Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantieverlust vom Auto durch "Freie Werkstatt"?
Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage bzgl. der Neuwagengarantie bei einem KFZ.
Ich habe einen Audi,als Jahreswagen gekauft.Dieser hatte im Kaufpaket die Audi Anschlussgarantie für weitere 3 Jahre (Insgesamt also 5) inbegriffen.
Somit sollte in meinem Fall ja eine "Neuwagengarantie" vorliegen und keine Gebruachtwagengarantie.
Nun fällt demnächst die erste Durchsicht an und ich habe in der Nähe keinen kompetenten Audi-Schrauber.
Nur 2 Autohäuser, welche wirklich keinen Dunst haben was sie überhaupt machen.War bei beiden mit vorherigen Modellen und war nicht zufrieden.
Im Nachbarort habe ich allerdings jemand wirklich kompetentes. Problem,er ist autorisierter BMW Schrauber und nicht Audi.
Kann ich, in einem Garantiefall, Probleme bekommen mit Audi, wenn ich beim BWM Schrauber die Durchsichten machen lassen. (Er hat wirklich Ahnung und schraubt auch an allen Modellen rum,nicht nur BMW).
Im Netz habe ich viele Ansichten dazu gefunden. Eine fundierte Meinung z.B. eines Audi Mitarbeiters oder Juristen würde mir allerdings sehr helfen.
Ich bin nur Patentrechtler, kein Volljurist, aber ich sehe das folgendermaßen: Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht, Garantie ein freiwilliges Zusatzangebot des Herstellers. Das freiwillige Zusatzangebot kann natürlich im Rahmen des rechtlich Zulässigen an Bedingungen geknüpft werden. Regelmäßige Inspektionen bei einer Vertragswerkstatt gehören dazu.
war nicht jüngts bei WISO oder FRONTAl ein Bericht dazu, in Anlehnung an ein jüngstes Gerichtsurteil?
Da ging es darum, dass es keine gesetzl. Grundlage für die absolute Bindung an eine Markenwerkstatt gibt, die ein Hersteller vorscheiben könnte.
Würde aber für mich persönlich folgendes Prüfen, ob die Anschlussgarantie das vorschreibt.
Denn dann wäre es eine Vereinbarung außerhalb der gesetzl. Regelung was Garantie 12m und gewährleistung 24m angeht.
Und wenn Du mal was von Audi willst, gibts keine Diskussion, wennd er Wagen die 3 Jahre immer bei Audi war.
Sehe ich das richtig?
cardealer
20.11.2013, 11:37
Frag bitte meine Kollegen von Audi dazu.
http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/58149-Only-Autoverkäufer
RAMichel
20.11.2013, 12:25
http://www.juraexamen.info/bgh-gebrauchtwagen-garantie-nicht-an-vertragswerkstaette-gebunden/
das müsste es sein, danke.
Suerlänner
20.11.2013, 13:43
Habe es leider schon erleben dürfen, das wegen einem Fremdstempel im Serviceheft alles abgelehnt wurde.
Such halt eine gescheite Audi Werkstatt, kann auch ein Audi Servicepartner sein.
Muigaulwurf
20.11.2013, 13:46
Das passiert auch bei Schadensregulierungen, dass Versicherungen die Gutachten um einen Satz X kürzen, wenn das Fahrzeug nicht durchgehend bei einer markengebundenen Werkstatt serviciert wurde. Grade erst wieder gehabt.
siebensieben
20.11.2013, 13:49
Da drängt sich die Frage auf, ob es zwischen Versicherungen und Markenwerkstätten nicht eine Verbindungen geben könnte...
http://www.juraexamen.info/bgh-gebrauchtwagen-garantie-nicht-an-vertragswerkstaette-gebunden/
Ich glaube nicht, dass der Sachverhalt hier anwendbar ist.
bestimmt ((ich glaub auch immer an das Schlechte im Menschen))
Gruss
Wum
Muigaulwurf
20.11.2013, 13:53
Joe bei Dir selbst?
Ja.
Wenn das noch nicht so lange her ist, kann ich mir das gerne mal angucken.
ehemaliges mitglied
20.11.2013, 14:02
Die Garantiebedingungen regeln doch ganz klar wo Arbeiten durchgeführt werden müssen und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden. Die Bedingungen für seine Garantieverlängerung legt der Hersteller fest und selbige muss ja nicht vom Kunden abgeschlossen werden.
Der Umfang ist in der Regel geringer als bei einer Neuwagengarantie. Mercedes Benz bietet hier zum Beispiel 2 Leistungspakete an. Mängel in Form von mangelhafter Verarbeitungsqualität, die über die Neuwagengarantie abgedeckt waren, sind in beiden Paketen nicht enthalten.
Hi,
danke für den input bisher.Werde den Rat vom Cardealer folgen und mal ein "Audimember" fragen.
kurvenfeger
21.11.2013, 07:09
Ich habe mal eine Autosendung gesehen, da wurde Folgendes gesagt:
Der Hersteller darf verbindliche Vorgaben über alle notwendigen Arbeiten machen, diese sind bindend für den Garantieerhalt. Dass diese zwingend in einer Vertragswerkstatt ausgeführt werden sei jedoch nicht erforderlich.
Inwieweit dieser theoretische Ansatz jedoch praxistauglich ist, wieß ich nicht. Spätestens wenn Du mal später auf Kulanz hoffst ist wohl der Ofen aus.
Aber was genau kann denn eine Vertragswerkstatt bei einem Jahreswagen falsch machen? Mehr als Ölwechsel und Kleinteile sollte da doch eh nicht sein. :ka:
Aber was genau kann denn eine Vertragswerkstatt bei einem Jahreswagen falsch machen? Mehr als Ölwechsel und Kleinteile sollte da doch eh nicht sein. :ka:
Ist an sich richtig.
Wenn man allerdings unfähig ist den Service Intervall zurück zu setzen und unter Kollegen getuschelt wird, dass ja der Kunde im Bordcomputer rumgespielt haben muss das das nicht geht usw. fange ich an mir Gednaken zu machen.
Wenn ich mich mehr mit meinem Fahrzeug auskenne, als der vermeintliche Fachbetrieb und ich denen erklären muss was denn jetzt an meinem Auto zu reparieren ist bzw. welche Maßnahme doch ergrifffen werden sollte um zukünftige defekte zu unterbinden, warum dann dort noch Kunde bleiben?
kurvenfeger
21.11.2013, 08:07
8o Das ist mal peinlich! Und gleich in 2 Werkstätten?
Wohnt Du etwa da, wo Onkel und Papa gerne mal die gleiche Person sind? :D
Die Autohäuser gehören zusammen,alles ein Inhaber,da wird die Kompetenz intern gern weitergegeben.
Hallo Sebastian,
wie alt ist das Fahrzeug ? Ist die von dir beschriebene Anschl.garantie über 3 Jahre bei der werksseitigen Erstbestellung quasi als Sonderausstattung bestellt worden oder ein separates "Zubrot" vom Händler bei Kauf gewesen ?
http://www.juraexamen.info/bgh-gebrauchtwagen-garantie-nicht-an-vertragswerkstaette-gebunden/
In dem Urteil geht es aber um eine Gebrauchtwagengarantie nicht um einen Neuwagengarantie.
babablau
21.11.2013, 23:02
@ Dirk: ist zwar nicht mein Auto bzw. Fall, aber die Werkswagen von Audi haben alle die 3-jährige Neuwagen-Anschlussgarantie. Die ist im Preis enthalten und keine Zugabe des Händlers bzw. eine Option, die der Käufer extra kauft
Hallo Sebastian,
wie alt ist das Fahrzeug ? Ist die von dir beschriebene Anschl.garantie über 3 Jahre bei der werksseitigen Erstbestellung quasi als Sonderausstattung bestellt worden oder ein separates "Zubrot" vom Händler bei Kauf gewesen ?
Hallo Dirk,
das Auto hat eine EZ vom März 2011.
Die Anschluss Garantie war schon bei Erstbestellung als Sonderausstattung dabei,ich habe sie quasi als 2 Besitzer nur mit übernommen/gekauft mit dem Auto zusammen da es halt dazu gehörte.
Muigaulwurf
22.11.2013, 09:41
http://i44.tinypic.com/bhx568.jpg
Tja Joe,bei BMW scheint das zu funktionieren und Sinn zu machen.
löwenzahn
23.11.2013, 22:50
Rechtslage hin, oder her. Ich für meinen Teil hätte keinen Bock auf Probleme und Diskussionen im Gewährleistungsfall wegen markenfremder Werkstatt und deren Stempel im Serviceheft. Gibt´s denn keinen Audi Checker im 50km Umkreis?
LG
Michael
Hallo Dirk,
das Auto hat eine EZ vom März 2011.
Die Anschluss Garantie war schon bei Erstbestellung als Sonderausstattung dabei,ich habe sie quasi als 2 Besitzer nur mit übernommen/gekauft mit dem Auto zusammen da es halt dazu gehörte.
Dann solltest du definitiv zu einer Vertragswerkstatt fahren, da dies von Audi vorgegeben ist.
Bei einer normalen Gebrauchtwagengarantie ist die Rechtsprechung da glaube ich ein wenig anders. Bin aber da nicht wirklich im Thema, da in unserem Hause Neu-/ und Gebrauchtfahrzeugverkauf komplett getrennt behandelt wird.
RAMichel
23.11.2013, 23:48
Die Anschlussgarantie wird aber bestimmt von einem externen Versicherer als Leistung erbracht. Dass ist der Fall, den auch die von mir zitierte Entscheidung betrifft. Ich glaube nicht, dass Audi hier selbst die Regulierung vornimmt. Schau mal in die Versicherungsunterlagen der Gebrauchtwagengarantie. Daraus müßte sich der dahinter stehende Versicherer, z.B. CG, GGG, Intec oder DEVK ergeben.
Wenn Audi die Garantie tatsächlich selbst erbringt und mit dem Wagen "ausliefert", dann handelt es sich quasi um eine erweiterte Neuwagengarantie. In dem Falle würde ich dringend empfehlen, einen Audiservice zu suchen, da andere Werkstätten nicht vom Versicherungsschutz erfasst werden dürften.
Thomas es ist in der Tat so wie du es in deinem unteren Absatz geschrieben hast. Wenn bei Erstbestellung die Anschlussgarantie quasi wie eine Sonderausstattung mitbestellt wird, dann tritt Audi selbst ein.
Bei Gebrauchtwagengarantien oder Anschlussgarantien, handelt es sich um externe Versicherer, die im Schadenfalle aufkommen.
RAMichel
24.11.2013, 00:00
Dann würd ich nicht mal im Traum daran denken, den Wagen von einem nicht von Audi zertifizierten Servicebetrieb zur Wartung zu bringen, selbst wenn bei Audi nur Vollpfosten und Störgeräuscherzeuger herumlaufen.
KSamanek
25.11.2013, 16:04
Das Problem sehe ich weniger in der Garantie als in der Kulanz. An den heutigen Autos entsteht gerne mal ein kapitaler Motor-oder Getriebeschaden. Dann muss man auf Kulanz hoffen, wenn die Garantie gerade mal abgelaufen ist. So weit ich mitbekommen habe, gibts bei Audi keine Kulanz bei Fremdwerkstätten im Scheckheft. Auf der anderen Seite hatten wir dieses Jahr am A8 meiner Frau nach 13 Jahren !! eine Riesenreparatur mit mehreren Tausend Euro Kosten und 5 Wochen Mietwagen komplett von Audi auf Kulanz bekommen. Allerdings lückenloses Audi-Scheckheft. Nach meinen vorherigen Erfahrungen bezügl. Kulanz bei Mercedes war ich davon wirklich beeindruckt. Alleine aus diesem Grund, um diese Option für den unvorhersehbaren Kollaps nicht zu verspielen, würde ich mit einem Audi Fremdwerkstätten meiden, es gibt auch kompetente Fachwerkstätten, dann lieber in den Nachbarort oder weiter fahren.
Gruß, Karl
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.