siebensieben
27.04.2013, 20:43
Es geht um den Entwurf eines Gegenstandes im Entfernten aus dem Bereich des Wassersports, den es in ähnlicher, aber nicht gleicher Form oder Beschaffenheit schon gibt und der auch gebrauchsmustergeschützt ist. Ein paar Details sind ähnlich, andere unterscheiden sich aber deutlich. Es geht um die Frage, wie nah oder fern sich die Entwürfe sein dürfen oder müssen, um sich rechtlich hinsichtlich Gebrauchs- oder Geschmackmusterschutz nicht ins Gehege zu kommen. Vielleicht kennt sich da jemand aus, dann gerne eine PN.