bv1510
28.01.2015, 00:18
Die Frage sollte erst mal gestellt werden, ob ich Privat gekauft habe. Es gibt bei jeder Umsatzsteuervoranmeldung unter Spalte 58 den Eintrag Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Selbstverständlich wird dann natürlich bei einer späteren Veräußerung auch die entsprechende Umsatzsteuer ordentlich in die Spalte 26 eingetragen. Auch bei einer Rückabwicklung gibt es Gesetze, die über dem Markenlogopatent von Rolex stehen, zudem die Uhr ursprünglich aus den USA stammt.