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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vereinsproblem - juristische Frage



ferrismachtblau
17.07.2006, 09:06
Nachdem die Überschrift bei Off Topic ja auch ist "Beratung in allen Lebenslagen" ;) kann der eine oder ander vielleicht etwas dazu schreiben:

Ich bin im Vorstand eines Segelvereines (e.V.), der vor 35 Jahren gegründet wurde. Im März nächsten Jahres sind Neuwahlen, bei denen sich der 1. und 2. Vorstand sowie der Kassier definitiv nicht mehr zur Wahl stellen werden. Es ist jetzt bereits absehbar, dass sich für diese Positionen niemand von den Vereinsmitgliedern zur Wahl stellen wird. Letztendlich wird es wahrscheinlich auf eine Auflösung des Vereins hinauslaufen. §§ 41 und 74 BGB sind mir bekannt, jedoch ein Problem stellt sich noch:

Unser Vereinsgelände ist gepachtet. Der Pachtvertrag läuft noch 4 Jahre. Grundsätzlich genießt die Verpächterin Vertrauensschutz auf Erfüllung des Vertrages - was ist jedoch, wenn durch Auflösung des Vereines der Vertragspartner nicht mehr vorhanden ist?

Gruß ferris

X-E-L-O-R
17.07.2006, 13:30
Hallo ferris,
so ganz genau kann ich Dir nicht sagen was passiert, allerdings habe ich eine solche Situation in ähnlicher Form schon fast einmal bei (m)einem Tennisclub mitbekommen.
Es ist wohl so, dass ein Verein, zumal er Verbindlichkeiten hat, nicht einfach von heute auf morgen aufgelöst werden kann. Auch wenn sich niemand findet, der dem Verein vorsteht (auch nicht kommisarisch). In diesem Fall wird dann ein staatlich bestellter "Verwalter" eingesetzt. Dieser wird versuchen auch langfristigen Verpflichtungen nachzukommen.
Hoffe Dir ein bisschen weitergeolfen zu haben,
Gruß Frank

ehemaliges mitglied
17.07.2006, 13:46
Original von ferrismachtblau
Nachdem die Überschrift bei Off Topic ja auch ist "Beratung in allen Lebenslagen" ;) kann der eine oder ander vielleicht etwas dazu schreiben:

Ich bin im Vorstand eines Segelvereines (e.V.), der vor 35 Jahren gegründet wurde. Im März nächsten Jahres sind Neuwahlen, bei denen sich der 1. und 2. Vorstand sowie der Kassier definitiv nicht mehr zur Wahl stellen werden. Es ist jetzt bereits absehbar, dass sich für diese Positionen niemand von den Vereinsmitgliedern zur Wahl stellen wird. Letztendlich wird es wahrscheinlich auf eine Auflösung des Vereins hinauslaufen. §§ 41 und 74 BGB sind mir bekannt, jedoch ein Problem stellt sich noch:

Unser Vereinsgelände ist gepachtet. Der Pachtvertrag läuft noch 4 Jahre. Grundsätzlich genießt die Verpächterin Vertrauensschutz auf Erfüllung des Vertrages - was ist jedoch, wenn durch Auflösung des Vereines der Vertragspartner nicht mehr vorhanden ist?

Gruß ferris

Dann haftet der Vorstand persönlich.

Gruß

Uwe

Gertschi
17.07.2006, 13:49
Bevor ein neuer Vorstand gewaehlt wird, muss der alte entlastet werden... Da ja Verbindlichkeit vorliegen, wird der Vorstand nicht entlastet werden - so ist es zumindestens in Oesterreich.

Schoenen Tag,
Gertschi

X-E-L-O-R
17.07.2006, 13:50
Original von Uwe

Original von ferrismachtblau
Nachdem die Überschrift bei Off Topic ja auch ist "Beratung in allen Lebenslagen" ;) kann der eine oder ander vielleicht etwas dazu schreiben:

Ich bin im Vorstand eines Segelvereines (e.V.), der vor 35 Jahren gegründet wurde. Im März nächsten Jahres sind Neuwahlen, bei denen sich der 1. und 2. Vorstand sowie der Kassier definitiv nicht mehr zur Wahl stellen werden. Es ist jetzt bereits absehbar, dass sich für diese Positionen niemand von den Vereinsmitgliedern zur Wahl stellen wird. Letztendlich wird es wahrscheinlich auf eine Auflösung des Vereins hinauslaufen. §§ 41 und 74 BGB sind mir bekannt, jedoch ein Problem stellt sich noch:

Unser Vereinsgelände ist gepachtet. Der Pachtvertrag läuft noch 4 Jahre. Grundsätzlich genießt die Verpächterin Vertrauensschutz auf Erfüllung des Vertrages - was ist jedoch, wenn durch Auflösung des Vereines der Vertragspartner nicht mehr vorhanden ist?

Gruß ferris

Dann haftet der Vorstand persönlich.

Gruß

Uwe

Der Vorstand ist aber i d R ein Gremium, welches sich aus mehreren Personen zusammen setzt. Oder meinst Du in diesem Fall dann den 1. Vorsitzenden?

ferrismachtblau
17.07.2006, 14:06
Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Mit Vereinsrecht kenne ich mich nicht so gut aus, aber grundsätzlich ist es so:

Jahreshauptversammlung des Vereines mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten, u. a. Bericht 1. Vorstand, Kassier, Takelmeister etc.
Danach erfolgt die Entlastung des Vorstandes. Die Entlastung bezieht sich auf die Tätigkeiten innerhalb des gewählten Zeitraumes. Die Entlastung muss vor dem Tagesordnungspunkt "Neuwahlen" erfolgen.

Bei den Neuwahlen wird sich kein Kandidat für den 1. und 2. Vorstand sowie für den Kassier finden. Wenn keine Wahlen stattfinden können, hat der alte Vorstand noch die Möglichkeit, ein paar Wochen später eine Sonderversammlung einzuberufen. Wird auch hier kein neuer Vorstand gewählt, wird durch das zuständige Amtsgericht ein Vorstand bestellt, der dann vom Verein zu bezahlen ist und der dann letztendlich die einzige Aufgabe hat, den Verein "abzuwickeln".

Die Verbindlichkeiten aus dem Pachtvertrag sind mit Vertragsschluss entstanden, zu festgelegten Fälligkeitszeitpunkten. Deshalb genau die Frage o. g. Frage. Auf der Sondersitzung werden wir - wenn die Ämter des Vorstandes nicht besetzt werden können - hilfsweise die Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereines entscheiden lassen. Findet sich eine 3/4 - Mehrheit der Anwesenden, wird der Verein aufgelöst.

Damit entsteht die Situation, dass der eine Vertragspartner aufgehört hat zu existieren ...

Dass der Vorstand und insbesondere der 1. Vorsitzende, der den Verein nach außen vertritt, für die Geschichte persönlich haftbar gemacht werden kann, bezweifle ich, da:

- Vorstand für die Tätigkeiten der Vorjahr entlastet wurde
- Neuwahlen stattfinden m ü s s e n.
- Der alte Vorstand nicht mehr gewählt und damit rechtlich auch nicht mehr verantwortlich ist.

Gruß ferris

Andreas
17.07.2006, 15:46
Original von ferrismachtblau
Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Mit Vereinsrecht kenne ich mich nicht so gut aus, aber grundsätzlich ist es so:

Jahreshauptversammlung des Vereines mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten, u. a. Bericht 1. Vorstand, Kassier, Takelmeister etc.
Danach erfolgt die Entlastung des Vorstandes. Die Entlastung bezieht sich auf die Tätigkeiten innerhalb des gewählten Zeitraumes. Die Entlastung muss vor dem Tagesordnungspunkt "Neuwahlen" erfolgen.

Bei den Neuwahlen wird sich kein Kandidat für den 1. und 2. Vorstand sowie für den Kassier finden. Wenn keine Wahlen stattfinden können, hat der alte Vorstand noch die Möglichkeit, ein paar Wochen später eine Sonderversammlung einzuberufen. Wird auch hier kein neuer Vorstand gewählt, wird durch das zuständige Amtsgericht ein Vorstand bestellt, der dann vom Verein zu bezahlen ist und der dann letztendlich die einzige Aufgabe hat, den Verein "abzuwickeln".

Die Verbindlichkeiten aus dem Pachtvertrag sind mit Vertragsschluss entstanden, zu festgelegten Fälligkeitszeitpunkten. Deshalb genau die Frage o. g. Frage. Auf der Sondersitzung werden wir - wenn die Ämter des Vorstandes nicht besetzt werden können - hilfsweise die Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereines entscheiden lassen. Findet sich eine 3/4 - Mehrheit der Anwesenden, wird der Verein aufgelöst.

Damit entsteht die Situation, dass der eine Vertragspartner aufgehört hat zu existieren ...

Dass der Vorstand und insbesondere der 1. Vorsitzende, der den Verein nach außen vertritt, für die Geschichte persönlich haftbar gemacht werden kann, bezweifle ich, da:

- Vorstand für die Tätigkeiten der Vorjahr entlastet wurde
- Neuwahlen stattfinden m ü s s e n.
- Der alte Vorstand nicht mehr gewählt und damit rechtlich auch nicht mehr verantwortlich ist.

Gruß ferris


Für das laufende Geschäftsjahr ist der Vorstand nicht entlastet.....der Vorstand wird immer für das vergangende Geschäftsjahr entlastet.....und er hat sich ja für eine letzte Amtzeit wählen lassen....

Was aber auch egal ist, da der Vorstand nicht entlastet wird, da nur der Vorstand, den Verein auflösen kann und dies geschieht beim Amtsgericht, wo er auch eingetragen ist.....sofern der Vorstand nicht zurücktritt....

Zu beachten wäre da u.a. der Paragraph des Vereinsvermögens, meist wird das Vereinsvermögen mit der Auflösung des Selbigen, irgendeiner Hilfsorganisation gespendet.......jetzt kann man hergehen, fallls Vereinsvermögen vorhanden ist, dies vorher auszugeben, bis auch einen Restbetrag meist 500,00 €.......mit dem Vereinsvermögen, könnte sich die vorzeitige Vereinsauflösung und der damit verbundene Pachtvertrag, eventuell vorzeitig auflösen.....wenn dies nicht der Vorstand will oder kann, sollte er geschlossen zurücktreten und dies dem Amtsgericht so mitteilen......dann wird u.U. der Verein von Amtswegen aufgelöst.....nur bedarf das die Zustimmung, also nicht der Rücktritt, aber das Geldausgeben, der Mitglieder, da die ihre Jahresbeiträge damit auch aufgeben...zumindest den Rest aus dem laufenden Geschäftsjahr....

Nur mal angedacht.....Gruß Andreas

ferrismachtblau
17.07.2006, 16:14
Original von Andreas

Für das laufende Geschäftsjahr ist der Vorstand nicht entlastet.....der Vorstand wird immer für das vergangende Geschäftsjahr entlastet.....und er hat sich ja für eine letzte Amtzeit wählen lassen....

Was aber auch egal ist, da der Vorstand nicht entlastet wird, da nur der Vorstand, den Verein auflösen kann und dies geschieht beim Amtsgericht, wo er auch eingetragen ist.....sofern der Vorstand nicht zurücktritt....

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

falscher Fehler ;) Der Vorstand wird bei uns auf 2 Jahre gewählt. Diese Periode ist zum Stichtag der Mitgliederversammlung im März 2007 beendet. Insofern braucht der Vorstand auch nicht zurücktreten, da Neuwahlen zwingend notwendig sind. Die letzte Amtszeit wird zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung beendet sein. Im Zweifels fall wird die Formulierung sein "Ich trete hiermit als ... zurück und stelle mich nicht mehr zur Wiederwahl."

sDie Auflösung wird nach Vereinsrecht/BGB vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, für die Auflösung selbst ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Für das (künftig) laufende Geschäftsjahr 2007 ist ab dem Zeitpunkt der Neuwahl m. E. der neu zu wählende Vorstand verantwortlich. Die Entlastung bezieht sich meiner Rechtsauffassung nach auf die Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen. Es gibt da auch noch einen schönen Passus "Entlastung der Vorstandschaft. Wird der Vorstandschaft die Entlastung verweigert, gilt sie als abberufen. In diesem Fall haben sofort Neuwahlen stattzufinden, auch wenn dies in der Einladung an die Mitglieder nicht angekündigt worden ist." In unserem Fall steht ja ausdrücklich in der Tagesordnung sogar noch der Punkt "Neuwahlen".

Mir geht es hauptsächlich um den Punkt "Auflösung eines Vereines und damit verbundene Rechsfolgen hinsichtlich des Pachtvertrages"

Will heißen, werden alle Beträge trotz festgelegter Zahlungszeitpunkte sofort zur Zahlung fällig? Wer ist für die Zahlung zuständig, wenn sich der Verein aufgelöst hat? Nachdem keine Mitgliederbeiträge mehr fließen, wenn der Verein aufgelöst ist, kann die Pacht nicht mehr in vollem Umfang gezahlt werden. Schadensersatz wg. Nichterfüllung? Gegen wen ist der Anspruch zu richten (ehemaliger 1. Vorstand?) Kann sich der Verein nach dem Zeitpunkt der erfolglosen Neuwahlen überhaupt auflösen, wenn es zu diesem Zeitpunkt keinen Vorstand mehr gibt?

Gruß ferris

Andreas
17.07.2006, 16:38
Original von ferrismachtblau

Original von Andreas

Für das laufende Geschäftsjahr ist der Vorstand nicht entlastet.....der Vorstand wird immer für das vergangende Geschäftsjahr entlastet.....und er hat sich ja für eine letzte Amtzeit wählen lassen....

Was aber auch egal ist, da der Vorstand nicht entlastet wird, da nur der Vorstand, den Verein auflösen kann und dies geschieht beim Amtsgericht, wo er auch eingetragen ist.....sofern der Vorstand nicht zurücktritt....

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

falscher Fehler ;) Der Vorstand wird bei uns auf 2 Jahre gewählt. Diese Periode ist zum Stichtag der Mitgliederversammlung im März 2007 beendet. Insofern braucht der Vorstand auch nicht zurücktreten, da Neuwahlen zwingend notwendig sind. Die letzte Amtszeit wird zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung beendet sein.

....und im März 2007, müssen die Vereinsmitglieder den Vorstand für die vergangene Vorstandstätigkeit entlasten.....also bei euch für 05 und 06....

sDie Auflösung wird nach Vereinsrecht/BGB vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen, für die Auflösung selbst ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Für das (künftig) laufende Geschäftsjahr 2007 ist ab dem Zeitpunkt der Neuwahl m. E. der neu zu wählende Vorstand verantwortlich. Die Entlastung bezieht sich meiner Rechtsauffassung nach auf die Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen. Es gibt da auch noch einen schönen Passus "Entlastung der Vorstandschaft. Wird der Vorstandschaft die Entlastung verweigert, gilt sie als abberufen. In diesem Fall haben sofort Neuwahlen stattzufinden, auch wenn dies in der Einladung an die Mitglieder nicht angekündigt worden ist." In unserem Fall steht ja ausdrücklich in der Tagesordnung sogar noch der Punkt "Neuwahlen".

.....ihr verweigert euch nicht.....ihr entlastet ihn nicht.....das ist schon ein Unterschied......aber darum geht es eigentlich nicht, wenn der jetzige Vorstand bis 3 / 07 den Verein auflösen möchte, weil kein Nachwuchs die Verwaltung übernimmt, dann kann man eine Ausergewöhnliche Mitgliederversammlung einberufen und darüber abstimmen, was der Vorstand zu tun hat....



Mir geht es hauptsächlich um den Punkt "Auflösung eines Vereines und damit verbundene Rechsfolgen hinsichtlich des Pachtvertrages"

....das sollte mit dem Pächter mal noch vom jetzigen Zeitpunkt geklärt werden, wenn die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Verein aufgelöst werden soll...



Will heißen, werden alle Beträge trotz festgelegter Zahlungszeitpunkte sofort zur Zahlung fällig? Wer ist für die Zahlung zuständig, wenn sich der Verein aufgelöst hat? Nachdem keine Mitgliederbeiträge mehr fließen, wenn der Verein aufgelöst ist, kann die Pacht nicht mehr in vollem Umfang gezahlt werden. Schadensersatz wg. Nichterfüllung? Gegen wen ist der Anspruch zu richten (ehemaliger 1. Vorstand?) Kann sich der Verein nach dem Zeitpunkt der erfolglosen Neuwahlen überhaupt auflösen, wenn es zu diesem Zeitpunkt keinen Vorstand
mehr gibt?

....ihr habt einen Vorstand und schreibe nicht davon was ist, wenn ihr keinen mehr habt. a) es wird kein neuer Vorstand ab 3/07 gewählt, dann hat der alte Vorstand, den Verein aufzulösen...oder...b) die Mitglieder stimmen auf einer aussergewöhnlichen Mitgliederversammlung z.B.: im September darüber ab, das der jetzige Vorstand den Verein aufzulösen hat....

Haften tut in der Regel der Verein.....für diese Nichterfüllung, kann man keine Einzelperson verantwortlich machen, außer ein Vorstandsmitglied würde ....was weiß ich....das wäre spekulativ, weil dem nicht so ist....

Wann was gezahlt wird, ist doch bei der Vereinsauflösung letztendlich eine Verhandlungssache. Wenn der Vorstand den Verein bis 3/07 auflösen würde und nicht erst ab 3/07, dann kann man doch mit den Pächtern verhandeln......hat der Verein kein "Betreibsvermögen" sollte er so verhandeln, das der Verein ein Nachpächter eventuell erbringt um Schaden im Vorfeld der Haftung abzuwenden.....sollte der jetzige Vorstand dies trotz eines Mitgliederbeschlusses nicht tun......dann könnte dies ein Fall für die Juristen werden......ob dies fahrlässig wäre, so dass der Vorstand alleinig für diese Säumnisse haftet....und die Mitglieder eben nicht haften......

Nur mal angefragt, was habt ihr den jetzt für einen Vorstand, wollen die nur abwarten....???? Gruß Andreas

Gruß ferris

ferrismachtblau
17.07.2006, 22:28
Nur mal angefragt, was habt ihr den jetzt für einen Vorstand, wollen die nur abwarten....???? Gruß Andreas


Hm, da ich ja auch dazugehöre, eine kurze Antwort:

50 Prozent der Vereinsmitglieder sind über 65 Jahre alt. Von den Booten, die am Vereinsgelände liegen, gehören fast alle diesem Teil. Dann gibt es relativ viele passive, fördernde Mitglieder, die eigentlich nur aus Tradition dem Verein treu geblieben sind und ihren kleinen Beitrag zahlen. Unser Vereinsgelände ist 70 km entfernt. Der Verein wurde bis vor 4 Jahren durch den damaligen Vorstand "heruntergewirtschaftet" - nicht finanziell sondern dahingehend, dass ein ehemals gut besuchtes Gelände von den regulären Mitgliedern nicht mehr angenommen wird. Den "Alten" ist der Weg zu weit zu fahren, und der Sprit kostet auch nicht mehr 50 Pfennig wie in den 70ern.

Wir haben vor 4 Jahren den Vorstand komplett neu besetzt und durch Aktionen versucht, das Gelände "wiederzubeleben" - ohne jeglichen Erfolg. Das einzige, was sich dort noch abspielt, ist die Ausbildung für den SBF Binnen. Die Arbeitsdienste am Gelände und die Ausbildung bleiben komplett am Vorstand hängen, da die anderen
- keine Interesse haben
- zu alt sind.

Uns fehlt der komplette Nachwuchs und eine gesundes "Mittelalter". Wir haben keine Möglichkeit, Nachwuchs aus der näheren Umgebung des Geländes oder Familien auf das Gelände zu bekommen, das das von der Verpächterin nicht gewünscht ist. Sie liegt mit den umgebenden Ortschaften seit Jahren im Streit und hat den damals am Gelände ansäßigen örtlichen Segelverein im wahrsten Sinn des Wortes rausgeekelt. Frau L. hat seit 30 Jahren den Spitznahmen "Seehexe" - und das ist nicht übertrieben. In letzter Zeit gab es jetzt auch bei uns einige unangenehme Vorkommnisse, die es eigentlich allen vergällt, derzeit auf das Gelände zu fahren.

Tja, was ist das für ein Vorstand? Ein zutiefst frustrierter. Einer, der keine Zukunft mehr für den Verein auf Grund der Gegebenheiten sieht und der es leid ist, sich letztendlich für einen Totentanz zu engagieren. Wir haben 4 Jahre lang Unsummen an Zeit investiert und 1000e von km verfahren, damit bei einem Verein mit über 100 Mitgliedern 2 reguläre Mitglieder übrig geblieben sind, die es dieses Jahr tatsächlich schon geschafft haben, seit Mai 2mal zum Gelände zu kommen. Der Vorstand ist jedes Wochenende drüben, denn der muss ja die Ausbildung abhalten ...

Die Antwort ist jetzt doch etwas länger geworden - aber vielleicht ist jetzt etwas deutlicher geworden, worum es geht. Wir sehen für den Verein absolut keine Perspektive mehr und stellen uns deswegen auch nicht mehr zur Wahl. Den Verein vorher aufzulösen macht keinen Sinn - eine leise Hoffnung habe ich ja noch, dass sich zumindest bis zum Ende des Pachtvertrages jemand findet, der das Ganze übergangsweise leitet. Derzeit ist auch davon auszugehen, dass der Pachtvertrag nicht verlängert wird.

Frustriert, ferris

wwvheat
17.07.2006, 22:54
Wenn Ihr in den Statuten und auch im Pachtvertrag keinen Passus "Im Falle der Auflösung ...." drinnen habt, so kann ich Dir als Vorstandskollege nur empfehlen den Anwalt Deines Vertrauens zu konsultieren.
Er soll möglichst kein Clubmitglied und möglichst mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sein.

Andreas
18.07.2006, 12:29
Original von wwvheat
Wenn Ihr in den Statuten und auch im Pachtvertrag keinen Passus "Im Falle der Auflösung ...." drinnen habt, so kann ich Dir als Vorstandskollege nur empfehlen den Anwalt Deines Vertrauens zu konsultieren.
Er soll möglichst kein Clubmitglied und möglichst mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sein.


Leider kann ich dem folgen Ferris und mach dies vor 03 / 07, denn ihr seit der letzte Vorstand und müsst das regeln, beschließen und dann den Verein lequidieren.......soll ja hier im Forum einige Juristen geben die recht nett sind.....Viel Erfolg

Gruß Andreas

ferrismachtblau
18.07.2006, 13:59
Yepp, da wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben ...
Das ist ein richtiges Sch***gefühl, einen 35 Jahre alten Verein über die Klinge springen zu lassen.

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß ferris

KaiB
18.07.2006, 17:45
Original von ferrismachtblau
Yepp, da wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben ...
Das ist ein richtiges Sch***gefühl, einen 35 Jahre alten Verein über die Klinge springen zu lassen.

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß ferris

Dies ist leider häufig so!

Alle wollen von einem Verein profitieren, nur wenige Mitglieder sich aktiv beteiligen.
Bei Veranstaltungen und Feiern sind sie aber alle anwesend - gemeckert wird hinterher.