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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantiefall Rolex



FreelancerFFM
31.01.2013, 17:32
Hallo Community,
ich habe mir vor rund 5 Monaten eine Rolex bei einem Grauhändler gekauft. Jetzt wurde festgestellt, dass die Uhr ein Problem am Werk hat und diese zu Rolex eingeschickt werden muss.

Zu der Uhr selbst habe ich keine Rechnung bekommen sondern nur die ausgefüllte Garantiekarte. In der Garantiekarte steht der Konzi und das Kaufdatum. Eine Unterschrift/Stempel fehlt auf dieser Karte.

Könnte es ein Problem werden wenn ich keine Rechnung vorlegen kann? - oder reicht die Garantiekarte hier völlig aus?
Muss die Garantiekarte vom Konzi unterschrieben und gestempelt sein?

thx

mask
31.01.2013, 17:41
100 % -ig kann ich es dir leider nicht sagen. Ich denke das wichtigste ist der Datumseintrag.

Hast du dich denn nicht zu aller erst mal an deinen Verkäufer gewendet ? Der kann doch evtl. unkompliziert kurz nachstempeln lassen.

cardealer
31.01.2013, 17:46
Das müsste doch der Konzi der den Werksdefekt festgestellt hat sagen können?

Ich könnte mir vorstellen das eine Garantiekarte ohne Stempel und Unterschrift nicht gültig ist:ka:

edit empfiehlt noch den Link http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?t=125236&highlight=garantiebedingungen

Andi S. aus V.
31.01.2013, 17:51
Eine Rechnung brauchst du definitiv nicht, die Garantiekarte reicht. Dort ist der ursprünglich verkaufende Konzessionär ja schon eingedruckt. Ob ein zusätzlicher Stempel erforderlich ist, weiß ich leider auch nicht.


Hast du dich denn nicht zu aller erst mal an deinen Verkäufer gewendet ? Der kann doch evtl. unkompliziert kurz nachstempeln lassen.

Der Grauhändler wird wohl kaum den Stempel des Konzis haben ...

ulfale
31.01.2013, 17:53
Hm, auf meiner Garantiekarte ist auch kein Stempel des Konzis drauf... kann mir also nicht vorstellen, dass selbiger so essentiell ist.

http://up.picr.de/13306888sp.jpg

Die Uhr stammt direkt von diesem Konzi und wurde nicht über einen Grauhändler bezogen!

Edit: mein französisch ist leider nicht so gut, aber wenn ich den Text im grünen Feld richtig deute, steht da nichts von der Notwendigkeit eines Stempels (ausgefüllt durch den Konzi und mit Datum?)

cardealer
31.01.2013, 17:56
Hm, auf meiner Garantiekarte ist auch kein Stempel des Konzis drauf... kann mir also nicht vorstellen, dass selbiger so essentiell ist.

http://up.picr.de/13306888sp.jpg

Die Uhr stammt direkt von diesem Konzi und wurde nicht über einen Grauhändler bezogen!

Aber es ist eine Unterschrift beim wichtigem Datum drauf:op:

ulfale
31.01.2013, 18:04
Ich kann und mag mir nicht vorstellen, dass die Garantie verweigert wird, wenn eh der verkaufende Konzi und das Verkaufsdatum angebracht sind. Diese "Krax'n" da hinterm Datum wird ja wohl net den Ausschlag geben.

GG2801
31.01.2013, 18:09
http://up.picr.de/13306888sp.jpg


Bei dem Konsti-Namen: Hast du dort ne Fürst-Master gekauft ?

mask
31.01.2013, 18:11
Hast du dich denn nicht zu aller erst mal an deinen Verkäufer gewendet ? Der kann doch evtl. unkompliziert kurz nachstempeln lassen.




Der Grauhändler wird wohl kaum den Stempel des Konzis haben ...

Der Grauhändler nicht, aber sein Stammkonzi bestimmt.

uhrvieh
31.01.2013, 18:14
Die Karten kommen doch vorgedruckt von Rolex zum Konzessionär, der macht keine Stempel mehr drauf. Datum und normalerweise Käufer-Name drauf. Ich glaub' bei mir hat auch keiner unterschrieben, macht auch wenig Sinn.

ehemaliges mitglied
31.01.2013, 18:14
bei meiner letzten steht nur der konzessionär fertig aufgedruckt und mein name + kaufdatum von hand reingeschrieben.

ulfale
31.01.2013, 18:16
Bei dem Konsti-Namen: Hast du dort ne Fürst-Master gekauft ?

sorry für OT, aber: was Du meinen? :grb:

mask
31.01.2013, 18:21
SM Wild ? :bgdev:

Gesetzgeber
31.01.2013, 18:29
Also, es ist definitiv so, dass Stempel und auch Unterzeichnung nicht mehr notwendig sind; für beides ist auf der Karte entsprechend auch kein Raum vorgesehen. Früher waren Stempel/Unterzeichnung nötig, aber das ist länger her. Wichtig ist die Eintragung des Datums, und das ist hier geschehen, so dass die Garantiekarte gültig und die Garantie selbst wirksam ist. Du brauchst Dir nicht die geringsten Sorgen zu machen. Auch die Vorlage einer - hier nicht vorhandenen - Rechnung ist nicht vorgesehen. Meine eigene Karte enthält ebenfalls nur das handschriftlich hinzugefügte Datum, nicht einmal meinen Namen. Ich hoffe, diese Ausführungen bringen endgültige Klarheit in die Materie und sind geeignet, Dich zu beruhigen.

habepe
31.01.2013, 18:35
Siecher,siecher

FreelancerFFM
31.01.2013, 18:37
Super, vielen Dank für Eure Antworten :gut:

siebensieben
31.01.2013, 19:20
Der Text auf der Karte lautet in etwa: Die Garantie ist nur gültig, wenn ausgefüllt und datiert durch den Rolex-Vertragshändler. Von Stempel steht da nichts. Der Aufdruck des Konzis ist gleichwertig, ob gedruckt oder gestempelt.

Gesetzgeber
31.01.2013, 19:29
So ist es korrekt.

Big Ben
31.01.2013, 20:04
So ein Stempel hält doch eh nedd dauerhaft auf so einem Plastikding

ulfale
31.01.2013, 20:09
SM Wild ? :bgdev:

Haha, ich lach mich tot... :rolleyes:

Sorry abermals für OT!

Gesetzgeber
31.01.2013, 20:18
Entschuldigung, Oliver, die Firma gibt es tatsächlich.

ehemaliges mitglied
31.01.2013, 20:20
ich glaube er weiss das, denn er hat ne uhr von denen....

avernas
31.01.2013, 20:25
Wozu ein Stempel wenn der Name des Händlers angedruckt ist :grb:

Mit der Garantiekarte kommst du weiter,und der Händler kriegt einen Rüffel da der Kundenname nicht reingeschrieben wurde.

ulfale
31.01.2013, 20:32
Entschuldigung, Oliver, die Firma gibt es tatsächlich.

Ich weiß! Wie du weiter oben siehst, habe ich dort vor kurzem eine Uhr gekauft! ;)

Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass ich Geralds und Dirks Aussagen net so lustig finde!

Gesetzgeber
31.01.2013, 20:48
Nee, das war mein Fehler, ich hatte nicht alles gelesen und dachte, Du würdest am seltsamen Firmennamen Anstoß nehmen

ehemaliges mitglied
31.01.2013, 20:55
Wenn ich Uhren beim Grauen gekauft hab, war da i.d.R. nur das Datum (meist nur Monat/Jahr) draufgekritzelt.

Jeder Konzi macht das aber anders. Der beim letzten Uhrenkauf (ländlicher Konzi) hat sogar darauf bestanden, meinen Namen auf der Karte einzutragen...Pseuso-Seriösitat...Lach... Ist mir aber alles letztlich egal. Die Uhr muss Spass machen.

Ich hatte nur bis vor einigen Monaten gedacht, dass die Garantie bei Rolex nur fiktiv ist,da der Garantiefall sowieso nicht eintritt. Die Uhren sind ja eigentlich sehr robust. Aber wenn man hier so liest, sollte man meinen, dass Rolex in letzter Zeit ein gewisses Qualitätsproblem hat....

GG2801
31.01.2013, 21:06
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass ich Geralds und Dirks Aussagen net so lustig finde!


Macht nix, ich kann gut damit leben. :dr:

crazy_joeblunt
31.01.2013, 21:16
Hatte vor Weihnachten auch einen Garantiefall mit einer LC200 und bin damit zu Wempe FFM.
Die Uhr wird mittlerweile mit Karte! eingeschickt!
Bei mir steht auch nur der Konzi und das Datum drinnen.

Hat alles anstandslos bei mir funktioniert und die Uhr kam ruckzuck aus kölle zurück.

Wempe hat sich erstklassig verhalten.

Big Ben
31.01.2013, 21:35
Huhu,
auch ich habe einen Garantiefall.
Die Uhr ist 10 Tage alt, bringe Sie mit einem komplett ausgefüllten Zerti am We weg

TheLupus
31.01.2013, 21:38
Wenn ich Uhren beim Grauen gekauft hab, war da i.d.R. nur das Datum (meist nur Monat/Jahr) draufgekritzelt.

Jeder Konzi macht das aber anders. Der beim letzten Uhrenkauf (ländlicher Konzi) hat sogar darauf bestanden, meinen Namen auf der Karte einzutragen...Pseuso-Seriösitat...Lach... Ist mir aber alles letztlich egal. Die Uhr muss Spass machen.

Ich hatte nur bis vor einigen Monaten gedacht, dass die Garantie bei Rolex nur fiktiv ist,da der Garantiefall sowieso nicht eintritt. Die Uhren sind ja eigentlich sehr robust. Aber wenn man hier so liest, sollte man meinen, dass Rolex in letzter Zeit ein gewisses Qualitätsproblem hat....

Könntest du zu letzterem einige Beispiele (abgesehen von der Erlebnisbad-DD) nennen?

hugo
31.01.2013, 21:40
Konzi wird bei Rolex aufgedruckt,Kaufdatum ist eingetragen,alles gut.
Mehr wird nicht benötigt.
Und dafür 2 Seiten und 30 Beiträge :grb:=(

crazy_joeblunt
31.01.2013, 21:43
Huhu,
auch ich habe einen Garantiefall.
Die Uhr ist 10 Tage alt, bringe Sie mit einem komplett ausgefüllten Zerti am We weg

Deine GMT ?

Was hat sie denn?

Big Ben
31.01.2013, 21:45
Ich zitiere mich mal selbst


Kreisch, meine neue Tschie Em Tie geht zurück zu Rolex... buhuuuuu =(:wall::motz:

Den ganzen Tag hat die Gute super Gangwerte, ca. 1-2 Sekunden Vorlauf, gehe ich in die Muckibude, fängt der Wecker an zu rennen.
Je nach Trainingsart zwischen 15 und 25 Sek., heute sogar 30. Scheinbar mag die Uhr keine ständigen, starke Bewegungen.
Das stinkt mir gewaltig, ich muss in die Stadt, die Uhr ist ewig weg und daran gebastelt wird, logo, auch noch – das mag ich eigentlich gar nedd ! :flop:

crazy_joeblunt
31.01.2013, 21:51
Ach, hatte ich nicht gelesen.

Meine war 6 Wochen bei Rolex in Köln, der Konzi war auch überrascht das es so schnell gegangen ist, immerhin war Weihnachten dazwischen.
Vllt. hast du ja auch Glück!

mask
31.01.2013, 22:27
sorry für OT, aber: was Du meinen? :grb:


SM Wild ? :bgdev:


Haha, ich lach mich tot... :rolleyes:

Sorry abermals für OT!

Was denn da los Oliver ? Erst du fragen was der Gerald meinen und dann wenn ich dir sagen, du dann bissi komisch werden ?

BJH
07.02.2013, 10:21
das wird schon klappen. habe seinerzeit meine Daytona stahl bei nem konzi in London gekauft. da war auf der garantiekarte auch nur der name des konzis sowie das kaufdatum aufgebracht. als das ding dann irgendwann immer schneller lief, habe ich sie zum deutschen konzi gebracht und die uhr wurde anstandslo bie Rolex in Köln reguliert.

Kingstone116
07.02.2013, 17:04
Bei einer Omega Speedmaster Co-Axial war das ebenfalls kein Problem, allerdings hat Buche..r, Ffm 40,- Euro für's Einschicken kassiert - weil nicht dort gekauft =(

Habe meine 216570 LC200 hier gekauft und kein Datum/Namen in der Garantiekarte - nur den Eindruck des Konzis. Wie schaut's denn jetzt mit der Garantiezeit aus, unbegrenzt bis zum möglichen ersten Defekt? Datum drauf und ab nach Köln... :grb: VG, Felix.

hugo
07.02.2013, 17:30
Garantiebeginn = Kaufdatum
Alles andere ist Betrug.

MaggyPee
07.02.2013, 18:55
Richtig :gut:

Im Zweifel lässt sich Rolex gerne die Händler-Rechnung vorzeigen im Gewährleistungsfall !

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 07:34
Mir wurde neulich von einem Grauhändler eine nagelneue 16570 originalverklebt, LC 170 und ohne jedweden Datumseintrag auf der Garantiekarte zum Kauf angeboten.

Wenn ich so eine Uhr kaufe und theoretisch selbst das Datum eintrage wird das dann so von Rolex bei Gewährleistungsansprüchen akzeptiert???
Ich meine die 16570 ist zuletzt 2011 produziert worden und wenn da nun ein Datum, bspw. 01/2014 eingetragen wird, hat es doch sicher einen faden Beigeschmack bei Rolex oder?

newharry
08.02.2013, 07:42
Eine klare Aussage dazu kann ich nicht abgegen, im Besonderen auch nicht dahingehend, wie Rolex dies in der Praxis handhabt. Allerdings wäre ich davon ausgegangen, dass eigentlich der Konzessionär bei Verkauf verpflichtet ist, das Kaufdatum einzutragen. Wenn Du nun wissentlich selbst ein anderes Datum einträgst, das nicht dem Kaufdatum entspricht, so ist das wohl rechtlich durchaus bedenklich zu sehen ...

hugo
08.02.2013, 08:00
Garantie immer nur in Verbindung mit Kaufbeleg.Kulanterweise wird darauf jedoch meistens verzichtet wenn die Garantiekarte korrekt ausgefüllt ist.
Anhand der Seriennummer ist es für Rolex genau nachvollziehbar wann die Uhr ausgeliefert wurde.Steht jetzt im Falle eines Falles plötzlich ein
z.B. 3 Jahre späteres Kaufdatum auf dem Garantiezertifikat,bei einer Uhr die nicht jahrelang beim Konzi liegen kann,wird wohl Kulanz mit einem großen Fragezeichen versehen und der Kaufbeleg nachgefordert.
Allerdings sollte dann in den ersten 12 Monaten auch der Grauhändler dein Ansprechpartner sein,er hat das ja "verbockt" und gibt dir als Händler Gewährleistung sowie eine ordentliche Rechnung.

So denn er überhaupt Service bietet und nicht einfach nur billiger war.

Ansonsten kann ich mich nur Harald anschließen,rechtlich bedenklich und ansich Betrug.

Big Ben
08.02.2013, 19:45
Garantie immer nur in Verbindung mit Kaufbeleg.

Kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

Eine Rolex wird auch gerne mal verschenkt, der Beschenkte sollte den Preis sicherlich nicht wissen.

Auch soll es Fälle geben, bei denen sich Schenker und Beschenkte innerhalb der Garantiezeit der Uhr gar nicht mehr wirklich kennen.

Bei einem Auto reicht der KFZ-Schein, bei einem Fernseher der Garantieschein und bei einer Uhr das Zerti – sonst würde ich dort ein Fass aufmachen!

MaggyPee
08.02.2013, 20:19
dann besorg Dir schon mal ne großen Dosenöffner :D

Im Gewährleistungsfall behält sich Rolex immer das Recht , sich die Rechnung zeigen zu lassen - ABG des Konzi mal lesen und dessen Worte: gut aufbewahren nicht überhören :op:

Zwischen eingetragenen Konzessionär und einem Grauen kann viel passiert sein :ka:

hugo
08.02.2013, 20:23
Das wichtigste vergessen zu zitieren ....

Kulanterweise wird darauf jedoch meistens verzichtet wenn die Garantiekarte korrekt ausgefüllt ist.

Wenn keine korrekt ausgefüllte Garantiekarte/Zerifikat keine Garantie.Steht in jedem Booklet.

Z.B. schon mal einen defekten Plasma Tv ohne Kaufbeleg in der Garantiezeit reklamiert den du geschenkt bekommen hast ...

Big Ben
08.02.2013, 20:34
Ja, die Garantiekarte war abgestempelt und auch ausgefüllt. War so eine Art Prämie meines Arbeitgebers, da hätte es so einfach gar keine Rechnung gegeben.
Ähnliches mache ich gerade mit meiner neuen 116710 mit....

hugo
07.03.2013, 16:26
Schön,trotzdem hat MP recht.

hugo
07.03.2013, 20:26
Must auch mal alles lesen und nicht nur das was du lesen willst ;-)
Hier wird nichts spekuliert.

hugo
07.03.2013, 21:17
:verneig::gut:

newharry
07.03.2013, 21:33
Alles, was an "Garantie" von Rolex kommt, ist pure Zugabe und rein rechtlich sowieso nicht einforderbar. Aber das wissen die Nordlichter ja sicherlich...mit oder ohne Rechnung, Garantiekarte, leer oder ausgefüllt oder oder oder...

So und jetzt klinke ich mich hier aus, denn gegen so viel geballte Fachkompetenz bin ich machtlos! :cool:

Das wiederum ist nun bei allem Verständnis für so manch unqualifizierten Beitrag auch nicht der richtige Weg und verdient sicherlich nicht auch noch Bestätigung, da gerade auch rechtlich in keiner Weise korrekt.

Natürlich ist eine entsprechend vereinbarte Garantie rechtlich einforderbar, die Bedingungen dazu können aber frei(er) vereinbart werden im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung. Und auch eine entsprechende Rechnungsbeinringung könnte wohl in den Garantiebedingungen vereinbart sein, wobei ich diese konkret bei einer Rolex-Ganatie nicht kenne.

Ein wenig mehr Sachlichkeit und weniger Intuitivität würden Dikussionen wie dieser sicherlich gut tun.

hugo
07.03.2013, 21:40
Das wiederum ist nun bei allem Verständnis für so manch unqualifizierten Beitrag auch nicht der richtige Weg und verdient sicherlich nicht auch noch Bestätigung, da gerade auch rechtlich in keiner Weise korrekt.

Natürlich ist eine entsprechend vereinbarte Garantie rechtlich einforderbar, die Bedingungen dazu können aber frei(er) vereinbart werden im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung. Und auch eine entsprechende Rechnungsbeinringung könnte wohl in den Garantiebedingungen vereinbart sein, wobei ich diese konkret bei einer Rolex-Ganatie nicht kenne.

Ein wenig mehr Sachlichkeit und weniger Intuitivität würden Dikussionen wie dieser sicherlich gut tun.

Daher auch das Kulanterweise und behält sich das Recht vor.

Giorgos
07.03.2013, 22:55
Das wiederum ist nun bei allem Verständnis für so manch unqualifizierten Beitrag auch nicht der richtige Weg und verdient sicherlich nicht auch noch Bestätigung, da gerade auch rechtlich in keiner Weise korrekt.

Natürlich ist eine entsprechend vereinbarte Garantie rechtlich einforderbar, die Bedingungen dazu können aber frei(er) vereinbart werden im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung. Und auch eine entsprechende Rechnungsbeinringung könnte wohl in den Garantiebedingungen vereinbart sein, wobei ich diese konkret bei einer Rolex-Ganatie nicht kenne.

Ein wenig mehr Sachlichkeit und weniger Intuitivität würden Dikussionen wie dieser sicherlich gut tun.

+1


Die zum Zeitpunkt des Kaufs geltende (und üblicherweise mit der Ware überreichte) Fassung der Garantiebedingungen, ist verbindlicher Bestandteil des Kaufvertrages.

Smoke
08.03.2013, 07:47
Also nach meiner bescheidenen Meinung ist eine Garantie einklagbar.
Diese sichert Leistungen des Verkäufers unter einfacheren Voraussetzungen als die "normale" Gewährleistung.
Sie gibt dem Käufer einen Anspruch und der ist dann auch einklagbar.

So, ich nehme jetzt meine Robe und fahr zum Gericht :D

woha
08.03.2013, 08:37
Mein Gott, was bin ich naiv.......

Ich kaufte letztes Jahr meine erste Rolex, eine EXII, von einem bekannten Internethändler. Wie könnte es auch anders sein, bei meiner Uhr trat auch das zu späte Springen des Datums auf. Und jetzt kommt es: Naiv wie ich bin, ohne mich mit Threads wie diesem beschäftigt zu haben, fuhr ich mit meiner EXII von Bonn nach Köln zu Rolex und hatte meine in Italien abgestempelte Garantiekarte dabei.
Man nahm die Garantiekarte und die Uhr, machte eine Kopie von der Garantiekarte, gab mir eine Karte mit Auftragsnummer zur Abholung und nach 2 Wochen konnte ich die Uhr auf Garantie repariert abholen. Das Leben kann so einfach sein.

Giorgos
08.03.2013, 12:30
Eine Garantie ist IMMER eine freiwillige Leistung des Herstellers.



§ 443 BGB

Auszug:
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.


PS.: Nein, ich bin kein Jurist. Aber was für eine Robe hättest Du denn abzugeben?

Smoke
08.03.2013, 12:43
Zurück und meine Robe durfte ich sogar behalten.

Genau so ist es Georgios.

§ 443 BGB ist die Anspruchsgrundlage.
Das Einräumen einer Garantie ist zwar freiwillig, in so weit hat Thomas recht, wurde sie aber eingeräumt, bestehen daraus Ansprüche, die natürlich auch gerichtlich durchsetzbar sind.
Problematisch ist dabei meist, wie weit die Garantie im Einzelfall reicht.

Einen Kaufbeleg bedarf es dazu grundsätzlich nicht, oft ist ein solcher aber ein recht einfaches Beweismittel.

Giorgos
08.03.2013, 15:55
Gut, soweit die Theorie, Georgios.

Abzugeben habe ich leider keine, auch wenn Du sie gerne hättest :D, bin froh, dass ich sie habe...besoldet nach R3


Gerne hätte? Nein danke.



Ich kann nurmehr darauf zurückkommen...eine Garantie ist freiwillig! Und auch -in der Praxis- die Anerkenntnis derselben. Genauso handhabt es auch Rolex!

Siehe vorherige Posts.



Ließ Dir die Garantiebedingungen durch (kleines grünes Heftchen welches beim Kauf der Uhr beigefügt war) und Du wirst erkennen, dass es kein durchsetzbarer Text ist. Es mag sein, dass, wie mein Vorredner es erkannt hat, es zumindest theoretisch die Möglichkeit der Geltendmachung gibt, in der Praxis ist es aber schlechterdings unmöglich gegenüber Rolex zu beweisen, dass im Einzelfall ein Tatbestand vorliegt, der von der Garantie erfasst ist oder nicht.

Die rechtliche Situation wie auch die Tatsache, dass der Inhalt der Garantiebedingungen mit Zustandekommen des Kaufs sehr wohl bindend sind, ist davon unberührt. Die geschickte Auslegung der Bedingungen führt eben nicht dazu, dass sie nicht verbindlich sind.



Aber, das ist ja das schöne in unserem Lande, jeder kann so seine Meinung und Überzeugung haben...

Und manchmal sogar geschickt und zweideutig formuliert! ;-)



Ach ja, das Az. eines Urteils, in dem abschließend gegenüber einem Hersteller eine Garantieleistung erzwungen wurde, kann gerne noch gepostet werden...:cool:
Das Fehlen eines solchen Urteils beweist aber nichts. Oder kannst Du mit einem Urteil nachlegen, bei dem gegen den Käufer und für den Hersteller entschieden wurde?

hugo
08.03.2013, 17:46
Gut, soweit die Theorie, Georgios.

Abzugeben habe ich leider keine, auch wenn Du sie gerne hättest :D, bin froh, dass ich sie habe...besoldet nach R3

Ich kann nurmehr darauf zurückkommen...eine Garantie ist freiwillig! Und auch -in der Praxis- die Anerkenntnis derselben. Genauso handhabt es auch Rolex!
Ließ Dir die Garantiebedingungen durch (kleines grünes Heftchen welches beim Kauf der Uhr beigefügt war) und Du wirst erkennen, dass es kein durchsetzbarer Text ist. Es mag sein, dass, wie mein Vorredner es erkannt hat, es zumindest theoretisch die Möglichkeit der Geltendmachung gibt, in der Praxis ist es aber schlechterdings unmöglich gegenüber Rolex zu beweisen, dass im Einzelfall ein Tatbestand vorliegt, der von der Garantie erfasst ist oder nicht.

Aber, das ist ja das schöne in unserem Lande, jeder kann so seine Meinung und Überzeugung haben...

In diesem Sinne...frohes Subsumieren allerseits!

Ach ja, das Az. eines Urteils, in dem abschließend gegenüber einem Hersteller eine Garantieleistung erzwungen wurde, kann gerne noch gepostet werden...:cool:

Glückwunsch :dr:
Ging ja kräftig bergauf :gut:

Eames
08.03.2013, 19:11
Ich kaufte letztes Jahr meine erste Rolex, eine EXII, von einem bekannten Internethändler. Wie könnte es auch anders sein, bei meiner Uhr trat auch das zu späte Springen des Datums auf.

Wann ist denn spätes Springen zu spät?

scubadentist
08.03.2013, 21:32
Wann ist denn spätes Springen zu spät?

Wenn die Garantie abgelaufen - und damit nicht mehr einklagbar - ist... ;););)

Gruß, Thorsten

newharry
09.03.2013, 10:30
Danke Giorgios, dass ich nun nicht mehr überlegen muss, so detailliert auf die Ausführungen von thomas171076 einzugehen. Am Ende führt die Diskussion auf diesem Niveau wohl auch zu nichts, da hier so wirr und unzusammenhängend Aussagen durcheinanderwürfelt werden, dass man nur hoffen kann, im täglichen Berufsumfeld werden Entscheidungen mehr durch Substanz und weniger durch Verweis auf die Besoldungsgruppe getragen.

Am Ende ist dies schade, denn eine sinnvolle Diskussion zu dieser Thematik wäre sicherlich für einige von Interesse. Am Ende des Tages möchte ich auch gar nicht davon ausgehen, dass eine gerichtliche Durchsetzung von Garantieansprüchen gegen Rolex von Erfolg getragen wäre, wenn Rolex der Meinung wäre, die Garantiebedingungen seien nicht erfüllt. Von diesem Ansatz dann aber gleich zu Aussagen zu springen, die implizieren, dass Garantiezusagen per se keinerlei Rechtsverbindlichkeit besäßen ist aus meiner Sicht absurd.

woha
09.03.2013, 10:57
Wann ist denn spätes Springen zu spät?

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/104507-GMT-II-Datumswechsel?p=3571041&viewfull=1#post3571041

newharry
11.03.2013, 20:06
Aufgrund der immer persönlicher werdenden Diskussion wurden einige Beiträge entfernt. Eine weitere Diskussion in diesem Thread ersuche ich ausdrücklich auf reine Sachthematik zu beschränken.