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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwendung von Bildern aus dem Internet - was sagt der Gesetzgeber?



avalanche
30.03.2015, 14:23
Nachdem ja wieder mal eine Abmahnwelle droht - dieses Mal für das Teilen von Artikeln inkl. Vorschaubild auf Facebook (http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/abmahnwelle-auf-facebook-droht-so-koennen-sie-trotzdem-artikel-teilen-4718e-51ca-15-2254938.html), hätte ich mal gerne eure Meinung gehört.

In 99 Prozent verwende ich auf Facebook und auch auf anderen Plattformen Bilder, welche ich selbst erstellt habe. Nun gib es aber manchmal Siituationen, wo auch ich auf ein Bild aus dem Internet zurückgreife. Vor ein paar Tagen bin ich auf die Seite von Wallpapers Wide (http://wallpaperswide.com/disclaimer.html) gestossen, wie beurteilt ihr die Verwendung dieser Bilder zum Beispiel auf meiner Facebook Wall?

Hypophyse
30.03.2015, 15:29
Die Erlaubnis wäre laut http://wallpaperswide.com/disclaimer.html gesondert einzuholen.

hugo
30.03.2015, 15:30
Steht doch dort eindeutig geschrieben ....

..... all images on this website are copyrighted by their respective authors, therefore, if you wish to use these images for any other use you must get permission from their respective authors.
Zitat Wallpapers Wide

paddy
30.03.2015, 19:48
Nachdem ja wieder mal eine Abmahnwelle droht - dieses Mal für das Teilen von Artikeln inkl. Vorschaubild auf Facebook (http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/abmahnwelle-auf-facebook-droht-so-koennen-sie-trotzdem-artikel-teilen-4718e-51ca-15-2254938.html), hätte ich mal gerne eure Meinung gehört....
Ich halte das für ausgemachten Schwachsinn, auf dem jetzt wieder einige mitschwimmen werde, um Geld zu verdienen. Viele sind ja froh wenn ihre Inhalte auf diese Weise geteilt werden. Der betroffene Fotograf ist doch als Urheber spätestens dann erkennbar, wenn jemand den link geklickt und den Originalartikel auf dem Schirm hat.

kompasskalle
03.04.2015, 16:49
Wenn Du das juristisch sauber handhaben willst, brauchst Du das Einverständnis des Urhebers (Verwertungsrecht, Vervielfältigungsrecht). Sind Personen auf den Bildern, brauchst Du zusätzlich deren Zustimmung (Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild).