Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage: Gemeinde Kostenumlage auf Anwohner, was muss veröffentlich werden?



Subdate300
28.08.2013, 10:03
Bei uns in der Siedlung soll nun der Feinbelag auf die Straße aufgetragen werden, die Kosten dafür werden auf die Anwohner umgelegt. Klar.

Welche Rechte, als Betroffener, hat man da?

Muss die Ausschreibung, die Angobte, die Rechnung etc. auf Verlangen vorgezeigt oder gar veröffentlicht werden? Denn, es kann doch nur das umgelegt werden, was wirklich dafür ausgegeben wurde, oder?


Aktuelle Situation ist, dass in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen wurde, dass der FB aufgetragen werden soll und dass hierzu eine Ausschreibung gemacht wird. Das wars.

Keine Angebote... nix weiteres wurde veröffentlicht... :ka:

Wenn es sich jedoch um Angelegenheiten handelt, welche "nur" die Gemeinde betreffen (ohne Umlage auf Bürger) ist alles fein säuberlich im Internet einsehbar.

Ich würde nun schon gerne wissen was auf mich zukommt und was es schlussendlich, tatsächlich kostet. Nachdem meine Frau heute Morgen da angerufen hat, gab es keine Auskunft, weil man sich sonst "festnageln" lassen könnte und auf das Angebot ja noch was drauf kommen könnte...

Weiß jemand wie sowas normal laufen sollte?

Danke!

ehemaliges mitglied
28.08.2013, 21:47
Straßenausbaubeitragssatzung heißt das Schreckgespent.

Wie's normal ablaufen sollte, kann ich Dir nicht sagen.

Wie es in der Regel abläuft aber schon. Ein Ortsteil hier streitet seit Jahren mit der Stadt.

löwenzahn
28.08.2013, 22:11
Bei uns ist ein Gehsteig gebaut worden. 400m für rund 100k Euro. Da wurde alles hineingerechnet, was in den letzten 25 ! Jahren rund um die Kreisstraße, die direkt vor unserem Haus vorbeiführt, gemacht wurde. Straßenbeleuchtung, Grundstückserwerb, der Gehsteig, Überbreite der Straße, die niemand so breit haben wollte, bis auf der Planer vom Landratsamt, etc.

Wir sind nach der Zahlungsaufforderung bei der Gemeinde ohne Termin aufgeschlagen, haben Einsicht in die Unterlagen verlangt und alles abfotografiert. Im Nachbarschaftkreis besprochen, Koalitionen gegründet und Widerspruch eingelegt. Nun läuft die Klage noch. Kann dauern, weil die Akten sorgsam reifen müssen.

Mein Tipp: vorher Einsicht in die Ausschreibung und die Angebote fordern. Dann kannst Du ja schon mal sehen, ob da etwas schief läuft und grob abschätzen, welche Kosten auf Euch zukommen.

Soweit ich weiß, sind die Regelungen für Akteneinsicht höchst unterschiedlich. Wo Du mancherorts alle Akten präsentiert bekommst, rücken andere Gemeinden, Städte. etc. nichts raus, weil sie nicht müssen und schon gar nicht wollen.

Viel Glück

Michael

sausapia
28.08.2013, 22:13
Genaues kann ich Dir auch nicht sagen. Du wirst i.d.R. rund 1 Jahr vorher angeschrieben und über die voraussichtlichen Kosten sowie den Verteilschlüssel informiert. Die tatsächlichen Kosten werden transparent dargestellt (hier in Düsseldorf). Ich hatte kurz nach meinen Einzug das Glück..... Die Straße hatte ich die 50 Jahre zuvor nicht benutzt, aber so ist es manchmal.

löwenzahn
28.08.2013, 22:19
1 Jahr vorher angeschrieben. Da ist unsere Gemeinde weit entfernt davon. Binnen eines halben Jahres wurde beschlossen, das eine neue Kläranlage her muß. Die alte war gerade 12 Jahre alt. Der Bürgermeister ist stolz in seiner Amtszeit 2 Kläranlagen gebaut zu haben. Ich halte die Sache für einen Skandal. Ok. 3 Raten für alle nun im Abstand von jeweils 2 Monaten.

LG

Michael

tela
28.08.2013, 22:37
Ne Ausschreibung ist doch sowas, wo die gewünschten auszuführenden Arbeiten aufgelistet sind, garniert mit ein paar Erklärungen und Bedingungen. Straßenbaufirmen können dann ein Angebot darauf abgeben. Der das beste Angebot einreicht, bekommt den Auftrag. Teile dieses Verfahrens dürfen natürlich bei laufenden Fristen nicht öffentlich sein, sonst wissen ja die Konkurrenten untereinander... Die Ausschreibung selber muß für jeden einsehbar sein. Alles weitere drum herum, Budgetplanung usw. sollte es eigentlich schon früher geben, oder ergibt sich nach der Vergabe. So ungefähr sollte eine Ausschreibung ablaufen. Was noch alles dazugerechnet werden kann und darf, zeigen dann die Akten.

löwenzahn
28.08.2013, 22:47
Sorry, die Angebote der Firmen sind natürlich erst nach Angebotsende und Zuschlag einsehbar. Da hat René natürlich recht.

Aber die Ausschreibung kann man ja mal einsehen.

LG

Michael

ehemaliges mitglied
28.08.2013, 23:03
Bin da ganz bei Michael. Von Anfang an ein Auge drauf haben und sich nicht abwimmeln lassen. Ich habe da selber schon einiges mitgemacht. Da beschließt dann irgendwer, dass eine Spielstraße so ausgelegt werden muss, dass sie bei 1000 40ig Tonner am Tag, die nächsten 100 Jahre hält. Gemeinde- oder Stadträte sind immer sehr kompetent. Die Rechnung bekommst dann Du - mit einem Zahlungsziel, bei dem man sich an den Kopf langt.

Subdate300
29.08.2013, 06:32
Wir sind ein Neubaugebiet am Dorfrand, wir sind 13 Häuser und haben eine eigene Siedlungsstraße.
Straßenlaternen, die Straße selbst, Kanaldeckel, ... alles fertig udn schon in den Erschließungskosten abgerechnet, das war 2006.

Mit der Feinschicht wollte man warten bis alle größeren Bauarbeiten der Anwohner abgeschlossen sind um zu vermeiden, dass noch schweres Gerät die Feinschicht kaputt macht. Gut die Müllabfuhr kommt zukünftig im SMART...
Der Schildbürgerstreich an der Geschichte ist, dass der letzte, neue Nachbar gerade am Bauen ist, EG des Rohbaus steht, Decke ist noch nichtt drauf... lol.
Ein Jahr im Voraus, lol, vor 4 Wochen kam der Brief, dass Ende August, Anfang September die Feinschicht aufgetragen wird.

Keine Kosten, keine genauen Termine, keine Dauer der Arbeiten, ... absolut nichts.

Sprich die Angebots und Auswahlphase muss rum sein, da es ja bereits eine ausführende Firma gibt.

Wir, ich spreche für alle anwohner, sind nun angefressen, dass diese Geschichte so kurz vorher angekündigt wird, neimand weiß, was auf einen zukommt und die Zahlungsziele lächerlich sind. Jeder der selbst gebaut hat, eine kleine Familie hat und kein Millionär ist, weiß was ich meine.

carrerarsr
04.09.2013, 16:28
Bei solchen Strassen hast du eine Tragschicht 0/32 und dann eine Decke 0/8. Die Decke war in der alten Ausschreibung mit Sicherheit drin und wird eben jetzt erst ausgeführt. Das hat eigentlich nicht so viel mit den Fahrzeugen die drauf rumfahren zu tun sondern eher damit, das man sicherstellen will, das die Strasse nicht aus irgendeinem Grund wieder aufgemacht werden muss weil man feststellt, dass der KAnalanschluss oder der Wasseranschluss der ja normalerweise unter der Strasse liegt in Ordnung ist. Versorger wie Strom und kabel etc liegen normalerweise im Gehweg unter der Pflasterung.
Die Decke ist sicher nicht so teuer. In meinem früheren Leben als ich noch solche Strassen , kanäle, tunnels etc gebaut habe, war das eigentlich der günstigste Posten.
Wenn Du das Angebot oder besser gesagt den Auftrag siehst, dann sollte die Baustelleneinrichtungsposition eigentlich schon abgerechnet sein. Das bedeutet, das Transporte der Maschinen etc bereits abgerechnet sind und eben nur der Einbau berechnet wird. Das macht eine Kolonne in ein paar Stunden . 1 Fertiger, ein gerät um den Haftkleber aufzubringen, eine Glattradwalze und ca. 6 Mann für 1 Tag. Materialstärke liegt im Bereich von 60 mm. Jetzt kannst du dir ausrechnen was du an Material benötigst. 1 to kostet ca. 150 Euro zumindest war das mal so. Spez Gewicht liegt bei ca 1,5 oder so.
Damit kannst du evtl etwas anfangen.

Nochmal was. Das mit dem Angebot und der Vergabe für dieses Los sollte eigentlich schon ewig vorbei sein. Wenns ein Neubaugebiet war , dann sowieso.
Einsicht bekommt man wie bereits erwähnt nicht überall.

Subdate300
05.09.2013, 06:32
Frank, vielen Dank für Deine Antwort. Hilft mir schon weiter.

Ich berichte, sobald es Neuigkeiten gibt.

WUM
05.09.2013, 07:51
ppffsss...unglaublich...wozu zahlt man denn Steuern??


Gruss



Wum

DanTheManG
05.09.2013, 14:34
ppffsss...unglaublich...wozu zahlt man denn Steuern??


Gruss



Wum

+1

KSamanek
09.09.2013, 11:18
So etwas muss ja im öffentlichen Teil einer Stadt-oder Gemeinderatssitzung beschlossen werden. Da kann jeder teilnehmen. Im Nachgang die Unterlagen einsehen ist eher unüblich. Nachdem ich mich selbst über diverse Umlagen aufgeregt und Infos eingeholt habe, muss ich resignierend feststellen: Man muss zahlen. Inzwischen sind solche Dinge vielfach von Gerichten ganz oder teilweise verhandelt worden, und die Verwaltung stimmt ihr Vorgehen nach erfolgten Gerichtsurteilen ab, so dass man i.d.R. keine Chance hat, was dran zu ändern. Bei uns sind inzwischen sog. wiederkehrende Beiträge für Wasserwerk, Kläranlage und Straßenausbau dazugekommen, da muss man jedes Jahr zu all den bisherigen Gebühren zusätzlich zahlen, auch da keine Chance, was dagegen zu tun.
Gruß, Karl