007, 16:46
Sorry, aber ich wäre schon bei der Differenz zwischen Ebay-Preis und normalem Ladenpreis stutzig geworden.......haks als Lebenserfahrung ab..100 Euro lohnen den ganzen Aufwand nitt...wenns doch funktioniert, reichts doch....

wildpower2
04.02.2007, 10:31
wegen 100 kröten lehrgeld soviel alarm...

ehemaliges mitglied
04.02.2007, 10:39
Original von Ingo.L
Wenn Du den Verkäufer in Verdacht hast, dass er das gewerblich macht, kannst Du ihn prima per email ärgern.

1. Mail ans zuständige Ordnungsamt. Die sollen mal prüfen, ob er sein Gewrbe auch angemeldet hat.

2. Mail ans zuständige Finanzamt, ob er seine Einkünfte auch versteuert.

3. Mail an den deutschen Zoll, da er ja grenzüberschreitend tätig war, liegt die Ermittlung wegen Verstosses gegen das Markenrecht bei denen.

4. wie 3 , aber an den österreichischen Zoll

5. Mail an seine zuständiige Staatsanwaltschaft.

6. Mail an Dupont

Geht alles ohne Anwalt und kostet nix. Sollte genügend öffentliches Interesse vorliegen, ermitteln die zuständigen Stellen ohne Dein weiteres Zutun.

Ich habe das mal wg. gefälschten Bremsbelägen gemacht. Der VK hatte sehr viele davon in der Bucht verkauft. Monate später ist der Zoll bei mir aufgetaucht. Die hatten einen Ordner dabei, in dem alle ebayauktionen von ihm waren . Die haben die Beläge mitgenommen und haben die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Vk wurde zu einer 5stelligen Geldstrafe verurteilt.




Und du kaufst Bremsbeläge in der Bucht......wenn das nicht fahrlässig ist....sorry Ingo.....Bremsbeläge sind kein Spielzeug..... :weg:

Kermit
06.02.2007, 03:40
Wunderbar! Ich liebe solche Threads!

Was lernen wir daraus? Unterstützt den Fachhandel... :D