Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Suche AGBs für Bauträger, HausVerw. und Makler



Maga
06.10.2005, 10:55
wer kann mir evtl. dabei behilflich sein ???

VIELEN DANK :gut:

Donluigi
06.10.2005, 11:13
Oha, wegen deines Wasserschadens?!?

Maga
06.10.2005, 11:16
Gott sei Dank nicht

Der ist aber größer als gedacht 8o

Der ganze Bodenbelag in meiner Wiohnung muss raus. ;( ;(

Donluigi
06.10.2005, 11:17
Mein Beileid, das ist grausam...

Mücke
06.10.2005, 11:26
Hallo Markus,

möchtest Du nur allgemeine Infos, suchst Du mögliche AGBs, um selbst als Bauträger usw. tätig zu werden oder kämpfst Du gerade gegen die AGBs eines Bauträgers?

Allgemein kann ich Dir aus meiner Bauerfahrung als Bauherr die Info-Bücher der Verbraucherzentrale und die Taschenbücher der Beck-dtv-Reihe empfehlen.

Vielleicht mein nicht verwandter oder verschwägerter "Namensvetter" Rufus auch einen Tipp. Soweit ich seine Postings verfolgt habe, ist er Jurist.

Gruß

Mücke

Maga
06.10.2005, 11:29
sind selber in der Branche seit neuestem tätig.
Nur alles was es auf dem Markt gibt, ist meist Schund, oder zu allgemein gehalten.

Und einen RA zufinden, der Dir das fachgrecht und kostengünstig zusammenstellt, ist schwierig. Haben schon zweimal Lehrgeld bezahlt. ;)

Mittlerweile haben wir mit diesem RA auch einen Rechtsstreit.

Mücke
06.10.2005, 11:39
Dann müsstest Du vielleicht beim Haus- und Grundeigentümer-Verein oder beim Bund Deutscher Makler fündig werden.

Viel Glück

Mücke

ehemaliges mitglied
06.10.2005, 15:19
Original von Mücke

Vielleicht mein nicht verwandter oder verschwägerter "Namensvetter" Rufus auch einen Tipp. Soweit ich seine Postings verfolgt habe, ist er Jurist.

Gruß

Mücke

Mit einem Tipp kommt man bei AGBs nicht weiter. AGBs müssen auf den jeweiligen Verwender abgestimmt sein, läßt sich leider nicht so übers Forum machen.

AGBs für Uhrenverkäufer bei eBay hingegen wären kein Problem :D ;) Der ders liest versteht was ich meine, lol.

Rüdiger
06.10.2005, 15:25
Original von RufusMücke

Mit einem Tipp kommt man bei AGBs nicht weiter. AGBs müssen auf den jeweiligen Verwender abgestimmt sein, läßt sich leider nicht so übers Forum machen.


ebend.....und was nix kostet, ist halt auch in diesem Bereich nix

ehemaliges mitglied
06.10.2005, 16:14
Original von Rüdiger

ebend.....und was nix kostet, ist halt auch in diesem Bereich nix

Richtig, ich habe heuer mal AGBs für einen Internetshop gemacht, das hat Stunden gedauert, da war nix mit Abschreiben aus Formularbüchern oder abkopieren aus dem web.

Vom Haftungsrisiko will ich mal gar nicht reden, aber ich habe ja oben schon was vom Prozeß mit demn letzten RA gelesen.... ;)

ehemaliges mitglied
06.10.2005, 16:49
Genau, Kollege, umsonst ist der Tod - und der kostet das Leben !!! ;-)))

THX_Ultra
06.10.2005, 17:11
Also in Österreich gibt es die Wirtschafskammer, wenn man da Mitglied ist (als Unternehmer ist das eh verpflichtend) dann kann man sich quasi geprüfte Muster AGBs von dort besorgen. Eine Rechtsberatung ist auch dabei, d.h. die helfen dann auch bei kleinen Modifikationen.

Das funkt aber nur wenn das Gewerbe groß und verbreitet genug ist.

Ansonsten am besten zum Steuerberater, oder Anwalt gehen - der macht das dann.

Maga
06.10.2005, 17:12
Original von RufusMücke

Original von Rüdiger

ebend.....und was nix kostet, ist halt auch in diesem Bereich nix

Richtig, ich habe heuer mal AGBs für einen Internetshop gemacht, das hat Stunden gedauert, da war nix mit Abschreiben aus Formularbüchern oder abkopieren aus dem web.

Vom Haftungsrisiko will ich mal gar nicht reden, aber ich habe ja oben schon was vom Prozeß mit demn letzten RA gelesen.... ;)

genau, mit dem letzten Verfasser unserer AGBs stehen wir derzeit im Rechtsstreit wg. "Formulierungsfehler" die Einiges an geld gekostet haben - sie waren schlichtweg unwirksam.

Bin ja gerne bereit, einen RA aufzusuchen - nur möchte ich die Vorarbeit leisten können. Es muss aus allen 3 Bereichen zusammengefasst werden .... und nicht gerade 3 Steiten; die sind ja schlecht auf die Rückseite eines Vertrages zu bekommen - außer in Schriftgröße 4 :D :D

ehemaliges mitglied
06.10.2005, 17:24
Ich denke mal, dass AGB-Muster nur für einfach gelagerte Sachen geeignet sind, so z.B. die standartisierten AGBs aus dem Beck`schen Formularbuch. Für den Kleingewerbetreibenden, z.B. bei eBay mag das OK sein.

Sobald die Tätigkeit für die die AGBs sein sollen komplexer und auch teuerer wird, dann müssen AGBs angepasst werden, wenn sie wirklich helfen sollen.

Leider merkt man immer erst beim Rechtsstreit (oder danach), ob die AGBs geholfen haben; solange es gut geht, interessiert sich keiner dafür.

Ob Steuerberater so was auch machen, ist mir nicht bekannt.

Ich kenne genug Firmen, die sich ihre AGBs irgendwo her geholt haben und damit auf die Schnauze gefallen sind (wasglaubt ihr wieviele eBay Händler wegen ihrer AGBs abmahnfähig wären, lol), andererseits kenne ich auch Leute, die geschickt genug waren das selbst zu machen.

EDIT: Zu obigem noch was:

Die Reduktion auf das Wesentliche ist genau das Problem. Was war denn der Formulierungsfehler???

Maga
06.10.2005, 17:42
es ging um Gefahrenübergang bei Nutzung / Abnahme eines Gebäudes
was durch den RA - nicht übereinstimmend zur VOB formuliert wurde - so der Richterspruch

ehemaliges mitglied
06.10.2005, 17:44
Original von Maga
es ging um Gefahrenübergang bei Nutzung / Abnahme eines Gebäudes
was durch den RA - nicht übereinstimmend zur VOB formuliert wurde - so der Richterspruch

Dann wärt ihr also ohne AGBs besser beraten gewesen oder zumindest genauso?

Maga
06.10.2005, 17:50
jepp

und deshalb möchte ich mir den "Scheiss" selber zusammenschreiben - denn dann weiß ich, wer den Bock geschossen hat ;)

und ich musste den auch nicht vorher teuer bezahlen :twisted: :twisted:

ehemaliges mitglied
06.10.2005, 17:52
Original von Maga
jepp

und deshalb möchte ich mir den "Scheiss" selber zusammenschreiben - denn dann weiß ich, wer den Bock geschossen hat ;)

und ich musste den auch nicht vorher teuer bezahlen :twisted: :twisted:

Kann ich verstehen.

Les Dich dochmal in die AGBs anderer vergleichbarer Unternehmen ein, um es harmlos zu formulieren.

Was sagt denn google dazu?

Rüdiger
06.10.2005, 17:58
..kleiner Tip am Rande, ehe Ihr Euch selbst an die AGB's wagt, Markus

....schau Dir mal Euer Impressum an... Stichwort 'Teledienstegesetz'

ehemaliges mitglied
06.10.2005, 18:00
Original von Rüdiger
..kleiner Tip am Rande, ehe Ihr Euch selbst an die AGB's wagt, Markus

....schau Dir mal Euer Impressum an... Stichwort 'Teledienstegesetz'

lol

Maga
06.10.2005, 18:22
bin der Meinung, dass ich im Rahmen meiner Möglichkeiten
das TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten erfüllt habe.

(die Infos des Amtsgerichts/Registergerichts) wurden noch nicht offiziell zugestellt ... ;) ;) ;)

Mücke
06.10.2005, 18:44
Hi Markus,

eine Sache ist mir - aus grauer Vorzeit - noch eingefallen:

Sind Hausverwaltung und Makler gesellschaftsrechtlich identisch, ist es für den Makler rechtlich problematisch, Courtage für die vermittelte und verwaltete Wohnung zu verlangen.

Gruß

Mücke

Maga
06.10.2005, 19:05
nein, für die selbstverwaltete Wohnung darf keine Provision verlangt werden - ebenso nicht für die selbstgebauten Häuser ;)

Aber es gibt ja noch mehr Häuser :D :D

Mücke
06.10.2005, 19:14
... dafür gibt es in Meck.-Pomm. viiiel mehr Landschaft...

:D :D :D

Mücke

joo
07.10.2005, 00:12
Markus, hast Du schon unter www.formblitz.de gesucht???

btw:
die VOB/B und VOB/C ist nicht schlecht, sie dient beiden Parteien -
aber nicht vergessen sie muss explizit vereinbart werden. Also nicht
vergessen, spätenstens im Vergabeprotokoll, und auf jeden Fall im
Auftragsschreiben fixieren.
Und immer die förmliche Abnahme vereinbaren §12 Pkt.4 und die
Nutzungsabnahme ausschliessen VOB/B §12 Pkt.5!!!

Gerne PN zur VOB