Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amazon lässt weißen Fotohintergund patentieren
siebensieben
09.05.2014, 17:53
Ob das ein neues Feld für Abmahnprofis ist? http://www.spiegel.de/netzwelt/web/amazon-fotografen-verspotten-das-neue-studio-patent-a-968464.html Wer jetzt einen Fotoaufbau verwendet, der so gut wie schon immer Verwendung fand und findet, begibt sich jetzt auf patentrechtlich glattes Eis? Ich kann's noch nicht so recht glauben. :rolleyes: :grb:
ehemaliges mitglied
09.05.2014, 19:54
Dann lasse ich mir das Paketversenden patentieren, dann schaut Amazon blöd aus der Wäsche :D
Thomas
:D
Wenn die Amazon-Nummer kein Scherz ist, bin ich gespannt was da nachkommt.
Street Bob
09.05.2014, 20:24
Das ist die Chance für echte Gangster ...
MAHNT DAS BKA AB WEGEN DER BILDER IN DER KRIMINALPOLIZEILICHEN AKTENHALTUNG UND KLAGT AUF VERNICHTUNG !!!!
Den ganzen Lästerern steht es ohne weiteres frei, Nachweise für die Bekanntheit von Amazons Verfahren vor Anmeldetag beizubringen und damit das Patent zu invalidieren. Ich bin mal gespannt, ob ihnen das gelingt.
Das ist sicherlich kein Problem. Das ist eher schon ewig Stand der Technik und wird in hunderten Fotobüchern schon aus analoger Zeitgenau so beschrieben.
Ich bin mir sicher, dieses Patent wäre in D auch nie nur ansatzweise durchgegangen. Insofern bin ich eher gespannt, wie lange es sich hält ;)
Den ganzen Lästerern steht es ohne weiteres frei, Nachweise für die Bekanntheit von Amazons Verfahren vor Anmeldetag beizubringen und damit das Patent zu invalidieren. Ich bin mal gespannt, ob ihnen das gelingt.
Würde mich wundern wenn das bei Millionen von Bildern vor weißen Hintergrund nicht gelingt.
Den ganzen Lästerern steht es ohne weiteres frei, Nachweise für die Bekanntheit von Amazons Verfahren vor Anmeldetag beizubringen und damit das Patent zu invalidieren. Ich bin mal gespannt, ob ihnen das gelingt.
So, wie ich den Artikel verstanden habe, ist das Ding durch, oder?
Was aber nichts heißt, wenn jemand beweisen kann, dass es vor der Anmeldung schon Stand der Technik und durch Veröffentlichungen bekannt war.
Street Bob
09.05.2014, 21:42
Was aber nichts heißt, wenn jemand beweisen kann, dass es vor der Anmeldung schon Stand der Technik und durch Veröffentlichungen bekannt war.
So sehe ich es auch. Wo ist die Innovation?
madmax1982
10.05.2014, 10:34
Ich glaube, man müsste erst mal die komplette Patentschrift lesen und verstehen. Der weiße Hintergrund alleine wird wohl schwer das zu patentierende Alleinstellungsmerkmal darstellen; eignet sich aber vorzüglich als Stein des Anstoßes für die Massen...
Es geht wohl eher um die Position der entsprechenden Beleuchtung, Wattstärken, etc...., alles was gebraucht wird um eine schattenlose Darstellung ohne Nachbearbeitung zu erreichen.
Es gibt aber zahllose Beispiele von Fotografen, vor allem aus dem Portrait Bereich, die das schon lange so machen (Richard Avedon, Gregor von Glinski, Thomas van de Scheck, etc.)
Genau so wie in den Ansprüchen beschrieben?
Vielleicht reicht es ja, einfach eine andere Blende (abweichend von 5,6), eine andere Brennweite (abweichend von 85 mm) oder einen anderen ISO-Wert (abweichend von 320) zu verwenden:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/amazon-fotografen-verspotten-das-neue-studio-patent-a-968464.html
;)
Spacewalker
10.05.2014, 12:38
Wenn man die Beleuchtung etwas verändert, wäre das dann also kein Patentrechtsverstoß? :grb:
Wenn man die Beleuchtung etwas verändert, wäre das dann also kein Patentrechtsverstoß? :grb:
Grundsätzlich ja.
Bevor man da herummeckert sollte man sich das Patent erst mal durchlesen.
Keiner von den obigen Kommentaren setzt sich mit den Claims auseinander:
1) Weiss ist offensichtlich nicht weiss im ueblichen Sinne: Die Erfindung kreiert eine echtes Weiss, im Sinne eines "hexadecimal triplet corresponding to a true white", was keiner Nacharbeitung am Computer mehr bedarf: ....prefect white without postprocessing...
Ein Fotoalbum, beispielswiese, ist nicht weiss nach der oben genannten Definition.
2)Das wird ueber die prior Art geschrieben: "prior solutions...include solutions... often involve some type of image retoiching....."
Ob das Patent jetzt im technischen Sinne haltbar ist, weiss ich nicht.
Aber als jemand der beruflich Patente begutachten muss, sind nach meiner Meinung die Claims recht logisch aufgebaut.
Wow, danke für Deinen Beitrag :gut:
/Leif
Die Erfindung kreiert eine echtes Weiss, im Sinne eines "hexadecimal triplet corresponding to a true white", was keiner Nacharbeitung am Computer mehr bedarf: ....prefect white without postprocessing...
Naja, das ist ja keine Hexerei, dazu bedarf es nur einer Überbelichtung, so dass der Sensor den Wert 255 erreicht. Das macht man, indem man den Hintergrund extra anblitzt und damit "rein weiss" macht. Zu sehen dann schön an der Gradationskurve, wenn sich die Kurve am Rand "tummelt". Theoretisch kann ich sogar so leichten "Dreck" wegblitzen, weil der dann auch hell wird. Wenn das Objekt weit genug weg vom Hintergrund steht, vermeidet man auch eine Überstrahlung auf das Objekt und kann dann durch einen extra Blitz aufhellen.
Wie gesagt, 100.000.000 mal gemacht und das Setup wird in der Portraitfotografie dauernd eingesetzt. Hier ein Beispiel aus 2010 mit Beschreibung und einem Beispielbild der Beatles aus 1965:
http://blog.wexcameras.de/studiofotografie-mit-2-blitzkopfen/
Und für das Ergebnis ist das egal, ob der Blitz von links, von rechts oder von gerade auf den Hintergrund leuchtet, solange er "hell genug" ist.
Das Ganze ist nicht so dramatisch, wie es sich hier darstellt:
Das Patent umfasst nicht jedes Foto mit einem weißen Hintergrund, sondern eine bestimmte, genau bezeichnete Vorgehensweise, solche Bilder zu fertigen. Es ist nicht nur "weiß" als Hintergrundfarbe definiert, sondern die gesamte Prozedur des Setups, also auch die Beschreibung, in welcher Reihenfolge welche Geräte eingeschaltet werden.
Daher mag dieses Patent eingetragen, es wird jedoch nicht durchsetzbar sein: Der Patentinhaber müsste den Nachweis führen, dass bei der Erstellung eines Bildes diese beschriebene Prozedur nachgeahmt worden ist. Abweichungen von der Routine, also etwa das Einschalten zuerst des rechten, dann des linken Blitzes, wären keine Verletzung des Patents.
Was Amazon damit bezweckt? Keine Ahnung. Vielleicht brauchten sie ein neues Patent, vielleicht wollten sie etwas testen, vielleicht ABM, vielleicht Publicity...
Für niemanden hier wird sich wegen dieses Patents etwas ändern :dr:
siebensieben
10.05.2014, 17:25
Kenne mich im Patentrecht nicht aus, aber ist grundsätzlich auch eine Vorgehensweise schützenswert? Ich dachte, es geht da immer im ein technisches Teil, einen Apparat, eine Zusammensetzung von Materialien usw. Aber wahrscheinlich ist das alles viel komplizierter als man sich vorstellen kann.
Patentieren lassen sich unter anderem Vorrichtungen, Verfahren, Stoffe, Stoffgemische, Verwendungen, Computerprogramme, sofern sie technisch sind. Technisch ist das vorliegende Verfahren, weil es unter Einsatz technischer Mittel (Kamera, Beleuchtung) durchgeführt wird.
OrangeHand
12.05.2014, 15:32
Das Patent umfasst nicht jedes Foto mit einem weißen Hintergrund, sondern eine bestimmte, genau bezeichnete Vorgehensweise, solche Bilder zu fertigen. Es ist nicht nur "weiß" als Hintergrundfarbe definiert, sondern die gesamte Prozedur des Setups, also auch die Beschreibung, in welcher Reihenfolge welche Geräte eingeschaltet werden.
Das ist richtig und wichtig. :gut:
Das Verfahren lautet übrigens:
A method, comprising:
- positioning a subject on an elevated platform in a studio arrangement, the studio arrangement comprising a plurality of rear light sources positioned behind the elevated platform and aimed at a background behind the elevated platform, the background comprising a cyclorama;
- activating the plurality of rear light sources, the plurality of rear light sources comprising a plurality of light sources being substantially evenly distributed over the background;
- activating a front light source aimed at the subject, wherein an image capture position is positioned between the front light source and the elevated platform;
- initiating image capture in an image capture device positioned at the image capture position;
- shielding the subject from light directly emanating from the plurality of rear light sources onto the subject; and wherein
- a top surface of the elevated platform reflects light emanating from the background such that the elevated platform appears a substantially similar color as the background and a rear edge of the elevated platform is substantially imperceptible to the image capture device.
Allerdings Schützt das Patent US 8,676,045 B1 nicht nur ein Verfahren, sondern auch ein "studio arrangement".
Einer der Vorrichtungsansprüche lautet:
A studio arrangement, comprising:
- a background comprising a cyclorama;
- a front light source positioned in a longitudinal axis intersecting the background, the longitudinal axis further being substantially perpendicular to a surface of the background;
- an image capture position located between the background and the front light source in the longitudinal axis;
- an elevated platform positioned at a first distance from the elevated platform and between the image capture position and the background along the longitudinal axis, the front light source being directed toward the elevated platform;
- a first at least one rear light source positioned between the elevated platform and the background, the at least one rear light source directed towards the background;
- a second at least one rear light source positioned in a lateral axis intersecting the elevated platform and being substantially perpendicular to the longitudinal axis;
- at least one light shield positioned between the second at least one rear light source and the elevated platform, the at least one light shield configured to shield the elevated platform from light emitted directly from the second at least one rear light source from lighting an upper surface of the elevated platform; and wherein
- a top surface of the elevated platform reflects light emanating from the background such that the elevated platform appears a substantially similar color as the background and a rear edge of the elevated platform is substantially imperceptible to an image capture device positioned at the image capture position.
Ich habe den Stand der Technik jetzt nicht überprüft, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass der Gegenstand beider Ansprüche -bei ordentlicher Recherche- zumindest wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit beanstandet werden könnten.
:ka:
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