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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe :) Fragen zu Steuernachzahlung / Veranlagung nach Scheidung



N-Dee
22.04.2026, 22:50
Hi,

wenn hier jemand sich gut mit Fragen zur Steuererklärung nach Scheidung auskennt wäre ich super happy über ein paar Tipps.

Fakten kurz zusammen:

Trennungsjahr 2024

2025 bis Ende Februar noch gemeinsam in der Wohnung gelebt

Hatten Steuerklasse 3/5 - geschieden seit 2026 und zur Steuerklasse I gewechselt im Dezember 2025.

Jetzt wäre bei Einzelveranlagung eine doch recht hohe Steuernachzahlung zu leisten...

Fragen:

Theoretisch wäre es ja möglich für 2025 noch gemeinsam zu veranlagen wenn Ex zustimmt oder?

Wie hoch ist ihre Steuererstattung ca. im Verhältnis zu meiner Steuernachzahlung?
Kann man das iwie pauschal sagen?
...Hintergrund wäre wenn ihre Steuererstattung geringer ist als meine Steuernachzahlung, dass ich z.B. vorschlagen würde Sie bekommt den Betrag ihrer Steuererstattung von mir um meine hohe Nachzahlung zu senken..

Würde mich sehr über Input freuen - gerne auch telefonisch - einfach kurze Anfrage per PN.

Vielen lieben Dank schon mal :dr:

Uhrenbegeistert
23.04.2026, 07:18
Andi, ich habe das 2013 gehabt, mein Tip du musst mit deiner Ex alles schriftlich klären und vereinbaren. Nur ein Tip.

markus247
23.04.2026, 07:30
Moin Andi, ich habe dir ja schon per WhatsApp geschrieben.

Letztmalig dürfen sich Eheleute im Jahr der Trennung gemeinsam veranlagen lassen, bei euch also 2024. Danach gibt´s das sogenannte begrenzte Realsplitting, wenn du Ehegattenunterhalt gezahlt hast (nicht Kindesunterhalt).
Vereinfacht ausgedrückt versteuert der Ehegatte, der den Unterhalt bekommen hat, den Unterhalt als Einkommen. Der zahlende Ehegatte macht den Unterhalt als Belastung geltend.
Die steuerliche Mehbelastung des anderen muss er aber ausgleichen. Meist rechnet sich das aber trotzdem.

Treo
23.04.2026, 08:30
Moin Andi, ich habe dir ja schon per WhatsApp geschrieben.

Letztmalig dürfen sich Eheleute im Jahr der Trennung gemeinsam veranlagen lassen, bei euch also 2024. Danach gibt´s das sogenannte begrenzte Realsplitting, wenn du Ehegattenunterhalt gezahlt hast (nicht Kindesunterhalt).
Vereinfacht ausgedrückt versteuert der Ehegatte, der den Unterhalt bekommen hat, den Unterhalt als Einkommen. Der zahlende Ehegatte macht den Unterhalt als Belastung geltend.
Die steuerliche Mehbelastung des anderen muss er aber ausgleichen. Meist rechnet sich das aber trotzdem.

:gut:

kurze Ergänzung. Der Trennungsunterhalt (also bis zur Scheidung) zählt nicht dazu. Der dürfte ja 2025 angefallen sein.

markus247
23.04.2026, 09:24
Stimmt, René. Danke für die Ergänzung.:gut:

N-Dee
23.04.2026, 17:06
Danke - ja doof dass es nicht geht mit zusammen Veranlagung in 2025 wo wir noch 2 monate in der selben wohnung waren... wann endet dann eigentlich das Trennungsjahr wo gemeinsame Veranlagung noch möglich war? Lt Urteil seit 02.01.2024 getrennt - also bis 02.01.2025 oder? Zählt dass dann nicht als Jahr? Ich meine was ist wenn Trennungsjahr im Juni beginnt dann ist im folgenden Jahr auch noch eine gemeinsame Veranlagung möglich oder?merci euch

markus247
23.04.2026, 17:26
Das ist recht einfach. Trennung im Jahr 2024 heißt Trennung im Jahr 2024. Egal, ob 01.01. oder 31.12.
Heißt für euch, dass eine Zusammenveranlagung noch das gesamte Jahr 2024 möglich war. Stünde dort der 31.12.2023, hättest du jetzt für zwei Steuerjahre Ärger.