Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurztrip in die Schweiz - Coronaregeln
cfischer
31.05.2021, 15:25
Allwissendes Forum und Reiseprofis,
Ich möchte Freitag bis Sonntag in die Schweiz, um in der Ferienwohnung nach dem Rechten zu schauen und dann wieder zurück (nach Baden-Würrtemberg) reisen.
Ich habe verstanden, dass ich bei Reisen unter 72 Stunden keine weiteren Formalitäten (digitale Einreiseerklärung, 10 Tage Quaratäne) beachten muss. Brauche ich aber einen aktuellen Schnelltest, den ich dann auf dem Weg zur Grenze in der Schweiz machen lassen müsste? Wie sind Eure Erfahrungen?
Ich danke Euch für Euer Wissen,
Lg
Christian
Hallo Christian,
s.u. zitiere ich mal die Email, welche ich vom Ordnungsamt bekommen habe. Ich war in den letzten Wochen öfters geschäftlich 3-4 Tage in der Schweiz und habe auf Weisung des AG jeweils das Einreiseformular ausgefüllt (Einreise auch nach BaWü).
Wie es scheint muss man das bei egal welcher Dauer ausfüllen und bei unter 5 Tagen Aufenthalt kann man sich mit einem negativem Testergebnis aus der Quarantäne befreien. Bei Einreise muss dieser allerdings noch nicht vorliegen.
Sehr geehrter Herr ,
Sie sind am 20.5.2021 aus der Schweiz (Risikogebiet ) eingereist. Nach §5 Abs.2 der CoronaEinreiseV müssen Sie über einen Testnachweis, Genesenenausweis oder Impfnachweis verfügen und diesen vorlegen§7Abs.4., Sehen Sie hierzu auch unserem emmail vom 21.5.2021
Bitte legen Sie uns diesen Nachweis noch vor.
Auszug …
§ 5 Nachweispflicht
…..(. (2) Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und nicht unter Absatz 1 fallen, haben, wenn sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet, welches weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet ist, aufgehalten haben, spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis zu verfügen.
Vielen Dank.
Servus Christian,
wir haben das Thema laufend beruflich und unser letzter Stand war, dass es einen Unterschied gibt zwischen grenznahen und den tiefer im Landesinneren liegenden Kantonen.
Für die Einreise in die Schweiz war - Stand letzte Woche - lediglich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die berufliche Reise dringend notwendig ist, mitzuführen!
Sonst nichts weiter zu beachten.
Rückreise nach Baden-Württemberg
Bei „zwingend notwendigen und unaufschiebbare Dienstreisen (Nachweis!) bis 5 Tage“ musste man sich entweder in Schweiz oder nach Rückkehr testen lassen und bei Negativtest nicht in Quarantäne.
Zusätzlich musste man sich vor der Rückreise nach BW über die digitale Einreiseplattform https://www.einreiseanmeldung.de/#/ anmelden.
Aktuell hat die Schweit wieder viel geändert, daher schau mal hier rein:
SWR Informationen für Grenzgänger (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/grenzgaenger-d-f-ch-dreilaendereck-oberrhein-corona-infos-102.html#kurz-ins-nachbarland)
Infobest (https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/covid-19-grenzueberschreitende-informationen/links-dfch/)
Es wird alles normaler...
Beste Grüße,
André
cfischer
31.05.2021, 19:32
Habt vielen Dank! Ich denke ich warte bis 14 Tage nach meiner zweiten Impfung. Das dürfte einiges einfacher machen….
Lg
Christian
Einige Kantone sind ab Montag nicht mehr Risikogebiet, das nur auch noch als Information.
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