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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 116500LN hat nur noch eine Stunde Gangreserve, Rolex möchte angeblich Kaufbeleg sehen



silaz
03.09.2017, 20:58
Hallo miteinander.

Ende letzten Jahres kaufte ich bei einem Grauhändler eine 116500LN (neu, verklebt und ungetragen). Diese wurde nach kürzester Zeit mein Daily-Rocker. Daily-Rocker bedeutet bei mir auch wirklich Daily-Rocker. Nur beim Duschen wird die Schließe mal zwecks Reinigung gelockert, sonst ist die Uhr 24/7 am Arm.
Im Laufe der Monate hat die Uhr hier und da ein paar Kratzer abbekommen, aber nichts erwähnenswertes. Ich spiele kein Tennis oder Golf und fahre auch kein Motorrad oder Mountain-Bike. Ich arbeite friedlich in meinem Büro am Schreibtisch. Ich wüsste auch nicht, dass ich mal irgendwo großartig angeeckt bin. Heruntergefallen ist die Uhr nie.

So, vor einer Woche wunderte ich mich morgens, dass die Uhrzeit nicht stimmte. Also Uhr aufgezogen, neu gestellt und den Tag über keine Probleme gehabt. Am nächsten Tag das selbe Spiel.
Dann habe ich die Uhr mal 40 Umdrehungen per Hand aufgezogen und auf meinem Schreibtisch liegen lassen. Nach einer Stunde stand sie schon wieder.

Zu meinen Fragen: Kann das bei einer neuen Rolex einfach mal so passieren? Ich habe viele Uhren und einige mussten in ihrem Leben schon deutlich mehr leiden, als diese 116500LN. Kaputtgegangen ist an meinem Arm aber noch keine Uhr.

Aber noch viel wichtiger:
Ich war dann am Freitag zufällig beim Konzi auf der Ecke. Da sagte man mir gleich, dass es sich um einen Garantiefall handle und die Uhr nach Köln geschickt wird. Ich wurde nach dem Zertifikat gefragt. Das hatte ich nicht dabei, wollte es aber nachreichen. Ich erwähnte beim Konzi auch, dass ich die Uhr "woanders" gekauft hatte und die Uhr ursprünglich aus Griechenland kam. Im Geschäft sagte man mir, dass das kein Problem sei.

Nun wurde ich Samstag vom Konzi angerufen. Man hätte sich schlau gemacht. Da die Uhr aus Griechenland kommt, wird die Uhr von Köln in die Schweiz geschickt. Nur LC100 würde man in Köln öffnen. Hierfür sollte ich insgesamt 80 Euro Porto zahlen. Und außerdem sagte man mir, dass man zwingend den Kaufbeleg benötige. Ohne Kaufbeleg würde Rolex die Uhr nicht reparieren.

Hat davon schon mal jemand etwas gehört? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich so gültig ist. Abgesehen davon, dass wohl jede 116500LN noch in der Garantie ist, besitze ich für den Fall eines Schadens doch extra die Garantiekarte...

Einen Kaufbeleg besitze ich natürlich auch. Der liegt allerdings im Ferienhaus, knapp 400km entfernt.

Musste von euch bei einem Garantiefall schon mal jemand einen Kaufbeleg zeigen, oder sollte ich langsam mal den Konzi (mit dem ich sowieso nicht zufrieden bin) wechseln?

Vielen Dank und liebe Grüße
Silas

usummer
03.09.2017, 21:13
Nein. Das musste ich noch nie.
Und schon garnicht innerhalb der Garantiezeit.
Die Karte sollte ausreichen.

hugo
03.09.2017, 21:39
Die Garantiebedingungen sind vom Hersteller frei gestaltbar.Kann also gut sein das in Köln nur Uhren repariert werden,die während der Garantiezeit defekt wurden,die auch über Köln ausgeliefert wurden und alles andere nach Genf zum Mutterhaus geht.Besonders neue Modelle.
Ruf doch morgen einfach mal in Köln an und berichte bitte.

ehemaliges mitglied
03.09.2017, 21:41
Also, um es kurz und klar zu sagen: Garantie vom Hersteller ist eine freiwillige Leistung! Natürlich können sie sie einschränken und / oder die Kaufrechnung verlangen!

Was der TE meint, ist die gesetzliche Gewährleistung ... die beträgt zwei Jahre ... aber dazu muss er sich an den Grauen halten ... und zu beachten, nach sechs Monaten tritt die Umkehr der Beweislast an ... dann muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, denn nur hierfür ist die Gewährleistung zuständig.

Und ja, Rolex scheint immer öfter die Kaufrechnung in Garantiefällen zu verlangen, vor allem, wenn der Besitzer nicht aus dem Kaufland stammt ...

Schleepie
03.09.2017, 21:53
In diesem Zusammenhang: Ist ein Kaufvertrag vom Grauen ein gültiger Kaufbeleg? Der italienische Konzi will mir partout die Rechnung nicht schicken.

ehemaliges mitglied
03.09.2017, 21:55
Nö, da für Rolex nur der Käufer beim Konzi zählt.

löwenzahn
03.09.2017, 21:55
Mein Konzessionär verlangt im Garantiefall bei Rolex Uhren mit ausländischem Ländercode die Garantiekarte und die originale Kaufquittung. Die Karte allein reicht nicht aus. Ging um einen Betrag, um den ich nicht feilschen wollte. Zahlen schafft Frieden.

LG

Michael

EDIT: Wenn Du mit dem Konzi nicht zufrieden bist......wir Kunden können mit den Füßen abstimmen. Gehen wir eben woanders hin.

Clapton
03.09.2017, 21:56
Der italienische Konzi will mir partout die Rechnung nicht schicken.

Warum sollte er dir die Rechnung schicken?

Du hast kein Vertragsverhältnis mit ihm.

Hamburger
03.09.2017, 22:07
Ist doch alles ganz einfach
Ihr wendet euch an den Händler von dem Ihr die Uhr habt, dieser wiederum kann die Uhr direkt zum Konzi schicken wo er sie her hat, um dann über diesen die Garantie abzuwickeln

löwenzahn
03.09.2017, 22:08
Arne hat es vor mir genauso beschrieben.....ich war zu spät dran.....

Michael

hugo
03.09.2017, 22:13
Nö, da für Rolex nur der Käufer beim Konzi zählt.

So ist es.


Ist doch alles ganz einfach
Ihr wendet euch an den Händler von dem Ihr die Uhr habt, dieser wiederum kann die Uhr direkt zum Konzi schicken wo er sie her hat, um dann über diesen die Garantie abzuwickeln

So muss es ....

ehemaliges mitglied
03.09.2017, 22:15
Ist doch alles ganz einfach
Ihr wendet euch an den Händler von dem Ihr die Uhr habt, dieser wiederum kann die Uhr direkt zum Konzi schicken wo er sie her hat, um dann über diesen die Garantie abzuwickeln

Exakt so!

Eureka
03.09.2017, 22:43
Was soll das denn, und wenn ich die Uhr gebraucht kaufe und die ursprüngliche Rechnung nicht dabei ist (wofür es gute Gründe geben kann) dann nimmt Rolex die Uhr nicht an? Dann hat keine Gebrauchte egal wie alt Garantie? Kann ich mir echt nicht vorstellen.

Also bei meiner Omega hat die Karte gereicht und die Uhr ging ohne Probleme nach Biel und keiner hat nach einer Kaufquittung gefragt.

hugo
03.09.2017, 22:47
Bitte nicht Köln und Genf verwechseln.
Klar nimmt Rolex die an,zu deren Garantiebedingungen.
Das mit dem Kaufbeleg findet man übrigens in sehr vielen AGBs,nicht nur bei Rolex.
Thema wurde hier auch schon mehrmals behandelt ....

silaz
03.09.2017, 22:53
Ich danke euch für eure Einschätzungen.


Ist doch alles ganz einfach
Ihr wendet euch an den Händler von dem Ihr die Uhr habt, dieser wiederum kann die Uhr direkt zum Konzi schicken wo er sie her hat, um dann über diesen die Garantie abzuwickeln

Das wäre selbstverständlich der richtige Weg. Vielleicht bin ich ja auch einfach zu blauäugig an die Sache herangegangen. Ich hätte gedacht, dass für einen Garantiefall die Garnatiekarte ausreicht, auf welcher "Internationale Garantie" mit dem Kaufdatum drauf steht.
Und sicherlich habe ich jetzt wiedermal eine komplett andere Auffassung, als alle anderen Member hier und kassiere gleich wieder verbale Schläge. :D Aber eigentlich erwarte ich, dass bei einem Luxusobjekt in dieser Preisklasse, welches ist seit einem knappen Jahr zu kaufen ist, was aber mit 5 Jahren Garantie beworben wird, das Teil stillschweigend repariert wird und aus Kulanz auf das bürokratische Vorzeigen der Garantiekarte zu vernachlässigen ist. Mal ganz zu schweigen vom Kaufbeleg.
Bei meinen Autos hat es zumindest in der Garantiezeit ganz schnell und unbürokratisch geklappt. Sogar im Ausland...

Auch wird hier ja immer gepredigt, dass es völlig egal sei, ob eine Uhr mit LC100 oder LC170 ausgezeichnet ist. Das scheint dann wohl doch nicht so ganz zu stimmen, wenn es bei der Garantieabwicklung Unterschiede gibt.

Clapton
03.09.2017, 23:00
Bei meinen Autos hat es zumindest in der Garantiezeit ganz schnell und unbürokratisch geklappt.

Auch wenn du nicht der Erstkäufer warst?

silaz
03.09.2017, 23:16
Auch wenn du nicht der Erstkäufer warst?

Berechtigte Frage. Kann ich dir leider nicht beantworten. Ich hatte schon länger keinen Gebrauchtwagen mehr gekauft, der noch in der Garantie war. Vielleicht ist das ja alles auch von Branche zu Branche unterschiedlich.

Meine Firma fertigt und verkauft Verschleissteile für Bohrinseln und Schiffe. Auch wir bringen gelegentlich neue, verbesserte Produkte auf den Markt. Wenn eines dieser Teile bei sachgerechtem Umgang (was zugegebenermaßen in meinem Fall mit der Uhr ja noch gar nicht bewiesen ist) defekt zu uns retourniert wird, dann wird es kommentarlos ersetzt. Da ist es auch völlig egal, ob sich der Zwischenhändler, oder der Endkunde an uns wendet. Wir stehen halt hinter unseren Produkten und können es uns nicht leisten, jetzt zu streiten, wer das Problem an uns heranträgt. In der Garantiezeit regulieren wir den Schaden und verbessern das Produkt so, dass es nicht mehr vorkommt. In unserer Branche können wir es uns nämlich auch nicht leisten, den Endverbraucher, der letztendlich unsere Produkte verwendet zu verärgern. Auch haben wir einen Ruf am Markt zu verlieren und leben davon, dass unsere Produkte durch die Endverbraucher untereinander weiterempfohlen werden.

Aber wie gesagt - das mag von Branche zu Branche unterschiedlich sein. :)

Vespapapa
03.09.2017, 23:16
Und wenn man die Uhr geschenkt bekommt und die Rechnung wird nicht herausgegeben ?

uhrenfan_rolex
03.09.2017, 23:21
Steht in den mit der Uhr ausgehändigten Garantiebedingungen, dass die originale Konzessionärs-Rechnung im Garantiefall gezeigt oder abgegeben werden muss?
Bei jeder Uhr werden die Bedingungen, die dann auch für den Garantiegeber bindend sein sollten, in einem kleinen Heft mitgegeben, soweit mir bekannt.

hugo
03.09.2017, 23:22
Ich danke euch für eure Einschätzungen.



Das wäre selbstverständlich der richtige Weg. Vielleicht bin ich ja auch einfach zu blauäugig an die Sache herangegangen. Ich hätte gedacht, dass für einen Garantiefall die Garnatiekarte ausreicht, auf welcher "Internationale Garantie" mit dem Kaufdatum drauf steht.
Und sicherlich habe ich jetzt wiedermal eine komplett andere Auffassung, als alle anderen Member hier und kassiere gleich wieder verbale Schläge. :D Aber eigentlich erwarte ich, dass bei einem Luxusobjekt in dieser Preisklasse, welches ist seit einem knappen Jahr zu kaufen ist, was aber mit 5 Jahren Garantie beworben wird, das Teil stillschweigend repariert wird und aus Kulanz auf das bürokratische Vorzeigen der Garantiekarte zu vernachlässigen ist. Mal ganz zu schweigen vom Kaufbeleg.
Bei meinen Autos hat es zumindest in der Garantiezeit ganz schnell und unbürokratisch geklappt. Sogar im Ausland...

Auch wird hier ja immer gepredigt, dass es völlig egal sei, ob eine Uhr mit LC100 oder LC170 ausgezeichnet ist. Das scheint dann wohl doch nicht so ganz zu stimmen, wenn es bei der Garantieabwicklung Unterschiede gibt.

Dir wird doch geholfen,Uhr geht ins Mutterhaus,also zum Garantiegeber.Und selbst die Kölner helfen und schicken sie für dich dort hin.

hugo
03.09.2017, 23:29
Steht in den mit der Uhr ausgehändigten Garantiebedingungen, dass die originale Konzessionärs-Rechnung im Garantiefall gezeigt oder abgegeben werden muss?
Bei jeder Uhr werden die Bedingungen, die dann auch für den Garantiegeber bindend sein sollten, in einem kleinen Heft mitgegeben, soweit mir bekannt.

Nein,das steht dort nicht.Es muss die vom Konzessionär komplett ausgefüllte Garantiekarte vorhanden sein.Da aber ursprünglicher Auslandskauf und nicht über Köln ausgeliefert geht die Uhr zum Mutterhaus.
Da Garantie freiwillige und frei gestaltbare Leistung des Herstellers darf dann wohl auch nach dem Kaufbeleg gefragt werden.
Rest siehe Antwort von Arne (Hamburger).

silaz
03.09.2017, 23:32
Dir wird doch geholfen,Uhr geht ins Mutterhaus,also zum Garantiegeber.Und selbst die Kölner helfen und schicken sie für dich dort hin.

Ja, sicher. Aber laut Aussage des Konzessionärs nur, wenn ich den Kaufbeleg einreiche.

Das deckt sich übrigens nicht mit den Garantiebestimmungen, die mit der Uhr mitgeliefert wurden. In dem "Guarantee Manual / Worldwide Service Büchlein" steht nämlich:


Diese Garantie ist nur gültig, wenn (1) die Uhr von einem offiziellen ROLEX Fachhändler verkauft, (2) die Garantiekarte von einem offiziellen ROLEX Fachhändler beim Verkauf rechtsgültig ausgefüllt und (3) Die Garantiekarte mit der Uhr an einen offiziellen ROLEX Fachhändler bzw. an ein in diesem Handbuch angegebenes ROLEX Kundendienstzentrum übergeben wurde. Eingriffe durch Dritte heben diese Garantie auf.

Alle 3 Punkte treffen zu.

hugo
03.09.2017, 23:36
Vielleicht will sich ja dein Konzessionär nur nicht damit befassen da Kosten,Arbeit,Zeit ..... für eine nicht bei ihm gekaufte Uhr.Wer weiß wie lange und wie es das abgerechnet bekommt.Kann ich auch verstehen ...

Morgen anrufen,alle Fragen stellen,merken,dann hier berichten und wir alle wissen was Sache ist.

ROLEX DEUTSCHLAND GMBH
Dompropst-Ketzer-Straße 1-9
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Tel.: +49 221/ 1650 0
Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 17:00 Uhr

silaz
03.09.2017, 23:37
Wird gemacht.

hugo
03.09.2017, 23:38
Bin gespannt.

uhrenfan_rolex
03.09.2017, 23:44
Nein,das steht dort nicht.Es muss die vom Konzessionär komplett ausgefüllte Garantiekarte vorhanden sein.Da aber ursprünglicher Auslandskauf und nicht über Köln ausgeliefert geht die Uhr zum Mutterhaus.
Da Garantie freiwillige und frei gestaltbare Leistung des Herstellers darf dann wohl auch nach dem Kaufbeleg gefragt werden.
Rest siehe Antwort von Arne (Hamburger).

Ok, aber die Gestaltung hat Rolex dann doch in Form der Bedingungen vorgenommen, die in dem Heft stehen?! Kann ein Garantiegeber (wohl dann Rolex Mutterhaus in der Schweiz) beliebig von seinen eigenen Bedingungen abweichen bzw. diese nach Belieben erweitern :grb:

Spontan wäre ich mir nicht sicher, ob die Garantie (ohne vorgelegte Rechnung) verweigert werden dürfte. Es gibt ja keinen Zwang, eine Quittung / Rechnung o.ä. aufzuheben und, da es in den Garantiebedingungen anscheinend auch nicht erwähnt ist, muss der Kunde eigentlich auch nicht mit solch einer Nachfrage rechnen.

Das ist aber natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung...schreibe ich mal lieber dazu ;)
Abschließend rechtlich klären werden wir das hier aber sicher nicht...

Wichtig ist aber, dass dem TS geholfen wird. :gut:

PS: Übernimmt der Grauhändler eigentlich die Portokosten in solch einem Fall?

Treo
04.09.2017, 09:07
Also ich hatte mal ne GMT bei Köln, da hat die ausländische Garantiekarte ausgereicht. Ne Renung hatte ich da keine mit. Absolut problemlos.

pille2k7
04.09.2017, 09:17
Hatte letztes Jahr auch eine 3 Tage alte Ex I bei Rolex Köln. Die ausländische Garantiekarte war überhaupt kein Problem.

Berettameier
04.09.2017, 09:20
Das sollte auch kein Problem sein, denn man kann sich ja auch mal aus dem Urlaub spontan eine Uhr mitbringen - ganz offiziell und "normal" vom Konzi.

Und ja, auch die Variante mit dem Schenken (ohne Rechnungsübergabe) ist ziemlich normal.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Rolex sich da komisch anstellen wird und bin gespannt, welche Erfahrungen der TS machen wird.

hugo
04.09.2017, 09:22
Warten wir es ab,gibt ja hoffentlich eine kurzfristige Rückmeldung.
Ich sag mal der Konzessionär ;)

silaz
04.09.2017, 10:03
Soeben habe ich mit Rolex Köln gesprochen. Es ist wohl wirklich so, dass Rolex den Händlern vorschreibt, einen Kaufbeleg zu verlangen um zu schauen, wie die Uhren zu welchem Preis auf den Markt gekommen sind.
Allerdings sagte der äußerst freundliche Herr auch, dass die Garantie völlig unabhängig davon abgewickelt wird. Er ruft nun für mich bei meinem Konzi an und weißt diesen an, die Uhr ohne Kaufbeleg "durchzuwinken".

Somit sollte alles klappen und ich dürfte das schöne Stück bald wieder haben. :)

orphie
04.09.2017, 10:50
na was jetzt? Rolex weist die Konzis an den Kaufbeleg zu verlangen, ohne dem dir der Konzi ja die Revi in Köln verweigert, auf der anderen Seite ist das ganze Prozedere unabhängig von der Garantie? :ka:

Berettameier
04.09.2017, 10:51
Ich vermute mal, dass die Konzis eine Art Handlungsempfehlung bekommen haben, die Rechnungen einzusehen. Verbindlich und zwingend wird das nicht sein.

hugo
04.09.2017, 11:01
So wird es wohl sein.

Micha2903
04.09.2017, 12:26
ich habe das was von einer Garantie WELTWEIT in Erinnerung....,:op:

Vespapapa
04.09.2017, 12:45
Vielleicht hat dies aber jetzt R-K aber nur gesagt,
damit der Konzi nicht sein "Gesicht" verliert.

Sei es drum, dem TS wird nun hoffentlich schnell geholfen. :gut:

ulisch
04.09.2017, 13:22
Ich denke das hat eher was mit "Fingerspitzen Gefühl" des Konzis zu tun :grb:

Eine andere (aber ähnliche..) Geschichte .. ich wollte bei einem Konzi in Stuttgart Federstege für ne Tudor Pelagos kaufen. Die Uhr wird ja mit 2 Bänder ausgeliefert und damit steht für mich ausser Frage das der Käufer die Bänder selber wechseln kann / soll / darf und somit irgendwann mal Ersatz Stege benötigt.

Der Konzi wollte mir die Stege nicht verkaufen weil das von Rolex nicht gewollt wäre .. (ich hatte bei dem Besuch im Laden die besagte Uhr an!) ????
Ein Anruf von mir in Köln verlief ähnlich, Köln hat den Konzi dann angerufen die Situation "gerade gebogen" und ihn instruiert mir sehr wohl die Stege zu verkaufen.

Ich denke das da manche eine "Empfehlung" zu sehr auf die Goldwaage legen und nicht zwischen den Zeilen lesen können.

Dem TS viel Erfolg bei der Garantie Abwicklung !!!

ehemaliges mitglied
04.09.2017, 13:26
ich habe das was von einer Garantie WELTWEIT in Erinnerung....,:op:

Ja, und? Wenn man die aktuellen Garantiebedingungen liest, wird man feststellen, dass sie durchaus so interpretierbar sind, dass sie nur für den Erstkäufer gilt! Und der Erstkunde ist der Grauhändler, nicht dessen Kunde. ;)

1. Die Uhr muss von einem offiziellem Rolex Fachhändler erworben sein. (Also nicht vom Grauen!)
2. Das Zerti muss entsprechend ausgefüllt sein. (Käufername etc. pp. gehört dazu!)

Wenn sich Rolex vorbehält, in Zweifelsfällen (zum Beispiel aufgrund eines abweichenden CC) die Herkunft zu prüfen (Rechnungsvorlage), ist das durchaus im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Wie dem auch sei, Rolex ist wohl bestrebt, den Grauhandel von bestimmten Modellen zu unterbinden ... und das Thema Garantie ist da durchaus ein Mittel ... ;)

orphie
04.09.2017, 13:27
krass 8o
...wegen Federstege so eine Nummer :kriese:

Berettameier
04.09.2017, 13:28
Ich denke das da manche eine "Empfehlung" zu sehr auf die Goldwaage legen und nicht zwischen den Zeilen lesen können.

Oder die Konzis haben aufgrund immer strengerer Regularien seitens Rolex einfach Angst, etwas falsch zu machen. Gibt es eigentlich anonyme Testkäufe von Rolex bei deren Konzis, um das Verhalten zu prüfen? Bestimmt, oder?!

Wie auch immer: Es scheint alles nicht einfacher zu werden mit Rolex - egal, an wem es liegt.

Berettameier
04.09.2017, 13:30
Wie dem auch sei, Rolex ist wohl bestrebt, den Grauhandel von bestimmten Modellen zu unterbinden ... und das Thema Garantie ist da durchaus ein Mittel ... ;)

+1
Das wäre ein Weg. Allein beim Lesen dieses Threads könnte man ja schon Bedenken bekommen, beim Grauen zu kaufen.

Micha2903
04.09.2017, 13:31
Ja, und? Wenn man die aktuellen Garantiebedingungen liest, wird man feststellen, dass sie durchaus so interpretierbar sind, dass sie nur für den Erstkäufer gilt! Und der Erstkunde ist der Grauhändler, nicht dessen Kunde. ;)

1. Die Uhr muss von einem offiziellem Rolex Fachhändler erworben sein. (Also nicht vom Grauen!)
2. Das Zerti muss entsprechend ausgefüllt sein. (Käufername etc. pp. gehört dazu!)

Wenn sich Rolex vorbehält, in Zweifelsfällen (zum Beispiel aufgrund eines abweichenden CC) die Herkunft zu prüfen (Rechnungsvorlage), ist das durchaus im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Wie dem auch sei, Rolex ist wohl bestrebt, den Grauhandel von bestimmten Modellen zu unterbinden ... und das Thema Garantie ist da durchaus ein Mittel ... ;)


Das würde in der Konsequenz bedeuten, dass bei einer Uhr, die 2 Jahre zuvor neu gekauft von privat bei einem Konzi, weiterverkauft vom Erstkäufer an privat, die 5 jährige Garantie nicht gilt????? Sorry, das glaube ich nicht...... :weg:

ehemaliges mitglied
04.09.2017, 13:34
Das würde in der Konsequenz bedeuten, dass bei einer Uhr, die 2 Jahre zuvor neu gekauft von privat bei einem Konzi, weiterverkauft vom Erstkäufer an privat, die 5 jährige Garantie nicht gilt????? Sorry, das glaube ich nicht...... :weg:

Es gibt genügend Firmen, die sogar ganz offen schreiben, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt ... wie gesagt, rechtlich kann ein Hersteller die Garantie beliebig einschränken, da sie eine freiwillige Zugabe ist ...

Berettameier
04.09.2017, 13:38
Genau so ist es! Entscheidend ist, ob Rolex dies bei Verkauf in den Bedingungen so eindeutig definiert. Im Nachhinein kann auch Rolex keine Bedingungen ändern.

Jeder Käufer hat dann die Wahl, ob er zu genau diesen Bedingungen kaufen möchte oder nicht. Ganz einfach!

Moonwalker
04.09.2017, 13:43
Wieso sollte Rolex den umständlichen Weg über die Garantie zur Kontrolle der "Grauen" gehen? Zudem würde man sich bei einer Ablehnung etwaiger Garantieansprüche von Privat hier auch noch eine Negativstimmung auferlegen.

Theoretisch kann sich doch Rolex von seinen Konzessionären den Verkaufsweg aufschlüsseln lassen.
Uhr geht in den Verkauf - Garantie wird freigeschaltet und der Konzi übermittelt ob an Privat oder Gewerbe verkauft wurde.
Je nach Quote hau ich den Konzi weg oder dulde es.

Berettameier
04.09.2017, 14:22
... und der Konzi übermittelt ob an Privat oder Gewerbe verkauft wurde.

Der Grauhändler kauft aber als Privatmann. Eine Unterscheidung seitens Rolex wird da schwierig. Wie ist beim Kauf ein Grauhändler von einem vermögenden Stammkunden zu unterscheiden, der immer wieder einige Exemplare abnimmt?

Moonwalker
04.09.2017, 14:36
Oh, das wusste ich nicht. Ich dachte er tritt als Händler und somit gewerblich auf. Betrachtet meine Ausführungen als gegenstandslos =(

yourken
04.09.2017, 14:41
Das ist doch sowieso die Megalachplatte, ich stand schon bei nem Grauen, als eine Email eines Konzis rein kam, da war im Verkaufspaket auch zwei 116500 dabei. Den Preis dafür habe ich gesehen, da wäre ich aber mal gespannt, wie der Konzi das Rolex erklären möchte.

silaz
04.09.2017, 14:48
Ja, und? Wenn man die aktuellen Garantiebedingungen liest, wird man feststellen, dass sie durchaus so interpretierbar sind, dass sie nur für den Erstkäufer gilt!

Nein, eigentlich nicht. Hier nochmals die Garantiebedingungen aus dem Büchlein der 116500:


Diese Garantie ist nur gültig, wenn (1) die Uhr von einem offiziellen ROLEX Fachhändler verkauft, (2) die Garantiekarte von einem offiziellen ROLEX Fachhändler beim Verkauf rechtsgültig ausgefüllt und (3) Die Garantiekarte mit der Uhr an einen offiziellen ROLEX Fachhändler bzw. an ein in diesem Handbuch angegebenes ROLEX Kundendienstzentrum übergeben wurde. Eingriffe durch Dritte heben diese Garantie auf.

Wie lässt sich denn bitte daraus interpretieren, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt? Da steht mal so überhaupt nichts davon, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht.


Ich war nun vorhin wieder beim Händler um die Garantiekarte nachzureichen. Anscheinend hat Rolex dort wirklich angerufen. Man war freundlich und nett, der Kaufbeleg wurde weder von meiner, noch von der anderen Seite erwähnt.
Es ist alles gut und die Uhr wird repariert. Allerdings soll ich mich mal auf mindestens 2 Monate Reparaturzeit einstellen.

Vielen Dank für eure Antworten. :)

orphie
04.09.2017, 14:51
Oh, das wusste ich nicht. Ich dachte er tritt als Händler und somit gewerblich auf.

das muss doch auch so sein oder?! Wie soll denn das buchalterisch sonst funktionieren? :ka:

Berettameier
04.09.2017, 14:57
Ganz einfach, wie beim Gebrauchtwagenhändler, der von privat Autos ankauft und an privat wieder verkauft. Der Grauhändler tut so, als würde er seine Rolex "irgendwo" her haben und verkauft sie weiter. Ich könnte mir vorstellen, dass er das mittels Differenzbesteuerung so machen kann.

Da ich aber kein Grauhändler bin, weiß ich es nicht zu 100%. Es ist nur eine sinnvolle Annahme.

Gordon
04.09.2017, 15:02
Den Steuerberater möchte ich sehen, der diesen Vorgang bucht ;)

Berettameier
04.09.2017, 15:05
Ok, dann klärt mich auf: Wie macht es ein Grauhändler denn sonst? :ka: Etwa nicht wie ein "normaler" Gebrauchtuhrenhändler?

yourken
04.09.2017, 15:05
Jörg , erzähl mal wie das läuft:]

orphie
04.09.2017, 15:16
Ganz einfach, wie beim Gebrauchtwagenhändler, der von privat Autos ankauft und an privat wieder verkauft. Der Grauhändler tut so, als würde er seine Rolex "irgendwo" her haben und verkauft sie weiter. Ich könnte mir vorstellen, dass er das mittels Differenzbesteuerung so machen kann.

Da ich aber kein Grauhändler bin, weiß ich es nicht zu 100%. Es ist nur eine sinnvolle Annahme.

also das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen...
Er muss ja den Einkauf irgendwo verbuchen, sonst stimmt da die Bilanz nicht. Dazu braucht er eine Rechnung.
Außerdem kann er als Händler die MwSt ausweisen.

...ich lass mich aber gerne etwas Besseren erklären :D

Berettameier
04.09.2017, 15:27
Er muss ja den Einkauf irgendwo verbuchen, sonst stimmt da die Bilanz nicht. Dazu braucht er eine Rechnung.

Aber er kann doch auch so tun, als hätte irgendein Privatmensch ihm die Uhr in seinem Laden verkauft. Ein normaler Gebrauchtuhren-Ankauf eben. Na klar gibt es da eine Quittung/einen Beleg.
Dass dieser Privatmensch die Uhr zufällig gerade eben vom Konzi geholt hat, spielt doch keine Rolle?! Vielleicht ist dieser Privatmensch auch ganz zufällig die Frau vom Grauhändler? Oder Tante Jutta aus Kalkutta? Ich denke nicht, dass das wichtig ist für die Buchhaltung?

Dieser Privatmensch darf natürlich keinen Gewinn machen und bestimmte Umsätze pro Jahr nicht überschreiten. Denn sonst wäre er Gewerbetreibend! Also muss der Grauhändler ganz, ganz viele gute Freunde haben. Ob die nun frei erfunden oder reell sind, steht auf einem anderen Blatt.

Aber wie gesagt: Klärt mich bitte auf.

Moonwalker
04.09.2017, 15:27
Wegen der Differenzbesteuerung komm ich da nicht ganz mit:

Differenzbesteuerung bedeutet, dass ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen beim Wiederverkauf von Gegenständen weniger Umsatzsteuer abführen muss. Erste Bedingung dafür ist, dass es sich beim Unternehmer um einen gewerbsmäßigen Wiederverkäufer handeln muss – beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler. Als zweite Voraussetzung muss dieser einen beweglichen Gegenstand (z. B. Auto oder Motorrad) für sein Unternehmen kaufen, von dem er keine Vorsteuer geltend machen kann – etwa weil der Verkäufer eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer ist. Wird dieser bewegliche Gegenstand weiterverkauft, so muss der Unternehmer nicht den kompletten Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterwerfen, sondern nur die Differenz zwischen Wiederverkaufspreis und Ankaufspreis – daher die Bezeichnung Differenzbesteuerung. Mit der Differenzbesteuerung soll vermieden werden, dass ein gebrauchter Gegenstand nochmals komplett umsatzversteuert wird.

Hier steht dass der "Graue" beim Ankauf einer (Neu)Uhr als gewerbsmäßiger Wiederverkäufer handeln muss und der Verkäufer (hier Konzi) eine Privatperson oder Kleinunternehmer sein muss um eine Differezbesteuerung anzuzeigen.

Beides würde doch nicht wirklich passen, oder?

Wie soll dann der Graue beim Konzi als Privatperson auftreten?

Berettameier
04.09.2017, 15:34
Wie soll dann der Graue beim Konzi als Privatperson auftreten?

1. Lieschen Müller kauft die Uhr beim Konzi als Privatfrau.
2. Lieschen Müller verkauft die Uhr dem Grauhändler.
3. Der Grauhändler bietet die Uhr an und verkauft sie weiter.

Wie bereits von mir geschrieben: Der Grauhändler muss ganz viele Lieschen Müllers kennen. Und ich denke auch, dass diese Lieschen Müllers meist frei erfunden sind. Nur nachweisen kann das freilich niemand.

Das ist aber alles nur meine Theorie. Wer sich besser auskennt: bitte melden. :top:

marceltobias
04.09.2017, 15:37
Gibt es eigentlich anonyme Testkäufe von Rolex bei deren Konzis, um das Verhalten zu prüfen? Bestimmt, oder?!


Anonymer Testkauf bei der 116500 wird nur schwierig.

Vielleicht sind die Konzessionäre gerade bei dem Modell angehalten alles ein wenig schwieriger zu machen für Modelle die bei Grauen erworben wurden.

Who knows?!

ulisch
04.09.2017, 17:16
Anonymer Testkauf bei der 116500 wird nur schwierig.

Vielleicht sind die Konzessionäre gerade bei dem Modell angehalten alles ein wenig schwieriger zu machen für Modelle die bei Grauen erworben wurden.

Who knows?!

Dagegen sprechen dann aber die angebotenen Stück der besagten Modelle bei z.B. Chrono 24 .. aktuell > 280 Stück 116500, auch bei der 126600 werden aktuell > 140 Stück angeboten.
Wäre das "schwierig" wäre die Zahl der angebotenen Uhren kleiner .. oder ?

yourken
04.09.2017, 18:14
ja, wenn man die Uhren in HK, Japan, Thailand USA usw. mitzählt, da kaufen wir auch täglich unsere Uhren, In D gibt es derzeit etwas über 35 Stück, wobei die ersten zwei schon reserviert sind. Denke, bei der 126600 sieht es nicht anders aus:]

Frank67
04.09.2017, 22:00
Ich hatte bisher zwei Mal den Fall das ich die Uhr zu Rolex geben musste, beide beim Grauen gekauft, beide LC 170, beide innerhalb 24 Monate nach Kauf. Ich bin direkt nach Köln gefahren, habe die Uhr abgegeben, diese wurde in Köln geöffnet, kurz gecheckt, Fehler konnte nicht sofort behoben werden, also dort lassen und nach 4 Wochen waren sie wieder bei mir. Bei mir hat 2016 noch die Garantiekarte ausgereicht.

Micha2903
05.09.2017, 06:25
Nein, eigentlich nicht. Hier nochmals die Garantiebedingungen aus dem Büchlein der 116500:



Wie lässt sich denn bitte daraus interpretieren, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt? Da steht mal so überhaupt nichts davon, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht.


Ich war nun vorhin wieder beim Händler um die Garantiekarte nachzureichen. Anscheinend hat Rolex dort wirklich angerufen. Man war freundlich und nett, der Kaufbeleg wurde weder von meiner, noch von der anderen Seite erwähnt.
Es ist alles gut und die Uhr wird repariert. Allerdings soll ich mich mal auf mindestens 2 Monate Reparaturzeit einstellen.

Vielen Dank für eure Antworten. :)


Und genau so ist es bei Rolex.

@ Mythbuster: Deine Antwort zu meinem Posting weiter oben ist natürlich korrekt, ist aber doch eher allgemeiner Natur und hat nix mit unserem Thema hier (Garantiebedingungen von Rolex) zu tun...... zumindest sehe ich nicht den Zusammenhang.

Micha2903
05.09.2017, 06:33
1. Lieschen Müller kauft die Uhr beim Konzi als Privatfrau.
2. Lieschen Müller verkauft die Uhr dem Grauhändler.
3. Der Grauhändler bietet die Uhr an und verkauft sie weiter.

Wie bereits von mir geschrieben: Der Grauhändler muss ganz viele Lieschen Müllers kennen. Und ich denke auch, dass diese Lieschen Müllers meist frei erfunden sind. Nur nachweisen kann das freilich niemand.

Das ist aber alles nur meine Theorie. Wer sich besser auskennt: bitte melden. :top:


So geheimnisvoll ist das doch gar nicht. Schaut doch einfach auf die Garantiezertifikate bei den Uhren, die von Ale und Co. stammen. Wahrscheinlich sind die meisten LC 170 bzw. LC 200 ohne Namen ausgefüllt. Beim Konzi jedenfalls gehen diese Uhren alle an "Privatpersonen" raus. Wäre es anders, würden nicht so viele Grauhändler mit Differenzbesteuerung arbeiten.

Wäre es anders, also offizieller gewerblicher (Zwischen)-Verkauf durch den Konzi an den Grauhändler, würde das Rolex Mutterhaus dem Konzi ruck zuck den Hahn zu drehen.

obiwankenobi
05.09.2017, 08:21
+1

Berettameier
05.09.2017, 09:51
Danke Micha! :top: Also ist es so, wie von mir vermutet. Und natürlich bekommt "Lieschen Müller" das Zerti ohne Namenseintrag. ;)

orphie
05.09.2017, 10:11
ich verstehs noch immer nicht ganz :D
Nachdem der Grauhändler gewerblich verkauft, muss er ja auch mit ordentlicher Rechnung einkaufen oder?
Und wenn er diese Uhren von "Privatpersonen" einkauft dürfen das ja keine Fakepersonen sein, sonst hätte er im Falle einer Finanzprüfung ein Problem...
Wenn das aber tatsächlich reelle Personen sind, dann handeln die ja auch gewerblich bei den vielen Uhren die sie ja kaufen und verkaufen oder?

Ich verstehe deinen Ansatz Micha, allerdings komm ich da noch nicht so ganz mit wenns ums Finanzamt geht ;)

Oder denk ich zu kompliziert?

obiwankenobi
05.09.2017, 10:24
Dürfen oder können? :bgdev:

Schau ins Telefonbuch. Da könnte der Ankauf von jedem kommen. Papier ist eben geduldig.

Alles nur Vermutungen...

Moonwalker
05.09.2017, 10:24
Wie viele "Lieschen Müller" muss man kennen, wenn Umsätze in Millionenhöhe gedreht werden?
Ich kanns mir nicht vorstellen...

Ich mein, die Erbsenzähler sind ja auch nicht doof. Scheint aber trotzdem ein sehr gehütetes Geheimnis zu sein :ka:

pegasos
05.09.2017, 10:31
Und wenn wenn die Lieschen Müllers in Griechenland, Portogal oder sonst wo im EU Ausland wohnen. Leiten die "Erbsenzähler":D das an die Ausländischen Behörden weiter!? Ich weiß es nicht.:ka:

hugo
05.09.2017, 10:32
Wo bleibt denn da die Marge ;)

orphie
05.09.2017, 10:41
Schau ins Telefonbuch. Da könnte der Ankauf von jedem kommen. Papier ist eben geduldig.


ist dann aber eine leichte Übung fürs Finanzamt um das zu kontrollieren.
Die sind da schon sehr sehr kleinlich, da sprech ich leider aus Erfahrung.

orphie
05.09.2017, 10:43
nochwas: als ich mal eine Uhr bei einem Händler mit Shop verkauft habe, musste ich auf der Rechnung meinen Namen und die Adresse eintragen.
Wie ist das wenn ich die Uhr online an einen Händler verkaufe?

hugo
05.09.2017, 11:02
Nennt sich Ankaufbeleg und ist dort auch so.

Berettameier
05.09.2017, 11:44
ist dann aber eine leichte Übung fürs Finanzamt um das zu kontrollieren.

Ich glaube kaum, dass das Finanzamt die Telefonbücher (oder gar Personen) der Herkunftsländer der typischen Graumarkt-Uhren prüft. Allein in Italien gibt es hunderte Telefonbücher... ;)

orphie
05.09.2017, 12:48
in DE gibt es auch über 80 Mio Personen. Mit Namen und Adresse hab ich die innerhalb von Minuten geprüft ;)

Micha2903
05.09.2017, 12:55
Warum macht ihr das so kompliziert? In der Regel wird doch nicht nur 1 Uhr gekauft...... Da werden Pakete gekauft und mit einer Rechnung versehen.

orphie
05.09.2017, 12:58
ja schon, aber von wem? Lieschen Müller die dann an die Grauen weiterverkauft? bei solchen großen Transaktionen wird doch jeder Hellhörig...

Berettameier
05.09.2017, 13:01
Genau das ist das fehlende Detail: Wer steht auf der Rechnung beim Konzi? Und wer verkauft offiziell an den Grauhändler? Eine Lieschen Müller? Oder verschiedenste Lieschen Müllers (eine je Uhr)?

Micha2903
05.09.2017, 13:04
Warum darf da nicht der korrekte Name des Grauhändlers stehen? Im Anschluss des Kaufes bringt er die Uhren in sein Geschäft ein, von mir aus gerne mittels Vermerk/Beleg........ sehe daran nix (steuerlich) verwerfliches. :ka:

orphie
05.09.2017, 13:11
weiß ich nicht :D
Ich dachte dass da schon seine UID Nummer auf der Rechnung stehen muss wenn er als Händler ankauft. Demnach muss der Konzi die Rechnung auf das Unternehmen ausstellen und nicht auf die Privatperson oder?
RSA würde dann sehen dass der Konzi an Grauhändler liefert...

hugo
05.09.2017, 13:13
Was macht ihr euch da bloß einen Kopf ..... Ist doch völlig Latte wer,wie,wann ....
Warum muss und sollte der Händler direkt bei einem Konzessionär gekauft haben.
Gibt ja vielleicht auch einen Importeur bei dem die Händler hier in Deutschland kaufen,oder einen Sammeleinkäufer in den diversen Ländern .....
Werdet selber Händler und berichtet ;)

Micha2903
05.09.2017, 13:21
Wahrscheinlich von allem ein bisschen......

ansonsten bin ich bei Udo.

ICH wollte jedenfalls kein Grauhändler sein. Für viele ein hartes Brot. Von der Sorte Meertz und Co. gibt es nicht so viele. Die meisten müssen schauen, wie sie Umsatz machen.

orphie
05.09.2017, 13:29
ist ja egal ob Grauer, Importeur oder Sammeleinkäufer...jeder braucht eine ordentliche Rechnung!
Deine Antwort ist also Udopisch ;)

hugo
05.09.2017, 14:30
Und die wird der Händler auch haben ;) Sonst keine Buchführung möglich ...

ulisch
05.09.2017, 17:35
...ICH wollte jedenfalls kein Grauhändler sein. Für viele ein hartes Brot. Von der Sorte Meertz und Co. gibt es nicht so viele. Die meisten müssen schauen, wie sie Umsatz machen.

Hmmm .. die "Grauen" die ich kenne fahre alle dicke Schlitten und haben schicke Hütten, teilweise würde mir davon die Hälfte reichen.

Ich finde das spannend, vor allem weil man bei so vielen "Lieschen Müllers" ja verdammt aufpassen muss das man immer die gleiche Laier von sich gibt, sonst wird schnell transparent das was nicht stimmt.
Macht man alles mit der deutschen Gründlichkeit ist es zwar ein größerer Aufwand mit vermutlich geringerer Marge, man kann sich aber nicht "verquatschen" weil es eben "nur einen Weg" gibt.

Speziell von einem "Grauen" bekomme ich immer eine Ankauf Quittung wenn ich mal was in Zahlung gebe .. und dann ne Rechnung für das was ich kaufe, ist aber in der Tat nicht bei allen so .. ???

ehemaliges mitglied
05.09.2017, 18:50
Hmmm .. die "Grauen" die ich kenne fahre alle dicke Schlitten und haben schicke Hütten, teilweise würde mir davon die Hälfte reichen.

Was hält Dich davon ab, selbst "Grauer" zu werden? Dann klappt es auch mit den dicken Schlitten und den schicken Hütten ... :op:

paddy
05.09.2017, 20:24
Soeben habe ich mit Rolex Köln gesprochen. Es ist wohl wirklich so, dass Rolex den Händlern vorschreibt, einen Kaufbeleg zu verlangen um zu schauen, wie die Uhren zu welchem Preis auf den Markt gekommen sind.
Allerdings sagte der äußerst freundliche Herr auch, dass die Garantie völlig unabhängig davon abgewickelt wird. Er ruft nun für mich bei meinem Konzi an und weißt diesen an, die Uhr ohne Kaufbeleg "durchzuwinken".
Somit sollte alles klappen und ich dürfte das schöne Stück bald wieder haben. :)

Freut mich für dich. Das zeigt, dass die Bezeichnung "Weltweite Garantie" nach wie vor wörtlich zu nehmen,
und das hier Quatsch ist:


Ist doch alles ganz einfach
Ihr wendet euch an den Händler von dem Ihr die Uhr habt, dieser wiederum kann die Uhr direkt zum Konzi schicken wo er sie her hat, um dann über diesen die Garantie abzuwickeln

So ist es.
So muss es ....

Exakt so!

The Banker
05.09.2017, 20:37
Die Garantie gibts doch auf die Sache und nicht für den Käufer...

Hamburger
05.09.2017, 20:44
Freut mich für dich. Das zeigt, dass die Bezeichnung "Weltweite Garantie" nach wie vor wörtlich zu nehmen,
und das hier Quatsch ist:

Das ist kein Quatsch sondern eine Hilfestellung oder eine Möglichkeit für all die jenigen die nicht klar kommen und beim Konzi nicht weiter kommen.
Aber wenn das für Dich Quatsch ist, dann bitte.

oberstklink
05.09.2017, 20:54
Ähnlich habe ich mal in Köln gefragt. Hier die Antwort:


Die vollständig ausgefüllte Garantiekarte ist ein einmaliges Dokument, welches beim Verkauf der Uhr vom offiziellen ROLEX Fachhändler ausgehändigt und elektronisch aktiviert wird. Sie ist zu der Uhr dazugehörig und ab dann gültig, unabhängig vom Besitzer der Uhr.

Der Juwelier kann auch den Namen Ihres Vaters eintragen. Im Garantiefall reicht die vollständig ausgefüllte Garantiekarte aus. Sie müssen die Rechnung also nicht mit verschenken, wir empfehlen diese jedoch aufzubewahren, alleine schon aus Versicherungsgründen?

ulisch
05.09.2017, 22:39
Was hält Dich davon ab, selbst "Grauer" zu werden? Dann klappt es auch mit den dicken Schlitten und den schicken Hütten ... :op:

Das war nicht so gemeint das ich "neidisch" wäre .. ich hab nen Job der mir Spass macht.

Hätte ich ein bisschen "Spielgeld" zuviel (das ist vermutlich der Grundstein sowas zu machen ..), wäre das aber durchaus eine Überlegung wert. Nicht mal zwingend um dicke Schlitten und große Hütten zu besitzen, sondern eher weil mir der Umgang mit Uhren Spass macht.

Wir / ich driften aber ab .. halte mich mit meinen Gedanken an dieser Stelle zurück :top:

EX-OMEGA
06.09.2017, 12:50
Hätte ich ein bisschen "Spielgeld" zuviel (das ist vermutlich der Grundstein sowas zu machen ..), wäre das aber durchaus eine Überlegung wert. Nicht mal zwingend um dicke Schlitten und große Hütten zu besitzen, sondern eher weil mir der Umgang mit Uhren Spass macht.



Glaub mir, ich kenne viele Händler und der "spaßvolle" Umgang mit Uhren wird dann mit der Zeit abstumpfen, denn der Umgang mit Deinen Kunden und Behörden wird mehr Zeit einnehmen und häufig die weniger spassige Seite der Medaille sein ;)

Martensit
06.09.2017, 21:10
Es gibt genügend Firmen, die sogar ganz offen schreiben, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt ... wie gesagt, rechtlich kann ein Hersteller die Garantie beliebig einschränken, da sie eine freiwillige Zugabe ist ...

Aber er kann die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung nicht aushebeln. Und mindestens die greift hier! Selbst dann, wenn die freiweillige Garantie aus dubiosen Gründen verweigert werden sollte.

Im Übrigen sind die Versandkosten im Garantiefall vom Konzi zu tragen. Völlig unabhängig davon, ob die Uhr dort gekauft wurde oder nicht.

ehemaliges mitglied
06.09.2017, 21:23
Aber er kann die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung nicht aushebeln. Und mindestens die greift hier! Selbst dann, wenn die freiweillige Garantie aus dubiosen Gründen verweigert werden sollte.

Im Übrigen sind die Versandkosten im Garantiefall vom Konzi zu tragen. Völlig unabhängig davon, ob die Uhr dort gekauft wurde oder nicht.

Ich rede von der Herstellergarantie, nicht von der Gewährleistung ... die Unterschiede habe ich sogar in diesem Thread bereits beschrieben ... ist das sooooo schwer zu verstehen?

Und warum sollte ein Konzi, bei dem die Uhr nicht gekauft wurde, die Versandkosten tragen müssen? Sorry, die Gewährleistung greift nur gegenüber dem Konzi, bei dem die Uhr gekauft wurde ...

ehemaliges mitglied
06.09.2017, 21:28
Noch einmal: Garantie ist freiwillig und vom Hersteller ... und wenn der Hersteller Versandkosten verlangt, ist das völlig in Ordnung, Punkt! Und warum ein Konzi, bei dem die Uhr nicht gekauft wurde, irgendwelche Kosten übernehmen sollte, erschließt sich mir absolut nicht ...

Gewährleistung ist eine reine Sache zwischen Käufer und Verkäufer ... gilt 2 Jahre, nach sechs Monaten endet die Beweislastumkehr und ist komplett gesetzlich geregelt ...

Warum hier immer alles vermischt wird, begreife ich nicht ...

Micha2903
06.09.2017, 22:47
Und warum Du Dich immer im theoretischen verlierst, verstehe ich nicht...... Rolex Garantie ist Rolex Garantie. 5 Jahre ab 2015, wenn das Zerti vorliegt.

paddy
06.09.2017, 22:54
Und das auch noch weltweit. :D

Kalle
07.09.2017, 10:57
Auch wenn die Garantie eine freiwillige Leistung ist, so ist sie trotzdem bindend für Rolex und kann hinterher nicht abgeändert werden.

Weltweite Garantie 5 Jahre auf die Uhr...was gibt es da zu diskutieren ?

Micha2903
07.09.2017, 11:18
Nix..... :gut: