Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??
Hallo zusammen,
ich habe mir eine Wohnung gekauft. Der VK ist echt nett hat aber erzählt, dass wir mit der Restzahlung auch dann das noch übrige Heizöl verrechnen würden.
Muss ich das übrige Heizöl bezahlen oder gehört das mit dem Kauf der Wohnung mir, so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
Vielen Dank
Manuel
Original von Moehf
........... so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
Was soll das sein Manuel?
Original von Passion
Original von Moehf
........... so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
Was soll das sein Manuel?
Keine Ahnung wie man das nennt. Ich glaube Hausgeld oder was auch immer. Da kann er von mir ja auch keine Nachzahlung seiner Einzahlungen verlangen, sondern die gehen dann auf mich über...oder so ähnlich :rolleyes:
nicht dass das Heizöl am Ende wertvoller ist als die Hütte.....
Original von Moehf
Hallo zusammen,
ich habe mir eine Wohnung gekauft. Der VK ist echt nett hat aber erzählt, dass wir mit der Restzahlung auch dann das noch übrige Heizöl verrechnen würden.
Muss ich das übrige Heizöl bezahlen oder gehört das mit dem Kauf der Wohnung mir, so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
Vielen Dank
Manuel
in dem Vetrag der beim Notar abgeschlossen wurde, sollte alles drin stehen....
btw.
dann soll er das Zeugs doch abpumpen lassen, das kost ein Saugeld ;)
miboroco
17.07.2005, 17:54
Das müß ihr doch vorher abgeklärt haben :rolleyes:
Wenn nicht, müßt ihr euch halt einigen!!!
Original von Insoman
nicht dass das Heizöl am Ende wertvoller ist als die Hütte.....
zur Zeit schon - und es wird immer teurer.
sollte schon im Kaufpreis drin sein, da der VK ja schon dafür Wohngeld / Rücklagen / NK bezahlt hat - normalerweise rechnet man es ein, wie z.B. Sonderumlagen der kommenden Jahre (damit Du nicht aus allen Wolken fällst; oder Deine Finanzierung platzt ;) )
Sollte dieses natürlich nicht im Kaufpreis der W. drin sein, musst Du seinen Anteil am WEG-Eigentum übernehmen;
wie z.B. Straßen- und Treppenhausreinigung, hausmeister, etc. (laufende Kosten) - Heizöl (Kosten, die schon in der Vergangenheit eingetreten sind - Du aber noch davon profitierst ;) )
Also verhandeln - und beeilen, der Preis steigt minütlich :D :D
Danke für die Rückmeldungen.
Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.
In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab :D :D
Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.
Danke
Manuel
Original von Moehf
Danke für die Rückmeldungen.
Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir.
loool....es gehört der eigentümergemeinschaft :D
ehemaliges mitglied
17.07.2005, 19:14
Original von Moehf
Danke für die Rückmeldungen.
Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.
In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab :D :D
Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.
Danke
Manuel
Also das dürfte ja wohl nicht so sein
so wie du dies Schilderst, müssten auch drei Heizanlagen vorhanden sein ansonsten kann der tatsächliche Verbrauch über die Wohnung gelittert nicht nachweisbar sein.
ich denke hier wird über wärmezähler warmwasserdurchlaufzähler usw eine jahres verbrauchsberechnung getätigt und diese am ende des jahres über die umlage zur abrechnung gebracht.
Original von R.H.
Original von Moehf
Danke für die Rückmeldungen.
Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.
In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab :D :D
Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.
Danke
Manuel
Also das dürfte ja wohl nicht so sein
so wie du dies Schilderst, müssten auch drei Heizanlagen vorhanden sein ansonsten kann der tatsächliche Verbrauch über die Wohnung gelittert nicht nachweisbar sein.
ich denke hier wird über wärmezähler warmwasserdurchlaufzähler usw eine jahres verbrauchsberechnung getätigt und diese am ende des jahres über die umlage zur abrechnung gebracht.
Ja, es gibt Wärmezähler, d.h. das Öl gehört jetzt auch mir, ich bin der Ölscheich :D oder stimmt das nicht. Ich werde mal fragen. Wenn das Öl aus der Gemeinschaftskasse gekauft wurde, dann müsste es ja ergo auch mit zur Wohnung gehören, oder?
@gmt
Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil :D
ehemaliges mitglied
17.07.2005, 20:03
Original von Moehf
[quote]
Ja, es gibt Wärmezähler, d.h. das Öl gehört jetzt auch mir, ich bin der Ölscheich :D oder stimmt das nicht. Ich werde mal fragen. Wenn das Öl aus der Gemeinschaftskasse gekauft wurde, dann müsste es ja ergo auch mit zur Wohnung gehören, oder?
@gmt
Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil :D
Definitiv ja. Das Öl gehört Dir bzw der Eigentümergemeinschaft.
Somit bist Du der Ölscheich :D :D
Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
So richtig nun auch wieder nicht, du hast keinen Rechtsanspruch auf das Geld, es befindet sich im Besitz der eigentümergemeinschaft
Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
So richtig nun auch wieder nicht, du hast keinen Rechtsanspruch auf das Geld, es befindet sich im Besitz der eigentümergemeinschaft
O.k. aber prinzipiell geht es ja nur darum, dass ich nicht seinen Anteil nachzahlen oder ablösen muss. Ich zahle eben weiter ein und das Geld wird ja auch nur mit meiner Zustimmung verteilt.
Aber das mit dem Öl hat mir sehr geholfen, da habe ich noch ein Verhandlungsargument, da ich noch ein paar Dinge von ihm übernehmen will :twisted:
Terminator
17.07.2005, 22:30
Grundsätzlich:
Das Öl gehört der Eigentümergemeinschaft, von deren konto auch die
Rechnung bezahlt wurde.
Der Verwalter legt nach dem Ablesen der Zählerstände/ISTA Röhrchen o.ä, den (fast!) genauen Verbrauch zzgl. Quadratmeterpauschale um !!
Rest bleibt im Tank, und es wird wieder nachgefüllt !!
Getrennte Heizungen sind mir nur bei Gasetagenheizungen bekannt.
Aber man lernt ja immer wieder dazu !!!! ?( ?(
Falls Dein Verkäufer schon jetzt einen auf superschlauen Oberlehrer,bzw.Korinthen*****r, macht VORSICHT !!!!!!.
Alle Vereinbarungen zur Übernahme schriftlich, und nimm Deine Frau mit !!
Gruss :D
Terminator
Original von Moehf
...
In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
...
Manuel
???
Sicher nicht, eher doch im Gemeinschaftseigentum, im Keller.
Manuel, frag doch einfach mal wer das Heizöl bezahlt hat und wie diese Position verrechnet wird.
Ich denke dann wird man sehr schnelle sehen wem's gehört und ob Du ablösen musst.
oder einfach mal googlen :D :D :D
http://www.lbs.de/microsite-presse/recht-und-steuern/rs-archiv-1999/haus
Ich sehe das so wie die Rücklagen die die Eigentümergemeinschaft bildet. Die kaufst du ja auch nicht anteilig von Deinem Vorgänger mit, sondern bekommst Sie beim Kauf der Wohnung dazu.
rover
Vielen Dank
@Insoman
Ich habe gegoogelt wie blöd aber nix dazu gefunden. Das war aber genau das, was ich gesucht hatte, danke!
@Bernhard
Der VK ist sehr o.k. ist ja dann auch schließlich mein neuer Nachbar. Er wusste das auch nicht so genau und ich werde ja auch erst in 3 Wochen beim Einzug den Rest zahlen, deswegen kann da nix mehr passieren.
Es geht da ja auch nicht um 50.000 Liter Öl aber lieber spar ich mir diese paar Hundert euro und kauf mir eine Uhr dafür oder versauf es selber anstatt dass es die Heizung macht :D :D
Ich werde nun auch noch schnell bei der Verwalterin abklären, ob das Öl aus der Gemeinschaftskasse bezahlt wurde, wovon ich ausgehe.
Die Bude hat zwar 3 Tanks (im Keller :D) aber das ist wohl normal und der Verbrauch wird über Wärmezähler abgerechnet.
Viele Grüße
Manuel
Also der VK macht nun doch Stress...
Habe die Bude jetzt komplett gekauft und die Eigentümergemeinschaft hat vor 8 Tagen die Tanks gefüllt.
Nun kommt der ehemalige Besitzer und meint, ich müsste einen Erstanteil bezahlen.
Er sagt, dass ich als Besitzer ja auch beim Bau eines Hauses zuerst Öl einkaufen müsste und dass das hier dasselbe wäre...
Das kann ja wohl nicht sein, denn schließlich hat er ja bereits beim Bau des Hauses den ersten Anteil bezahlt und die Füllung ist nun aus der Gemeinschaftskasse bezahlt worden.
Dass ich keine Nachzahlungen in die Gemeinschaftskasse machen muss ist ja wohl unstrittig, oder? Hat mir da vielleicht noch jemand ein Urteil und kann mir das juristisch formulieren. Dann werf ich das dem VK ein und er hat hoffentlich seinen Frieden.
Denn so wie es ausschaut, will er wohl direkt von mir den Anteil und das kann ja schon gar nicht sein, denn sonst bezahle ich ja zweimal für das Öl. Ich kaufe es jetzt und mache Vorauszahlungen für die nächste Füllung.
Jetzt brauch ich nochmals ein schönes Urteil und juristische Fachbegriffe, um den VK zu überzeugen.
Danke
Manuel
Terminator
14.08.2005, 20:01
Da Du ja scheinbar doch Mr. Oberschlau als Nachbarn hast, empfehle ich
nächste Woche erstmal einen Eintritt im Haus- und Grudstückseigentümerverein !!
Das Öl wird, wie schon erwähnt, vom Gemeinschaftskonto gezahlt, und
am Ende der Heizperiode gemäss Zählerstand, o.ä., auf die einzelnen
Einheiten umgelegt !!!!!!!
Verdeutliche dies dem Verkäufer, und fechte den Streit evtl. per Anwalt aus.
Oft kommst Du ohne diesen nicht aus !!Leider ! :( :(
Gruss :D
Terminator
ehemaliges mitglied
14.08.2005, 20:03
Ich bin der Meinung wenn dieser Sachverhalt nicht explizit im Kaufvertrag geregelt ist hat dein VK keinen Anspruch
Ich habe ja auch ein Urteil und das Öl wurde aus der gemeinsamen Kasse bezahlt, die ich ja quasi als Käufer vom ehemaligen Besitzer mit übernommen habe. Also ist auch das Öl meines.
Denn am Ende der Periode muss ich den Verbrauch ja nochmals bezahlen und die erste Füllung wurde beim Bau des Hauses von den 3 Parteien bezahlt also muss ich die ja nicht zweimal bezahlen, das wäre ja noch schöner, oder??
Danke
Manuel
Was nicht im Notarvertrag steht wird auch nicht bezahlt. Würd ich einfach aussitzen, Juristisch dürfte er m.E. keine Grundlage haben...
schau mal zu denen (http://www.frag-einen-anwalt.de/) :gut:
ehemaliges mitglied
15.08.2005, 12:03
Ich habe zufällig heute mit einem Notar gesprochen.
Dieser ist auch der meinung hier besteht seitens des VK keinerlei Forderungsrecht. Lass es einfach auf dich zukommen. ;)
Vielen Dank. Ich hoffe, dass das dann auch der Rechtsanwalt des ehemaligen Besitzers erzählt, damit der Ruhe gibt.
Das ist eben mein neuer Nachbar und da will ich Krach gleich zu Anfang vermeiden...allerdings werde ich auch sicher keine 700-1000 Euro für Öl bezahlen.
Viele Grüße
Manuel
Original von Moehf
Ich habe ja auch ein Urteil und das Öl wurde aus der gemeinsamen Kasse bezahlt, die ich ja quasi als Käufer vom ehemaligen Besitzer mit übernommen habe. Also ist auch das Öl meines.
Denn am Ende der Periode muss ich den Verbrauch ja nochmals bezahlen und die erste Füllung wurde beim Bau des Hauses von den 3 Parteien bezahlt also muss ich die ja nicht zweimal bezahlen, das wäre ja noch schöner, oder??
Danke
Manuel
Ich will's mal so sagen: Das Heizöl weder Deins noch dem VK seins!
Das Heizöl ist ein Verbrauchsgut und als solches angeschafft worden.
Das Heizöl ist, unabhängig wieviel noch vorhanden ist, Eigentum der
Eigentümergemeinschaft und wird als Betriebsmittel abgerechnet und
dass ohne das hieraus (Handels-)Gewinne generiert werden.
Vielleicht könnte es aber auch sein, dass Dein lieber Nachbar der Gemeinschaft
anfangs einen Geldbetrag für den Kauf zur Verfügung gestellt und
von daher glaubt er dass es sein Öl ist. In diesem Falle sollten erst
einmal die alten Ansprüche aus Schulden/Krediten geklärt und getilgt werden.
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