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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Celle: Juwelier erschießt zwei mutmaßliche Räuber



harlelujah
15.09.2020, 14:30
Soeben gelesen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Celle-Juwelier-erschiesst-zwei-mutmassliche-Raeuber,celle880.html

Masta_Ace
15.09.2020, 14:38
Vielleicht haben die beiden schon öfter nach Stahlmodellen gefragt und jetzt war es einmal zuviel.

Nein, eine schlimme Sache, nichts für schlechte Späße. Dennoch, was soll man sagen. Nichts. Keiner weiß, was tatsächlich passiert ist.

Daytona500
15.09.2020, 14:41
Hatte auch schon davon gehört. Sehr mysteriöse Geschichte. Vor allen Dingen, dass einer der Räuber im Rollstuhl zum Überfall kommt.

Pharmartin
15.09.2020, 14:48
...wird wohl nur zur Tarnung gewesen sein, um ungefährlich zu wirken.

Was ich aber so GAR NICHT verstehe ist das Fehlen von Kameras in einem Juwelier-Geschäft.

AndreasS
15.09.2020, 14:52
Man weiß doch noch nicht, ob das nur Tarnung war. :grb:

Daytona500
15.09.2020, 14:54
Da kommt wirklich alles zusammen. ...auch, dass der Juwelier, der mit einer Waffe bedroht wird, noch die Möglichkeit hat, seine eigene Waffe zu ziehen (wo auch immer er sie hatte) und letale Schüsse auf beide Täter abzugeben ohne selbst verletzt zu werden.

Chris83
15.09.2020, 15:10
Das mit dem Rollstuhl war vor einigen Jahren auch in Hagen bei Rüschenbeck der Fall. Finde sowas sehr schlimm. Sollte der eine Überleben wird der sich zumindest das nächste mal gut überlegen ob er noch einmal einen Juwelier überfallen wird

Darki
15.09.2020, 15:15
Der Überlebende ist unterdessen im Krankenhaus verstorben.

Donluigi
15.09.2020, 15:16
...wird wohl nur zur Tarnung gewesen sein, um ungefährlich zu wirken.

Was ich aber so GAR NICHT verstehe ist das Fehlen von Kameras in einem Juwelier-Geschäft.

Nicht unüblich in kleinen, inhabergeführten Geschäften. Was soll ne Kamera da bringen?

Chris83
15.09.2020, 15:17
Der Überlebende ist unterdessen im Krankenhaus verstorben.

Grade auch gelesen :( Naja am Ende beides traurig - jemanden zu überfallen und das dabei wer ums Leben kommen musste

shocktrooper
15.09.2020, 15:18
Aus keinem der beiden wird ein Wiederholungstäter, da beide tot. Hoffentlich hatte einer der beiden Täter ne Waffe dabei und hoffentlich redet der Juwelier zuerst mit einem Anwalt, bevor er aussagt.

Chris83
15.09.2020, 15:22
An die Juristen:
Wenn die Täter mit vorgehaltener Waffe vor dem standen. Wird man dann dafür belangt wenn man seine eigene Waffe benutzt (wenn man die besitzen darf) und dabei dann beide erschießt

Blacksteel
15.09.2020, 15:30
Altes Sprichwort: "Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um"
https://www.welt.de/vermischtes/article215739396/Celle-Juwelier-erschiesst-zwei-Raeuber-bei-Ueberfall-Verdacht-auf-Totschlag.html
Nach dieser Berichterstattung sieht es wohl wirklich nach Notwehr aus.....

Kalle
15.09.2020, 15:32
An die Juristen:
Wenn die Täter mit vorgehaltener Waffe vor dem standen. Wird man dann dafür belangt wenn man seine eigene Waffe benutzt (wenn man die besitzen darf) und dabei dann beide erschießt

Das kommt auf den Einzelfall an...da gibt es entsprechende Normen und die werden dann von der StA geprüft und ggf. wird Anklage erhoben.
Solche Sachen kann man nur bewerten, wenn man alle Details kennt.

Wie definierst Du Waffe? Und welche Waffe (Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffe)? Alles kann eine Waffe sein, wenn man sie zu dieser macht.

Berettameier
15.09.2020, 15:37
Bin kein Jurist, aber habe manchmal mit Waffen zu tun: Es gibt "Notwehr" und "Nothilfe". Bei beiden ist immer der Einzelfall zu prüfen, z. B.:
- Ist der Angriff gegenwärtig und unmittelbar bevorstehend?
- Oder war die Tat evtl. schon beendet (z. B. nachdem der Juwelier seine Waffe gezogen hat, ohne zu Schießen)?
- Ist das Erschießen das relativ mildeste Mittel gewesen, um den Angriff abzuwehren?
- Gibt es ein heftiges Missverhältnis zwischen Angriff und drohender Verletzung?

Und, und, und... Das wissen unsere Juristen tatsächlich viel besser.

Insbesondere im Umgang mit Waffen habe ich folgende Reihenfolge gegen Angreifer gelernt:
- Androhung des Schießens
- Warnschuss
- nicht tödlicher Schuss auf den Angreifer
- letzte Instanz: tödlicher Schuss

Daytona500
15.09.2020, 15:42
Im Welt-Artikel steht, dass nur einer der beiden Täter eine Waffe hatte. Ich bin sehr gespannt, wie es ausgeht. Wenn man es denn jemals erfährt.

Im Zweifel werden Überfälle eher brutaler. Im Zweifel schießen die Täter dann demnächst zuerst, wenn sie mit bewaffneter Gegenwehr rechnen müssen.

...und im Zweifel muss der Juwelier jetzt mit der Rache von Angehörigen der Täter rechnen.

Alles nicht so einfach.

Berettameier
15.09.2020, 15:44
Ergänzung als Schütze: Es ist schon nicht so einfach, unter Stressbedingungen gut zu schießen und zu treffen. Das kann man (legal) in manchen Schießsportarten trainieren.
So mag es sein, dass ein Juwelier mit Schusswaffe gar nicht töten, sondern nur verletzen und abwehren will, aber dennoch versehentlich tödlich trifft. Genauso ist es nicht so einfach, unter Stress willentlich und erfolgreich tödlich zu treffen.

Die Ballistiker vor Ort werden sehr viel ermitteln können. Sie finden auch heraus, ob die Angreifer geschossen haben, wohin sie geschossen haben. Sie finden heraus, ob der Juwelier zunächst einen Warnschuss abgegeben hat usw.

henri_san
15.09.2020, 15:48
"Everybody has a plan until they get punched in the face!"

GPX8888
15.09.2020, 15:57
Saublöde Sache - mein Mitleid mit den beiden Tätern/Opfern (wer ist jetzt eigentlich Täter und wer Opfer? Also die Täter sind jetzt Opfer und das Opfer der Täter?) hält sich jedoch in Grenzen. Ist halt immer etwas doof mit Schusswaffen. Warten, dass der andere zuerst schießt, geht selten gut aus. Und dass ein 71-jähriger in dieser Situation nicht unbedingt eine rechtskonforme Reihenfolge einhält, kann ich schon verstehen.

Ich bin gespannt, wie die Geschichte letzten Endes ausgeht. Tragisch ist es für den Juwelier in jedem Fall.

shocktrooper
15.09.2020, 16:10
§ 33 StGB. Bei einem über 70jährigen, der in Panik ist und subjektiv um sein Leben fürchtet, passt das. Ein Strafverteidiger muss da aber schon ran. Blöd wärs halt, wenn der zweite schon aus dem Laden raus wollte und drei Kugeln im Rücken hat.

Donluigi
15.09.2020, 16:12
Gibts schon noch paar mehr Fragen. WBK ist kein Waffenschein.

So oder so: mir tut der Juwelier leid. Mit der Schuld, jemanden getötet zu haben, wollt ich nicht leben wollen. Egal, welche Umstände.

Compact
15.09.2020, 16:24
Das Gute für den Besitzer ist, es gibt keine Aussagen von den Gegner mehr.

Frau Conny
15.09.2020, 16:56
Gibts schon noch paar mehr Fragen. WBK ist kein Waffenschein.

So oder so: mir tut der Juwelier leid. Mit der Schuld, jemanden getötet zu haben, wollt ich nicht leben wollen. Egal, welche Umstände.

+1

Reverend_O
15.09.2020, 17:07
Gibts schon noch paar mehr Fragen. WBK ist kein Waffenschein.

So oder so: mir tut der Juwelier leid. Mit der Schuld, jemanden getötet zu haben, wollt ich nicht leben wollen. Egal, welche Umstände.

Sehe ich auch so. Und mit vorschnellen (moralischen) Urteilen sollte man auch vorsichtig sein, bevor man alle Umstände kennt (so sie jemals bekannt werden).

Ich höre gerade die Podcasts von der Zeit Serie "Verbrechen". Da muss ich häufiger das spontane "Ersturteil" am Ende revidieren.

mactuch
15.09.2020, 18:51
Sehe ich auch so. Und mit vorschnellen (moralischen) Urteilen sollte man auch vorsichtig sein, bevor man alle Umstände kennt (so sie jemals bekannt werden).

Ich höre gerade die Podcasts von der Zeit Serie "Verbrechen". Da muss ich häufiger das spontane "Ersturteil" am Ende revidieren.

Will nicht zu weit vom Thema weg, aber dann gefällt Dir vielleicht auch der Podcast "Mordlust" mit zwei Damen als Erzählerinnen. Da werden reale Fälle aufgearbeitet bis hin zu den Prozessen und den Hintergründen der Rechtslage. Sehr interessant wie ich finde.

Zum Thema des Threads: Wer in böser Absicht auf andere zugeht, darf sich nicht wundern, wenn das Echo kommt. :ka: Der Juwelier hätte wohl kaum zur Waffe gegriffen und diese auf die beiden Personen gerichtet, wenn diese ihn nicht hätten überfallen wollen.
Für alles weitere weiß ich zu wenig vom Thema.

madmax1982
15.09.2020, 19:27
Gibts schon noch paar mehr Fragen. WBK ist kein Waffenschein.

So oder so: mir tut der Juwelier leid. Mit der Schuld, jemanden getötet zu haben, wollt ich nicht leben wollen. Egal, welche Umstände.

Ich stimm Dir zu. Opfer will ich aber auch nicht sein.

Donluigi
15.09.2020, 20:03
Das überrascht mich jetzt aber. :D

madmax1982
15.09.2020, 20:14
Ok, so gesehen im Nachhinein betrachtet ist das wirklich keine bahnbrechende Selbsterkenntnis :D

avalanche
15.09.2020, 20:47
Ergänzung als Schütze: Es ist schon nicht so einfach, unter Stressbedingungen gut zu schießen und zu treffen. Das kann man (legal) in manchen Schießsportarten trainieren.


Nicht nur für Amateure ;)

13 Schüsse feuerten zwei Stadtpolizisten in Wiedikon auf einen Mann ab. Nun hat das Zürcher Obergericht entschieden.

TA (https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/er-schrie-kill-me-dann-schossen-die-zuercher-polizisten/story/25810387)

shocktrooper
15.09.2020, 21:05
Messer auf kurze Entfernung ist übel. Ich dachte immer, Polizei würde mannstoppende Munition verwenden? Außerdem glaub ich, dass die allermeisten Sportschützen um Welten besser schießen als Polizisten, die ein, zwei Mal im Jahr 10 Schuss auf einen Pappkameraden abgeben dürfen.

Donluigi
15.09.2020, 21:07
Ein Bulle ausm weitläufigen Bekanntenkreis meinte mal, dass er vor Messern grössere Angst habe als vor Schusswaffen.

Berettameier
15.09.2020, 21:21
Außerdem glaub ich, dass die allermeisten Sportschützen um Welten besser schießen als Polizisten, die ein, zwei Mal im Jahr 10 Schuss auf einen Pappkameraden abgeben dürfen.

Sehe ich auch so. Bei manchen aktiveren Schießsportdisziplinen (mit Stressbedingungen, hin- und herlaufen usw.) gibt man mal locker 100-150 Schuss an einem Trainingsabend ab. Dagegen sind die Trainingseinheiten von manchen Beamten ein Witz. =(

noksie
15.09.2020, 21:24
§ 33 StGB. Bei einem über 70jährigen, der in Panik ist und subjektiv um sein Leben fürchtet, passt das. Ein Strafverteidiger muss da aber schon ran. Blöd wärs halt, wenn der zweite schon aus dem Laden raus wollte und drei Kugeln im Rücken hat.

Den Fall gab es doch mit dem Rentner in HH: Schüsse in den Rücken, als die Einbrecher fliehen wollten. Galt als Notwehr, weil der Einbruch/Tathergang noch nicht abgeschlossen war auf dem eigenen Grundstück.

avalanche
15.09.2020, 21:30
Dagegen sind die Trainingseinheiten von manchen Beamten ein Witz. =(

Wenn ein - vermutlich - eher kleingewachsener Äthiopier (mit Messer bewaffnet) nach 13 Schüssen durch fünf Beamte erst nach dem ergänzenden Einsatz von Pfefferspray sowie ihren Fäusten überwältigt werden kann, hast du möglicherweise nicht ganz unrecht.

avalanche
15.09.2020, 21:33
Den Fall gab es doch mit dem Rentner in HH: Schüsse in den Rücken, als die Einbrecher fliehen wollten. Galt als Notwehr, weil der Einbruch/Tathergang noch nicht abgeschlossen war auf dem eigenen Grundstück.

Hamburg? Stand-Your-Ground?

noksie
15.09.2020, 21:45
Hamburg? Stand-Your-Ground?

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/07/28/leben-gegen-eigentum/

War nicht ganz Hamburg, sondern Sittensen.

avalanche
15.09.2020, 21:53
Interessante Auslegung.

pfandflsche
15.09.2020, 23:01
die bundesdeutsche polizei verschiesst das kaliber 9x19....allerdings mit hohlspitz-projektil...um zuführstörungen zu vermeiden,weisen die geschoss-spitzen eine plastikkappe auf,welche sich rasch durch gasdruck vom restlichen „körper“ trennt...beim gegenüber kommt dann die hohlspitze an....wenn sie ankommt.

die dienstlich ausgegebene schutzweste ist bis zu einem gewissen grad schusshemmend...allerdings nicht stichfest...und somit gegen einen erfahrenen „messerhelden“ wirkungslos.

mannstopwirkung ist ein weitläufiger begriff...militärisch genutze kaliber sollen nicht letal wirken...ein verwundeter bindet mehr personal zur rettung und heilung...

mephisto_4711
16.09.2020, 00:23
You get what you asked for... just don't rob a store... simple as that

Mali
16.09.2020, 02:18
+1000 mephisto

Jubilee
16.09.2020, 07:14
Nicht unüblich in kleinen, inhabergeführten Geschäften. Was soll ne Kamera da bringen?

Ist eigentlich Auflage der Versicherung bei Juwelieren

ibi
16.09.2020, 08:04
Ist eigentlich Auflage der Versicherung bei Juwelieren

Eigentlich nicht.

madmax1982
16.09.2020, 08:30
Quelle: Focus

Der Inhaber äußert sich jedoch in der "Bild"-Zeitung: „Es tut mir alles unendlich leid. Aber ich musste meine Frau retten.“ Der 72-Jährige berichtet, dass einer der Räuber seine Frau gepackt habe: „Sie hat um Hilfe gebettelt – dass er sie loslässt, dass er sie nicht weiter würgt.“ Auch zu Details des Überfalls gibt der Juwelier Auskunft.

Der Rollstuhl, in dem einer beiden Angreifer saß, war nur Teil einer Masche. Sein Komplize stieß ihn nach Aussage des Juweliers mit Wucht gegen den Verkaufstresen. Dann sei der Mann aus dem Rollstuhl über den Tresen gesprungen und habe sich auf die Frau des Ladenbesitzers gestürzt, bevor dieser zu seinem Revolver griff. Er schoss den Mann, der gerade seine Frau würgte, nach eigener Aussage in den Kopf. Währenddessen habe der Komplize des Räubers auf ihn gezielt. "Ich habe nur reagiert, schoss." Die Kugel traf den zweiten Räuber in die Brust.

Einfach grauenhaft!

pfandflsche
16.09.2020, 08:34
ist der mann nicht anwaltlich vertreten?...oder der ein schlechter ratgeber?

wer quatscht,sitzt länger.

henri_san
16.09.2020, 08:36
ist mir auch gerade unbegreiflich!

avalanche
16.09.2020, 10:36
Ist eigentlich Auflage der Versicherung bei Juwelieren

Ob Auflage, oder nicht: ich finde es recht beeindruckend, welche Bildqualität moderne Überwachungskameras liefern.


Gestern in Meilen (https://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/auf-frischer-tat-in-meilen-zh-ertappt-hier-bedient-sich-ein-dieb-an-einem-cabrio-id16094820.html) (Quelle Blick)

Donluigi
16.09.2020, 11:21
Ist eigentlich Auflage der Versicherung bei Juwelieren

Schmarrn. Es gibt überhaupt keine Auflage. Im Prinzip kannst Du Dein Juweliergeschäft auf nem Biertisch errichten, alles nur eine Frage der Prämie.

Donluigi
16.09.2020, 11:22
ist der mann nicht anwaltlich vertreten?...oder der ein schlechter ratgeber?

wer quatscht,sitzt länger.

Ich glaub nicht, dass der sitzen wird.

shocktrooper
16.09.2020, 12:24
Der wird anwaltlich vertreten und nach der Aussage geht der frei aus dem Gericht. Dem droht einzig eine Strafe waffenrechtlicher Art. Soweit ich weiß, darf man mit einer WBK die Waffe nicht zugriffsbereit und geladen aufbewahren.

Vanessa
16.09.2020, 12:54
Der wird anwaltlich vertreten und nach der Aussage geht der frei aus dem Gericht. Dem droht einzig eine Strafe waffenrechtlicher Art. Soweit ich weiß, darf man mit einer WBK die Waffe nicht zugriffsbereit und geladen aufbewahren.

Falsch- in seinem befriedeten Eigentum - dazu gehört auch die gemietete Butze darf er die Waffe führen- dazu gehört auch, sie geladen am Mann zu tragen. §12,3 WaffG

pfandflsche
16.09.2020, 13:01
sollte (!) die hier zitierte aussage eine wörtlich wiedergegebene einlassung sein, dann bin ich mir nicht sicher, ob er als freier mann die stätte der rechtsprechung verlassen wird...vielleicht „frei“ im sinne von nicht zu erwartender freiheitsstrafe...aber sonst?

bei einem solchen vorkommnis sagt man nicht mal „guten tag herr staatsanwalt“ ohne anwaltliche präsenz.

shocktrooper
16.09.2020, 13:09
Falsch- in seinem befriedeten Eigentum - dazu gehört auch die gemietete Butze darf er die Waffe führen- dazu gehört auch, sie geladen am Mann zu tragen. §12,3 WaffG

Echt? Mir hat mal ein Jäger gesagt, er dürfe seinen geladenen Revolver nicht in seiner Nachttischublade haben.

pfandflsche
16.09.2020, 13:14
das ist auch so....geht vordergründig um die zugriffsmöglichkeit durch dazu unberechtigte...während der jäger in süssem schlummer liegt...wozu auch des waidmannes lebensgefährtin zählt,so sie nicht gleichfalls im besitz entsprechender erlaubnisse ist..

in der wohnung wird auch nicht „geführt“...führen findet nur ausserhalb der wohn-/ geschäftsräume und/oder des befriedeten besitztums (grundstück) statt.

Vanessa
16.09.2020, 13:18
In der Wohnung wird auch geführt- es bedarf nur keiner Erlaubnis sofern Einverständnis des Eigentümers vorhanden und vom Bedürfnis gedeckt- ich habe gerade meine Waffe gereinigt, als die Ganoven reingekommen sind....

madmax1982
16.09.2020, 13:19
sollte (!) die hier zitierte aussage eine wörtlich wiedergegebene einlassung sein, dann bin ich mir nicht sicher, ob er als freier mann die stätte der rechtsprechung verlassen wird...vielleicht „frei“ im sinne von nicht zu erwartender freiheitsstrafe...aber sonst?

bei einem solchen vorkommnis sagt man nicht mal „guten tag herr staatsanwalt“ ohne anwaltliche präsenz.

Die Aussage an sich gibt ja nur ganz grob wieder, was da in extrem kurzer Zeit passiert ist und allein aufgrund der wenigen Worte wird niemand verknackt oder freigesprochen, wir sind ja nicht in den USA.
Dazu muss der ganze Ablauf im Detail rekonstruiert werden auf Basis detailierter Aussagen beider Zeugen und aller Spuren.

Vanessa
16.09.2020, 13:26
In der Wohnung wird auch geführt- es bedarf nur keiner Erlaubnis sofern Einverständnis des Eigentümers vorhanden und vom Bedürfnis gedeckt- ich habe gerade meine Waffe gereinigt, als die Ganoven reingekommen sind.....

ibi
16.09.2020, 13:47
Schmarrn. Es gibt überhaupt keine Auflage. Im Prinzip kannst Du Dein Juweliergeschäft auf nem Biertisch errichten, alles nur eine Frage der Prämie.


Ich glaub nicht, dass der sitzen wird.

Beides +1

Masta_Ace
16.09.2020, 14:16
Ein Bulle aus dem direkten Familienkreis wurde in einer Innenstadt mit gezogener Machete bedroht. Ein Warnschuss unmöglich, dahinter war die Glasfassade des Maredo Restaurant - Primetime, gut gefüllt. Glücklicherweise ließ der Angreifer letztlich die Machete fallen.

Will sagen: Schön haben's die, die sich im Nachhinein monatelang, paragraphenwälzend ein Urteil bilden können....

nominator
16.09.2020, 15:03
Das wichtigste hier: 2 Schwerverbrecher haben sich in ihrem Opfer getäuscht und sind nun tot. Das ist gut. Und dass es dem Überfallenen unendlich Leid tut, muss er jetzt sagen, da ihm dazu geraten wird. Er wird rückwirkend sicher seiner Waffe danken, dass diese ihm und seiner Frau das Leben gerettet hat. Ich kann nur hoffen, dass man die Situation als Notwehr- u. Nothilfe-Situation bewertet und das Verfahren gegen den Juwelier einstellt.
Es wird nur noch von üblen Straftaten berichtet, bei denen man zur Entlastung der Täter irgendwelche Begründungen für dessen Verhalten sucht. Das muss mal aufhören...

+ 1

jk737
16.09.2020, 15:17
Das wichtigste hier: 2 Schwerverbrecher haben sich in ihrem Opfer getäuscht und sind nun tot. Das ist gut. Und dass es dem Überfallenen unendlich Leid tut, muss er jetzt sagen, da ihm dazu geraten wird. Er wird rückwirkend sicher seiner Waffe danken, dass diese ihm und seiner Frau das Leben gerettet hat. Ich kann nur hoffen, dass man die Situation als Notwehr- u. Nothilfe-Situation bewertet und das Verfahren gegen den Juwelier einstellt.
Es wird nur noch von üblen Straftaten berichtet, bei denen man zur Entlastung der Täter irgendwelche Begründungen für dessen Verhalten sucht. Das muss mal aufhören...

+1000

speedy
16.09.2020, 15:40
Das wichtigste hier: 2 Schwerverbrecher haben sich in ihrem Opfer getäuscht und sind nun tot. Das ist gut.

:wall::wall::wall:

Kranzbach
16.09.2020, 15:42
Zweifellos möchte man mit einer solchen "Schuld" nicht leben. Die mutmaßlichen Täter haben ihr Vorhaben geplant und Schaden am Opfer billigend in Kauf genommen. Sei es psychisch oder physisch - und da auch keinerlei Rücksicht auf deren weiteres Leben genommen. Nun haben Sie die Quittung erhalten (ging für die halt nach hinten los) und das Opfer lebt mit der Gewissheit, zwei Leben beendet zu haben. So oder so, die Opfer wurden in eine lebenslange Rolle gedrängt mit sicherlich erheblichen Einbußen in der Psyche.

Hypophyse
16.09.2020, 16:08
Hut ab, da muss man ein guter Schütze sein und noch einigermaßen die Nerven bewahren.

Leid tut mir jeder, der mit 71 noch arbeitet.

alphie
16.09.2020, 16:25
Entscheidend ist wirklich ob die Ermittlungen das Vorliegen einer Notwehrsituation ergeben.

Wenn dem so ist, wird hier, ich verkürze das jetzt mal, geprüft, ob ein Notwehrexzess vorliegt.
Also war die Abwehrhandlung verhältnismäßig bzw. wurde sie fortgesetzt obwohl der Angriff beendet war.
Dabei sind natürlich alle Umstände des Tathergangs sowie auch die handelnden Personen in die Bewertung mit einzubeziehen.

Meine Einschätzung aus der Ferne: wenn überhaupt, dann Bewährungsstrafe.

Donluigi
16.09.2020, 16:52
:wall::wall::wall:

+1

NicoH
16.09.2020, 16:53
Freunde :dr: Diskussionen um Waffen und Gewalt haben wir hier noch nie gern gehabt. Wer Informationen wollte, hat sich zwischenzeitlich sicherlich bekommen, für Diskussionen über alles weitere gibt es geeignetere Foren :)