Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Differenzbesteuerung vs. angegebene Preise sind inklusive Mehrwertsteuer
Ich habe bei Amazon bei einem gewerblichen Anbieter was gekauft. Auf seinen Seiten steht explizit "Die angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer". Bekommen habe ich jetzt eine differenzbesteuerte Rechnung.
Kann ich auf die Rechnung mit ausgewiesener Mwst bestehen, wenn das da so steht? Ich würde das Teil gerne behalten aus Zeitgründen.
ein michael
30.09.2015, 20:35
ME hat der Händler ja nicht unrecht. Sein Preis ist inkl. USt, jedoch aufgrund seiner Differenzbesteuerung nicht offen ausgewiesen.
Allerdings müsste mE seinerseits der Hinweis erfolgen, dass die USt aufgrund von Differenzbesteuerung nicht offen ausgewiesen werden kann. Damit grundsätzlich ein zum VorSt Abzug berechtigter Unternehmer weiß, dass keine Ust offen ausgewiesen ist, so dass kein Anspruch auf VorSt besteht.
Nun käme es wohl auf den genauen Wortlaut des Händlers an (oder das Kleingedruckte).
Allerdings müsste mE seinerseits der Hinweis erfolgen, dass die USt aufgrund von Differenzbesteuerung nicht offen ausgewiesen werden kann.
Das steht natürlich an anderer Stelle :motz: Ist das also clever ausformuliert?
ein michael
30.09.2015, 20:42
Wenn der Hinweis von ihm irgendwo zu lesen ist, dass aufgrund seiner Differenzbesteuerung kein USt offen ausgewiesen werden kann, ist er wohl seinen Pflichten nachgekommen.
Dass ein zarter Hinweis irgendwo überlesen wird, insbesondere unter dem Hinweis Preis inkl. USt, steht auf einem anderen Blatt.
Denn insbesondere der Endkunde geht ja sowieso davon aus, dass der angezeigte Preis inkl. USt ist.
Nur den VorSt abzugsberechtigten Unternehmer kann die offen ausgewiesene USt ja interessieren.
Würde mich dann aber auch ziemlich ärgern.
Das steht natürlich an anderer Stelle :motz: Ist das also clever ausformuliert?
Was meinst du mit clever? Er hat ja keinen Vorteil dadurch.
Watchfever
30.09.2015, 21:07
Schlussendlich meint er damit dass keine zusätzliche Steuer mehr auf den Artikel erhoben wird.
D.h. der Artikel wird mit abgeführter Umsatzsteuer verkauft, diese jedoch nicht explizit ausgewiesen.
Dem privaten Käufer entsteht daraus kein Nachteil.
Der Verkäufer zieht den "Vorteil" durch einen marginalen besseren Steuersatz auf seinen Gewinn...
Wärst Du bei dem Artikel Vorsteuerabzugsberechtigt gewesen?
ein michael
30.09.2015, 21:12
Vorteil möglicherweise indirekt schon, wenn aufgrund der Differenzbesteuerung die USt nicht offen ausgewiesen werden kann, ist der VK zB 119, der zum VorSt abzugsberechtigte Unternehmer kauft also für 119 ohne VorSt Anspruch ggb dem FA.
Der Verkäufer, der USt offen ausweisen muss, verkauft dann zu 100 + 19 USt, der zum VorSt abzugsberechtigte Unt. kauft somit zu 100, da er ggb seinem FA 19 VorSt geltend machen kann, ergo ihn kostet das 19 beim Differenzbesteuerer mehr. Hätte er das von vornherein gewußt, hätte er nicht bei dem Differenzbesteuerer eingekauft. Darauf baute dieser Verkäufer wohl
Was meinst du mit clever? Er hat ja keinen Vorteil dadurch.
Sehr wohl. Ich hätte sonst da nicht gekauft.
Wärst Du bei dem Artikel Vorsteuerabzugsberechtigt gewesen?
So ist es.
Ärgert mich tierisch, weil ich sonst woanders gekauft hätte.
Ich meine für den Verkäufer. Das Elmar dadurch einen Nachteil hat, ist mir klar.
Edit: na gut, das ist natürlich ein Vorteil für ihn. Dann musst du in den sauren Apfel beißen und zurückschicken.
ein michael
30.09.2015, 21:23
Sebastian, wie Elmar schrob, der Vorteil liegt nur darin, dass Elmar überhaupt bei ihm gekauft hat.
Wäre ihm der fehlende VorSt Abzug von vornherein bewußt gewesen, hätte er eben nicht dort gekauft.
Also somit ein psychologischer Vorteil.
Das verstehe ich ja, hab halt nur den Vorteil woanders gesucht, wegen des "versteckten" Hinweises.
Da er die USt ja nicht abführt kann er sie ja umgekehrt bei seinem Einkauf auch nicht geltend machen.
Wie geht denn das mit der Differenzbesteuerung überhaupt?
Kranzbach
30.09.2015, 22:03
Wie geht denn das mit der Differenzbesteuerung überhaupt?
In der Regel kommt das bei "gebrauchter" Ware (zum Beispiel Vintage Rolex oder Antquitäten) zum Einsatz. Der Händler kauft zum Beispiel von privater Person an, welche den Artikel ja ohne MwSt an den Händler verkauft. Der Händler veräußert dann den Artikel ohne Ausweisung - aber mit Hinweis auf Paragraph 25a UStG - den Artikel weiter. Aus Ankaufbeleg und Rechnung bei Verkauf ergibt sich die zu versteuernde Differenz. Meiner Kenntnis nach muss aber im Verkauf auf diesen Umstand erkenntlich hingewiesen werden.
Also grob umschrieben, bin ja auch nicht vom Fach.
Gruß
ein michael
30.09.2015, 22:03
Dein Verkäufer kauft von privat an und hat keinen Vorst Abzug.
Annahme sein EK liegt bei 100
Nun verkauft er für 180 (vk brutto)
Er muss aus der Differenz von Vk zu Ek = 80 die ust herausrechnen und an das FA abführen (=12,77).
Gilt aber nur für bestimmte Produkte §25 a UStG
oberstklink
30.09.2015, 22:07
Hallo Elmar, Differenzbesteuerung ist für Gebrauchtwarenverkäufer gedacht, die von privat kaufen. Wenn ein gewerblicher Autohändler von privat kauft kann er keine Vorsteuer ziehen, müsste aber beim Verkauf die Umsatzsteuer abführen.
Wenn er Differenzbesteuerung anwendet muß er nur auf die Differenz Vk-Ek die Mehrwertsteuer zahlen.
Ob er die nicht doch ausweisen darf / muß weiss ich nicht.
edit Michael hat mehr Ahnung und war auch noch schneller.
Ah ok, danke. Jetzt hab ich es verstanden. :)
Watchfever
30.09.2015, 22:24
Vielleicht einfacher den englischen Begriff heran zu ziehen...
Differenzbesteuerung = margin tax
D.h. Umsatzsteuer wird vom Verkäufer auf die Marge (Differenz Einkauf / Verkauf) basierend ans zuständige Finanzamt entrichtet
löwenzahn
01.10.2015, 07:25
margin tax....sehr gut beschrieben. Das trifft den Sachverhalt erheblich besser als die deutsche Bezeichnung. Merke ich mir.
LG
Michael
:gut: Ja, gute Eselsbrücke. Danke!
Spacewalker
01.10.2015, 08:13
Ob er die nicht doch ausweisen darf / muß weiss ich nicht.
Damit würde der Händler dem Käufer ja seine Marge bekannt geben. ;)
Ich bin sehr bewandert auf dem Gebiet. Der VK muss die Steuer nicht ausweisen. Die Frage ist natürlich erst einmal, ob der Artikel überhaupt berechtigt ist differenzbesteuert verkauft zu werden. Für den Händler ist dies übrigens nicht immer von Vorteil, der Verwaltungsaufwand ist enorm.
Agent0815
01.10.2015, 09:59
Ob er die nicht doch ausweisen darf / muß weiss ich nicht.
Bereinigen wir mal wieder gefährliches Halbwissen:
§ 14 a (6) UStG
"In den Fällen der Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 hat die Rechnung die Angabe „Sonderregelung für Reisebüros“ und in den Fällen der Differenzbesteuerung nach § 25a die Angabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“ zu enthalten. In den Fällen des § 25 Abs. 3 und des § 25a Abs. 3 und 4 findet die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8) keine Anwendung."
Bedeutet: Es muss kein gesonderter Ausweis der USt erfolgen. Ein freiwilliger Ausweis macht aus 2 Gründen keinen Sinn: Wie bereits erwähnt, gibt der Wiederverkäufer sein Spanne preis. Zudem ist die Finanzverwaltung der Auffassung, dass es sich dann um einen s.g. "unberechtigten Steuerausweis" handelt, was dazu führt, dass die Steuer von Wiederverkäufer 2 mal zu entrichten wäre: Einmal die tatsächlich geschuldete originäre Steuer und daneben die unberechtigt ausgewiesene Steuer. Halte die Auffassung der Finanzverwaltung für sehr gewagt und würde dies im Eventualfall nicht hinnehmen.
Gilt aber nur für bestimmte Produkte §25 a UStG
Wie kommst Du darauf ? Gilt eigentlich für alle Produkte, außer für bestimmte Edelsteine und Edelmetalle. Von Bedeutung ist vielmehr die Antwort auf die Frage, wer die Regelung anwenden darf, sprich wer Wiederverkäufer i.S. von § 25 a UStG ist.
ein michael
01.10.2015, 10:17
Bernd, mag gefährliches Halbwissen, trügerische Erinnerungen und der fehlende Blick ins Gesetz gewesen sein. Mea Culpa. Zu lange her, dass ich es mit § 25 a UStG zu tun hatte...
Der Händler muss zumindest anmelden, dass er die Differenzbesteuerung anwendet bzw anwenden will.
Ich habe 2008 ein Nikon 50/1,4 AF-S von einem Verkäufe namens "Blaueswasser" (oder so) via Amazon gekauft. Der Preis war der günstigste überhaupt. Soweit ich mich erinnern kann, sollte der auch incl. MWSt. sein. Dann kam die Ware und mit der MWSt. war irgendwie nix (ist schon so lange her, weiss nicht mehr ganz genau). Damit wäre für mich der Kauf teurer gewesen, als wenn ich beim teuersten örtlichen Fachhändler mit korrekt ausgewiesener MWSt. gekauft hätte.
Ich schickte das Objektiv verärgert zurück und kaufte woanders.
Heute frage ich den Verkäufer vorher lieber Löcher in den Bauch (z.B. "Bitte nennen Sie mir den Nettopreis!"), als das ich mir nochmal unnötig Arbeit mache.
Trotzdem bin ich vor drei Jahren erneut reingefallen. Ein Laptop-Reparaturservice (Apple MBP Grafikchip defekt) sprach von Rechnung mit ausweisbarer und ausgewiesener MWSt., wollte aber das Geld vorab überwiesen haben. Dann kam die Rechnung mit ausgewiesener MWSt. Null Prozent.
Ich glaube, einige von denen wissen schon ganz gut, was sie da machen.
Deshalb wurde ich an Elmars Stelle die Ware vermutlich zurückschicken.
Grüsse,
Bernd
... und wenn Elmar die Ware dringend sofort braucht (wie er schrob), könnte er wo anders mit i.O.-Rechnung erneut bestellen und diese Ware dann, mit der n.i.O.-Rechnung zum ersten Lieferanten zurückschicken...
Ne, so was mach ich nicht. Wenn andere unsauber arbeiten mag ich trotzdem sauber bleiben.
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