Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Google Analytics und die DSGVO - freundliche Abmahnung und Hinweise
So, wir haben einen Brief von der Goethe Universität erhalten dass unsere Seite nicht DSGVO konform sei.
Im besonderen wurde darauf hingewiesen, dass wir die IP Adressen der Besucher nicht anonymisiert erfassen.
Das Thema ist wohl nicht neu und kann wohl durchaus teuer werden wenn man dann abgemahnt wird.
Hier ein Link wo man seine Seite (oder jede beliebige) testen kann. Unter "Hinweise" gibt es dann auch erste Hilfen.
https://checkgoogleanalytics.psi.uni-bamberg.de/
Nachdem wir unsere Seite nun dicht haben, habe ich mal spasseshalber einige bekannte Seiten abgerufen und dabei doch einige in meinem Umfeld gefunden die auch diese Anonymisierung nicht aktiviert haben.
Ob ihr aktiv werdet bleibt natürlich euch überlassen. Vielleicht wird es auch man wieder viel zu heiß gekocht als gegessen.
oberstklink
14.08.2019, 11:55
Danke Dir für den Hinweis!
Danke für den Hinweis - hab unsere HP getestet...unsere ist dicht.
vielen Dank. Unser Shop ist auch okay, aber sicher war ich mir nicht. :kriese:
siebensieben
14.08.2019, 14:10
Gilt aber wohl nur, wenn man Google Analytics verwendet, oder?
ja klar, hatte bei uns der Programmierer einfach eingebunden und das noch über seinen priv. Google Account den wir dann auch erst einmal sehr umständlich übernehmen mussten.
In dem Zusammenhang ein dickes Lob an Fr. Google, der telefonische Support und die anschließenden Mails liefen über nur eine Person und waren von der Unterstützung spitzenmäßig.
Musstest Du etwas für die Abmahnung bezahlen ? Also haben die eine Kanzlei beauftragt oder das selbst gemacht ?
Nein, Es sind keine Kosten angefallen.
Das kam ja von der Goethe-Universität und es war nur ein informelles Schreiben. Allerdings habe ich darauf nicht reagiert.
Zwei Drei Wochen später kam ein erneutes Schreiben.
Dann sind wir aktiv geworden, haben etwas gegoogelt und dann haben wir telefonisch sowohl über 1 & 1 als Provider unserer Webseite als auch Google direkt kontaktiert.
Das eigentliche Problem ist, dass der seinerzeitige Mitarbeiter alle Zugangsdaten mitgenommen hat und wir keinen direkten Zugang hatten.
siebensieben
15.08.2019, 08:35
Das finde ich ja mal cool. Ich dachte, abmahnen machen nur die 'bösen Anwälte'. Jetzt schon seriöse Universitäten?
Das wundert mich aber auch.
Hey, von Abmahnung steht in dem Schreiben der Uni nichts, das Thema DSGVO und Ip-Anonymisierung ist allerdings "abmahnfähig".
Ich sehe in dem Schreiben einerseits einen, in unserem Fall berechtigten, Hinweis und andererseits wird natürlich Unterstützung angeboten.
Dies könnte dann ggf. eine Rechnung nach sich ziehen.
Abmahnen kann doch nur ein direkter Wettbewerber von uns der sich benachteiligt fühlt :gefährliches Halbwissen:- aber das sollen die Juristen erklären
siebensieben
15.08.2019, 12:25
Ah, ok, in Deinem Eingangsbeitrag stand Abmahnen, war aber dann nur ein netter "Werbehinweis", dass "wir gerne helfen". ;)
@ TS
Könntest du den Brief evtl hier ablichten?
Nein, das geht leider nicht ;)
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