Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Juristen: Grundstückkauf
Heute mit dem Makler telefoniert wg. eines Grundstückes. Meine Vorstellungen liegen 15% unter denen des Verkäufers. Er meinte ich solle ihm mal meine Vorstellung mailen, er würde das dann weiterleiten, .....Bauträger die mehr zahlen, bla bla bla.
Frage: Ist das Gebot, das ich abgebe, bindend. Sollte ich eine Zeitlimit setzen. "Das Gebot ist gültig bis...."
Erwachsen dem Makler oder dem Verkäufer evtl. Ansprüche mir gegenüber, obwohl in seinen AGBs steht, dass Courtage erst mit Notarvertrag fällig wird.
Eure Meinung !
Er meinte auch, dass man da ja lenken könnte. Auf Deutsch: ER will die volle Provision, und dann könnte man mit ihm über einen niedrigeren Kaufpreis reden, sprich er wechselt dann die Seiten.
ICH WILL DIESES GRUNDSTÜCK !!!!
Bin zwar kein Jurist:
Original von honi
Heute mit dem Makler telefoniert wg. eines Grundstückes. Meine Vorstellungen liegen 15% unter denen des Verkäufers. Er meinte ich solle ihm mal meine Vorstellung mailen, er würde das dann weiterleiten, .....Bauträger die mehr zahlen, bla bla bla.
Frage: Ist das Gebot, das ich abgebe, bindend. Sollte ich eine Zeitlimit setzen. "Das Gebot ist gültig bis...."
Nein.
Befristung bringt insofern etwas, dass er unter Zeitdruck kommt wenn die anderen Interessenten nur heiße Luft sind.
Erwachsen dem Makler oder dem Verkäufer evtl. Ansprüche mir gegenüber, obwohl in seinen AGBs steht, dass Courtage erst mit Notarvertrag fällig wird.
Nein, auch ohne AGBs entsteht sein Provisionsanspruch erst mit Abschluß eines rechtsgültigen Kaufvertrags.
Eure Meinung !
Er meinte auch, dass man da ja lenken könnte. Auf Deutsch: ER will die volle Provision, und dann könnte man mit ihm über einen niedrigeren Kaufpreis reden, sprich er wechselt dann die Seiten.
Halte ich bei einen Vermittler für nur "bedingt seriöse" Geschäftspraktik ...
Wenn du das Grundstück allerdings unbedingt haben willst und ihm freiwillig mehr zahlst ...
ICH WILL DIESES GRUNDSTÜCK !!!!
Nur noch ein Tip: es wird immer wieder Alternativen geben.
Ich werde wohl was nebulöses wie "Preisvorstellung meinerseits" als Schriftstück abgeben. Ich denke, das ist dann eine Verhandlungsbasis aber keine "Willenserklärung", oder ?
Ich will ja weitersuchen und nicht in 10 Wochen auf mein Angebot festgenagelt werden.....
Deshalb befristen, üblicherweise 14 Tage.
Mal eine Gegenfrage....dubiös ist doch die Makler Aussage hinsichtlich, seiner Maklervertrags Auffassung sowie persönliche Auslegung der Provisionzahlung in der vollen Höhe vom Angebot ausgehend und trotzdem einen niedrigeren Verkaufspreis mit seinem Auftraggeber zuverhandeln......auch bei Erfolg, wird die höhere Provision gemäß dem Angebot beschlossen...
Das würde ich mir schriftlich zusichern lassen, wenn ich nicht ganz falsch liege, hat es sich dann ausgemakelt und die Kosten hat man dann schon gespart, um mit den Verkäufern dann direkt zu verhandeln...
Mal so angedacht.....Gruß Andreas
ehemaliges mitglied
25.08.2006, 19:32
warum schriftlich? sag ihm was du zahlen willst, die made verdient das geld eh zu leicht. ich gehe nie über makler
Bin zwar auch kein Makler:
Original von Andreas..., wenn ich nicht ganz falsch liege, hat es sich dann ausgemakelt und die Kosten hat man dann schon gespart, um mit den Verkäufern dann direkt zu verhandeln...
Nein, vereinbaren kann er mit seinem Kunden was er will, wenn dieser einverstanden ist darf er auch 10 % kassieren. Bei richtig guten Objekten gibts das ab und an.
Ob er wirklich andere Interessenten hat zeigt sich schnell wenn der Kaufinteressent sein (schriftliches!) Angebot befristet, und zwar spätestens mit Ablauf der Befristung.
Mit den Verkäufern direkt zu verhandeln kann schwer in die Hose gehen wenn der Makler mit diesen einen qualifizierten Alleinauftrag abgeschlossen hat. Es gibt zwar wenige, aber durchaus kompetente und seriöse Makler die ihr Geld dann auch verdient haben.
Ich wäre vorsichtig mit solchen Tips. Vor Allem von dir wundert mich das. Das ist ähnlich wie wenn sich Kunden bei dir eine Stunde lang beraten lassen und dann woanders kaufen weil es dort einen Tacken billiger ist ....
LoI ist immer unverbindlich...
Der Eigentumsübergang bei einem Gründstück erfolgt durch Auflassung und Eintragung (der Kürze wegen spare ich mir §§ Angaben, liefere bei Bedarf gern nach)
Ergebnis: siehe Mawal, ist UNVERBINDLICH. Selbst wenn er Dir zusagt, dann jedoch Vertrag mit Drttem geschlossen würde, vergiss etwaige Schadensersatzgedanken...
Gruss
pr
R.O. Lex
25.08.2006, 22:13
Original von Prüfer
Ergebnis: siehe Mawal, ist UNVERBINDLICH. Selbst wenn er Dir zusagt, dann jedoch Vertrag mit Drttem geschlossen würde, vergiss etwaige Schadensersatzgedanken...
Hannes' Sorge war doch wohl eher, daß er (Hannes) auf sein Angebot festgenagelt wird, wenn der Verkäufer keinen andeen Interessenten findet.
Ich denke aber, auch dann muß er sich keine Sorgen machen, solange das Angebot entsprechend formuliert wird und er sich nicht auf irgendwelche "Reservierungsgebühren" o.ä. einläßt.
Kaufverträge für Grundstücke werden nach meinem Wissen ohnehin erst durch notarielle Beurkundung rechtsverbindlich und somit einklagbar. Was vorher mündlich oder auch schriftlich an Interessensbekundungen getätigt wurde, ist Makulatur, wenn eine der Parteien nicht zum Notartermin erscheint.
Danke für Eure Anregungen.
Ich habe die Hoffnung schon fast aufgegeben noch was im LK München zu finden. 60% der Angebote sind absoluter Schrott, 30 % völllig überzogen 650 Euro/qm + x(Ja ja: Martkpreise, aber nicht meine) und wenn es dann passt, dann pfuscht der Bauausschuss irgendeines Kaffes dazwischen.
Das läuft wie bei "und ewig grüßt das Murmeltier"
Angebot
Bauvoranfrage mit Architekten :7-8 Wochen Warten
Verkäufer hinhalten
Ablehnung durch Bauauschuss 12:0
Nächstes Teil,
da schafft man 4-5 Objekte/Jahr anzudenken und immer wieder gehts in die Hose.
Und bei dem Ganzen geht es nur um den Beginn des "Projektes" und der klappt schon nicht :(
ferragosto
26.08.2006, 01:20
Nochmal, ein Kaufangebot für Grundstücke ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist notariell beurkundet. Insofern kannst Du jederzeit abspringen. Auch gegenüber Maklern begründet ein derart unverbindliches Angebot i.d.R. keinen Honoraranspruch, da diese nach dem gesetzlichen Standardfall nur für die vermittlung eines rechtswirksamen Hauptgeschäfts, hier Immobilienkauf, ein Honorar erhalten.
Original von LV Gott
..., die made verdient das geld eh zu leicht. ...
Unsinnige Aussage!
Ich habe zwei Makler in meinem Bekanntenkreis. Mit denen möchte ich nicht tauschen!
Zu viel verdienen Makler bestimmt nicht. Die meisten Leute sehen immer nur die Prozente bei einem abgeschlossenen Geschäft.
Die ganzen Besichtigungstermine, spät Abends oder auch am Wochenende, wo kein Abschluß erfolgt und somit kein Geld verdient wird, werden nicht berücksichtigt.
Rechnet man das auf den Stundenlohn um - erschreckend niedrig.
Sicher gibt es Maklerbüros, die in geschäftsträchtigen Städten gutes Geld verdienen. Diese Vertriebler gibt es aber auch in anderen Branchen.
Man sollte nicht generell alle Makler über einen Kamm scheren.
Heutzutage gibt es mehr Käufer, die einen Makler versuchen über den Tisch zu ziehen, als umgekehrt.
Ich möchte z. Zt. eine ETW verkaufen. Da mir die Zeit fehlt, wickele ich das ganze über einen Makler ab.
Hatte in den letzten drei Monaten unter anderem vier Kaufinteressenten, die sich die Wohnung von dem Makler haben zeigen lassen; danach meldeten sie sich direkt bei mir und fragten nach, ob die Abwicklung über einen Makler laufen müsse.
Frechheit! Habe die Leute der Tür verwiesen. Solche Geschäfte mache ich nicht.
Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Makler beim Verkauf für den Preis haftet. Er hat sicherzustellen, dass eine Immobilie über ihn nicht überteuert verkauft wird. Dafür muss ein Makler einen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen.
Nicht jede Wohnung oder Haus ist gleich viel Wert, obwohl die Eckdaten identisch sind. Da ist der Rat eines Maklers oftmals hilfreich.
Ich möchte hier keine Lanze für den Berufsstand des Makler brechen - aber er hat seine Daseinsberechtigung und man sollte nicht alle gleich abstempeln.
Macht man bei Ärzten, Anwälten, Vertretern o. Vertriebler häufig zu gerne. Warum auch immer.
Original von paddy
Ich wäre vorsichtig mit solchen Tips. Vor Allem von dir wundert mich das. Das ist ähnlich wie wenn sich Kunden bei dir eine Stunde lang beraten lassen und dann woanders kaufen weil es dort einen Tacken billiger ist ....
Ein Tip war das nicht, da liegt ein Mißverständnis vor, sondern eine Frage...die du oben beantwortet hast, das die Courtage auch freiverhandelbar ist und so verstehe ich das, dass der Makler dies tun darf und seinen Auftraggeber so nicht schadet...also kann man ihn durch Eigenverschulden nicht aushebeln.....
.....wenn man das mag und da ist dein Vergleich schon angebracht, das Menschen für ihren eigenen Vorteil, andere aushebeln.....wenn ich auch wenig im Forum gelernt habe......dies auf alle Fälle....um in Zukunft auch noch mein Geld zu verdienen...nicht um andere auszuhebeln, aber mich vor den Ausheblern immer besser zu schützen.....deswegen habe ich gefragt und keinen Tip abgeben....wohlwissend, das man dies so auslegen kann, da eine Münze 2 Seiten hat...
Gruß Andreas
Original von KaiB
Original von LV Gott
..., die made verdient das geld eh zu leicht. ...
Unsinnige Aussage!
Ich habe zwei Makler in meinem Bekanntenkreis. Mit denen möchte ich nicht tauschen!
Zu viel verdienen Makler bestimmt nicht. Die meisten Leute sehen immer nur die Prozente bei einem abgeschlossenen Geschäft.
Die ganzen Besichtigungstermine, spät Abends oder auch am Wochenende, wo kein Abschluß erfolgt und somit kein Geld verdient wird, werden nicht berücksichtigt.
Rechnet man das auf den Stundenlohn um - erschreckend niedrig.
Sicher gibt es Maklerbüros, die in geschäftsträchtigen Städten gutes Geld verdienen. Diese Vertriebler gibt es aber auch in anderen Branchen.
Man sollte nicht generell alle Makler über einen Kamm scheren.
Heutzutage gibt es mehr Käufer, die einen Makler versuchen über den Tisch zu ziehen, als umgekehrt.
Ich möchte z. Zt. eine ETW verkaufen. Da mir die Zeit fehlt, wickele ich das ganze über einen Makler ab.
Hatte in den letzten drei Monaten unter anderem vier Kaufinteressenten, die sich die Wohnung von dem Makler haben zeigen lassen; danach meldeten sie sich direkt bei mir und fragten nach, ob die Abwicklung über einen Makler laufen müsse.
Frechheit! Habe die Leute der Tür verwiesen. Solche Geschäfte mache ich nicht.
Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Makler beim Verkauf für den Preis haftet. Er hat sicherzustellen, dass eine Immobilie über ihn nicht überteuert verkauft wird. Dafür muss ein Makler einen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen.
Nicht jede Wohnung oder Haus ist gleich viel Wert, obwohl die Eckdaten identisch sind. Da ist der Rat eines Maklers oftmals hilfreich.
Ich möchte hier keine Lanze für den Berufsstand des Makler brechen - aber er hat seine Daseinsberechtigung und man sollte nicht alle gleich abstempeln.
Macht man bei Ärzten, Anwälten, Vertretern o. Vertriebler häufig zu gerne. Warum auch immer.
Ich finde Makler im allgm. toll.....Finanzmakler.....Versicherungsmakler....u sw.......ob man das alles auch selber kann und sowieso besser, die Frage stellst sich mir nicht....denn ich kann nicht alles und auch nicht besser.....daher finde ich z.B.: die Dienstleistung eines Versicherungsmaklers in anspruch zu nehmen weitaus interessanter als zu einem Versicherungsvertreter zu gehen....das habe ich zumindest auch hier im Forum sehr positiv erlebt... :gut:
Gruß Andreas
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