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alien27
25.10.2013, 17:29
Wertes Forum,

gerne hätte ich mal eine Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Ich wurde beklagt, es gab eine gerichtliche Anhörung, in der kein Vergleich erzielt werden konnte.
Nachdem das Gerichtsprotokoll nun zugestellt wurde ist eine klare Tendenz in meine Richtung erkennbar, sprich die Klage wird vermutlich abgewiesen.
Jetzt würde die Gegenseite doch einem Vergleich zustimmen, zu meinem vor Gericht maximal gebotenen Betrag.
Mittlerweile, und aufgrund des Protokolls, bin ich allerdings nicht mehr Willens soviel Geld auszugeben, zumal ja noch meine Anwaltskosten sowie hälftige Gerichtskosten on Top kommen.

Was ich mich nun frage:
Legt es das Gericht bei einem Urteil ggf. negativ aus, dass ich doch keinem Vergleich mehr zustimme?

Aktuell wäre ich maximal bereit 50% meines ursprünglichen Betrags zu bieten, um die Sache abzuschliessen, darauf wird sich die Gegenseite (Gier) allerdings kaum einlassen.

Danke für sachdienliche Hinweise/Tipps

Joni123
25.10.2013, 17:41
Zu deiner Frage: Nein, das darf dir das Gericht natürlich nicht anlasten. Aber eigentlich sollte dein Anwalt dir doch raten, ob du dem Vergleich zustimmen solltest oder nicht.

markus247
25.10.2013, 18:23
Ein souveränes Gericht wird das nicht negativ werten. Und es scheint ein solches zu sein. Denn ein auf einen Vergleich fixiertes Gericht wird eben keine klaren Tendenzen erkennen lassen. Eben genau, weil es Reaktionen wie deine vermeiden möchte.

Mach es von den Gesamtumständen abhängig. Wenn es dein Nachbar ist, lass ihm sein Gesicht. Bei deiner Mutter stimm sofort zu.
Bei einem unbekannten Internethändler wüsste ich, was zu tun ist. Anscheinend befindest du dich ja näher am rechtlich unbedenklichen Fahrwasser...

Viel Erfolg :gut:

ehemaliges mitglied
25.10.2013, 18:39
Zu deiner Frage: Nein, das darf dir das Gericht natürlich nicht anlasten. Aber eigentlich sollte dein Anwalt dir doch raten, ob du dem Vergleich zustimmen solltest oder nicht.

Und raffgierige Zivilanwälte raten immer gerne zum Vergleich, um noch die Vergleichsgebühr zu kassieren. Auch wenn man eigentlich gewinnen dürfte. :motz:

ehemaliges mitglied
25.10.2013, 18:41
Und raffgierige Zivilanwälte raten immer gerne zum Vergleich, um noch die Vergleichsgebühr zu kassieren. Auch wenn man eigentlich gewinnen dürfte. :motz:

Ich wollte es nicht schreiben, danke Tom! Anwälte bekommen die Vergleichsgebühr und der Richter muß kein Urteil schreiben. :D

Wurstwasser
25.10.2013, 18:51
Dafür reduzieren sich die Gerichtskosten auf ein Drittel! :op:

RAMichel
25.10.2013, 18:58
Die Vergleichsgebühr heißt seit 2004 Einigungsgebühr und wird gern mitgenommen.

Wenn Du es selbst nicht entscheiden kannst oder willst, ist bei der geschilderten Situation für Außenstehende keine Beratung möglich. Entweder setzt du auf Risiko oder wählst den teureren, aber absolut kalkulierbaren Weg des Vergleichs.
Für Deinen Anwalt ist die Situation ebenfalls suboptimal: Wenn er dazu rät die Sache durchentscheiden zu lassen und dann ein Ergebnis zu Deinen Lasten herauskommt, ist er der Buhmann, weil er halt nicht über hellseherische Kräfte verfügt. Deshalb verstehe ich jeden Anwalt, der in einer vergleichbaren Situation zum Vergleichsschluss rät, ggf. unter Nachverhandlung der Vergleichssumme unter Bezugnahme auf den richterlichen Hinweis.

ehemaliges mitglied
25.10.2013, 19:09
Ah, ein Zivilanwalt hat sich zu Wort gemeldet.........:bgdev: was habe ich gesagt ? :D

HarryHirsch
25.10.2013, 19:23
Ah, ein Zivilanwalt hat sich zu Wort gemeldet.........:bgdev: was habe ich gesagt ? :D

Und egal wie es ausgeht, ob man gewinnt oder verliert:

Der Anwalt kassiert immer :motz:

ehemaliges mitglied
25.10.2013, 19:24
Normal, oder ? ;)

AndreasL
25.10.2013, 19:31
Deshalb gibt es so viele Anwälte hier.;)

alien27
25.10.2013, 20:23
Danke für Eure zahlreichen Beiträge!!!:gut:

Mein Anwalt ist sein Geld schon wert, keine Frage und verdient hat er auch schon ne Seadweller ohne Vergleich bzw. Urteil.
Meine Frau nimmt die Sache ziemlich mit, daher riet mein Anwalt in der Anhörung auch zum Vergleich, und die Sache wäre vom Tisch.

Wie ich aber oben schon schrub, sind meine Frau und ich - nachdem wir das Protokoll 300 Mal durchgelesen haben - eigentlich der Meinung das Pferd jetzt bis zum Ende zu reiten...
Die Gegenseite scheint das Protokoll ja ähnlich zu deuten, sonst wäre jetzt nicht plötzlich doch noch ein Vergleichsangebot gekommen.
Wobei wir ja bei einem Vergleich ziemlich viel zahlen würden: Unsere Anwaltskosten + Vergleichssumme + Hälfte der Gerichtskosten.

Wohingegen der Kläger bei einer Abweisung der Klage nix bekommt, unseren Anwalt zu zahlen hat und die Gerichtskosten.

madmax1982
25.10.2013, 20:31
No Risk no Fun. Wenn Du Dir Sicher bist im Recht zu sein und ne Niederlage verschmerzen kannst, lass es krachen. :gut:

RAMichel
25.10.2013, 20:43
Problematisch wird es auch, wenn Dein Prozessgegner nach einem für ihn negativen Urteil finanziell abschmiert und du mit einem Titel in der Hand leer ausgehst...

miloje
25.10.2013, 21:09
No Risk no Fun. Wenn Du Dir Sicher bist im Recht zu sein und ne Niederlage verschmerzen kannst, lass es krachen. :gut:

Ich hatte mich nicht getraut das zu schreiben.




Problematisch wird es auch, wenn Dein Prozessgegner nach einem für ihn negativen Urteil finanziell abschmiert und du mit einem Titel in der Hand leer ausgehst...



Verstehe ich nicht ganz. Klingt das jetzt wirklich nur sehr sozial gedacht?

alien27
25.10.2013, 22:29
Problematisch wird es auch, wenn Dein Prozessgegner nach einem für ihn negativen Urteil finanziell abschmiert und du mit einem Titel in der Hand leer ausgehst...

Das wird nicht geschehen, der Gegner steht gut im Saft, was mich ja auch so ärgert. Typus Dagobert Duck.


No Risk no Fun. Wenn Du Dir Sicher bist im Recht zu sein und ne Niederlage verschmerzen kannst, lass es krachen. :gut:

Tja, mein Bauchgefühl sagt das auch, allerdings bin ich bis jetzt immer (zu) nett durchs Leben gegangen, und eigentlich als klügerer auch immer nachgegeben...

markus247
26.10.2013, 02:10
Ah, ein Zivilanwalt hat sich zu Wort gemeldet.........:bgdev: was habe ich gesagt ? :D

Hey Tom, ihr verdient auch eine separate Gebühr für die nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens :op:

knieschleifer
26.10.2013, 09:16
Hey Tom, ihr verdient auch eine separate Gebühr für die nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens :op:
Aber nur, wenn die Sache noch nicht verhandelt wurde! Eine Einstellung in der Hauptverhandlung bringt keinen Euro mehr, wie Du natürlich weißt, lieber Markus!:op:

knieschleifer
26.10.2013, 09:21
Für Deinen Anwalt ist die Situation ebenfalls suboptimal: Wenn er dazu rät die Sache durchentscheiden zu lassen und dann ein Ergebnis zu Deinen Lasten herauskommt, ist er der Buhmann, weil er halt nicht über hellseherische Kräfte verfügt. Deshalb verstehe ich jeden Anwalt, der in einer vergleichbaren Situation zum Vergleichsschluss rät, ggf. unter Nachverhandlung der Vergleichssumme unter Bezugnahme auf den richterlichen Hinweis.

PS: meine 20 Jahre Tätigkeit hat mich übrigens genau das Gegenteil gelehrt:
Bei nem Vergleich ist der Anwalt der "Buhmann", weil er zu nem Vergleich riet, obwohl man doch den Prozeß glorios gewonnen hätte.

Bei einem negativen Urteilsspruch hingegen ist der böse Richter schuld!

Beste kollegiale Grüße, Thomas;)

markus247
26.10.2013, 10:58
Aber nur, wenn die Sache noch nicht verhandelt wurde! Eine Einstellung in der Hauptverhandlung bringt keinen Euro mehr, wie Du natürlich weißt, lieber Markus!:op:

Mir war es doch nur wichtig, auch auf "eure" Erfolgsprämien hinzuweisen. ;)
Letztendlich ist es doch beidseitig ein Jammern auf höchstem Niveau.

Aber genug OT: Der TS hat ja jetzt einiges an Meinungen gehört und dazu einen guten Anwalt. Da wird die Wahl der richtigen Entscheidung nicht zu schwar fallen.

MacLeon
26.10.2013, 11:13
Sind wir hier bei der Anwaltsselbsthilfegruppe? ;)

Manche Mandanten sind durchaus mündig und können eigene Entscheidungen treffen und die Konsequenzen verkraften. Alien, Deine Frage zielt auf eine Verhandlungsstrategie ab und nicht darauf, ob ein Vergleich abgeschlossen werden sollte oder nicht. Unter den gegebenen Umständen würde ich der Gegenseite noch weniger als 50 % anbieten, z.B. 25 %, um mich dann auf 50 % zu einigen.

alien27
26.10.2013, 12:29
Hi Marcus.
Sowas haben wir uns auch ausgedacht. Mal sehen was passiert. Ist halt alles Neuland für mich.
Danke an das beste Forum der Welt für die zahlreichen Inputs.