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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entschädigung Flugverspätung



harlelujah
31.08.2015, 08:41
Hallo Forumskollegen,

am Samstag sind wir aus der Türkei mit über 4h Verspätung losgeflogen (Triebwerksschaden).

Damit muss man rechnen. Ist mir zum ersten Mal passiert. Was mich ärgert ist, dass
- man uns keinerlei Informationen gegeben hat
- 2 mal kurzfristig das Gate verlegt hat (wahrscheinlich um uns aus dem Hauptgebäude zu halten)
- es keinerlei Entschuldigung danach gab

So geht man nicht mit Gästen um.

Kurz und gut ich habe gelesen, dass man jenseits der 3h Verspätung auf eine Entschädigung Anspruch hat.

Kann mir hier jemand ein paar Infos zukommen lassen?

Vielen Dank

NicoH
31.08.2015, 09:09
Welche Fluggesellschaft war das denn?

steboe
31.08.2015, 11:02
Hihi...ich wette auf AB:D

steboe
31.08.2015, 11:03
Sind halt 30% Ritter....funzt aber...
http://www.flightright.de/?pk_campaign=aw-brand&date=250815a&gclid=CL2biKP70scCFaISwwodpc8C6g

Treo
31.08.2015, 11:27
Fluggesellschaft anschreiben . Gibt 400,-€ pro Person.

NicoH
31.08.2015, 11:29
Hihi...ich wette auf AB:D

Wenn's Turkish Airlines ist, gibt es halt keine Entschädigung. Deswegen warte ich erstmal ;)

uhrenfan_rolex
31.08.2015, 12:20
Im Jahr 2000 musste ich in Frankfurt mal 6,5 Stunden in einer British Airways Maschine warten, weil wir nicht nach London abheben durften...um 1 Uhr nachts in Heathrow angekommen konnte ich dann nur noch ein Taxi nehmen, da nix anderes mehr fuhr. Damals war es schon ein Kampf, von BA eine Beteiligung an den Taxi Kosten zu erhalten :rolleyes:

Zeiten ändern sich ;)

harlelujah
31.08.2015, 13:25
Atlasjet Flug KK225 Antalya - München

NicoH
31.08.2015, 18:45
Eine Entschädigung nach der EG-VO 261/04 gibt es nur

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Mit anderen Worten: wenn Du aus der EU ausfliegst oder mit einer EU-Fluglinie in die EU einfliegst. Beides ist hier wohl nicht der Fall.

Insoman
31.08.2015, 20:06
Also: 2. Sieger :(

ein michael
31.08.2015, 20:56
In gleicher Angelgenheit werde ich demnöchst auch tätig werden, allerdings Flug HH Teneriffa Süd.
12 Stunden Verspätung. Wurde glücklicherweise morgens angerufen und wußte Bescheid.
Gleichwohl hat man uns am Flughafen gleich mit Informationsmaterial und einer Bestätigung über die Verspätung versorgt.
Mal sehen, ob die auf ein freundliches Schreiben meinerseits gleich zahlen, oder ob ich doch anwaltliche Hilfe benötigen werde.
Werde berichten.

harlelujah
31.08.2015, 23:46
Eine Entschädigung nach der EG-VO 261/04 gibt es nur

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Mit anderen Worten: wenn Du aus der EU ausfliegst oder mit einer EU-Fluglinie in die EU einfliegst. Beides ist hier wohl nicht der Fall.

Hallo Nico,
Danke für die Info

Nixus77
01.09.2015, 11:08
Ich hab mal vor 1-2 Jahren trotzdem ne Entschädigung erhalten.
War Vietnam Airlines Hanoi-Frankfurt

ein michael
30.09.2015, 14:06
kleines update,
heute habe ich von Condor einen Reisegutschein über € 400,- erhalten (aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).
Ich fand schon mal gut, dass Condor sehr zügig reagiert hat.
Jetzt habe Sie eine email von mir erhalten, mit der Bitte um Auszahlung auf mein Girokonto. So sieht es die EU Verordnung 261 / 2004 mE vor.
Mal sehen, ob das auch so reibungslos klappt, da ich schon in meinem Anschreiben ausdrücklich auf Auszahlung bestanden habe.

NicoH
30.09.2015, 22:42
Hey Michael,

wenn Du keinen Anspruch hast, zahlen sie nichts, auch keinen Gutschein. Und wenn Du einen Anspruch hast, geben sie natürlich lieber einen Gutschein als Geld ;) Also: dranbleiben :dr:

ein michael
01.10.2015, 07:23
Nico, genauso sehe ich das auch;)
Dieses aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ist bei denen Textbaustein, so wie "mit freundlichen Grüßen"
Ich hatte halt mit meinem ersten Schreiben schon Kontonummer und Zahlungsfrist genannt.
Naja abwarten

MartinLev
02.10.2015, 23:10
Thema AirBerlin und Verspätungen:
ich fliege seit Jahren ausschließlich (soweit möglich) mit AB.
Verspätungen halten sich in Grenzen. Ich hätte keinerlei Beschwerden.
Im Gegensatz zu GermanWings.

Ralf1975
03.10.2015, 12:42
Austrian Airlines hat bei mir ohne Problem bei einem 7h verspäteten Flug von Odessa über Wien nach Köln die 400€ bezahlt.

Gab auch keine Vorschlägem hier nur einen Gutschein anzubieten oder ähnliches und es handelte sich dabei sogar um einen Prämienflug (mit Meilen bezahlt).

So soll es ja eigentlich auch sein. :top: