PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?



Bergmann
14.12.2006, 13:04
Hallo,

muß/sollte ich als Privatperson eigentlich darauf achten, dass mir mein Konzi eine Rechnung mitgibt, wenn ich bei ihm eine Uhr gekauft habe?
Oder reicht auch eine Quittung?

Was wäre von Vorteil/Nachteil, wenn ich die Uhr später verkaufen möchte?
Oder ist das egal?


fragt
Markus

Mostwanted
14.12.2006, 13:24
Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)

neo507
14.12.2006, 13:30
also eine rechnug ist wie der name schon sagt eine rechnug für etwas....

die sollte dann gezahlt werden udnd dafür bekommt man dann die quittung.

und gleichzeitig dient dieser nachweiss das man bezahlt hat und als eigentumsnachweiss was aber auch das zerti macht.

natürlich ist das ganze dann in zwanzig jahren oder älter ein schöner nachweiss für alles .


so würde ich das sehen.

also immer alles geben lassen was du kriegen kannst.

gruß

jürgen

cuteluke
14.12.2006, 13:50
Original von neo507
also eine rechnug ist wie der name schon sagt eine rechnug für etwas....

die sollte dann gezahlt werden udnd dafür bekommt man dann die quittung.

und gleichzeitig dient dieser nachweiss das man bezahlt hat und als eigentumsnachweiss was aber auch das zerti macht.


So ist es, Zahlung auf Rechnung bestätigen lassen (Regelfall), Thema erledigt.

Mostwanted
14.12.2006, 14:13
Der Kassenzettel / Kreditkartenbeleg langt doch, wozu noch ne Re schreiben lassen....

Bergmann
14.12.2006, 14:26
Original von Mostwanted
Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)

Das verstehe ich nicht? :grb:

@ all,

danke für die Antworten.
Ich dachte ein schriflichewr Nachweis Rechnung/Quittung ist deshalb wichtig, damit ich beweisen kann, dass die Uhr mir gehört.
Desweiteren verlangt die Versicherung doch bestimmt etwas schriftliches. Oder wenn ich bei der Bank einen Pfand hinterlegen möchte. ich glaube das nennt man Rembourtskredit oder so ähnlich :oops:

ehemaliges mitglied
14.12.2006, 15:25
Von einem seriösen Händler wirst Du eine ordentlich quittierte Rechnung erhalten.

Andreas
14.12.2006, 15:49
Original von Bergmann

Original von Mostwanted
Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)

Das verstehe ich nicht? :grb:

@ all,

danke für die Antworten.
Ich dachte ein schriflichewr Nachweis Rechnung/Quittung ist deshalb wichtig, damit ich beweisen kann, dass die Uhr mir gehört.
Desweiteren verlangt die Versicherung doch bestimmt etwas schriftliches. Oder wenn ich bei der Bank einen Pfand hinterlegen möchte. ich glaube das nennt man Rembourtskredit oder so ähnlich :oops:

Für die Frage in Bezug auf Versicherungen ist es egal ob du eine bescheinigte Rechnung oder eine Quittung vorlegst. Hauptsache du hast eines von Beiden.

Der quittierte Kaufbetrag oder bescheinigte Rechnungsbetrag ist auch egal, da der UVP als Zeitwert mit auf dem Beleg steht. Welchen Preis du letztendlich dann im bescheinigten Rechnungbetrag oder Quittungbeleg letztendlich bezahlt hast ist auch schnuppe, da die Vericherer nicht von deinem Verhandlungsgeschick profitieren und der Wiederbeschaffungswert wohl meist über die Jahre höher ist, den sie ersetzen....

Aber das klärt dein Vers.-Makler alles für dich ab.....

Wenn du bei der Bank etwas als Sicherheit erbringen musst, hilft dir der Kaufbeleg nur als Eigentumsnachweis, der Zahlwert ist uninteressant. Ein Gutachten wird meist von Geldinstituten verlangt, ähnlich wie bei den Pfandleihen, wird ein Wert ermittelt, der unter dem tatsächlichen Wert liegt. Siehe Beleihungswert z.B.: bei Immobilien im Verhältnis zum Verkehrswert usw.......so wenig können Sicherheiten wert sein...

Wobei es bei Pfandhäusern noch etwas anders abläuft, da sie bei nicht Schuldbegleichung, die erziehlte Verkaufsgewinne der Pfandsache an der Eigentümer abführen müssen....anderes Thema...


Gruß Andreas

Bergmann
14.12.2006, 16:21
Interessant Andreas,

danke für die ausführliche Erklärung! :top:

myself
14.12.2006, 16:49
Original von Andreas
....
Für die Frage in Bezug auf Versicherungen ist es egal ob du eine bescheinigte Rechnung oder eine Quittung vorlegst. Hauptsache du hast eines von Beiden.
.....Gruß Andreas

Was ist dann, wenn ich keines von beiden habe, weil ich von einem Privatmann gekauft habe?

Gruß
Andreas

Bergmann
14.12.2006, 17:07
Gute Frage:

Muß man wieder zu einem Gutachter gehen?

karlhesselbach
14.12.2006, 18:17
Eine Quittung sollte man schon haben.
Im Versicherungsfall ist dann alles etwas einfacher.

Andreas
14.12.2006, 19:29
Original von Bergmann
Gute Frage:

Muß man wieder zu einem Gutachter gehen?


Eigentlich nicht, da ein Kaufvertrag über den Wechsel der Eigentumsverhältnisse ausreicht....und über den Preis gibt ja so ein Vertrag auch etwas her....

Nächste Frage: Was ist, wenn ich keinen Kaufvertrag habe ?

In Bezug auf die Versicherung, kann man ein gesamt Paket schnüren, also den zu versicherten Gesamtwert als Ganzes, als Summe X, nach oder auf Neuwert.
Die vom Privatmann erworbene Uhr steht vieleicht noch aktuell im Katalog, so hat man den momentane Neuwert. Der wird dann zugrunde gelegt bei Vertagsabschluß in der Versicherungssumme. Egal jetzt ob die Uhr günstiger war.....geht ja um Neuwert....kommt sie in 5 Jahren weg und wird noch gebaut, schaut man halt was sie kostet....oft erteilt der Hersteller auch dem Versicher Auskunft....

Aber ich denke mal, da gibbet hier fachkundigere Versicherungs Makler, die individuelle Pakete schnüren....insbesondere kennen die sich super aus mit Vertragsrecht und den Angeboten....

Gruß Andreas