Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrzeugbestellung: Stornierung - bräuchte mal euren Rat
21prozent
09.12.2015, 10:06
Eine Internetrecherche ergab fast so viele unterschiedliche Aussagen wie gefundene Links :mimimi:
Deswegen wende ich mich an das geballte Schwarmwissen hier :D
Um was es geht: Ich habe im Frühsommer ein Elektroauto eines grossen französischen Herstellers verbindlich bestellt. Das unverbindliche Lieferdatum war die letzte Septemberwoche bzw. die erste Oktoberwoche. Der Wagen wurde bis heute nicht geliefert. Mein Händler kann sich das nicht erklären - hat er so noch nie erlebt, sagt er. Alle Anfragen seinerseits ergaben keine verbindliche Aussagen. Der Wagen ist wohl schon produziert. Aber wer weiss das schon wirklich(?). Und steht gerüchteweise seit Monaten irgendwo in Frankreich rum. Oder auch nicht, keine Ahnung :ka:
Der Wagen sollte eigentlich das Pendlerfahrzeug für meine Frau werden. Die hat, verständlicherweise, mittlerweile aber keine Lust mehr noch unbestimmt lange auf den Stromer zu warten.
Lange Rede..., ich würde die Bestellung gerne stornieren. Gerne, ohne das Stornierungsgebühren auf mich zukommen, denn 'irgendwann ist dann auch mal gut'. Meine Geduld ist offen gestanden am ende!
Wie wäre denn nun die korrekte Vorgehensweise? Ich habe u.a. gelesen, dass ein Händler ein unverbindliches Liederdatum um 6 Wochen überschreiten darf. Nach dieser Frist sollte man eine weitere Frist von 14 Tagen setzen. Ist das so? Oder was kann ich konkret tun? Der Händler ist übrigens ein Netter!
Danke vorab :top:
Muigaulwurf
09.12.2015, 10:09
Hast du denn mit dem Händler schon drüber gesprochen wenn du schon sagst er sei ein netter?
21prozent
09.12.2015, 10:11
Bin mit dem Händler ständig in Kontakt. Über eine Stornierung haben wir noch nicht gesprochen.
Ich wollte vorbereitet in das Stornierungsgespräch.
Noch kannst Du das nicht "stornieren", dazu bedarf es noch einiger Zwischenschritte. Hast Du ihn denn mal nachweislich schriftlich aufgefordert, das Auto zu liefern? Sind die Autohändler-AGB Teil des Vertrags?
Du könntest beizeiten von dem Vertrag zurücktreten, müsstest aber noch eine weitere Nachfrist setzen und den Rücktritt androhen.
fireball
09.12.2015, 10:30
Mein Bedauern hast du Dirk, ich habe mit dem französischen Hersteller und einem seiner EVs so was ähnlich "erfolgreiches" hinter mir.
Mein Tipp ohne direkten Draht zu der Deutschlandvertretung passiert da nix. Der Händler hat kaum eine Möglichkeit.
Mir wurde über eine "nette" Facebooknachricht dann komischerweise nach 3 Monaten vergeblichen Mühen mit dem Händler, dem Kundenservice etc sehr schnell geholfen
Wenn der Wagen dann da ist, bloss nicht in einen Unfall verwickeln lassen. Mit der Verfügbarkeit von Ersatzteilen schaut es ähnlich finster aus. ;)
fireball
09.12.2015, 10:46
8o wirklich ....
21prozent
09.12.2015, 10:50
Kann ich ja schon mal in die Selbshilfegruppe eintreten bevor die Mühle überhaupt geliefert wurde :mimimi:
M.a.W. ich muss bei einem Anwalt vorstellig werden, um die Bestellung "wasserdicht" zu stornieren?
Kann doch nicht sein, oder :ka:
Dazu kommt noch, dass der Wagen Deiner Information nach, auf irgendeinem Parkplatz seit vielen Wochen sich die Beine in den Bauch steht und trotzdem rein rechtlich als Neuwagen gilt. Also ist eine Nachverhandlung des Preises ebenfalls nicht möglich. So habe ich das jedenfalls vor einiger Zeit einmal gelesen.
Hallo Dirk
Üble Geschichte. Tut mir leid für Euch.
Wie Nico bereits geschrieben hat, musst Du den Händler - es sei den es wurde ein Fixtermin vereinbart - in Verzug setzen und eine angemessen Nachfrist einräumen...
Würde mit dem Händler mit offenen Karten spielen, insbesondere wenn er nett und bemüht ist.
obiwankenobi
09.12.2015, 12:04
1. Hast Du eine Auftragsbestätigung bekommen?
2. Welcher Liefertermin steht im Kaufvertrag?
zu 1. hast du keine bekommen (auch nachweislich keine) ist die verbindliche bestellung nicht zu einem kaufvertrag zustande gekommen - dann bist du raus. dieses argument solltest du per schreiben mit rückschein in deinem rücktritt als argument vorbringen.
2. sollte erstes passiert sein (bestätigung erhalten) musst du den händler ab liefertermin in verzug setzen (schriftlich) schaue bitte dazu in dir vom händler ausgehändigten AGB. Diese schritte sind unbedingt einzuhalten. wenn er nach 2 nachfristen nicht liefert, kannst du vom vertrag zurücktreten.
wenn es ein renault ist, erzählt er im übrigen käse. das fahrzeug hat eine bestellnummer, lass dir die geben und ruf selbst bei der kundenbetreuung an, die geben dir eine verbindliche aussage.
- 20 Jahre Autohauserfahrung. Wenn Du noch fragen hast, gerne per PN
21prozent
09.12.2015, 12:39
Ja, es gibt eine Auftragsbestätigung mit einem bereits 2,5 Monate überschrittenen, unverbindlichen Liefertermin.
Ich schau' heute Abend mal in die AGBs. Danke soweit.
obiwankenobi
09.12.2015, 12:40
ja, dann in verzug setzen, fristen beachten (steht alles on detail) in den agb und dann zurücktreten. (lieferung und abnahme)
Donluigi
09.12.2015, 12:48
Vermutlich stimmt an der Karre was nicht. Sonst wär er längst bei Dir. Mein Stromer aus französischer Großproduzentenhand bekommt grad seine 2. Batterieeinheit auf Konzernkosten spendiert. Vermutlich wollen die solche Stunts in Zukunft vermeiden.
fireball
09.12.2015, 13:12
Bitte ? Dein Twizy bekommt die 2te Batterie ? Wieso 75% Regelung oder wirklicher defekt der Zellen ?
Tobias schleppt mit dem Twizy jeden Tag einen 100 Kilo Keiler aus dem Wald, das geht auf die Batterie :ka:
1. Hast Du eine Auftragsbestätigung bekommen?
2. Welcher Liefertermin steht im Kaufvertrag?
zu 1. hast du keine bekommen (auch nachweislich keine) ist die verbindliche bestellung nicht zu einem kaufvertrag zustande gekommen - dann bist du raus. dieses argument solltest du per schreiben mit rückschein in deinem rücktritt als argument vorbringen.
2. sollte erstes passiert sein (bestätigung erhalten) musst du den händler ab liefertermin in verzug setzen (schriftlich) schaue bitte dazu in dir vom händler ausgehändigten AGB. Diese schritte sind unbedingt einzuhalten. wenn er nach 2 nachfristen nicht liefert, kannst du vom vertrag zurücktreten.
wenn es ein renault ist, erzählt er im übrigen käse. das fahrzeug hat eine bestellnummer, lass dir die geben und ruf selbst bei der kundenbetreuung an, die geben dir eine verbindliche aussage.
- 20 Jahre Autohauserfahrung. Wenn Du noch fragen hast, gerne per PN
Zwei Nachfristen braucht es meiner Meinung nach nicht.
Es genügt, vorbehaltlich wirksamer Regelungen in den AGB, das Verstreichen einer angemessenen Frist zur Lieferung/Leistung.
Gibt es eigentlich eine Foren-Regel, die ich nicht kenne, die aber besagt, dass man sich hier ausschließlich nebulös äußern darf? Oder was ist der Hintergrund von dem erwähnten "Großen französischen Hersteller"...? :rolleyes: Liest Dein Verkäufer hier mit? Oder behauptest Du etwas, das nicht stimmt und Dich deshalb der üblen Nachrede schuldig machen würde? Oder möchtest Du den "großen französischen Hersteller" nicht den Umnut eventueller potentieller Kunden ob des Vorgehens bei Auslieferungen zumuten...? Kann man hier nicht einfach sagen "Das Ding ist schwarz" statt "es hat eine ziemlich dunkle Farbe, vielleicht sogar die dunkelste überhaupt, eventuell, möglicherweise...?"
Hilft Dir bei Deinem Problem zwar nicht weiter - sorry - fällt mir aber zunehmend auf, dass hier teilweise ein so fast schon lachhaftest Rumgeeiere getextet wird, das ich mich einfach nur frage, ob ich vielleicht fast verpasst habe (siehe Eingangsfrage zu den eventuellen Foren-Regeln)...?
21prozent
09.12.2015, 17:54
Ich verstehe dein Statement als konstruktive Kritik, vielen Dank dafür!
Tatsächlich wollte ich einen, vielleicht etwas allgemeinen Rat, für eine spezielle Situation. Es liegt mir fern jemanden anzuschwärzen. Es ging nur um Problemlösung und nicht darum, hier eine Diskussion über einen Hersteller loszutreten ;)
XKengine
10.12.2015, 08:10
Hallo Dirk,
bei der "Zö" kommt's derzeit idR zu 6-8 Wochen Verzögerung gegenüber dem bei Vertragsschluss genannten Liefertermin, der Grund dafür sind angeblich Serienstandsverbesserungen, die bei bei den noch nicht ausgelieferten 240ern grundsätzlich verbaut werden. Da sich beim Modellwechsel an der Technik einiges verändert hat, sollten die Verbesserungen ab Werk durchaus im Interesse des Kunden sein...der Hersteller hat sich wohl für die Option "lieber verzögert ausliefern, als gleich wieder zurückrufen" entschieden.
Kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Warterei nervt :motz: ... trotzdem freuen wir uns auf den kleinen Stromer! :dr:
21prozent
10.12.2015, 08:19
Michael, 6 bis 8 Wochen wären noch halbwegs akzeptabel. Ich rechne eher mit mind. 4 Monaten. Nervig ist die Informationspolitik von Renault. Nicht mal der Händler bekommt brauchbare Informationen. Erlebe gerade etwas ähnliches mit einer Firma aus Spanien. Mit der Mentalität wundert es mich täglich weniger, dass Spanien & Frankreich in einer globalisierten Welt Probleme haben ;)
Habe gestern Abend noch einmal die Vertragsbedingungen genau angesehen: Nach 6 Wochen kann ich 'Verzug melden' (sagt man das so :grb:). Ich kann dann eine Frist setzen. Im Vertrag steht nichts darüber, wie lange die Frist sein muss oder wie oft sie gewährt werden sollte. Ich schreibe heute Nachmittag und setze eine Frist von 14 Tagen. Ist das ausreichend? Was meint ihr?
Muigaulwurf
10.12.2015, 08:38
14 Tage klingen für mich angemessen :gut:
obiwankenobi
10.12.2015, 08:38
14 tage gemessen auf welche angegebne lieferzeit? ab drei monaten würde ich 3 wochen machen, da es im verhältnis stehen muss.
nicht verzug melden sondern in lieferverzug anzeigen . ich habe dir mal ein "muster" was du auf deinen fall übertragen kannst, gegogelt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Neuwagenbestellung-Lieferverzug-anzeigen---f90116.html
nimm die vorlage vom anwalt.
ialiofen
10.12.2015, 08:44
Ich glaube 14 Tage sind ausreichend. Ich bin zwar im Autohandel, allerdings in Österreich, darum kann ich die rechtliche Situation in Deutschland nicht wirklich beurteilen. Dass du es schriftlich machst, finde ich in Ordnung. Ich empfehle das meinen Kunden sogar, damit ich gegenüber dem Importeur etwas in der Hand habe.
Wenn du mit deinem Autohaus einen guten Draht hast, würde ich das Schreiben persönlich vorbeibringen, und mir den Erhalt von der dortigen Geschäftsführung kurz bestätigen lassen.
Kein seriöses Autohaus wird dir böse sein, wenn du das machst. Lieferverzüge sind immer ärgerlich. Wenn bei mi einem meiner Kunden so etwas eintritt, werde ich von mir aus aktiv, und gebe Infos etc. immer schriftlich weiter, um in der späteren Abwicklung, Storno, oder sonstige Nachbesserung, einen ordentlichen Faden zu haben. Mündlich und Handschlag ist zwar nett, bringt aber meist nichts, denn nur mit einer Fristsetzung, bzw. Androhung von einem Rücktritt kann dein Händler Druck beim Importeur machen.
Ich wünsche dir dass du gut aus der Sache raus kommst!
Liebe Grüße
Ewald
Gibt es eigentlich eine Foren-Regel, die ich nicht kenne, die aber besagt, dass man sich hier ausschließlich nebulös äußern darf? Oder was ist der Hintergrund von dem erwähnten "Großen französischen Hersteller"...? ...
Vielleicht möchte Dirk hier einfach nur keine üble Nachrede betreiben. Hilft ihm ja auch nicht bei dem Problem, wenn wir wüssten um welchen Händler es geht, oder?
Ging mir nicht um den Händler, sondern um den Hersteller.der Händler würde ja liefern wenn er könnte. Das hat meiner Meinung auch nix mit "Anschwärzen" zu tun, man darf sich Fakten durchaus benennen, oder? Porsche braucht auch ewig, um einen bestellten Macan auszuliefern, fühlt sich dennoch bestimmt nicht angeschwärzt, wenn das jemand bestätigt.
Egal... Ich hoffe Du findest eine Lösung, Dirk!
21prozent
11.12.2015, 11:07
[...]Egal... Ich hoffe Du findest eine Lösung, Dirk!
Es gibt wohl eine Händlertauschbörse. Der Händler versucht nun bis Dienstag ein Ersatzfahrzeug mit der gleichen Konfiguration aufzutreiben.
Ansonsten habe wir gestern darüber gesprochen, dass er noch bis einschliesslich 31.12. Zeit hat den Wagen an mich zu übergeben. Erschwerend kommt nämlich offenbar hinzu, dass bis zum 31.12.2015 neuangemeldete Elektrofahrzeuge 10 Jahre steuerfrei sind. Danach sind es nur noch 5 Jahre.
Es gibt wohl eine Händlertauschbörse. Der Händler versucht nun bis Dienstag ein Ersatzfahrzeug mit der gleichen Konfiguration aufzutreiben.
Ansonsten habe wir gestern darüber gesprochen, dass er noch bis einschliesslich 31.12. Zeit hat den Wagen an mich zu übergeben. Erschwerend kommt nämlich offenbar hinzu, dass bis zum 31.12.2015 neuangemeldete Elektrofahrzeuge 10 Jahre steuerfrei sind. Danach sind es nur noch 5 Jahre.
Vor diesem Hintergrund würde ich den Händler nochmals schriftlich auffordern, damit du dir die Möglichkeit offen hältst, die steuerlichen Nachteile als Verzugsschaden geltend machen, wenn es nicht rechtzeitig klappt bzw. wenn du sogar einen neuen woanders bestellen musst. Zwei Wochen sollten mehr als ausreichend sein (der BGH benutzt sinngemäß die Formel, dass der Verkäufer nur ausreichend Zeit haben muss, eine fast fertige Leistung zu vollenden und nicht noch einmal mit seiner Leistung beginnen können muss). Das Schreiben sollte (der BGH wird weich, aber besser ist es), eine bestimmte Frist enthalten. Beim 31.12. musst du aufpassen: Entweder auffordern, dass er dir das Fahrzeug zugelassen übergibt (wenn ihr vereinbart habt, dass er es zulassen soll), oder die Frist entsprechend kürzen. Die Straßenverkehrsbehörde wird am 31.12. geschlossen sein. Aus Beweisgründen: Entweder du übergibst das Schreiben persönlich ab und lässt dir das bestätigen oder du lässt Ehefrau oder wer auch immer sonst ein glaubwürdiger Zeuge ist, das Schreiben eintüten, zur Post bringen und per Einschreiben versenden und lässt dir auf ein einer Kopie bestätigen: Ich habe das abgedruckte Schreiben im Original selbst eingetütet, zur Post gebracht und mit Einschreiben Nr.... an den Adressaten verschickt.
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