PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit Nachbar (EIGENTUMSWOHNUNG) !!! Rat erbeten !!!



jigga2k1
29.06.2015, 22:06
Meine Eltern besitzen eine Eigentumswohnung und haben seit ca 1 Jahr Probleme mit einen Nachbarn, eine Etage höher.Der Nachbar dreht ab Abends so ca 18 Uhr seinen Fernseher auf vollle Lautstärke auf.
Meinen Eltern ist es nicht mehr möglich normal Fernseher zu schaun.Der Lärm geht bis teilweise 22-00 Uhr abends.Meine Eltern kommen aus Frankfurt.Was kann man da machen ?? Bzw kennt jemand einen guten Anwalt in Frankfurt ??Aja, mit dem Nachbarn ist jede KONVERSATION zwecklos !!!

Coney
29.06.2015, 22:12
Alle Ratschläge bitte unbedingt im Rahmen der Legalität, danke!

Fluzzwupp
29.06.2015, 22:18
Dafür gibt es doch Ordnungsamt und Polizei oder?

jigga2k1
29.06.2015, 22:19
Dafür gibt es doch Ordnungsamt und Polizei oder?

Auf DAUER ?? BZW hatte ich auch schon vorgeschlagen...

Fluzzwupp
29.06.2015, 22:30
Wieso auf Dauer? Irgendwann wird es dem auch zu teuer werden, insb wenn Vorsatz nachgewiesen wird. Unbelehrbarkeit muss man manchmal mit Beharrlichkeit entgegenwirken. So ist das leider manchmal.

Rolifan
29.06.2015, 22:34
Generell gibt es einen Anspruch auf Unterlassen der Störung soweit diese ein gewisses Maß übersteigt. Das Problem an diesen Fällen ist generell die Beweislast, die bei deinen Eltern liegt. In diesen Fällen ist es sehr ratsam, ein Lärmprotokoll zu führen und dies so weit wie möglich im Detail. Häufig wird dazu auch ein dB-Messer (für ca. 25 Euro erhältlich) verwendet. Weiterhin sollte versucht werden, Zeugen zu finden, die die Störung ebenso wahrnehmen wie z.B. weitere Nachbarn etc.

Ist das Lärmprotokoll ordentlich geführt, kann ein Anwalt eine Klage auf Unterlassen einreichen oder, was zu empfehen ist, erst einmal die andere Partei anschreiben und darauf hinweisen. Sollte das Gespräch mit der anderen Partei möglich sein, ist dies natürlich der erste Schritt. Sollte dies nicht klappen, gibt es, wie gesagt, die Möglichkeit einer Klage sowie eine Anzeige beim zuständigen Fachbereich für Ordnung.

Grüße
Manuel

luke
29.06.2015, 22:40
Alle Ratschläge bitte unbedingt im Rahmen der Legalität, danke!

nein, ich darf nicht auf die stimmen hören...
nein, ich mag kein feuer legen!

Nixus77
29.06.2015, 22:44
Mehrfach Polizei rufen, wenn das nicht hilft Anzeige beim Ordnungsamt

Fluzzwupp
29.06.2015, 22:46
Übrigens mein Beleid. Wir hatten oben auch so einen Spezialisten, nachts um halb zwei Ikea Moebel zusammennageln, die WaMaschine schleuderte nachts um halb zwei über unserm Kopf usw. Manche Leute ticken einfach nicht ganz sauber.

paddy
29.06.2015, 23:04
Generell gibt es einen Anspruch auf Unterlassen der Störung soweit diese ein gewisses Maß übersteigt. Das Problem an diesen Fällen ist generell die Beweislast, die bei deinen Eltern liegt. In diesen Fällen ist es sehr ratsam, ein Lärmprotokoll zu führen und dies so weit wie möglich im Detail. Häufig wird dazu auch ein dB-Messer (für ca. 25 Euro erhältlich) verwendet. Weiterhin sollte versucht werden, Zeugen zu finden, die die Störung ebenso wahrnehmen wie z.B. weitere Nachbarn etc.

Ist das Lärmprotokoll ordentlich geführt, kann ein Anwalt eine Klage auf Unterlassen einreichen oder, was zu empfehen ist, erst einmal die andere Partei anschreiben und darauf hinweisen. Sollte das Gespräch mit der anderen Partei möglich sein, ist dies natürlich der erste Schritt. Sollte dies nicht klappen, gibt es, wie gesagt, die Möglichkeit einer Klage sowie eine Anzeige beim zuständigen Fachbereich für Ordnung.

Grüße
Manuel
Genau so :gut:

Aus Erfahrung im Bekanntenkreis würde ich noch zwei bis drei Mal in entsprechenden Abständen die Polizei rufen und das ebenfalls dokumentieren/dokumentieren lassen. Solchen Stinkstiefeln ("... , mit dem Nachbarn ist jede KONVERSATION zwecklos !!!") ist nicht anders beizukommen.

Vespapapa
30.06.2015, 01:20
Wie schon öfters gesagt,
Hier dient die Polizei als Zeuge,
also in die eigene Wohnung bestellen,
damit die Beamten den Lärm hören
und den DB-Messer zeigen und den
Wert dokumentieren lassen.
Dann hoch zum Nachbarn schicken.
I-wann haben die ( Nachbarn oder Beamte)
auch die Nase voll....
Oder dann per Anwalt, wie oben beschrieben.
Zeugen sind ja dann da ! :gut:

NOmBre
30.06.2015, 02:23
Nur so aus Interesse: In welchem Alter sind die Nachbarn und sind diese ebenfalls Eigentümer oder Mieter?


Viel Erfolg gegen die Störenfriede.

MacLeon
30.06.2015, 05:34
Viel Erfolg! Ich hatte mal eine ähnliche Situation, in der ich ständig die Polizei rufen musste. Geholfen hat das aber nichts. Die Räumung inklusive Klage zog sich über weit mehr als ein Jahr.

Insoman
30.06.2015, 07:18
Ist der Nachbar auch Eigentümer oder nur Mieter?

Falls er Mieter ist, würde ich zudem seinen Vermieter kontaktieren. sollte er Eigentümer sein, könnte auch ein entsprechendes Schreiben der Hausverwaltung manchmal Wunder wirken.

ludicree
30.06.2015, 12:40
Polizei rufen ist noch das beste. Sind auch die einzig zuständigen bei Privatwohnung.

jigga2k1
30.06.2015, 16:40
Ist der Nachbar auch Eigentümer oder nur Mieter?

Falls er Mieter ist, würde ich zudem seinen Vermieter kontaktieren. sollte er Eigentümer sein, könnte auch ein entsprechendes Schreiben der Hausverwaltung manchmal Wunder wirken.

Es sind alles Eigentümer im Haus. Polizei wurde schon 2 mal angerufen,es wurde zwar gesagt es kommt jemand wenn jemand frei ist,gekommen ist am ENDE aber keiner :(

Insoman
30.06.2015, 16:52
Musste halt sagen, Du hättest den Nachbarn erschossen, weil er zu laut war - dann haben alle Zeit ;)

chrisom-77
30.06.2015, 16:57
...ist evtl. der Zugang zum Sicherungskasten im Keller frei zugänglich?
Die Polizei hat bei einem dezent randalierenden an meinem vorherigen Wohnort als "Erste Hilfe" für die betroffenen Parteien mal eben den Hebel umgelegt. Dies führte auch dazu, dass er sich an der Tür zeigte, und die Polizei so auch den Zugriff auf die Person hatte...

jigga2k1
30.06.2015, 16:57
Musste halt sagen, Du hättest den Nachbarn erschossen, weil er zu laut war - dann haben alle Zeit ;)

Das Problem in einer Stadt wie Frankfurt ist halt das die Polizei viel zu tun hat :)

ferrismachtblau
30.06.2015, 17:12
Das Problem ist: Was soll die Polizei machen? Wenn in dem Moment, an dem die Polizei kommt, die Störung vorbei ist, schlechte Karten. Wenn ab 22:00 Uhr der Spuk vorbei ist, auch schlechte Karten. Ordnungsamt? relative zwecklos, denn gegen was wird verstoßen? Ruhestörender Lärm? Nachweissache. Das ist aus meiner Sicht eine Situation, gegen die wenig gemacht werden kann. Ich habe das bei einem Arbeitskollegen erlebt - der ist mittlerweile ausgezogen ...

Starke Nerven,
Frank

ludicree
30.06.2015, 22:47
Wenn sie ihren Job richtig machen, dann gibt es eine Warnung und beim nächsten mal eine Anzeige. Zeugen wären hilfreich.

Das mit 22 Uhr gibts zumindest in Bayern schon ewig nicht mehr. Ruhestörung muss man grundlegend nie dulden. Wie es in Hessen ist - keine Ahnung.

Das Ordnungsamt ist nicht zuständig, nur die Polizei. Bei einer Kneipe wäre es nur das Ordnungsamt und die Polizei würde nur freundlich vorsprechen, wenn Zeit ist.

Nixus77
30.06.2015, 22:55
Das Ordnungsamt ist nicht zuständig

Doch ist es.

NicoH
30.06.2015, 23:09
Polizei- und Ordnungsrecht ist Ländersache. Was bei einem so ist, kann beim nächsten anders sein.