Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geländer für Außentreppe
*Triple_H*
01.01.2016, 11:01
Moinsen,
wir sind seit heute stolze Mieter einer Doppelhaushälfte. Einer der großen Vorteile des Hauses ist ein über eine steile Treppe zugängliche Möglichkeit in den Keller zu kommen. L-förmig um die Treppe rum ist eine ca. 30 cm hohe und 50 cm breite Mauer.
Nachteil, diese Mauer ist für Kinder eine krasse Einladung zum draufrumzubalacieren. An der tiefsten Stelle würde ich im Falle eines Sturzes schwere bis tödliche Verletzungen vermuten. Da wir unsere Tochter (4 Jahre) gerne auch mal im Garten spielen lassen möchten, ohne dass wir ihr dauernd nachrennen, möchte ich auf dieser Mauer ein Geländer montieren, das diese Idee zumindest deutlich erschwert.
Dummerweise habe ich in dieversen Baumärkten nur vorgefertigete Bauelemente gefunden - die in der Länge nicht variabel sind. Außerdem finde ich z.B. im Falle von Hagebaumarkt 170.- Euro für 120cm Länge jetzt auch nicht so extrem preiswert. Ich benötige ca. 100 x 500 cm.
Gibt es denn Möglichkeiten so etwas als variables System zu kaufen, oder muß ich sowas individuell anfertigen lassen? Die Beratung in den Baumärkten ist mit wenig qualifiziert nur leidlich umschrieben.
Der freundliche Metallbauer um die Ecke macht Dir das passgenau.
Hast Du ein Bild von dem Hagebau-Teil?
TheLupus
01.01.2016, 11:11
Am besten beim örtlichen Zaun- und Torbauer anfragen. Der kann wenigstens etwas stabiles bauen. Bedenke, dass (hüfthohe) Zäune wiederum dazu einladen, sich draufzusetzen und die Beine schaukeln zu lassen.
Mir persönlich wäre die Sicherheit meiner Kinder im Zweifelsfall auch wesentlich mehr als 170 € wert.
Von dem Baumarkt Asia Schrott halte ich eh nichts. :ka:
sausapia
01.01.2016, 11:16
So sehe ich das auch und es ist günstiger als man vermutet. Ich habe auch direkt Edelstahl gewählt. Es sieht besser aus und man hat keinen Ärger mit Rost und dem Anstrich.
*Triple_H*
01.01.2016, 11:38
Ich sagte ja nicht, dass die Sicherheit meiner Tochter mir keine 170.- Euro pro 120 cm wert ist, sondern dass ich das Baumarktzeugs für nicht preiswert halte.
Auf nen Torbauer bin ich bisher nicht gekommen - danke für den Tipp. Ein Metallbauer haben wir hier am Ort auch - werde da Montag mal telefonieren.
Eine hier aufwändig geschmiedete Pforte (1x1 m) hat beim Örtlichen 400 EUR + Moms gekostet.
TheLupus
01.01.2016, 11:41
:gut:
Und bitte hoch genug. Als ich in der Grundschule war, ist ein Mitschüler rückwärts von einem Geländer in den Schacht der Kellertreppe gefallen.
Zum Glück hatte er sich nur den Arm gebrochen.
*Triple_H*
01.01.2016, 11:47
Ich habe mir das heute genau angeschaut - meine Kleine liebt balancieren. Diese Ecke wäre prädestiniert dafür - da ist der Unfall mit Anlauf und Ansage vorprogrammiert. Im Endeffekt muß das hoch genug sein, und oben so schmal oder umbequem, dass sich ein Draufsitzen nicht anbietet. Und es muß eh montiert werden, da ich mit meinen 2 linken Händen da nichts machen werde. Am Ende fällt sie mitsamt dem Geländer in die Tiefe.
TheLupus
01.01.2016, 11:48
Dann bist du mit deinem Metallbauer ums Eck wirklich am besten Beraten.
Womöglich kann man sich die Kosten mit dem Vermieter teilen. Fragen kostet nichts.
ehemaliges mitglied
01.01.2016, 11:54
Wieso überhaupt ein Geländer - hätte irgendwie trotzdem Angst das sie versucht da hochzukommen.
Kann man den Schacht nicht "überdachen"...
... also direkt auf der Mauer aufliegend?
Ich würd auch den örtlichen Metallbauer fragen, wenn der gut ist, hat der auch die passende Lösung.
Ich weiß zwar nicht, warum sich der Vermieter an den Kosten beteiligen sollte, absprechen sollte man die Maßnahmen mit dem aber auf jeden Fall.
Das spart im Zweifel einen weiteren Thread, in dem dann um juristischen Rat gefragt wird. ;)
Moonwalker
01.01.2016, 12:06
Bevor die Angelegenheit nicht mit dem Eigentümer schriftlich geklärt ist, wäre ich da sehr vorsichtig mit irgendwelchen Baumaßnahmen.
Womöglich kann man sich die Kosten mit dem Vermieter teilen.
Der wird sich freuen:bgdev:
TheLupus
01.01.2016, 12:18
Frech kommt weiter. :)
Ich würde in dem Gespräch auch das Wörtchen Verkehrssicherungspflicht fallen lassen ...
Moonwalker
01.01.2016, 12:21
In der Bauverordnung sind die Geländervorschriften geregelt, je nach Bundesland allerdings unterschiedlich.
Vielleicht ist die Absturzsicherung sogar vorgeschrieben und gar nicht montiert. Dann wäre der Eigentümer sowieso in der Pflicht.
*Triple_H*
01.01.2016, 13:27
Von Seiten des Vermieters habe ich freie Hand am Haus uns im Garten, so lange ich das Haus nicht abreisse und an einer anderes Stelle wieder aufbaue. Absprechen werde ich das trotzdem, auch weil wir einen Holzofen mit Kamin anbauen werden. Da möchte sich der VM sogar an den Kosten beteiligen.
Geht hier am Land alles sehr unkompliziert, wenn man entsprechend in der Gemeinschaft verankert ist :)
Rolexplo
01.01.2016, 13:28
:gut:
Und bitte hoch genug.
Das wird es......
Ich benötige ca. 100 x 500 cm.
Wenn ab zum Schlosser, dann auf richtige Maße achten....sonst wird es unnötig teuer...
siebensieben
01.01.2016, 14:24
Ich als Vermieter würde wahrscheinlich die ganzen Kosten übernehmen. Aber ich bin auch ein komischer Vermieter. Abgesehen davon ist die Situation baurechtlich sowieso bedenklich, und mir wäre es das auch als Vermieter wert, eine ordentliche und dauerhafte Absturzsicherung dort zu haben. Weiterer Aspekt: Ich könnte als Vermieter sagen (wenn ich die Kosten übernehme), wie das Teil aussehen und konstruiert sein soll und bin nicht auf Baumarkt-Gehuddel und Schwarz-Gebastel angewiesen.
*Triple_H*
01.01.2016, 14:28
Der Tipp mit der Optik find ich gut, evtl. kann ich so den VM zu einer Kostenbeteiligung motivieren. Danke @ Gerhard
Frech kommt weiter. :)
Ich würde in dem Gespräch auch das Wörtchen Verkehrssicherungspflicht fallen lassen ...
Das ist ne Spitzenidee, gleich mal für gute Stimmung sorgen ...
Von Seiten des Vermieters habe ich freie Hand am Haus uns im Garten, ...
Ist das schriftlich im Mietvertrag vereinbart? Falls nicht ist die Info genau gar nichts wert.
Absprechen werde ich das trotzdem, auch weil wir einen Holzofen mit Kamin anbauen werden. Da möchte sich der VM sogar an den Kosten beteiligen. Geht hier am Land alles sehr unkompliziert, wenn man entsprechend in der Gemeinschaft verankert ist :)
Nichts ohne schriftliche Vereinbarung. An alles andere wird sich erfahrungsgemäß nur erinnert, solange es keine Unstimmigkeiten gibt, das ist in der Regel spätestens beim Auszug der Fall.
TheLupus
01.01.2016, 15:07
Ein gut zwei Meter tiefes Loch ist durch eine 30 cm hohe Mauer gesichert ... anscheinend hat jeder ein anderes Verständnis vom Begriff Verkehrssicherheit. :ka:
Der TS hätte ja das Haus nicht mieten müssen, wenn ihn das zu gefährlich ist!
Moonwalker
01.01.2016, 16:42
Handelt es sich um einen Erstbezug und das Geländer wurde eventuell vergessen?
Ich habe gerade mal hier an den EFH's geschaut, jeder Treppenabgang oder Zugang zu ELW's in Hanglage haben ein Geländer und ich behaupte mal dass es Vorschrift ist.
TheLupus
01.01.2016, 17:09
Der TS hätte ja das Haus nicht mieten müssen, wenn ihn das zu gefährlich ist!
Ich habe ja keine Ahnung von Sicherheit und es steht auch nirgends geschrieben, dass ein Mieter das haben muss. Manchmal fallen Dinge erst später auf bei der Nutzung.
Aber der Vermieter der muss schon wissen, was er tut (Gewerblicher vs. Verbraucher). Das steht fest. Es darf nicht sein, dass die Unwissenheit von Verbrauchern ausgenutzt wird.
http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Treppen_Gelaender_167516.html
Man muss jetzt nicht immer alles auf dem Vermieter abwälzen. Der TS hat eine technische Frage gestellt und offensichtlich eine Einigung mit dem Vermieter erreicht.
Diese Kellertreppen mit diesen Einfassungen sind typisch für die 80 er Jahre. Vielleicht war es damals legitim.
Wenn ich mir die Designer Lofts in München oder Berlin anschaue, in denen eine freischwebende Treppe ohne Geländer in die nächste Etage führt, dann wundert mich auch die Sicherheit.
*Triple_H*
01.01.2016, 18:41
Der TS hätte ja das Haus nicht mieten müssen, wenn ihn das zu gefährlich ist!
Recht herzlichen Dank für diesen sinnvollen Hinweis. Ist natürlich immer fraglich ob ein Mietvertrag an einem fehlenden Geländer scheitern muß.
1. habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich zu geizig bin und das auf den VM abwälzen will - ganz im Gegentum, ich zahle für eine vernünftige Lösung gerne.
2. habe ich nur gemeint, dass mir 170.- Euro für eine halbgare Baumarktlösung zu teuer sind. Da stimmt das Preis- Leistungsverhältniss nicht
3. Danke für den Hinweis - Änderungen werde ich grundsätzlich schriftlich festhalten.
4. habe ich aber auch jederzeit die Möglichkeit den VM zu fragen, ob er sich beteiligen will. Wenn ja, schön, wenn nein, dann nicht
intimeout
01.01.2016, 18:45
Der TS hätte ja das Haus nicht mieten müssen, wenn ihn das zu gefährlich ist!
Uuups, überaus hilfreicher Beitrag.
ehemaliges mitglied
05.01.2016, 09:15
Mietobjekt! Klassisches Geländer mit schmalem Handlauf montieren lassen - Stahl verzinkt.
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