Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschwindigkeitsmessung mit Laser-Gerät (Laser-Pistole) auf der BAB
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 10:21
Hallo zusammen,
letzte Woche wurde ich in BW auf der Autobahn (120 km/h erlaubt) mit angeblichen +37 km/h (3% Toleranz bereits abgezogen) gemessen. Die Polizisten haben uns (meine Lebensgefährtin war Beifahrerin) unmittelbar danach angehalten. Mir wurde die Tat vorgeworfen und das Messergebnis war digital auf der Anzeige der Laser-Pistole noch sichtbar.
Ich bin mir sicher, dass ich max. um die 140 km/h gefahren bin. Die Geschwindigkeit hatte ich im HUD im Blick. Im Moment des Laserns habe ich gerade ein anderes Fahrzeug überholt. Hinter mir waren noch weitere Fahrzeuge. Laut Polizei war die Messentfernung ca. 400 Meter (Gerät kann wohl bei gerader Strecke und frei fahrenden Fahrzeugen bis 1.000 Meter messen). Während der Messung hat es geregnet und die Messung wurde von den Beamten (wohl aufgrund des schlechten Wetters) im Fahrzeug umgesetzt.
Konkrete Frage: Gibt es eventuell hier im Forum einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt (am liebsten aus BW), der bereits erfolgreich einer Lasermessung mit einer Laser-Pistole angefochten hat?
Warum möchte ich überhaupt Einspruch einlegen?
a) Bezweifle ich das Messergebnis.
b) Falls der Vorwurf rechtsgültig wird, beginnt dann der bekannte Zeitraum von 12 Monaten, in dem man dann nicht mehr als 26 km/h zu schnell sein darf. Es droht sonst ein Fahrverbot aufgrund einer Wiederholungstat.
Bitte versucht sachlich in diesem Thread zu bleiben. Wenn jemand inhaltlich NICHT auf meine konkreten Fragen nach rechtlicher Unterstützung antworten kann, dann bitte einfach auf die Finger setzen.
Vielen Dank :dr:
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 10:37
Denke Landstraße oder BAB spielen dabei eine sekundäre Rolle. Was mich irritiert, ist die Tatsache, dass die Polizei Dich ja erst einmal einholen muss und somit der "Tatort" ggf. mehrere Kilometer zurückliegt. Das wäre in meinen Augen der einzige Ansatzpunkt dagegen vorzugehen.
Das Messen per Laserpistole aus dem Auto heraus durch die Windschutzscheibe ist meinem Kenntnisstand nach auch erlaubt. Messergebnis der Laserpistole und 2. Polizist als Zeuge - da dürfte es in der Regel schwierig werden, zumindest beim Anhalten direkt vor Ort des Geschehens.
Habe ähnliches schon 2x auf Landstraßen erfahren, zum Glück nicht innerhalb eines Jahres. Da gibt's nur eins: ärgern und 12 Monate den rechten Fuß ein wenig im Zaum halten. So habe ich es gehandhabt.
Alex, mit diesen Angaben kann Dir keiner wirklich helfen. Es fehlen Details zu Gerät und Bedienung.
Bist Du rechtsschutzversichert? Hier wird es wohl notwendig werden, ein Gutachten zur Messung einzuholen. Gutachten- und Verfahrenskosten addieren sich dann auf einen deutlich vierstelligen Betrag. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das nicht angreifen.
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 10:54
Kai, Nico :dr:
(Verkehrs-)Rechtschutz besteht.
Die letzten Stunden habe ich damit verbracht online ein wenig zu recherchieren. Die Erfolgsquote bei einem Einspruch bzw. Verhandlung ist sehr sehr überschaubar. Leider auch, weil es keine digitale Dokumentation gibt.
Daher auch meine Frage, ob bereits hier ein Anwalt erfolgreich gegen eine Lasermessung angegangen ist?
Übrigens ist es für mich beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum man so ein Gerät nicht mit einem Bildnachweis kombinieren kann.
Dann würde man auch erkennen, welches Fahrzeug wirklich gemessen wurde, eventuell sogar mit Kennzeichnung des Messpunktes am Fahrzeug zur Reflextion. Müsste doch heutzutage technisch möglich sein.
Deswegen stehen da immer zwei Messbeamte, damit solche Fehler nicht passieren.
Übrigens ist es für mich beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum man so ein Gerät nicht mit einem Bildnachweis kombinieren kann.
Kann man ... aber was kommt als nächstes? Drei Notare, die neben den zwei Polizeibeamten eine rechtskräftige, unabhängige 2-aus-3 Mehrheitsentscheidung treffen und verbriefen?
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 12:30
Andreas, diese Lasergeräte kosten um die 20T€. Ich habe einen konstruktiven Vorschlag zur Optimierung der Nachvollziehbarkeit einer derartigen Messung geäußert.
Donluigi
16.05.2016, 12:32
Hm, äußer ihn doch besser da, wo über derartige Anschaffungen und Modalitäten entschieden wird. Hier ist das doch eher uninteressant, dort evtl. nicht.
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 12:38
Mein Vorschlag wurde mit "Übrigens" eingeleitet. Meine Veranlassung hier einen Thread zu Eröffnen war eine andere. Nämlich die konkrete Frage nach einem Rechtsanwalt hier im Forum, der bereits erfolgreich eine Laser-Messung angefochten hat.
markus247
16.05.2016, 12:55
Alex, meines Wissens nach haben wir hier zwei Fachanwälte für Strafrecht. Der eine ist Ticktacktom und sitzt in Wiesbaden. Der andere, auch Thomas, ist unser Knieschleifer. Der ist noch dazu FA für Verkehrsrecht und sitzt in Marburg.
Schreib die beiden doch mal an. Ob der Ticktack Verkehrsstrafrecht macht, weiß ich allerdings nicht.
Viel Erfolg:gut:
Donluigi
16.05.2016, 12:57
Der Nico hat das auch drauf. Ich kenn hier viele, die nur deswegen noch fahren, weil es Nico gibt. Und einer fährt nicht, weil er Nico nicht angesprochen hat.
Andreas, diese Lasergeräte kosten um die 20T€. Ich habe einen konstruktiven Vorschlag zur Optimierung der Nachvollziehbarkeit einer derartigen Messung geäußert.
Ja, und ich habe gefragt, was dann als Nächstes kommt. Es gibt immer eine Lücke im System. Klar kannst Du eine Digitalkamera inkl. Zielkreuzoverlay einbauen, aber dann kostet das Ding halt 40k€ und der Nächste möchte dann den letzten Kalibrierungsbericht der Lasereinheit und den Softwarevalidierungsbericht, damit ausgeschlossen werden kann, dass Bild und der echte Messpunkt nennenswert auseinander liegen.
Donluigi
16.05.2016, 13:11
Ich weiß nicht, ob danach gefragt wurde, Andreas.
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 13:22
Dass 2 Staatsbedienstete ohne weitere Belege entscheiden können ob die Messung korrekt ist und der Beschuldigte nicht die Möglichkeit hat Beweise anzufordern, ist schon bedenklich.
Dass kontrolliert wird und werden muss, das steht außer Frage. Da es aber genug Gerätefehler und Bedienerfehler bei Messungen mit Lasermessgeräten gibt, wäre es doch sehr überraschend, wenn es diese beim Umgang mit Laserpistolen nicht gäbe. Eine Überprüfung ist hier aber nur bedingt möglich.
Ist aber ein anderes Thema und hilft dem Threadstarter nicht weiter.
Ist aber ein anderes Thema und hilft dem Threadstarter nicht weiter.
Warum schreibst Du das dann, Kai? :grb:
Dass 2 Staatsbedienstete ohne weitere Belege entscheiden können ob die Messung korrekt ist und der Beschuldigte nicht die Möglichkeit hat Beweise anzufordern, ist schon bedenklich.
Was ist daran bedenklich? Wenn zwei Polizisten beobachten, wie Du über eine Rote Ampel fährst, ist Dir auch ein nicht-qualifizierter Rotlichtverstoß sicher ohne das ein Foto, auf dem zusätzlich eine geeichte Uhr zu sehen ist, dafür von Nöten wäre.
... und du schreibst ja selbst schon von Gerätefehler und Bedienfehler, d.h. selbst wenn es ein Foto gäbe, steht hinter Diesem ja auch gleich wieder der Zweifel ...
Mit Kamera und 100% Rechtssicherheit kannst du dann aber auch keine Strafe mehr anfechten, auch doof. So besteht zumindest die Chance dagegen vor zu gehen. Ich drück dir die Daumen, mein Lieber, und wenn es nicht klappt, freu dich zumindest an den vielen Gelegenheiten, bei denen du nicht gelaserst wurdest.
botti800
16.05.2016, 13:46
Fakt--> zu schnell... einfach bezahlen!
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 13:48
Ich kann dazu leider nix sagen, hatte bislang keinen Fall mit Lasermessung.
Spacewalker
16.05.2016, 13:50
Fakt--> zu schnell... einfach bezahlen!
Und vielleicht mal an die eigene Nase packen.
Nicht heute, sondern gestern...
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 14:03
Stefan, immer wieder schön von meinem Lieblings-Moderator zu lesen :rolleyes:
Genau für Personen wie Dich habe ich in meinem Eröffnungsthread diesen Satz geschrieben.
...Wenn jemand inhaltlich NICHT auf meine konkreten Fragen nach rechtlicher Unterstützung antworten kann, dann bitte einfach auf die Finger setzen...
Genieße doch bitte Deine Lebenszeit und ignoriere mich :dr: Auch wenn es schwer fällt und Du Dich jedes Mal freust einen Beitrag von mir zu lesen um intelligent zu antworten. Vielen Dank.
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 14:07
Fakt--> zu schnell... einfach bezahlen!
Roli :dr:
Das ärgerlich ist nicht das Geld, sondern der Punkt und die 12 Monate Frist.
Und nochmals möchte ich betonen, dass ich das Ergebnis bezweifle. ich bin um die 160, sondern um die 140 km/h gefahren.
Mit Kamera und 100% Rechtssicherheit kannst du dann aber auch keine Strafe mehr anfechten, auch doof. So besteht zumindest die Chance dagegen vor zu gehen. Ich drück dir die Daumen, mein Lieber, und wenn es nicht klappt, freu dich zumindest an den vielen Gelegenheiten, bei denen du nicht gelaserst wurdest.
Ingo :dr:
+1 :gut:
Wobei "um die 140" bei erlaubten 120 ja auch bereits einen Punkt bedeuten (zumindest, wenn nach Abzug der Toleranz noch 141 übrig sind).
DS-XELOR
16.05.2016, 14:31
Fachanwalt suchen oder falls Mitglied in einem Automobilclub, erst mal dort beraten lassen.
Da kennt man auch entsprechende Spezialisten.
Went du das Ergebnis anzweifelst, bitte Verkehrsrechtsanwalt dazu ziehen. Vor 5 Jahren hatte ich eine ähnliche Situation. Gelasert auf einer 3 spurigen, bzw. 6 spurigen Straße in HH. War nach Messung 30 km/h zu schnell. Der Anwalt konnte das Ergebnis anfechten wegen daneben und dahinter fahrenden anderen Autos.
Donluigi
16.05.2016, 14:36
Mein Lieber, wenn der Nico nicht auf PN reagiert, kann ich den hier empfehlen.
www.lappenweg.de
Buddy von mir
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 14:57
Warum schreibst Du das dann, Kai? :grb:
:ka: :bgdev:
Fakt--> zu schnell... einfach bezahlen!
So handhabe ich es! Schließlich habe ich ja Mist gebaut.
Hatte aber auch noch nie Zweifel am Ergebnis. :D
Went du das Ergebnis anzweifelst, bitte Verkehrsrechtsanwalt dazu ziehen.
Gute Idee. Vielleicht sollte er hier im Forum mal fragen, ob jemand einen kennt.... ;)
Petedabomb
16.05.2016, 15:34
So einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal, nur dass ich nicht "bewusst" zu schnell gefahren bin sondern dachte, dass die Beschränkung wieder aufgehoben ist.
Habe dann über Rechtsschutz einen Anwalt zugeteilt bekommen, der immerhin erreicht hat, dass mir alle möglichen Unterlagen zugeschickt wurden wie:
- Name des Polizisten
- Name des Geräts
- Herstellungsdatum des Geräts und Datum der letzten Eichung
- Setup der Geschwindigkeitsmessanlage etc. etc.
Der Anwalt meinte, dass der Polizist keinen Fehler gemacht hat, Erfolgsaussichten gleich Null.
Ich hatte aber das Gefühl über den Tisch gezogen worden zu sein und wollte, dass der Anwalt genau das nachweist bzw ich irgendwem erklären kann, warum ich die 50km/h zu schnell war. Da wurde aber nichts draus.
Ich hätte die Möglichkeit gehabt, mir einen Anwalt zu nehmen, der auf genau diese Fälle spezialisiert ist, wollte ich aber nicht.
Ende vom Lied: Nichts hat sich geändert, habe aber auch den Anwalt nicht bezahlen müssen.
Gute Idee. Vielleicht sollte er hier im Forum mal fragen, ob jemand einen kennt.... ;)
Böööser Percy:bgdev:;)
Aber natürlich gern, wenn denn die Entfernung kein Thema ist. Bitteschön, Alex
http://www.kanzlei-poppe.eu/rechtsanwaelte/vinzenz-graf-von-baudissin.php
Spacewalker
16.05.2016, 16:48
Das ärgerlich ist nicht das Geld, sondern der Punkt und die 12 Monate Frist.
Dann halte Dich halt mal 12 Monate lang an die Verkehrsregeln. :ka:
Oder geh doch zu dem Anwalt, der Dich bisher immer rausgeboxt hat.
Stephan, Fehler werden immer seltener. Das stimmt. Ich hatte selbst aber einmal Riesen-Glück (ging leider um ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn):
2008: Formfehler. Eine verjährungsunterbrechende Maßnahme der ermittelnden Behörde wurde nicht rechtswirksam umgesetzt / dokumentiert.
Das konnten wir (mein Anwalt und ich) nur durch Akteneinsicht erkennen.
Donluigi
16.05.2016, 16:57
Nichts, aber auch garnichts entgeht dem Spacewalker. 8o :gut: Könnte der doch nur einmal seine Lebenszeit genießen :D
Spacewalker
16.05.2016, 16:58
Hihi :flauschi:
ehemaliges mitglied
16.05.2016, 17:18
Oh, Mann, Stefan, Du glaubst ja gar nicht, wie sehr ich Dich schätze. Ich würde mich so freuen, wenn ich Deine Beiträge ausblenden könnte. Geht aber leider nicht, weil Du ja Moderator bist.
Glaubst Du wirklich, Du hättest eine Ahnung nur weil Du mich aus einem anderen Thread zitierst?!
Meine bisherige Anwaltskanzlei hat mich in der Vergangenheit herausgeboxt. Ja, das stimmt. Aber a) ist mein direkter Ansprechpartner dort verstorben und b) hat die Anwaktskanzlei bisher mit Einsprüche gegenüber Lasergeräten keinen Erfolg gehabt. Deshalb auch meine konkrete Frage hier.
Und jetzt Stefan, würde mich echt freuen, wenn Du Deinen Teppich in der Garage saugst oder andere nützliche Dinge unternimmst.
Meine Güte, man kann es auch mal Gut sein lassen. Ständig das reingegrätsche in meine Threads. Nochmals zum Verständnis. Wir werden keine Freunde und das ist auch gut so. Ignoriere mich jetzt endlich bitte und dann muss ich nicht im angepisst-Modus schreiben. Danke.
ferryporsche356
16.05.2016, 17:31
-fin-
ferryporsche356
16.05.2016, 17:33
.
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.