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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umtausch / Rückgabe



massimo
28.02.2004, 09:48
Hallo Leute!

Ist es möglich, eine neu gekaufte, ungetragene Rolex beim Konzi gegen Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzugeben? Mal angenommen, man merkt erst am nächsten Tag, daß es die komplett falsche Uhr ist (...gibt´s ja gar nicht, oder?).
Sind die entfernten Aufkleber und der ausgefüllte Garantieschein, der ja numeriert ist, ein Problem?

Massimo.

THX_Ultra
28.02.2004, 09:54
Das ist eine gute Frage - denke das wird auch von der Kulanz des Konzis abhängen. Solange die Uhr keinen Mangel hat, hast du kein Umtauschrecht - also rein rechtlich.

SL_55
28.02.2004, 09:55
Ich denke schon das es ein Problem ist.

Das Zertifikat ist ja von Rolex speziell zur Uhr ausgestellt worden, d.h. mit der Nummer versehen, dem Ländercode und dem Namen des Konzis welcher aufgedruckt ist.

Die Uhr ist zwar noch ungetragen - aber gebraucht da aus den Folien genommen.

Schwer vorstellbar das ein Konzi die zurücknimmt.

Aber für so etwas gibt es ja zum Glück die Sales Corner .............. oder eBääääääääh ;)

inversator
28.02.2004, 09:59
Wenn nicht Ausdrücklich eine Rückgabe mit dem Händler vereinbart ist, besteht keine Verpflichtung die Uhr zurückzunehmen. Das wäre dann goodwill vom Händler wenn er es tut. Er kann auch darauf bestehen eine Gutschrift über den Kaufbetrag auszustellen, bzw gegen eine gleich- oder höherwertige Uhr umzutauschen. Ist also Verhandlungssache.
Gruß
Holger

THX_Ultra
28.02.2004, 10:02
Original von massimo
Hallo Leute!

Mal angenommen, man merkt erst am nächsten Tag, daß es die komplett falsche Uhr ist (...gibt´s ja gar nicht, oder?).
Massimo.

Was mir grad einfällt ist, es könnte sein, dass es sich um einen Irrtum handelt -aber das geht auch nur dann wenn du zb. die falsche Uhr bekommen hast. Wenn du dich bei der Bestellung geirrt hast, dann wirds deutlich schwieriger..

Gar nix kannst du machen, wenn du falsch als - nicht passend auffasst -also wenn sie dir nicht gefällt usw. Das ist dann alles andere nur kein Irrtum ;)

Seadweller16600
28.02.2004, 10:07
"Mal angenommen, man merkt erst am nächsten Tag, daß es die komplett falsche Uhr ist"...

Dann sollte man eher einen Optiker aufsuchen,wenn" Er" Ihn findet.
Am Tag zuvor hatt "Er" es ja auch geschafft zum Konzi zu gehen und eine Uhr zu kaufen.Warum sollte er am nächsten Tag feststellen,das es die falsche Uhr ist.Durfte er die Uhr nicht anprobieren???Oder mußte er eine Uhr nach der Wahl des Konzi´s in einer verschlossenen Box kaufen...

Ich geh ja auch nicht hin und kaufe mir Montag einen Mercedes,Tanke Ihn voll,fahre 30 Kilometer durch die Gegend und will dann am nächsten Tag einen BMW,weil ich mich am Vortag geirrt haben soll...oder wie..oder was??

So Leute fallen unter das PsychKG §§11-15 sofortige Unterbringung...
und Enteignung aller in Ihrem Besitz befindlichen Uhren...:-)))

gmt
28.02.2004, 10:09
Original von Seadweller16600
"Mal angenommen, man merkt erst am nächsten Tag, daß es die komplett falsche Uhr ist"...

Dann sollte man eher einen Optiker aufsuchen,wenn" Er" Ihn findet.
Am Tag zuvor hatt "Er" es ja auch geschafft zum Konzi zu gehen und eine Uhr zu kaufen.Warum sollte er am nächsten Tag feststellen,das es die falsche Uhr ist.Durfte er die Uhr nicht anprobieren???Oder mußte er eine Uhr nach der Wahl des Konzi´s in einer verschlossenen Box kaufen...

Ich geh ja auch nicht hin und kaufe mir Montag einen Mercedes,Tanke Ihn voll,fahre 30 Kilometer durch die Gegend und will dann am nächsten Tag einen BMW,weil ich mich am Vortag geirrt haben soll...oder wie..oder was??

So Leute fallen unter das PsychKG §§11-15 sofortige Unterbringung...
und Enteignung aller in Ihrem Besitz befindlichen Uhren...:-)))


bist ein ornungsbeamter???? :]

SL_55
28.02.2004, 10:12
Die Geschmäcker ändern sich mitunter rasend schnell, also sei nicht so hart ;)

Das ist bei Uhren wie bei Frauen, kaum hast Du sie und siehst was anderes ............................ :D :D

Seadweller16600
28.02.2004, 10:46
bist ein ornungsbeamter????

JA! ;( ;( ;(

Und Leider auch für solche Fälle zuständig :( :( :(

Andreas
28.02.2004, 11:27
Kinners, es ist so wie Holger es schreibt...

Bei einem Fehlkauf gibt es kein Recht auf Umtausch oder Wandlung in was auch immer. Es gibt nur zusätzliche Sondervereinbarungen und die müssen zudem noch schriftlich sein. Und es geht nie 1:1 rückgängig zu machen, da die Buchungskosten vom Kunden getragen werden müssen, da die Uhr nicht mehr neu ist, eventuell Tragespuren, bei Rolex neue Papier, ist mit viel Aufwand verbunden, kurz gesagt, behalte sie, denn sie ist nur noch 50% wert. :evil: :evil: :evil:

Stellt Euch mal vor, wie es an den Wochenenden bei den Juwelieren so brummen würde, da jeder der am Wochenende auf Partys ein auf kamine machen möchte, ganz wichtig eine teure Uhr haben muss und am Montag wenn die abgeschleppte Tussi weg ist, muss die Uhr auch wieder zurück, da er/sie das Geld doch wieder braucht um andere Schulden zu begleichen oder einen anderen Life Style zu pflegen...


Eine Gute Zeit wünscht. . .

las_vegas
28.02.2004, 13:15
Hallo!

Ich denke, daß dies vom Konzi selbst und welchen Kundenstatus man bei Ihm hat, abhängen dürfte. Erstmaliger Kauf oder Stammkunde und natürlich auch um welche Uhr es sich handelt. Bei Stahldaytonas oder Jubliäums-Sub dürfte es nicht wirklich ein Problem geben. Allerdings wer gibt so eine Rolex wieder freiwillig zurück?




mfg

Adolf

ehemaliges mitglied
28.02.2004, 13:20
Net schlecht,is ja James Bond in Uniform :D :D :D
harry

sd1220
28.02.2004, 19:38
Ich glaube der Konzi würde ganz schön däm..... aus der Wäsche
schauen. ?(
Aber kann so eine Nummer wirklich vorkommen,näää.