Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerprobleme bei einer EU-Uhr möglich???
Hallo zusammen,
mal angenommen :D :D ich kaufe bei einem Händler über das Internet eine Omega, die in Portugal vom Konzi gekauft wurde. Der Händler übergibt mir die Uhr in Hintertupfingen in Deutschland.
Ist die Uhr und der Kauf dann für mich in Ordnung oder kann ggf. auf mich was zukommen, wenn der Händler die Uhr z.B. von Portugal in die Schweiz exportiert hat, sich die Steuerdifferenz hat auszahlen lassen und dann die Uhr quasi zurück in die EU geschmuggelt hat?
Kann mich da ein Problem ereilen? Ich denke nein, da der Händler mir die Uhr ja als EU Uhr verkauft hat und die Übergabe hier in Deutschland erfolgt ist. Ich kann ja als Verbraucher nicht nachvollziehen, wie das der Händler steuerlich geregelt hat und theoretisch könnte das ja auch jeder Privatmann so machen mit seinen eigenen Uhren und dann hätten immer die späteren Käufer eventuell die A-Karte, selbst wenn es eine Uhr mit EU-Ländercode wäre...
Danke!
Manuel
Na die Frage Manuel............ ;) die lässt sich aber dann auf absolut jedes EU Kauf Produkt übertragen! =)
Gilt auch für Pullis, Toaster und Handies.......... ;)
Original von Passion
Na die Frage Manuel............ ;) die lässt sich aber dann auf absolut jedes EU Kauf Produkt übertragen! =)
Gilt auch für Pullis, Toaster und Handies.......... ;)
Genau, muss ich jetzt Angst haben, dass ich meinen EU Toaster nachträglich verzollen muss??? :D
THX_Ultra
30.10.2006, 14:09
Also wenn es einmal ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurde, dann ist die Sache für dich erledigt.
Original von THX_Ultra
Also wenn es einmal ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurde, dann ist die Sache für dich erledigt.
Das dürfte es ja durch den Kauf bei einem Französischen Konzi sein, oder??
Wenn der franz. Konzi die Uhr an einen EU-Bürger verkauft hat ja.
Wenn sie ein SChweizer gekauft hat und der die UST refundiert hat kann es zu Problemem kommen. Aber wer kann das schon beweisen wenn im Zerti kein Namenseintrag zu finden ist?
Original von MBA
Wenn der franz. Konzi die Uhr an einen EU-Bürger verkauft hat ja.
Wenn sie ein SChweizer gekauft hat und der die UST refundiert hat kann es zu Problemem kommen. Aber wer kann das schon beweisen wenn im Zerti kein Namenseintrag zu finden ist?
Ich denke der Käufer ist EU Bürger...dann also alles prima!
Danke!
Die 116713?
wenn sie EU papiere hat würde ich mich ganz dumm stellen, soll dir jemand das Gegenteil beweisen.
Original von Mawal
Die 116713?
wenn sie EU papiere hat würde ich mich ganz dumm stellen, soll dir jemand das Gegenteil beweisen.
Hat Ländercode 110 Frankreich. Ich kann ja als Käufer gar nichts anderes annehmen, wenn es eine EU Uhr ist...
Clockmann
30.10.2006, 15:40
Hallo Manuel,
wichtig ist, dass Du bei dem Händler eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener MwSt erhälst.
Daten aus dem Zerti in der Rechnung (oder Kopie v. Zerti einfach an der Rechnung anstempeln lassen) zur einwandfreien Identifizierung wären darin dann dein ultimativer Nachweis dafür, dass die Uhr EU- Status besitzt und Du dir keine weiteren Sorgen machen brauchst!
Gruss
Thorsten :P
Original von Clockmann
Hallo Manuel,
wichtig ist, dass Du bei dem Händler eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener MwSt erhälst.
Daten aus dem Zerti in der Rechnung (oder Kopie v. Zerti einfach an der Rechnung anstempeln lassen) zur einwandfreien Identifizierung wären darin dann dein ultimativer Nachweis dafür, dass die Uhr EU- Status besitzt und Du dir keine weiteren Sorgen machen brauchst!
Gruss
Thorsten :P
Die werd ich wohl nicht bekommen die Rechnung mit ausgewiesener MwSt. aber die bekommt man ja auch nicht, wenn ich auf ner Börse ne gebrauchte EU Uhr kaufe...
Führe eine Kopie des Zertifikates mit wenn Du Reisen ausserhalb der EU unternimmst. Sollte jemand Fragen kannst Du ein Zerti vorweisen auf dem ein franz. Händler für eine offensichtlich getragene Uhr eingetragen ist. No Problem. (Es gibt da kein Problem. Da kannst Du nochsolange suchen ... ;) )
Natürlich ist das mitführen der Kopie keine Pflicht. (aber es erspart dir vielleicht den Ärger mit Beschlagnahmung und Auslösung - obwohl ich diese Vorgehensweise für theoretisch möglich aber praktisch für ein Gerücht halte)
So sehe ich das auch, aber Zerti mitführen, das würde mir nicht einfallen, ganz davon abgesehen, dass ich wohl eine Bicolor Uhr nicht gerade in arme Länder außerhalb der EU tragen werde.
Danke aber für die Tips!
Manuel
R.O. Lex
30.10.2006, 22:13
Es gibt ja wohl auch eine ganze Reihe reicher Länder außerhalb der EU (reicher als Deutschland allemal). Und so verarmt sind wir hier doch auch noch nicht, daß Du nicht eine Kopie des Zertifikats ins Gepäck legen könntest. ;)
Und zur A-Karte: Wie immer es in der Praxis faktisch gehandhabt wird, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Verzollung / Versteuerung hat rein rechtlich stets der aktuelle Eigentümer zu führen.
Original von R.O. Lex
Es gibt ja wohl auch eine ganze Reihe reicher Länder außerhalb der EU (reicher als Deutschland allemal). Und so verarmt sind wir hier doch auch noch nicht, daß Du nicht eine Kopie des Zertifikats ins Gepäck legen könntest. ;)
Und zur A-Karte: Wie immer es in der Praxis faktisch gehandhabt wird, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Verzollung / Versteuerung hat rein rechtlich stets der aktuelle Eigentümer zu führen.
Ich meinte da eher Länder wie Brasilien oder Bolivien, nicht die Schweiz :D
Zum Abschluss der Geschichte.
Habe mich bei einem netten Member informiert, danke! Für den Käufer kann es zu keinen Problemen kommen.
Auch werde ich als Besitzer in den Papieren mit EU Ländercode eingetragen, weil das der Konzi, der dem Händler die Uhr verkauft hat, so will. Also alles absolut in bester Butter...
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