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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay - wie umgehen mit unseriösen Käufern?



peter
29.11.2005, 14:04
Hallo,

der Käufer will die gekaufte Ware nicht abnehmen .

Wie sollte man vorgehen bzw. was muss man beachten (Fristen, etc.) um später evtl. Schadensersatz einfordern zu können?

Danke und Gruß
Peter

miboroco
29.11.2005, 15:44
Verkäufer bei ebay melden, so bekommst du die Einstellungsgebühren zurück!!!

Artikel neu einstellen, spart Zeit und Ärger oder an den Zweitbieter verkaufen :rolleyes:

AUTOMATIC
29.11.2005, 15:45
Siehe den Thread von Elamr, Link einfügen kann ich leider nicht.

Michel (Miboroco )kannst Du das bitte machen.

peter
29.11.2005, 16:25
Danke,

aber es geht eher darum welche Schritte man einhalten muss (Fristsetzung, etc.), um evtl. Ansprüche gerichtlich einzufordern.

Denn wenn jemand meint, sich auf meine Kosten die Zeit vertreiben zu müssen verstehe ich keinen Spass mehr.

Gruß
Peter

Mawal
29.11.2005, 16:34
Original von peter
Danke,

aber es geht eher darum welche Schritte man einhalten muss (Fristsetzung, etc.), um evtl. Ansprüche gerichtlich einzufordern.

Denn wenn jemand meint, sich auf meine Kosten die Zeit vertreiben zu müssen verstehe ich keinen Spass mehr.

Gruß
Peter


oh...hast du auch so einen lustig-peinlichen Spassbieter-Spruch in deiner Auktiongehabt und weisst jetzt nicht weiter... :cool:

...es gibt ziemlich genau drei Möglichkeiten...


...a) kostengünstig, schnell und preiswert....vergiß es und stell nochmal ein... und lass dir von ebay die Provision erstatten

b) zeitaufwändig, teuer, unklare Erfolgsaussichten...geh zu Anwalt und ziehs durch...

c) du machst dich zum Horst...und setzt selber irgendwelche wüsten Schreiben auf....

...ich verstehe immer viel Spass :D

eri
29.11.2005, 18:20
Original von miboroco
Verkäufer bei ebay melden, so bekommst du die Einstellungsgebühren zurück!!!

Artikel neu einstellen, spart Zeit und Ärger oder an den Zweitbieter verkaufen :rolleyes:

kann nur zustimmen, ausser es war ein sehr teures, schwierig zu verkaufendes Teil - dann evtl. der Rechtsweg und die Annahme erzwingen, falls der Rücktritt und Fernabfragegesetz etc. ausgeschlossen worden sind und das geht nur PRIVAT

Gruss Wolfgang

peter
29.11.2005, 18:36
Original von Mawal

oh...hast du auch so einen lustig-peinlichen Spassbieter-Spruch in deiner Auktiongehabt und weisst jetzt nicht weiter... :cool:



Hatte ich nicht...

Nachdem sich jetzt die erste Aufregung gelegt hat werde ich mich wohl für Möglichkeit A entscheiden.

Gruß
Peter

rudi
29.11.2005, 19:07
Original von AUTOMATIC
Siehe den Thread von Elamr, Link einfügen kann ich leider nicht.

Michel (Miboroco )kannst Du das bitte machen.

Hi Simon,


wer isn der Elamr???????????ß

Gruß

Rudi :D

Kiki Lamour
29.11.2005, 19:31
Hi,

wie issn das eigentlich umgekehrt, ich habe etwas ersteigert aber der Verkäufer weigert sich zu liefern, warum auch immer...hab ich anspruch auf die ware?

zb sagt der verkäufer nach der auktion, die ware wurde beschädigt oder ging verloren...

AUTOMATIC
29.11.2005, 19:33
Original von rudi

Original von AUTOMATIC
Siehe den Thread von Elamr, Link einfügen kann ich leider nicht.

Michel (Miboroco )kannst Du das bitte machen.

Hi Simon,


wer isn der Elamr???????????ß

Gruß

Rudi :D

Sorry meinte natürlich Elmar :D

miboroco
29.11.2005, 19:40
Original von AUTOMATIC
Siehe den Thread von Elamr, Link einfügen kann ich leider nicht.

Michael (Miboroco )kannst Du das bitte machen.

Welchen Thread meinst du(Themen-Überschrift)???

Master of disaster
30.11.2005, 09:05
Original von Mawal

Original von peter
Danke,

aber es geht eher darum welche Schritte man einhalten muss (Fristsetzung, etc.), um evtl. Ansprüche gerichtlich einzufordern.

Denn wenn jemand meint, sich auf meine Kosten die Zeit vertreiben zu müssen verstehe ich keinen Spass mehr.

Gruß
Peter

...a) kostengünstig, schnell und preiswert....vergiß es und stell nochmal ein... und lass dir von ebay die Provision erstatten




Mir ist genau das gleiche passiert. Erst habe ich mich aufgeregt, dann einen Anwalt gefragt und zum Schluß den Artikel neu eingestellt.

Die Spaßkäuferchen haben keine Kohle, der Hund hat geboten, der Artikel war falsch beschrieben, es war ein Frustkauf, man hatte gerade schlechten S.x oder man hat nicht richtig gelesen weil man blöd ist oder gar nicht lesen kann.......

Nicht ärgern, Verkäufer melden - neu einstellen =)

dibi
30.11.2005, 09:31
Ich habe mal etwas Statistisches zu dieser Sache.
56597 Verkäufe hatte ich in den letzten Jahren über ebay.
55792 haben bezahlt, 805 haben nicht bezahlt.
D.h. nur 1,44 % zahlen nicht, ein sehr guter Wert, wie ich finde.

Gruß
Dirk

miboroco
30.11.2005, 09:50
Original von dibi
Ich habe mal etwas Statistisches zu dieser Sache.
56597 Verkäufe hatte ich in den letzten Jahren über ebay.
55792 haben bezahlt, 805 haben nicht bezahlt.
D.h. nur 1,44 % zahlen nicht, ein sehr guter Wert, wie ich finde.

Gruß
Dirk

Das hätte ich nicht gedacht, das ist ein suuper Ergebnis :gut: