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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrsrecht - Schilderwald



Kranzbach
18.08.2016, 14:45
Moin moin,

vielleicht ist ja jemand in Sachen Verkehrsrecht fit hier - ich blicke hier nicht mehr durch.

Wir haben vor einem unser Unternehmen einen Parkstreifen mit Tickets am Automaten ziehen. Einer unser Kunden hat sich da mit einer Politesse "angelegt", weil er trotz bezahltem Ticket einen Strafzettel bekommen hat. Das ging da ordentlich her.

Bei der Ansammlung an Schildern bin ich mir aber auch nicht sicher, wer da nun im Recht war. Meine Interpretation ist - in den Zeiten auf dem "Parkschild" ist parken erlaubt, rechts/vor dem Schild. Außerhalb der Zeiten Parkverbot. Das Parkschild ist nicht "aufgehoben" oder durchgestrichen, also müsste das - meiner Meinung nach - doch gelten. Oder?

Auf dem Parkstreifen ist auch keine Baustelle oder dergleichen, das Baustellenschild bezieht sich auf eine Baustelle nach den Schildern.

beste Grüße
Dennis

pattyll
18.08.2016, 14:48
Wenn ich das richtig deute, ist aufgrund der Baustelle (so nehme ich an) Parkverbot gültig ab dem 3.8.16. Ich hätte dort nicht geparkt. Aber ich stimme dir auch zu, das es sehr unschön gekennzeichnet ist.

Gruß Patrick

Ingo.L
18.08.2016, 14:59
Absolutes Halteverbot rechts vom Schild ab dem 3.8. Das betrifft die normale Fahrbahn. Durch das Zeichen 1052-37, Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen, betrifft es auch die Parkbucht.

Das dort zu normalen Zeiten Parken erlaubt ist, ist unerheblich.

Rolexplo
18.08.2016, 15:01
Ich deute das auch so.Parken rechts vom Schild mit Parkschein in den angegebenen Zeiten. danach Parken auch ohne Parkschein.
Absolutes Halteverbot ab dem 3.8.16 ab 7:00 Uhr normalerweise links vom Schild aber das überliegende ist vorrangig rechts und links.
Aber das bezieht sich auf den Seitenseiten. Da wird wohl die Baustelle hinkommen.
Ich würd demnächst auf der Strasse halten.:]

Insoman
18.08.2016, 15:03
Hätten die dann nicht das P-Schild ungültig machen müssen? Also m.E. Gilt das Halteverbot nur bis zum Parken-Schild

Rolexplo
18.08.2016, 15:05
Ach herrje, wir haben ja schon August. Guten Morgen Jörg. Kann mich jemand zum Schulbus bringen :D:D. Ich war im Juli :D
Na dann , kein Halten.

siebensieben
18.08.2016, 15:07
Das temporäre Zeichen hebt die anderen auf. Einfach dort nicht parken, alles gut!v Tu Dir doch den Stress nicht an mit dem P-Schild. Selbst wenn Du am Ende recht hast.

HolderFloh
18.08.2016, 15:25
Klassische Gelddruckmaschine...

Kranzbach
18.08.2016, 15:42
Das temporäre Zeichen hebt die anderen auf. Einfach dort nicht parken, alles gut!v Tu Dir doch den Stress nicht an mit dem P-Schild. Selbst wenn Du am Ende recht hast.

Nein, um Stress geht es ja gar nicht - auch nicht um mich. War auch kurz der Ansicht, unser Kunde "übertreibt", aber als ich da vor dem Schilderhaufen stand - war ich mir auch nicht mehr sicher, wer da wie im Recht liegt. Letztendlich ein Thread um zu schauen, ob nur ich da den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe. Hätte dann auch eine "Entwertung" des P Schildes erwartet, aber um den Wald zu durchblicken - habe ich wohl das falsche Thema studiert ;)

Series3 ExMoD
18.08.2016, 17:21
Ich habe mal gelernt: Schilderkombinationen, die keinen Sinn ergeben, sind ungültig.

NOmBre
18.08.2016, 19:29
Willkommen in Deutschland! Dem Land der Bürokratie, Recht und Ordnung.

Kranzbach
19.08.2016, 10:39
Ich habe mal gelernt: Schilderkombinationen, die keinen Sinn ergeben, sind ungültig.

...das sollte mal für Steuern gelten :D

skask
19.08.2016, 10:52
Ich meine mich an ein Urteil des bayerischen OLG erinnern zu können, wonach bei sich widersprechenden Verkehrszeichen das für den Verkehrsteilnehmer mildere gilt. Hier also Z314, das blaue Parkschild.

DieterD
19.08.2016, 11:39
Schick doch das Bild zur zuständigen Stadtverwaltung mit der Bitte um Aufklärung. Wäre bestimmt interessant, mal deren "Meinung" zu erfahren.

IPAQ1
19.08.2016, 21:48
Schick doch das Bild zur zuständigen Stadtverwaltung mit der Bitte um Aufklärung. Wäre bestimmt interessant, mal deren "Meinung" zu erfahren.

+1

Ingo.L
19.08.2016, 23:20
StVO Anlage 2 Abschnitt 8 Nr. 61:
'Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 (Haltverbot) und 286 (eingeschränktes Haltverbot) heben Verkehrszeichen und Markierungen auf, die das Parken erlauben.'

http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage2.htm#a8

Mr.16200
20.08.2016, 08:34
Sämtliche Verkehrszeichen nach StVO müssen durch eine sog. verkehrsrechtliche Anordnung (VA) angeordnet und entsprechend aufgestellt werden. Wenn ich die Schilderkombination sehe, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Baufirma die VA nicht richtig umgesetzt hat.
Aber wie hier schon geschrieben wurde, sehe ich es auch so, dass im fotografierten Bereich absolutes Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen gelten soll.

Hier ist der einfachste Weg der, bei der Stadtverwaltung anzufragen, was denn tatsächlich angeordnet werden sollte und darum zu bitten, die restliche Beschilderung abzudecken.

harlelujah
21.08.2016, 09:19
Ich würde es so sehen, dass das am weitesten Rechts stehende Schild zãhlt und alle davon links stehenden Schilder aufhebt. Also ist parken erlaubt.
Bin ich falsch?