Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay, der Klassiker.........
crazy_joeblunt
13.10.2014, 13:12
Hallo Forum,
wie der Titel schon sagt, geht es mal wieder um die geliebte Bucht.
Ich habe dort meine Moncler Jacke eingestellt, welche gestern Abend für 600€ ausgelaufen ist (im Forum fand sie leider keinen Abnehmer).
Bis zum Schluß hat ein Italiener geboten, welcher wieder von einem Deutschen überboten wurde, welcher wieder vom Italiener überboten wurde und zwar mit 622€, welches der Italiener aber wieder zurück gezogen hat, also war bis zum Schluß der Deutsche Höchstbietender.
Heute morgen hat mich der Gewinner angeschrieben, das er die Jacke nicht braucht und das er eine andere ersteigert hätte, nachdem er überboten wurde und damit vom Kauf zurück tritt.
Ich habe ihm geschrieben das er der rechtmäßige Gewinner der Auktion ist und die Jacke abnehmen muss und mich das herzlich wenig interessiert wieviel Jacken er am Abend ersteigert .......
Eine Zahlungsfrist von 10 Tagen habe ich ihm gesetzt, denke aber nicht das er zahlt.
Wie gehts dann weiter?
- RaE einschalten? Ebay interessiert es ja wohl eh nicht?
- einfach die Verarsche hinnehmen?
-........
Was würdet ihr machen??
uhrlaubeer
13.10.2014, 13:15
neu einstellen und nicht lange darüber nachdenken... ist den ärger nicht wert!
Auf jeden Fall, einen Fall eröffnen, dann bekommst du die Gebühren wieder
The Banker
13.10.2014, 13:16
Schade um die Nerven Jörn, lass es.
Ich würde schon eBay darüber informieren sonst bleibst Du auch noch auf den Gebühren sitzen! Ansonsten würde ich das abhacken wäre mir die Sache nicht wert, das Gleiche hatte ich auch schon bei einer LV Tasche! Bei mir konnte die Höchstbieterin plötzlich die Tasche wegen einer Stromrechnung nicht mehr bezahlen!! Nicht aufregen!!
Wie Stefan schrieb... Ebay informieren wegen Nichtberechnung der Auktionsgebühren und die Sache als blöd gelaufen abhaken.
Nevermind
13.10.2014, 13:24
genau, Fall eröffnen (wegen Gebühren u. den Typen melden) und dann neu einstellen.
Dazu rät meistens auch ebay.
Alles andere kostet blos Zeit, Geld und Nerven.
Rolexplo
13.10.2014, 14:20
Hallo Jörn,
Du willst den Deutschen ( mit dem zweithöchsten Gebot) an den Karren fahren???
Ich würde mal einen Hals auf den Italiener schieben .Bieten und wieder rückgangig machen????Den mußt Du, wenn überhaupt dafür verantwortlich machen.
Wenn ich auf Sachen biete und ab einem gewissen ( für mich festgesetzten ) Betrag überboten werde, ist die Auktion für mich gelaufen , schaue mich anderweitig um und biete woanders.
Jörn Du kannst doch nicht allerernstes erwarten, dass der zweithöchste wartet ob der Höchstbietende auch wirklich sein gebot aufrecht erhält:D
JakeSteed
13.10.2014, 14:26
Mund abwischen & nicht ärgern! Wegen der Gebühren aber natürlich bei ebay melden.
Mich fvckt der Laden mittlerweile deluxe an. Von privaten Käufern/Verkäufern kriegste meist nicht mal mehr ne Bewertung. Also ne positive. Aber wehe, das Stück ist mal nach 48 Stunden noch nicht zugestellt. O tempores o mores!
Was würdet ihr machen??
Den Bieter in Ruhe lassen:
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html
Falls das Gebot eines Höchstbietenden gestrichen wurde, ist der vormalige Zweitbieter nicht dazu verpflichtet, den Artikel zu kaufen.
RobertRuark
13.10.2014, 14:41
Hallo Jörn,
Du willst den Deutschen ( mit dem zweithöchsten Gebot) an den Karren fahren???
Ich würde mal einen Hals auf den Italiener schieben .Bieten und wieder rückgangig machen????Den mußt Du, wenn überhaupt dafür verantwortlich machen.
Wenn ich auf Sachen biete und ab einem gewissen ( für mich festgesetzten ) Betrag überboten werde, ist die Auktion für mich gelaufen , schaue mich anderweitig um und biete woanders.
Jörn Du kannst doch nicht allerernstes erwarten, dass der zweithöchste wartet ob der Höchstbietende auch wirklich sein gebot aufrecht erhält:D
+1
Den Bieter in Ruhe lassen:
http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html
Falls das Gebot eines Höchstbietenden gestrichen wurde, ist der vormalige Zweitbieter nicht dazu verpflichtet, den Artikel zu kaufen.
:gut:
TheLupus
13.10.2014, 14:42
...
- einfach die Verarsche hinnehmen?
...
Was würdet ihr machen??
Letzt genanntes und hoffen, dass einem die Gebühren erstattet werden.
Wenn der Gewinner der Auktion kooperativ ist, dann ist das mit den Gebühren recht einfach.
neu einstellen und nicht lange darüber nachdenken... ist den ärger nicht wert!
Der Schuss kann nach hinten losgehen, wenn der unterlegene Mitbieter jetzt trotzdem noch zahlt und die Jacke verlangt. Nicht, dass ein Amtsrichter in deiner Zahlungsaufforderung ein (neues) Angebot sieht und dich auf einen Vertrag festnagelt, und es am Schluss heißt: Ist mir doch egal, wie oft Sie Ihre Jacke verkaufen. Ich würde daher sicherheitshalber warten, bis die Zahlungsaufforderung abgelehnt wird oder die Frist abgelaufen ist.
Auf jeden Fall, einen Fall eröffnen, dann bekommst du die Gebühren wieder
genau!
ehemaliges mitglied
25.10.2014, 19:26
Poste meine Frage mal in diesem Thread.
Ein Freund hat heute einen Gegenstand geschrottet, den er z. Zt. bei eBay eingestellt hat. Nun hat er Angst, dass der Höchstbietende von ihm die Erfüllung und somit den Artikel erwartet, den er so nicht mehr liefern kann.
Meine Überlegung ist jetzt, dass ich auf den Artikel biete und mein Freund die Auktion vorzeitig beendet, wenn ich Höchstbietender bin. Dann kann ja niemand etwas machen, zumal ich das Höchstgebot sehr hoch setzen würde - vierfacher Listenpreis, den keiner bieten würde.
Wäre das so machbar, oder kann noch immer ein anderer Bieter auf Schadenersatz klagen, auch wenn dies äußerst unwahrscheinlich ist?
Wieso sollte jemand auf Schadensersatz klagen können, wenn du ihn gekauft hast?
Bieten, normal auslaufen lassen und Fall eröffnen.
Wieso sollte jemand auf Schadensersatz klagen können, wenn du ihn gekauft hast?
Bieten, normal auslaufen lassen und Fall eröffnen.
Sehe ich ähnlich, aber warum noch "Fall eröffnen", er will doch seinem Freund helfen=(
Weil sonst die Gebühren bezahlt werden müssen
ehemaliges mitglied
25.10.2014, 21:06
... Bieten, normal auslaufen lassen und Fall eröffnen.
Stimmt, warum vorzeitig beenden?! Auf das einfachste kommt man manchmal nicht. ;)
Wenn die Sache unverschuldet untergegangen ist, Angebot vorzeitig beenden (Paragraph 6 Abs./Ziffer. 6 der ebay-AGB).
ehemaliges mitglied
26.10.2014, 21:24
Hat jetzt nichts mit meiner vorherigen Frage zu tun.
Auktionsstart war vergangenen Sonntag um 22:25 Uhr. Die eBay Auktion endet aufgrund Zeitumstellung 1 Stunde früher als geplant. Ich halte ein Auktionsende Sonntag Abend um 21:25 Uhr für schlechter als um 22:25 Uhr - was tun?
wieso denn, wenn du es selber kaufen willst:grb:
ehemaliges mitglied
26.10.2014, 21:29
Ich schrieb doch, dass es nichts mit dem anderen Thema zu tun hat. Geht um einen Stift, den ich versteigere.
Ist das jetzt ein Spaß oder machst du dir ernsthaft wegen der einen Stunde Gedanken?
ehemaliges mitglied
26.10.2014, 21:55
Es gab mal eine Aufstellung der besten Zeiten für das Auktionsende, darunter war unter anderem der Sonntag gegen 22:30 Uhr, vor 21:45 Uhr hängen viele noch vor dem Fernseher (Tatort). Das hat sich in der Vergangenheit meistens bewahrheitet. Ansonsten ist mir die Stunde egal.
Glaub ich nicht. Jemand der sich für deinen Stift interessiert(;)) hat den schon in der Woche zuvor gesehen und ist zum Auktionsende am Start, egal ob 21:15 oder 22:15
Die Aufstellung war bestimmt von vor dem heutigen dual-use (Tablet und Glotze parallel). :D
jagdriver
26.10.2014, 22:58
Die Aufstellung war bestimmt von vor dem heutigen dual-use (Tablet und Glotze parallel). :D
und vor den Angebot an Snipers, da braucht man gar nix!:D
Gruß
Robb
ehemaliges mitglied
27.10.2014, 11:04
Glaub ich nicht. Jemand der sich für deinen Stift interessiert(;)) hat den schon in der Woche zuvor gesehen und ist zum Auktionsende am Start, egal ob 21:15 oder 22:15
Auktionsende wurde vor einer Woche aber mit 22:25 Uhr angezeigt.
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