Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiederbeschaffungswert PKW
Agent0815
12.11.2013, 09:40
Unverhofft kommt oft ;)
Hab leider noch vor Beginn des Winters mein Winterfahrzeug geschossen. Nun geht es an die Abrechnung mit der Vollkasko. Gutachter der Versicherung war schon da. Gutachten liegt mir nun vor. Hatte schon ewig keinen Unfall mehr und bin da ungeübt. Schadenshöhe zzgl. Angebot eines Aufkäufers ist höher als der Wiederbeschaffungswert. Repareiren möcht ich wohl nimmer, da mir der Schaden zu hoch ist. Hab nun, da ich darauf Zugriff habe, eine Schwacke-Bewertung gemacht. Die Bewertung ergibt einen um 5.000 € höheren Wiederbeschaffungswert (29 k anstatt 24 k) als im Gutachten, was im übrigen auch dazu führt, dass Schadenssumme zzgl. Aufkaufangebot kleiner als der Wiederbeschaffungswert wären. Wo nimmt der Gutachter seinen Wert her :grb: ? Evtl. aus Autobörsen ? Oder hat der da so einen großen Spielraum und handelt hier in dubio pro Versicherung.
Subdate300
12.11.2013, 10:20
Ja, Mobile etc. geben hier Auskunft. Achte auch auf die Ausstattung! Ich hatte leider auch mal einen Unfall mit Totalschaden, mien dmaliger 330d... der Gutachter hatte bei der Ausstattung das Navi Business anstatt des Professional angegeben und hat das M-Paket vergessen.. nachdem ich das moniert hatte und auf die Börsen verwies, bekam ich 1000€ Nachzahlung.
Genau das Problem hatte ich auch mal, allerdings war ich nicht schuld und mein Anwalt hat das dann geregelt (wie kann ich leider nicht sagen).
Schreib mal ReneS an, er arbeitet in der Vers.-Branche und kann Dir bestimmt ein paar Tipps geben:gut:
Egal wie ärgerlich das ist - man muss immer froh sein, wenn niemanden etwas schlimmeres passiert ist! Es ist nur Blech. =)
Bin schon da. Ich habe in letzter Zeit mehrfach davon gehört, dass von (besonders als "supergünstig" bekannten) Versicherungen angeheuerte Gutachter den Wiederbeschaffungswert besonders klein und die Schadenssumme besonders hoch ermitteln, um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu errechnen und den Geschädigten mit dem Verkauf in der Restwertbörse unter Druck zu setzen.
Beispielrechnungen:
Wiederbesch. 29.000 - Schaden 25.000 , Restwert 8.000 --> Versicherung muss Kosten in Höhe von 25.000€ für die Reparatur tragen
Wiederbesch. 24.000 - Schaden 32.000 , Restwert 8.000 --> Fahrzeug geht in die Restwertbörse, Versicherung zahlt fiktive Abrechnung von 16.000 abzgl. Steuer und div. Kostenstellen (Verbringungskosten...) = ~13.000€
Hier ein bisschen Material zum Einlesen: http://www.kanzlei-am-ostpark.de/infothek/der-schaden-beim-verkehrsunfall-wiederbeschaffungswert-restwert-fiktive-abrechnung
Ich würde auf jeden Fall einen eigenen Gutachter beauftragen, das ist Dein Recht. Wenn der dann auf stark abweichende Werte kommt, dies der Versicherung mitteilen, wenn dann noch immer nicht bezahlt wird einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich gleich zum Anwalt gehen.
Agent0815
12.11.2013, 12:50
Danke für den Link René,
bei mir wäre das dann die Abrechnungsvariante 2.1. und dabei wird der Wiederbeschaffungswert eben zur wertbestimmenden Größe. Mich macht halt die große Abweichung zum Wiederbeschaffungswert lt. Schwacke stutzig. Wozu braucht man denn die Schwacke-Liste noch ?
Man kann beim Wiederbeschaffungswert auch aus Unachtsamkeit Ausstattungen vergessen, den Pflegezustand als schlecht bezeichnen, Scheckheft übersehen, Abschläge für eine unbeliebte Farbe vornehmen, superniedrige Preise von Fahrzeugen bei mobile.de die Vorschäden oder manipulierte Tachos haben usw... Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, aber so etwas KANN vorkommen.
Wie gesagt, hol Dir einen eigenen Gutachter oder mit Rechtsschutz gleich zum Anwalt und da beraten lassen. Und zwar schnell ;)
cardealer
12.11.2013, 14:24
Ich würde auf jeden Fall einen eigenen Gutachter beauftragen, das ist Dein Recht. Wenn der dann auf stark abweichende Werte kommt, dies der Versicherung mitteilen, wenn dann noch immer nicht bezahlt wird einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich gleich zum Anwalt gehen.
Bitte richtig lesen bevor man mit Kanonen schießt!!! Es handelt sich hier um einen Kaskoschaden!!!Da zahlt man den Gutachter selber zumal das Fahrzeug schon begutachtet wurde. Das Recht auf freie Gutachterwahl hat man als Geschädigter im Haftplichtschadensfall.
[...]Kaskoschaden[...]zahlt man den Gutachter selber[...]
Vielen Dank für den Hinweis! Da hast Du natürlich Recht. :weg:
Agent0815
12.11.2013, 17:31
Ich denke nicht, dass ich einen zweiten Gutachter benötige. Die Höhe des festgestellten Schadens zweifele ich ja überhaupt nicht an. Mir geht es nur um den Wiederbeschaffungswert und der dürfte für ein anderhalb Jahre altes Auto ohne Vorschäden und scheckheftgepflegt usw............ doch ohne großen Aufwand zu bestimmen sein. Wie gesagt, ich ging immer davon aus, dass hier die Schwackebewertung maßgeblich ist. Da scheine ich mich aber offensichtlich zu täuschen, sofern der Gutachter mit seiner Schätzung Recht hat. Ich hab ihn heute Morgen mit der Schwackeberechnung konfrontiert - bis dato hüllt er sich in Schweigen ;)
Sollte ich jedoch richtig liegen, dürfte wohl die Versicherung auch die zweite Wertschätzung zahlen müssen. Insofern hat Reneé dann doch ein wenig Recht ;)
cardealer
12.11.2013, 17:49
Ich hab ihn heute Morgen mit der Schwackeberechnung konfrontiert - bis dato hüllt er sich in Schweigen ;)
Top:gut: eventuell lässt sich das ganze ja ohne viel Aufwand regeln:dr:
neunelfer
12.11.2013, 17:50
Hänge mich hier mit einer ähnlichen Frage mal ran. Mein Motorrad wurde gestohlen. Wie wird da der Schaden festgesetzt?
Wenn Du einen festen Vertreter hast, such Dir im Netz Angebote von vergleichbare Maschinen raus, druck diese aus und lass ihn das erledigen. Ansonsten würde ich den Zustand möglichst gut beschreiben, die vergleichbaren Angebote beilegen und Daumen drücken.
Ich denke nicht, dass ich einen zweiten Gutachter benötige. Die Höhe des festgestellten Schadens zweifele ich ja überhaupt nicht an. Mir geht es nur um den Wiederbeschaffungswert und der dürfte für ein anderhalb Jahre altes Auto ohne Vorschäden und scheckheftgepflegt usw............ doch ohne großen Aufwand zu bestimmen sein. Wie gesagt, ich ging immer davon aus, dass hier die Schwackebewertung maßgeblich ist. Da scheine ich mich aber offensichtlich zu täuschen, sofern der Gutachter mit seiner Schätzung Recht hat. Ich hab ihn heute Morgen mit der Schwackeberechnung konfrontiert - bis dato hüllt er sich in Schweigen ;)
Sollte ich jedoch richtig liegen, dürfte wohl die Versicherung auch die zweite Wertschätzung zahlen müssen. Insofern hat René dann doch ein wenig Recht ;)
Würde mich freuen, wenn das so einfach klappt :gut:
Agent0815
12.11.2013, 19:38
Jetzt hat er sich geräuspert: Hat angerufen und mir seine komplette Berechnung überlassen. er nimmt auch den Schwacke-Wiederbeschaffungswert und ich sollte mir das mal genau ansehen, weil mein Programm wohl nicht genau rechnet und wohl nicht auf die genaue EZ abstellt..................usw.
Hab mir jetzt mal seine Berechnung angesehen: :kriese::kriese::kriese: Falsches Modell. Hat das Vorgängermodell mit dem alten Motor erfasst und dezent den Allradantrieb vergessen. Macht beim NP rd. 7.000 € aus. Zum Glück hatte ich auch zufällig Zugriff auf die Schwacke-Datenbank
cardealer
12.11.2013, 19:52
Na das lässt sich doch bestimmt klären und alles wird gut. Nett das er Dir sein Gutachten überlassen hat.
Find ich gut von ihm :gut: Scheint ja dann alles gut zu werden. Halte uns bitte auf dem Laufenden!
Agent0815
13.11.2013, 09:31
Alles gut :top:
Er meint ich hätte Recht - hab das neue Gutachten schon. Wiederbeschaffungswert passt. Allerdings dürfte sich nun wohl auch der Restwert erhöhen, da sich die Angebote aus der Restwertbörse wahrscheinlich auf das falsche Fahrzeug beziehen :grb: - das ist jedoch unproblematisch.
cardealer
13.11.2013, 15:34
Danke für die Info:gut: Manchmal hilft es halt doch noch miteinander vernünftig zu reden:dr:
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