PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Voraussetzung Wechsel PKV in GKV



Signore Rossi
27.12.2015, 11:15
Allwissendes Forum, während der Feiertage ist folgende Frage im Familienkreis aufgekommen:

Als selbstständiger, privat Krankenversicherter kann ich in die gesetzliche KV wechseln, wenn ich eine Festanstellung annehme und mein Einkommen dann unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) liegt. Darüber hinaus gibt es aber noch eine Besonderheit für Leute, die vor 2003 in die PKV gewechselt sind. Hier liegt die Einkommensgrenze als Wechselvoraussetzung wohl nochmal niedriger.

1. Ist dem so und wie hoch ist diese niedrigere Grenze in 2016?

2. Welche Gehaltsbestandteile werden bei der Ermittlung dieser Grenzen berücksichtigt? Wie sieht es hier aus mit Provisionen, Einmalzahlungen / Boni, Geldwerter Vorteil für PKW....

Kann hierzu jemand kompetent etwas Licht ins Dunkel bringen (ohne in eine Diskussion pro / contra PKV abzugleiten)?

Danke! :dr:

Homer82
27.12.2015, 11:28
Ein Bekannter hat letztes Jahr gewechselt und da hat nur das Grundgehalt gezählt (ohne Provisionen etc.).

sausapia
27.12.2015, 11:41
Die Versicherungspflichtgrenze, nicht zu verwechseln mit Beitragsbemessungsgrenze, liegt 2016 bei 56.250,-
Die Person muss unter 55Jahre alt sein. Hinsichtlich der Anrechnung wird grds. Imho nur das Grundgehalt herangezogen. Die Formulierung im Arbeitsvertrag kann da entscheidend sein.

Magul
27.12.2015, 16:15
Ein Bekannter hat letztes Jahr gewechselt und da hat nur das Grundgehalt gezählt (ohne Provisionen etc.).
Hallo Pascal,

ist dein Bekannter ein Verkäufer der Grundgehalt und Provisionen on top erhält?
Würde mich interessieren, da Grundgehalt deutlich geringer als tatsächliches ist usw.

NicoH
27.12.2015, 16:45
Ein Freund von mir ist mal aus der privaten KV rausgeflogen, konnte aber wegen der Höhe seines Gehalts nicht in die gesetzliche Kasse zurück.

Sein Arbeitgeber hat ihn damals unterstützt und das Gehalt runtergesetzt, es dann ein Jahr lang so belassen und es später wieder hochgesetzt (und die Differenz nachgezahlt). Seitdem ist er in der gesetzlichen Krankenkasse.

Magul
27.12.2015, 16:57
Das wird bei mir nicht funktinieren, Nico.;)

sausapia
27.12.2015, 17:10
Ein Jahr lang im Ausland arbeiten würde auch funktionieren.

Peter_O
27.12.2015, 17:38
Ein Jahr lang im Ausland arbeiten würde auch funktionieren.

Kannst du dazu mehr erzählen? Heißt das nach einem Jahr im Ausland könnte ich in D als Selbständiger in die GKV?

sausapia
27.12.2015, 17:49
Wenn Du mindestens ein Jahr eine Versicherungspflicht im Ausland nachweisen kannst, kannst Du zurück. Mein Kumpel hat dies gerade erfolgreich gemacht. Er war von seinem AG in Paris eingesetzt.

mask
27.12.2015, 18:09
Ich bin dieses Jahr als Angestellter von der PKV in die GKV zurückgewechselt obwohl mein Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Grundlage war das Thema Grund-/Festgehalt und Provision.

Allerdings muss man aufpassen, denn man wird meist sofort wieder als freiwilliges Mitglied in der GKV eingestuft, was dann direkt wieder zum Ausschluss aus der GKV führt. Alles nicht ganz so einfach.

Einem weiteren Member hier konnte ich dies bzgl. auch schon helfen wieder zu wechseln.

Harrykro66
27.12.2015, 18:15
Hallo Signore Rossi,
ich schalte jetzt mal den professionellen Klugsch...sermodus ein.

Die Grenze, die hier relevant ist, heisst korrekt Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Ein Überschreiten ermöglicht entweder eine freiwilige (gesetzliche; GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV).

Allerdings gibt es jeweils (für jedes Jahr) ZWEI Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG).
Die allgemeine und die besondere (§ 6 Abs. 6 bzw. Abs. 7 SGB V).
Die allgemeine gilt grdstzl. für alle.
Die besondere gilt für die Personen, die AM 31.12.2002 privat substitutiv (d.h. mit gleichem Versicherungsumfang wie gesetzlich) privat krankenversichert waren.
Hierbei handelt es sich um eine StichTAGSregelung, das heisst, nur dieser Tag ist für die Anwendung der Grenze nach Abs. 7 relevant. Davor und danach ist nicht von Bedeutung.
Die allgemeine Grenze für 2016 beträgt 56.250 € und die besondere 50.850€.

Entscheidend für das ggf. vorliegende Überschreiten dieser Grenzen ist das "regelmässige" Jahresarbeitsentgelt. Als regelmässig gelten die Einnahmen aus einer Beschäftigung, die "mit hinreichender Sicherheit" mindestens einmal monatlich, bzw. bei Einmalzahlungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind.
Folglich werden Provisionen, Prämien u. ä. nicht angerechnet. Gleiches gilt für die Vergütung von Mehrarbeit/Überstunden, es sei denn sie werden als monatliche Pauschale (unabhängig von den tatsächlich geleisteten Überstunden gezahlt).

Für Selbständige bleibt die Möglichkeit, sich gegen ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unterhalb der JAEG versicherungspflichtig beschäftigen zu lassen. Wichtig hierbei ist, dass nicht womöglich daneben weiterhin die Selbständigkeit ausgeübt wird und es dann zur sog. hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit, die wiederum ein Ausschusstatbestand für die Versicherungspflicht ist (§ 5 Abs. 5 SGB V)!
Ebenso verhindert die Vollendung des 55. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht eben dies (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Die versicherungspflichtige Beschäftigung muss durch Meldungen des Arbeitgebers nach der DEÜV (Datenerfassung- und überwachungsverordnung) korrekt bestätigt werden und der aufnehmenden ges. KK sowie der PKV vorgelegt werden. Grdstzl. reicht seit dem 01.08.2013 1 Monat Dauer. Danach kann sich dann das Beschäftigungsverhätnis wieder ändern/ oder enden und die Pflichtversicherung ggf. in eine freiwillige Mitgliedschaft umgestellt werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Insgesamt machbar, aber mit erheblichem Aufwand verbunden.
ACHTUNG bei fingierten Versuchen: eine Rückkehr in die PKV nach gescheitertem Rückkehrversuch in die GKV kann extrem teuer werden.

Soviel zu den faktischen Rahmenbedingungen.

Wie schon in der Frage gewünscht bzw. angeregt trete ich hiermit keineswegs eine Grundsatzfrage zwischen GKV und PKV los, sondern möchte nur objektiv vor Gefahren warnen.


Gerne, Signore Rossi, biete ich dir an, mich per PN zu kontaktieren und dann telefonieren wir mal dazu.

So, Klugsc.....ermodus aus.

Viele Grüße
Harald

Harrykro66
27.12.2015, 18:17
... noch vergessen:

Bei der Anrechnung auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt werden auch Zuschläge mit Rücksicht auf den Familienstand nicht angerechnet.

Grüße
Harald

Signore Rossi
27.12.2015, 23:44
Mensch, Harald, vielen Dank für die ausführliche Information :gut:! Ich werde das mal entsprechend kommunizieren und komme bei Bedarf gerne auf Dein Kontaktangebot zurück.

Homer82
28.12.2015, 08:31
Hallo Pascal,

ist dein Bekannter ein Verkäufer der Grundgehalt und Provisionen on top erhält?
Würde mich interessieren, da Grundgehalt deutlich geringer als tatsächliches ist usw.
Genau so ist es, er bekommt Grundgehalt und dazu Provisionen.

Signore Rossi
30.12.2015, 09:26
Nochmal bezüglich der beiden JAEG:

Im vorliegenden Fall ist von der besonderen JAEG auszugehen, da privat versichert sei dem Jahr 2000. Stellt diese Grenze jetzt eine Pflicht zum Verbleib in der PKV dar, dass man in dieser verbleiben muss oder ein besonderes Recht, dass man in dieser bleiben könnte, auch wenn man unter die allgemeine JAEG liegt?

Harrykro66
30.12.2015, 09:49
Hallo Martin,
jetzt mit Vornamen. Läuft die Jura noch? ;)
Anzuwenden ist bei der zu beurteilenden Person die maßgebende JAEG, also offensichtlich im vorliegenden Fall die besondere.
Beurteilt wird bei Arbeitnehmern zu jeder Änderung des Arbeitsentgelts und bei jeder Änderung der Grenze (also grdstzl. zum Jahreswechsel.
Aber hier geht es ja um einen Selbständigen, der in der PKV ist. Diese Personen sind aufgrund ihrer Eigenschaft der Selbständigkeit versicherungsfrei.
Daher ist hier der Weg zurück in die GKV nur über eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer möglich, wie beschrieben.

Der Gesetzgeber will alle Personen, die er als schutzbedürftig ansieht, in die GKV führen bzw. dort halten. Bei Selbständigen einerseits, sowie Arbeitnehmern oberhalb der JAEG andererseits, sieht er die Schutzbedürftigkeit nicht und entlässt die Personen aus der Versicherungspflicht und macht sie versicherungsfrei.
Wenn der selbständige dann den Weg in die PKV wählt bleibt er dort, es sei denn er verliert den Status als Selbständiger oder wird eben versicherungspflichtig als abhängig Beschäftigter Arbeitnehmer.
Tatbestände Selbständigkeit und Arbeitnehmer dürfen hier nicht vermengt/verwechselt werden.
Somit als Antwort auf deine aktuelle Frage: faktisch für den Selbständigen eine Regelung zum Verbleib in der PKV, da die JAEG hier aufgrund Personenkreis irrelevant ist.

Ist schon recht verwirrend für "nicht-Insider", insbesondere weil viele mit fundiertem Halbwissen �� ihren Senf dazu geben...

VG Harald

tobstar
30.12.2015, 10:11
Mir hat vorgestern jemand erzählt, wenn er jetzt in die PKV wechselt, könne er problemlos bis zum 45. Lebensjahr zurück in die GKV, stimmt das (Angestellter)?

sausapia
30.12.2015, 10:15
Mit dem Lebensalter hat das herzlich wenig zu tun, es sei denn er ist 55.
Problemlos nur dann, wenn er die JAEG unterschreitet (s.o.)

Harrykro66
30.12.2015, 10:26
Hallo Tobias,
Frank hat mit seiner Antwort den Nagel getroffen.

Und: definiere "problemlos"!

VG Harald

Magul
02.08.2018, 00:33
Möchte gern nochmal das Thema aufgreifen. Ich bin immer noch am überlegen zu wechseln. Also von privat als Angestellter mit zwei beitragspflichtigen Kindern (privat) und einer Ehefrau, die gesetzlich versichert ist. Das Einkommen liegt über der JAEG. vorausgesetzt das klappt mit entsprechenden Maßnahmen, bin ich mir unsicher, ob das sinnvoll ist. Mein persönlicher Berater von MLP rät mir davon ab...Er hat als Beispiel mir diesen Bericht verlinkt.
https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/privatekrankenversicherung/steigende-pkv-beitraege-privatpatient-rechnet-vor-gesetzlich-versichert-kaeme-mich-teurer_id_7937451.html

Was meint das allwissende Forum hierzu? Freue mich über Eure Meinungen

ehemaliges mitglied
02.08.2018, 08:45
Mich betrifft das Thema jetzt nicht, habe aber eine Frage. Gibt es, ähnlich den Rentenberatern der RV, auch Berater zu diesem Thema? Oder muss man zur GKV seiner Wahl gehen und sich nach den Eckdaten und Rahmenbedingungen erkundigen?

MichaW2901
02.08.2018, 10:48
...ganz, ganz wichtig ist, mit einem Berater auf jeden Fall die 90%-Regelung anzusprechen, wenn es um den Wechsel von der PKV in die GKV geht!

Magul
02.08.2018, 12:57
...ganz, ganz wichtig ist, mit einem Berater auf jeden Fall die 90%-Regelung anzusprechen, wenn es um den Wechsel von der PKV in die GKV geht!

Was soll das sein?

MichaW2901
02.08.2018, 13:53
Was soll das sein?

tja, das ist etwas, was kaum einer weiß. Die 90%-Regelung sagt aus, dass ein Versicherter seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss, um ein pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu werden. Das ist ja Sinn und Zweck, von der PKV in die GKV zuwechseln, um im Rentenalter nicht in die Kostenfalle PKV zu tappen, sondern um bei Renteneintritt von den dann geringen KV-Beiträgen der GKV zu profitieren. Dieses Gerede vom Wechsel bis zum 55- Lebensjahr???? Wenn Jemand bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss und dann 40 Berufsjahre hinter sich hat, muß damit in der 2. Hälfte des Berufslebens (40/2 = 20 Jahre) 90% in der GKV (=18 Jahre) versichert gewesen sein. Subtrahiere man nun 18 von 67 ergibt das 49. D.h., man müsste bis zum 49. Lebensjahr von der PKV in die GKV gewechselt sein, um dann auch im Rentenalter in der GKV versichert zu sein. Ist das nicht erfüllt, darf man sich im Rentenalter privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Viel Spaß! Nähere Infos (https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/) gibt es hier. Wer andere Infos hat, her damit. Ich gehe davon aus, dass sich viele 55-er Wechsler dieses Risikos gar nicht bewusst waren/sind. Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass sowohl Berater der GKV und auch der PKV mit dieser Thematik überfordert sind.

Magul
02.08.2018, 14:03
Danke für die Erklärung, Michael. Nun, ich bin 44 Jahre und seit März 2003 privat versichert. Die Frage, die mich beschäftigt ist halt ob es sinnvoll ist in die GKV zu wechseln....

Scm
02.08.2018, 14:04
Sollte es im Alter nicht mehr tragbar sein den bisherigen PKV Tarif zu zahlen, ist es ja immer noch möglich in den Basistarif zu wechseln.
https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/basistarif/
Die bisherigen Alterungsrückstellung werden dann auch dafür benutzt, den Beitrag weiter zu reduzieren. Dies ist meistens dann deutlich günstiger als die GKV bei den gleichen Leistungen.

Außerdem sollte dein MLP Berater dich darauf aufmerksam gemacht haben, die Differenz zwischen deinem GKV Beitrag und deinem PKV Beitrag nicht zu verjubeln, sondern schön anzusparen. Denn dadurch deckst du locker deine Kinder ab und hast danach auch immer noch genug gespart um dies denn ab der Rente zu benutzen. Zusätzlich gibt es auch noch Beitragsentlastungstarife, welche zum Teil noch vom Arbeitgeber getragen werden und deinen Beitrag in der Rente deutlich reduzieren.

MichaW2901
02.08.2018, 14:11
Danke für die Erklärung, Michael. Nun, ich bin 44 Jahre und seit März 2003 privat versichert. Die Frage, die mich beschäftigt ist halt ob es sinnvoll ist in die GKV zu wechseln......ich persönlich würde (nach vorheriger Abklärung aller Fakten, insbesondere der persönlichen Situation) in die GKV wechseln und eine Zusatzversicherung abschließen. Ich sehe das Ende des Konstruktes PKV mit immer mehr ansteigenden Beiträgen.

Scm
02.08.2018, 14:13
..ich persönlich würde (nach vorheriger Abklärung aller Fakten, insbesondere der persönlichen Situation) in die GKV wechseln und eine Zusatzversicherung abschließen. Ich sehe das Ende des Konstruktes PKV mit immer mehr ansteigenden Beiträgen.

Steigen die Beiträge in der GKV etwa nicht jedes Jahr?

MacLeon
02.08.2018, 14:22
https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/privatekrankenversicherung/steigende-pkv-beitraege-privatpatient-rechnet-vor-gesetzlich-versichert-kaeme-mich-teurer_id_7937451.html


Der Artikel erinnert mich stark an das Geschreibe, das wir hier manchmal von den allseits beliebten SEOs sehen.

Magul
02.08.2018, 14:28
Der Artikel erinnert mich stark an das Geschreibe, das wir hier manchmal von den allseits beliebten SEOs sehen.


search engine optimization (SEO)?

ludicree
02.08.2018, 14:59
Steigen die Beiträge in der GKV etwa nicht jedes Jahr?

Für die freiwillig Versicherten oft ja. Da liegt der Höchstsatz jetzt schon über 700. Dafür kriegt man 2 gute Private mit je 3 mal so viel Leistung.

Es wäre schön wenn alle in einer Versicherung wären so das es sich levelt. Aber die PKV sehe ich sonst noch lange nicht am Ende.

MacLeon
02.08.2018, 15:12
search engine optimization (SEO)?

Ja. So schreibt einer, der so klingen will, als wäre es von ihm, kann es aber nicht, sprich, es liest sich "platziert".

Magul
02.08.2018, 16:19
Und was meinst Du, Marcus, zu meiner Frage? Macht denn der SEO Text Sinn, also sollte man den Wechsel lassen? Ich bin da wirklich unsicher und planlos....
Es wird immer gesagt, die Private Krankenkasse ist im Alter seeeehr teuer....solang noch die Möglichkeit besteht in die GKV zu wechseln, sollte man das machen.:ka:

MacLeon
02.08.2018, 22:47
Da bin ich kein Experte, Andre. Ich kenne zwar mehr Leute, die aus der PKV rauswollen als solche, die reinwollen, aber inwieweit Dir das hilft :ka:

Agent0815
08.08.2018, 10:50
tja, das ist etwas, was kaum einer weiß. Die 90%-Regelung sagt aus, dass ein Versicherter seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss, um ein pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu werden. Das ist ja Sinn und Zweck, von der PKV in die GKV zuwechseln, um im Rentenalter nicht in die Kostenfalle PKV zu tappen, sondern um bei Renteneintritt von den dann geringen KV-Beiträgen der GKV zu profitieren. Dieses Gerede vom Wechsel bis zum 55- Lebensjahr???? Wenn Jemand bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss und dann 40 Berufsjahre hinter sich hat, muß damit in der 2. Hälfte des Berufslebens (40/2 = 20 Jahre) 90% in der GKV (=18 Jahre) versichert gewesen sein. Subtrahiere man nun 18 von 67 ergibt das 49. D.h., man müsste bis zum 49. Lebensjahr von der PKV in die GKV gewechselt sein, um dann auch im Rentenalter in der GKV versichert zu sein. Ist das nicht erfüllt, darf man sich im Rentenalter privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Viel Spaß! Nähere Infos (https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner/) gibt es hier. Wer andere Infos hat, her damit. Ich gehe davon aus, dass sich viele 55-er Wechsler dieses Risikos gar nicht bewusst waren/sind. Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass sowohl Berater der GKV und auch der PKV mit dieser Thematik überfordert sind.

Nur zur Klarstellung: Man kann durchaus Mitglied der GKV sein, ohne den Versicherungsstatus KVdR zu haben. Mitglied der GKV zu werden, hat nur bedingt mit den Vorversicherungszeiten zu tun...........