Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Experten für Waffenrecht hier? Waffenbaufrage
Donluigi
24.08.2014, 17:44
Folgendes Anliegen: ich habe den Auftrag für einen Kunden, eine kleine, echte Schmuckpistole (Einzelschuß, bissi wie ein Derringer) zu bauen. Die technische Umsetzung ist kein Problem, aber wie sieht das mit der rechtlichen Komponente aus? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, bzw. welche Voraussetzungen muß ich erfüllen, um so eine Schußwaffe bauen zu dürfen? Wer kann da weiterhelfen, wer sind meine Ansprechpartner?
HD_Klaus
24.08.2014, 18:06
Servus !
Schick mir per PN Deine Telefonnumer. Ich rufe Dich an...
oder frag doch mal den Kalle
Vespapapa
24.08.2014, 18:50
Hallo zusammen,
warum geht das nur mit PN ?
Das Themea würde mich auch interessieren,
wer Ansprechpartner ist, die Gesetzeslage....
..das deutsche Waffenrecht, sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift ist ein Thema, an dem sogar gestandene Volljuristen regelmäßig scheitern. Bei der Eingangsfrage sollte zuerst genau definiert werden, welche Schußwaffe gebaut werden soll.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schusswaffe
VG
Mario
pfandflsche
24.08.2014, 19:13
so aus dem bauch und aus der erinnerung der entsprechenden kurse heraus...
ob einzelschuss oder mehrschüssig ist dabei unerheblich...bin mir zeimlich sicher,dass auch eine an sich erlaubnisfreie vorderladerwaffe nicht von laien hergestellt werden darf.
hinzu kommt dann noch die beschusspflicht.und..obwohl ich mir ziemlich sicher bin,dass der don auch dafür die erforderlichen papiere besitzt..er stellt eine schusswaffe her,deren besitz ja schon dem unberechtigten nicht gesattet ist.
ist der kunde denn seinerseits auch ein berechtigter?
kann er so einfach eine kurzwaffe besitzen?
schmuckpistole klingt nach führen-ist ihm das auch gestattet?
wie gesagt.nur mal so eben aus der hüfte gepresst.
HD_Klaus
24.08.2014, 19:39
Das ist u. a. auch noch vor folgenden Faktoren abhängig (und darum wollte ich das vorab mal per PN klären, Vespapapa ;) :
Gewerbsmäßige Herstellung oder willst Du ihm ein Geschenk machen ;, das würde die Sache vereinfachen.
Sollte es "ein Geschenk" werden, dann gehst Du zu Deiner zuständigen Waffenbehörde (je nach Bundesland kann das das Ordnungsamt sein oder auch die Kreis-Polizeibehörde) und stellt einen "Antrag zur Nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung"
Hat der spätere Besitzer ein sog. "Bedürfnis" ? Falls das nicht vorliegt, darfst Du ihm die Waffe auch nicht nach Fertigstellung übergeben.
Willst Du alles selbst herstellen ?
Wenn Du Teile zukaufst, welche unbearbeitet sind (Laufrohlinge kann man z. b. jederzeit kaufen, ne Patronenlager-Reibahle ebenfalls und schon kann man loslegen), erleichter das auch einiges.
Bei vorgefertigten Teilen ist zwingend eine Genehmigung erforderlich. Ist diese vorhanden ?
Beschussamt ist eh logisch, ohne dem geht in DL nichts...und das ist auch gut so.
Das sind nur einige Dinge, die im Vorfeld geklärt werden sollten.
ich kürze mal ab: lass von einer Schussfähigen Version die Finger
Spacewalker
24.08.2014, 20:37
Dein Kunde heißt nicht zufällig Scaramanga? ;)
madmax1982
24.08.2014, 20:37
Elektrooldtimer, Knarren....what'snext? :fichtengans: :donotridethebomb : :ka: ;)
Legal wahrscheinlich irgendwie machbar aber sehr sehr zeitaufwendig mit unbestimmten Ausgang ... denn man weiss nie was der zuständige Beamte von der Idee selber eine Feuerwaffe zu bauen hält.
Ausserdem benötigt der Auftraggeber ein Bedürfnis und da fällt mir bei der Beschreibung, ausser einer Sammlung, kein vernünftiger Grund ein.
Donluigi
24.08.2014, 21:36
Naja, Sammlung ist doch schon mal was :gut:
HD_Klaus
24.08.2014, 21:40
Naja, nach §17 wird´s wohl keine Genehmigung geben. Sammelgebiet "Selbstgebaute Schusswaffen" ist sicherlich nicht genehmigungsfähig als Sammelgebiet ;) !
Sollte der Käufer allerdingsim Besitz einer WBK nach §18 sein, siehts richtig gut aus, da wäre der Erwerb einer selbsgebauten Waffe überhaupt kein Thema und jederzeit möglich.
Donluigi
24.08.2014, 21:43
Naja, ich weiß jetzt, daß ich die Hilfe eines Büchsenmachermeisters benötige. Den hab ich an der Hand. Mal sehen, vielleicht mach ich auch eine Waffenhandelslizenz. Auf das Beschußamt bin ich gespannt :D
Vespapapa
24.08.2014, 21:56
Bilder wären dann mal sehr nett.
Ginge ggf. auch ein Fotostory ?
HD_Klaus
24.08.2014, 21:57
"Vielleicht mach ich auch eine Waffenhandelslizenz" ?
Zsss.....Der war gut ;) !
Da ist dann aber richtig richtig richtig lernen angesagt, Kurse, Prüfung vor der IHK.
Und trotz einer Waffenhandelslizenz darft trotzdem keine Waffen herstellen...
Nachweis der Aufbewahrung mit mittlerweile haarsträubenden Auflagen was die Alarmanlage etc. angeht.
Und vor allem: Du musst auch Umsatz machen ! Wenn Du da nur 10 Waffen pro Jahr verkaufst, ist die Behörde schnell da und stellt das mit dem Waffenhandel in Frage.
Hast Du Dich mit dem Thema Waffenhandelslizenz überhaupt schon mal auseinander gesetzt ?
Dafür haben wir doch das Forum und so hilfsbereite Mitglieder wie Dich, Klaus :dr:
pfandflsche
24.08.2014, 22:41
hat ein ehemaliger kollege von mir aufgezogen..so eine waffenhandelsgeschichte..war nicht ohne und nicht billig.für eine kanone,die sich einer als schmuck um den hals hängen will oder bestandteil einer gürtelschliesse werden soll...chapeau!
oder du steigst in die serienfertigung ein...
Die Idee mit der Gürtelschnalle IST nicht neu
http://www.frankonia.de/Gas+%2B+Sig.+Little+Joe,+vernickelt+mit+Gürtelschl ieße/Röhm/Ansicht.html?Artikelnummer=165638
Es bedarf zum führen allerdings eines kleinen Waffenscheins
HD_Klaus
25.08.2014, 08:11
Hi Stefan !
Den gibt´s sogar in .22lfB. Witziges Dingens !
Aber der "Kleine Waffenschein" ist keine Hürde. Zum Amt gehen, je nach Behörde zwischen 60 und 120 Euro auf den Tisch des Hauses legen und das war´s. Voraussetzung ist natürlich eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung (Führungszeugnis, Einwohner-Meldeamt etc.).
Sollte nichts auffälliges in den Akten stehen wie Körperverletzungs-, Drogen-, Betrugs-Delikte, Verstöße gegen das Waffengesetz, geht das ohne Probleme mit dem KWS.
Donluigi
25.08.2014, 08:19
Bis hierher erstmal vielen Dank für euren Input :dr:
SteveHillary
25.08.2014, 08:23
Don, mein Cousin ist Büchsenmachermeister - er stellt ein in Jagdkreisen recht bekanntes Gewehr her.
Falls dir deiner abspringen sollte, stelle ich gerne kontakt her!
Donluigi
25.08.2014, 08:28
Cool, danke! :gut: Jetzt erstmal schauen, was unser Meister hier machen kann und ob das alles überhaupt alles darstell- und machbar ist :gut:
ehemaliges mitglied
25.08.2014, 14:30
Tobias, ein gutgemeinter Rat: lass die Finger davon. Oder gib mir deine Faxnummer, ich schick dir dann schon mal ne Vollmacht zum Unterschreiben.
Auf dem Gebiet des Waffenrechts verstehen unsere Behörden in D mittlerweile NULL (!!!) Spass mehr. :supercool:
sevenpoolz
25.08.2014, 14:37
so eine Vollmacht kannste mir auch mal sicherheitshalber für alle Fälle schicken :D
Sollte ich mal erschossen werden, dann hoffentlich mit einer original (!) Ueberschaer :gut:
Vespapapa
25.08.2014, 15:38
So, hier mal ein Link, der die Voraussetzungen
und Aufwände erklärt.
http://www.waffenschule-berlin.de
HolderFloh
25.08.2014, 19:10
Sollte ich mal erschossen werden, dann hoffentlich mit einer original (!) Ueberschaer :gut:
Auch wenn's makaber ist, aber...:rofl:
Morgan911
25.08.2014, 21:09
Wie Stephan schon angeregt hatte. Wende ich an einen Büchsenmacher und wickle den Auftrag über ihn ab.
Der Hans
26.08.2014, 11:25
So, hier mal ein Link, der die Voraussetzungen
und Aufwände erklärt.
http://www.waffenschule-berlin.de
Wenn er das wirklich machen sollte, dann darf er aber nur Handel betreiben, aber keine Waffe bauen.
Manchmal kann es einem ganz schön stinken, in unserem restriktiven Land zu leben...
HD_Klaus
26.08.2014, 11:47
Servus Hans !
Aber uns geht´s doch in dieser Hinsicht noch gut.
Es gibt viele Länder, wo priv. Waffenbesitz total verboten ist, Länder in denen z. B. nur kleine Kaliber erlaubt sind, Länder in denen 9 mm Luger verboten sind, da das Militär sie auch benutzt (o.k. die ändern dann ab auf 9 x 21) usw usw.
Klar gibt es auch Länder, in denen vieles einfacher ist, siehe Schweiz, USA etc.
Aber in DL legal eine Waffe zu besitzen, ist absolut problemlos möglich. 1 Jahr im Schützenverein, astreines Führungszeugnis, bei Großkaliber-Waffen älter wie 25 Jahre, regelmäßige Teilnahme an Trainingsabenden (18 Schießtermine im 1. Jahr bis zur Beantragung der WBK)...das ist in vielen anderen Ländern bei weitem nicht so einfach.
Machst den Jagdschein, dann kannst sogar Halbautomaten (mit eingeschränkter Magazinkapazität) kaufen. Und soviele Langwaffen wie Du möchtest... ;)
Ich möchte auch einiges, aber wenn ich hier über gesellschaftspolitische Dinge spreche, kriege ich auf die Mütze ;)
Bitte bleibt deswegen beim Thema, danke :dr:
Machst den Jagdschein, dann kannst sogar Halbautomaten (mit eingeschränkter Magazinkapazität) kaufen.
Nö, ohne Einschränkung. Und Waffen "kaufen" darf jeder!
HD_Klaus
26.08.2014, 17:54
Stimmt, kaufen kann jeder ! Wenn´s um den Besitz, tatsächliche Gewalt oder das Führen geht, sieht´s anders aus ;) !
Den Jäger der es sich traut mit einem z. B. 10-Schuss-Magazin welches nicht auf 2 Schuss blockiert ist, im Halbautomaten im Wald rumzulaufen, möchte ich sehen !
Beim Schuss aufs Wild mit einem HA ist nur ein 2-Schuss-Magazin erlaubt.
Da Magazine aber keiner Erwerbsberechtigung unterliegen, kann sich jeder, der einen auf 2 Schuss begrenzten Halbautomaten besitzt, auch ein größeres Magazin kaufen.
Wie´s am Schiesstand aussieht, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier gehen die Meinungen und die Gesetzsprechung weit auseinander.
Schau Dir die Anzeigen in den Fachzeitschriften an. Fast ausschl. steht da dabei, dass an JS-Inhaber nur mit 2-Schuss-Magazin ausgeliefert wird. Was der JS-Inhaber danach macht, ist seine Sache.
So ist es z. B. auch bei Frankonia und all den anderen Waffenhändlern hier vor Ort.
Aber ich denke mal, dass sich das Thema hier langsam in eine Richtung bewegt, die kaum jemanden mehr interessiert.
Dem Threadstarter ist eh geholfen worden, denke ich.
Donluigi
26.08.2014, 18:08
Absolut! Wie immer hier :dr: :verneig: Vielen Dank! :gut:
Von mir aus kann man auch hier dicht machen, bevor der Thread ausm Ruder läuft und blöd abdriftet.
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