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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf mit Zuschlag und Rechnung, die billiger ist



metzgete
22.09.2024, 18:37
Hallo, nichts gegen jemanden, der seine Uhr teurer verkauft, würde ich auch machen.

Wollte trotzdem mal fragen, ob hier niemand Schiss hat, das der neue Käufer mit der AD Rechnung beim Händler anruft und petzt ?
Gilt natürlich vor allem für Neuware von 2022-2024.

papagonzo
22.09.2024, 18:42
Worin genau liegt der Sinn dieses Threads? :grb:

R.O. Lex
22.09.2024, 19:11
Der TS hat womöglich eine relativ neue Uhr, die er über Liste verkaufen will (er schreibt ja, würde er auch machen). Und nun hat er Sorge, der Käufer könnte ihn bei seinem Konzi hinhängen und er bekommt keine Uhren mehr zugeteilt (die er dann auch wieder über Liste verkaufen könnte).

Er hat das vielleicht ungeschickt formuliert, normalerweise fragt man da "für einen Freund". ;)

metzgete
22.09.2024, 19:15
Der genaue Sinn liegt daran, das ich wissen möchte, ob es nicht zu riskant ist, eine Uhr bereits kurz nach dem Kauf beim AD weiterzuverkaufen.

metzgete
22.09.2024, 19:18
Ich habe gar keine RLX. Bevor das hier eskaliert, bitte schliessen, ober mir sagen, wie ich das hier selbst schliessen kann.

_Jannemann
22.09.2024, 21:11
Riskant ? Ja musst du halt versteuern. Innerhalb eines Jahres. Wenn du einen Gewinn hast.

Weitere Risiken wie körperliches Leid oder psychischer Druck sind mir nicht vom Hörensagen bekannt.

R.O. Lex
22.09.2024, 21:22
Jan, es ging doch um den Anruf beim Händler, nicht um den beim Finanzamt. :)

Aber nachdem der TS noch nicht einmal eine Rolex hat, ist der Thread wohl tatsächlich sinnfrei. :facepalm:

obiwankenobi
22.09.2024, 21:51
Kauf doch einfach was Dir gefällt, dann brauchst Du über sowas auch nicht nachdenken.

Ansonsten… Jedes handeln hat Konsequenzen

orphie
23.09.2024, 08:31
warum gibst du überhaupt die Rechnung mit?
Bei mir steht da mein Name und meine Adresse drauf. Ich würde nicht wollen dass der Käufer und eventuelle, weitere Käufer wissen wie ich heiße und wo ich wohne!

Gotti
23.09.2024, 08:45
warum gibst du überhaupt die Rechnung mit?
Bei mir steht da mein Name und meine Adresse drauf. Ich würde nicht wollen dass der Käufer und eventuelle, weitere Käufer wissen wie ich heiße und wo ich wohne!

Wie sieht denn dein Kaufvertrag aus, wenn du Uhren von privat kaufst oder verkaufst?
keine Adresse? :ka:

AndreasL
23.09.2024, 08:46
Manche Käufer wollen ja auch einen Kaufvertrag mit den Personendaten haben. Auch das Zerti könnte einen Hinweis geben. Insofern ist eine Kaufrechnung nicht so schlimm.

orphie
23.09.2024, 08:56
beim Kaufvertrag steht aber der AD nicht drauf und der KV wird (in der Regel) auch nicht an Dritte weitergegeben.
Und ehrlich gesagt hatte ich bislang weder beim Kauf, noch beim Verkauf einen KV :D

orphie
23.09.2024, 09:08
und mal ganz ehrlich: was bringt denn ein KV zwischen Privatleuten? Hier gilt gekauft wie gesehen.

Kabelkasper
23.09.2024, 09:18
Ich dachte immer so als Nachweis für die Verschlechterung, wenn bar bezahlt und das Teil abhanden kommt. So habe ich zumindest etwas um darzustellen was ich bezahlt habe.

Meine unbedarfte Denkweise

Kabelkasper
23.09.2024, 09:23
Versicherung

orphie
23.09.2024, 09:28
Ich dachte immer so als Nachweis für die Verschlechterung, wenn bar bezahlt und das Teil abhanden kommt. So habe ich zumindest etwas um darzustellen was ich bezahlt habe.

Meine unbedarfte Denkweise

ich glaube das ist für die Versicherung nicht nötig, da sie sich sowieso nach dem Wiederbeschaffungswert richtet.
Ich will einen KV ja nicht schlecht reden, aber gerade bei Uhren unter ausschluss von Gewährleistung, sehe ich ehrlich gesagt keinen Mehrwert.

Kabelkasper
23.09.2024, 09:36
Und was ist, wenn sich mach Jahren bei einer Rolex Revision festgestellt wird, dass die Hulk ein superclone ist?

Andre1961
23.09.2024, 09:45
Wohin doch ein an sich sinnfreier Thread (Zitat R.O. Lex) führen kann…

orphie
23.09.2024, 09:58
Und was ist, wenn sich mach Jahren bei einer Rolex Revision festgestellt wird, dass die Hulk ein superclone ist?

dann hast du einen KV über einen superclone :D
Das rechtliche Prozedere ist doch mit und ohne KV immer das Gleiche. Du als K musst gegenüber dem VK Arglist beweisen.

The Prodigy
23.09.2024, 16:14
Ganz easy wenn der Verkäufer im KV zusichert, dass er die Uhr original vom Konzi bezogen hat und es sich somit um ein Original handelt ….

R.O. Lex
23.09.2024, 17:06
Dann musst Du noch immer nachweisen, dass der Superklon die Uhr ist, die Dir der Verkäufer damals gegeben hat. :)

ManInTheMirror
23.09.2024, 21:19
Wenn du die Uhr wieder verkaufst und du dem Finanzamt glaubhaft darlegen möchtest, dass du die länger als ein Jahr gehalten hast.
Oder die Bank dich fragt woher die 85K kommen, die du gerade in bar eingezahlt hast, nach dem du deine PP verkauft hast - Stichwort Geldwäschegesetz, Bareinzahlungen ab/ über 10K.
Im KV wird festgehalten, dass die Uhr frei von Rechten Dritter ist z.B.. Wenn die Uhr samt Box und Papers geklaut wird, hast du einen Nachweis für die Versicherung. Gibt viele Gründe...

slc5.0
23.09.2024, 22:15
Oder wenn sich herausstellt das es sich bei der gekauften Uhr um eine gestohlene Uhr handelt.
Dann ist es möglich die Herkunft nachzuweisen und das Problem hat der Vorbesitzer aus dem Kaufvertrag.

ialiofen
24.09.2024, 11:24
Für einen KV gibt es aus meiner Sicht viele Gründe. 1. Im Falle eines Versicherungsfalles als Eigentumsnachweis.
2. Im Falle des Wiederverkaufs detto.
3. Im Falle einer etwaigen Zollkontrolle bei Rückreisen vom Nicht EU Raum.
4. Im Sinne von Buy the Seller zur Vertrauensförderung und Transparenz.

Punkt 1 habe Ich glücklicherweise noch nicht erlebt.
Zu Punkt 2habe ich einmal einem Richter eine Uhr verkauft. Er wollte den rechtmäßigen Besitz von mir zweifelsfrei nachgewiesen haben.
Zu Punkt 4: Ich habe schon von Käufen Abstand genommen weil der Verkäufer mir verdächtig oft auf die Schulter geklopft hat mit den Worten wozu ein Kaufvertrag. Wenn dann auch noch auf Bargeld bestanden wird anstelle von Blitzüberweisung bin ich raus………

Vielleicht bin ich altmodisch. Aber bei Kauf von Privat muss für mich alles passen.

Chris993
25.09.2024, 06:57
Moin Ewald, ich bin ganz Deiner Meinung👍

The Prodigy
26.09.2024, 08:39
Dann musst Du noch immer nachweisen, dass der Superklon die Uhr ist, die Dir der Verkäufer damals gegeben hat. :)

Auch total easy. Schließlich wird die Referenznummer im KV angegeben.

orphie
26.09.2024, 10:03
Für einen KV gibt es aus meiner Sicht viele Gründe. 1. Im Falle eines Versicherungsfalles als Eigentumsnachweis.
2. Im Falle des Wiederverkaufs detto.
3. Im Falle einer etwaigen Zollkontrolle bei Rückreisen vom Nicht EU Raum.
4. Im Sinne von Buy the Seller zur Vertrauensförderung und Transparenz.



dafür brauchts aber keinen schriftlichen KV.
Wenn jemand so viel kriminelle Energie hat und dir einen Fake bzw. eine gestohle Uhr verkauft, oder dir als Verkäufer Falschgeld in die Hand drückt, dann kann man davon ausgehen dass die restlichen Angaben bzw. der Perso auch nicht stimmen.

Ein KV kommt übrigens auch zustande wenn man sich zB. per whatsapp oder email einig ist.
Auch hier kann man alle Daten austauschen.

Ein schriftlicher KV ist mMn nur eine Scheinsicherheit...

ialiofen
26.09.2024, 10:35
Hallo Alex,

ja bei einem Betrug hilft mir der Kaufvertrag nichts das stimmt. Aber gegen Gelegenheitsgauner greifen solche Stolpersteine meistens. Ich habe eine Uhr im 4 stelligen Bereich gekauft, und der VK hat auf Übergabe des Geldes in einer Bankfiliale bestanden. ******** mit Falschgeld wären da wahrscheinlich raus.

Ich bin seit 30 Jahren im Autohandel. Davon sehr lange Gebrauchtwägen. Da lernt man leider sehr vorsichtig zu sein. Gott sei Dank ist mir nie was Grobes passiert.

The Prodigy
26.09.2024, 11:00
dafür brauchts aber keinen schriftlichen KV.
Wenn jemand so viel kriminelle Energie hat und dir einen Fake bzw. eine gestohle Uhr verkauft, oder dir als Verkäufer Falschgeld in die Hand drückt, dann kann man davon ausgehen dass die restlichen Angaben bzw. der Perso auch nicht stimmen.

Ein KV kommt übrigens auch zustande wenn man sich zB. per whatsapp oder email einig ist.
Auch hier kann man alle Daten austauschen.

Ein schriftlicher KV ist mMn nur eine Scheinsicherheit...

Grundsätzlich richtig. Trifft allerdings auf sämtliche nicht (notariell) beurkundungspflichtige Transaktionen zu. Somit könnte man nahezu fast alles außer Grundvermögen und GmbH-Anteile ohne Vertrag kaufen. Könnte somit auch einen Bugatti von privat für € 2.000.000 ohne Kaufvertrag erwerben.

Ohne die Geldwäschethematik ansprechen zu wollen bringt ein KV schon zusätzliche Sicherheit rein.

R.O. Lex
26.09.2024, 11:13
Auch total easy. Schließlich wird die Referenznummer im KV angegeben.

Die Referenz hilft da wenig bis gar nichts. Du meinst wohl die Seriennummer, die wäre gewiss hilfreich. Die kann man aber auch, wie bereits gesagt, auch auf anderem Weg mitteilen. Und dann muss bei dem Verkäufer überhaupt etwas zu holen sein.

Die ganze Diskussion ist aber inzwischen meilenweit von der Ausgangsfrage entfernt. :op:

The Prodigy
26.09.2024, 11:24
Selbstverständlich meine ich die Referenz. Und da diese ein eindeutiges Merkmal ist, ist diese nicht zu fälschen, bzw. könnte Rolex klar eine gefälschte Referenz identifizieren.

Ob beim Verkäufer etwas zu holen ist, ist rechtlich eine ganz andere Frage.

Vanessa
26.09.2024, 11:26
Ich glaube Du bist bissi auf dem Holzweg, aber macht nix.

CI1
26.09.2024, 11:31
Einen Kaufvertrag schließt du doch immer, wenn du eine Uhr kaufst (daher der Name…:rofl:). Die Frage ist, ob Schriftform sinnvoll ist. Für den Verkäufer, um z.B. den Ausschluss der Gewährleistung beweisen zu können, für den Käufer, um z.B. nachzuweisen, von wem gekauft wurde.

Nur Uhr gegen Geld ist auf jeden Fall bei Uhren blauäugig.

oskrnbg
27.09.2024, 08:58
Alleine fürs Finanzamt und die Bank würde ich das tun...

The Prodigy
27.09.2024, 10:49
So ist es. Hat man durch einen dokumentierten KV 100 %-ige Sicherheit?

Nein!

Erhöht sich durch einen (dokumentierten) KV die Sicherheit einen seriösen Verkäufer zu finden. Ja (logischerweise besteht immer ein Restrisiko).

Gibt es genug andere Gründe um einen (dokumentierten) KV abzuschließen? Ja, u.a. Bank und Finanzamt.

Ich will mir gar nicht vorstellen wie es wäre eine zB teure Uhr für 100k zu kaufen oder zu verkaufen und auf einmal geht eine Zahlung über 100k ein bzw. ab und man hätte für blöde Fragen des Finanzbeamten bzw. Banker hierzu kein Dokument.

Andre1961
27.09.2024, 13:22
Wohin doch ein an sich sinnfreier Thread (Zitat R.O. Lex) führen kann…

Ich bleibe dabei. Die Ursprungsfrage des TS lautete: „ Hallo, nichts gegen jemanden, der seine Uhr teurer verkauft, würde ich auch machen.Wollte trotzdem mal fragen, ob hier niemand Schiss hat, dass der neue Käufer mit der AD Rechnung beim Händler anruft und petzt? Gilt natürlich vor allem für Neuware von 2022-2024.“

Und schon sind wir mitten in einer Diskussion um den Sinn oder Unsinn von Kaufverträgen. Mit teils abenteuerlichen „Rechtsauffassungen“ und ohne irgendeinen Kompass. Was soll das?

orphie
30.09.2024, 16:21
och jetzt sei doch nicht so Andre :dr:. Wenn du jeden Thread schließen würdest, wenn die Ausgangsfrage beantwortet wurde, wärs hier ganz schön langweilig ;)

shocktrooper
30.09.2024, 17:21
Zurück zur Ursprungsfrage:

Nein, ich wär nicht amüsiert, wenn der Käufer nochmal bei meinem Konzi detailliert nachfragt und ich mir bis dato berechtigte Hoffnungen auf die ein oder andere Uhr mehr gemacht hätte.