Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Auto-Checker - von einem, der gar nichts weiß
Koenig Kurt
08.06.2021, 15:25
Hallo zusammen,
ich müsste Folgendes wissen:
Ich habe hier zwei Uralt-Autos, beide zugelassen und in Betrieb, an denen bei beiden technische Änderungen eingetragen gehören. Jetzt bilde ich mir ein, gelesen zu haben, dass es den klassischen Fahrzeugbrief nicht mehr gibt (wodurch er ersetzt wurde, wenn, weiß ich nicht).
Fahre ich jetzt zur Zulassung, brauche ich zur Eintragung ja Schein und Brief (oder?), und jetzt die entscheidende Frage: Was passiert mit meinen beiden Briefen? Werden die eingezogen? Erstezt durch was neues? Ersatzlos gestrichen? Oder behalte ich sie, weil eben nun mal (noch) vorhanden?
Würden sie eingezogen, würde mich das stören (warum auch immer, gehört für mich zu so alten Kisten). Und wenn dem so wäre, gäbe es einen erlaubten und denkbaren Workaround?
Vielen Dank im Voraus,
Kurt
olli4321
08.06.2021, 15:34
Die beiden Briefe werden entwertet und ungültig gemacht - Du darfst die aber behalten :gut:
siggi415
08.06.2021, 15:37
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z. B. unbrauchbar oder verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist). Der Fahrzeugbrief wird dem Halter entwertet wieder ausgehändigt und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt, der Fahrzeugschein wird eingezogen, vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Netzfund auf die Schnelle. https://www.delmenhorst.de/vv/produkte/10/kfz__zulassungsbescheinigung_teil_ii__fahrzeugbrie f__-_ersetzen_8669059.php
Kann aber bei Deiner Zulassungsstelle auch anders sein, ich würde das vorab dort anfragen.
Koenig Kurt
08.06.2021, 15:43
Olli, Siggi, danke euch beiden, das hilft mir schon mal!
Dannwerde ich dort auch mal anrufen und nachfragen - und dann berichten.
Beste Grüße,
Kurt
tigertom
08.06.2021, 15:59
Zeig schon her, deine zwei Geburtsjahrgangs-356er, alter Schisser! :D :dr:
Koenig Kurt
08.06.2021, 17:16
Schau ich aus, als ob mich italienische Grenzer fragen würden, ob ich "mehr als 10k bar" bei mir hätte?
Es geht um einen Audi A6 Avant von 1998, und der andere ist mir zu peinlich, um es laut zu schreiben.
Beste Grüße,
Kurt
Kabelkasper
08.06.2021, 17:37
Ein w124 Cabrio ist doch keine Schande.
Spaß beiseite. Und über eine ABE kannst du das nicht umgehen? Also deine Umbauten eintragen zu müssen.
Koenig Kurt
08.06.2021, 17:42
Eine Schande jetzt nicht gerade, aber der "123er-Scene" brauchste damit auch nicht kommen.
Nee, glaube ich nicht. ABE gibt's nicht, es muss vom TÜV per Gutachten abgenommen und dann eingetragen werden.
Gute Fahrt,
Kurt
Schnauzer
09.06.2021, 10:27
In dem Moment, in dem etwas in die Zulassungsbescheiniging Teil II (=Brief) eingetragen werden muss, gibt es ein neues Dokument. Also neuen Brief + Schein, den alten Brief bekommst Du ungültig gemacht wieder zurück.
Dies gilt bei jeder eintragungspflichtigen Änderung in D.
neunelfer
09.06.2021, 10:44
Aber wird sowas nicht eh nur in den Schein eingetragen? Änderungen im Brief betreffen doch primär das Eigentumsverhältnis...
Schnauzer
09.06.2021, 11:03
Bei mir wurden Änderungen auch im Brief eingetragen. Wäre aber egal, da es eine Mischform neu Teil 1 - alt Teil 2, nicht gibt. Eintragungen bei "alten" KfZ Papieren bedeuten neue Papiere.
Koenig Kurt
09.06.2021, 11:06
Danke, Schnauzer!
Christian, das wäre großartig, wenn es so wäre. Aber bislang wurde alles in Brief und Schein eingetragen, zum Beispiel habe ich für den Hund den Baifahrer-Airbag deaktivieren lassen -> Eintrag in Brief und Schein. Und bislang war es ja auch so (also vor Zulassungsbescheinigung Teil II): Ein Brief setzt(e) ja keinen Schein voraus, zum Beispiel, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist. Ich denke, bei (Neu-)Zulassung wurde dann ein Schein entsprechend den Eintragungen im Brief erstellt.
Beste Grüße,
Kurt
Koenig Kurt
09.06.2021, 11:10
So gerne ich den alten Brief als gültiges Dokument behalten würde, entwertet mitgegeben ist auch okay. Ich glaube jedenfalls mal gehört zu haben, dass bei den neuen Papieren die Halter-Anzahl nicht mehr herausgelesen werden kann - und meine Briefe belegen nun mal, ob die Autos erster Hand sind oder nicht.
Diesbezüglich (die neuen Papiere betreffend) kann ich mich aber auch irren.
Danke euch jedenfalls, das hat mir sehr geholfen!
Beste Grüße,
Kurt
Schnauzer
09.06.2021, 11:32
Hallo Kurt,
die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat das Feld "B(1)". Dort wird die "Anzahl der Vorhalter" eingetragen. Die Halter Anzahl geht also auch aus dem neuen Dokument hervor.
Koenig Kurt
09.06.2021, 11:36
Großartig, danke!
Perfekt geholfen, wie immer - sonnige Grüße,
Kurt
Koenig Kurt
13.07.2021, 19:01
Nur um das hier abzuschließen: War heute bei der Zulassungsstelle, es war exakt so, wie von euch vorhergesagt: Beide Briefe sind entwertet am Mann, neue Fahrzeugpapiere sind erstellt, Vorbesitzerzahl lässt sich in den neuen ablesen (oder eben gerade nicht, sehr gut).
Wunderbar, vielen Dank noch mal an alle.
Beste Grüße,
Kurt
olli4321
13.07.2021, 23:03
Danke für das Feedback.
Ich freue mich immer, wenn ich helfen konnte :dr:
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